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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Überführen mit dem Trailer als Ausländer (Rechtliches)
Ich drehe mich mit meiner Recherche ein wenig im Kreis, aber ev. kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Wäre sehr froh, aber kurz um was es geht: Ich möchte als Schweizer ein Boot inkl. Trailer in Deutschland kaufen und das Boot und den Trailer innerhalb Deutschland von A nach B fahren. Wie mache ich das am Besten?: -Deutsches Kurzzeitzeichen geht nur als Deutscher in D (logisch) -Einloesen des Trailers in der Schweiz geht nicht (muesste in CH dann zuerst verzollt und vorgefuehrt werden.) Die einzige Loesung, die ich bis jetzt gefunden habe, ist den Trailer in der Schweiz zu kaufen und dann in D nur das Boot zu ueberfuehren. Gibts da wirlich keine andere Möglichkeit? |
#2
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Das Kurzzeitkennzeichen kann jeder Mensch erwerben. In den meisten Kennzeichen-Buden an den Strassenverkehrsämtern werden Versicherungen dafür verkauft (40 - 70 Euro) und dann lässt du dir ein Kurzzeitkennzeichen erstellen. Also ich bin mir doch relativ sicher, dass das so geht. Und ansonsten fragst du halt einen Freund aus D-Land, der so'n Ding eben für dich holt. Oder den Besitzer des Bootes vielleicht. Sollte eigentlich keine Probleme geben.
Viele Grüsse, Marco |
#3
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Es geht, auch als nicht Deutscher!
Bin selber Belgier und wohne in Frankreich (Elsass) und habe so meinen in Deutschland gekauften Trailer nach Frankreich überfuhrt. Gruß Olivier |
#4
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Sicher geht es als Schweizer.. wie sollen denn sonst die Polen, Russen, Littauer, Slowenen usw usw die Kurzzeitkennzeichen bekommen ???
Die Jungs sprechen ja meistens noch nicht mal Deutsch .. die gehen zur Schilderbude .. die auch zufällig Infozettel in allen Sprachen dieser Welt haben . Versicherung unterschrieben, die es auch dort gibt .. zum Straßenamt gegenüber und dann zurrück Schilder holen .. sehe ich jedes mal die Rudel wenn ich auch mal dort bin..
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By Karsten
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#5
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Hey,
Kurzkennzeichen, und laß dir keine Versicherrung aufschwatzen die brauchst du nicht !!!!!!!!!!!!! Das Boot und der Hanhänger sind über das Zugfahrzeug versicherrt ! weil es ein Sportanhänger ist. Gruß Rene |
#6
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wegen der versicherung würde ich doch noch nachfragen; auto und hänger haben ja wohl unterschiedliche zulassungsländer!
gruss bert |
#7
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Kein Problem!
Auch in der Schweiz ist ein Anhänger über das Zugfahrzeug halftpflichtversichert. Kasko natürlich nicht.... Habe selbst auch ein in D angemeldeten Trailer samt Schiff mit "Schweizer" Zugfahrzeug von D nach CH importiert. |
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