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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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erweiterte Skipper-Haftpflicht
Hallo zusammen, ich bräuchte mal euren Rat!
Ich möchte mit einer Freundin segeln gehen und mein Vercharterer hat mir zusammen mit der Buchungsbestätigung ein Formular mit einer erweiterten Skipper-Haftpflicht-Versicherung hierbei ist eine - Haftpflicht weltweit, - Schäden die nachgewiesen grob Fahrlässig entstanden sind - Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander - Sicherheitsleistungen im Ausland bis 50t€ - Ausfall von Chartereinnahmen infolge des verschuldeten Yachtgroßschadens bis 17500€ inbegriffen. Ich kenne mich mit Versicherungen so schlecht aus soll 72€ kosten für ein Jahr. Macht das Sinn? Braucht man sowas? Oder deckt sowas vielleicht auch die Reiserücktrittsversicherung? Oder überhaupt???? Vielen Dank für eure Hilfe! Gruß Marcel |
#2
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Hallo AshitakaSan79,
macht Sinn macht besonders Sinn wenn du als verantwortlicher Skipper mehrere zahlenden Crewmitglieder an Board hast
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
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Ich hatte mich für unsere Charter vergangene Woche auch für eine
zusätzliche Skipperhaftpflicht erkundigt. Prämie ist u.a. abhängig von Bootsgrösse und Revier...in meinem Fall wären es 86,00 Euro gewesen, wenig Geld für eine gute Portion an mehr Sicherheit. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt das keinesfalls. Nun kommt aber das interessante...wir haben uns unerwartet doch wieder ein Boot gekauft und dies auch wieder bei Norman hier versichert. Ein Plus...hier ist die Skipperhaftpflicht automatisch mit dabei. Vielleicht ist das bei deiner Bootsversicherung auch so?
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Gruß vom Oberrhein.
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#4
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Aufpassen, die sogenannte Haftpflichtversicherung muss auch eine Kaskoversicherung sein. Haftpflicht ist für Fremdschäden, also insbesondere Berührungen mit anderen Schiffen, Kaskoschutz ist für das gemietete Schiff. Vermutlich ist in der angebotenen Police alles drin, aber genau lesen und insbesondere prüfen, wer ans Ruder darf.
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Andreas
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#5
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Wichtig bei der Skipperhaftpflicht: Du hast zwar einen Selbstbehalt für Schäden an der gecharterten Yacht, ABER: Nicht gedeckt durch diesen Selbstbehalt und damit auch unbegrenzt zu Deinen Lasten sind die Kosten die durch den Ausfall der Yacht entstehen können!!! Das wissen die wenigsten. Stell Dir vor, Du verursachst einen größeren oder komplizierteren Schaden, das Boot muss in die Werft und fällt für Wochen aus - die Werkstattkosten werden durch die Selbstbeteiligung gedeckelt, aber die Ausfall kosten weil der Vercharterer für die nachfolgenden Crews irgend wo hier ein neues Boot organisieren muss usw. usw. - die hast Du an der Backe.
Du kannst auch jede andere Versicherung wählen (bei meiner waren nach meiner Erinnerung die Ausfallkosten nicht begrenzt) meine Police galt immer für ein Jahr und eine bestimmte max. Motorleistung - habe ich IMMER gemacht wenn ich gechartert habe. Viel Spaß beim Segeln - ohne Sorgen
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de |
#6
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Zitat:
Diese Versicherungen gehen einer Skipperhaftpflicht immer voraus (nur wenn die Bootshaftpflicht nicht zahlt, kommt die Skipperhaftpflicht zum tragen. EIne Skipperhaftpflicht kann keine Kaskoversicherung ersetzen! |
#7
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Zitat:
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Andreas |
#8
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Was meinst Du mit Inventar? Die Inneneinrichtung gehört zum Boot und ist in einer Kasko mitversichert.
Eigene Effekten sind meist begrenzt versichert. |
#9
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moin,
das wär doch denn mal eine dolle sache, wenn wir hier mal eine erklärung entwerfen, die vom VERCHARTERER unterschrieben werden muss, indem er die mindestvoraussetzungen garantiert und an sonnsten selbst haftet. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#10
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Zitat:
Haftpflich und Kasko. Anders würde ich kein Boot chartern, da das Risiko nich absehbar wäre. Die Kaution stellt den Selbstbehalt der Charterfirma dar und ist zusätzlich ein Anreiz mit fremden Eigentum ebenso sorgfältig wie mit dem eigenen umzugehen. Die Skipperhaftpflicht deckt die Schäden ab die über die normale Bootshaftpflicht hinausgehen. Ich bin nicht sicher, aber ich glaube sie übernimmt auch den Selbstbehalt!? (muss ich nochmal nachlesen).
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Gruß vom Oberrhein. |
#11
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Die Kaution wird normalerweise nicht von der Skipperhaftpflicht übernommen.
Dafür gibt es Kautionsversicherungen. |
#12
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also das Boot ist schon Kasko und Haftpflicht versichert.
Da ich gerade ohne Boot bin, habe ich keine eigene Versicherung die meine Skipperhaftpflicht beinhalten könnte... und laut dem Versicherungsschein sind Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis 17500€ abgedeckt... Hört sich also nach einer vernünftigen Lösung an oder? |
#13
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Wer Teller, Gläser, Geräte, Möbel, Fender usw. beschädigt wird - besonders im Ausland, wegen der Mietvertragsklauseln - auch mit Versicherungspolice zahlen müssen. Einige Vermieter machen besonders mit Fendern das große Geschäft, denn die werden bei der Rückkehr heraufgeholt und und Füßen kontrolliert.
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Andreas |
#14
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Zitat:
Warum soll der Vermieter fuer die Fahrlaessigkeit des Charterers haften? Wenn man dem Charterer jede Verantwortung abnimmt, was ist dann auf dem Wasser los! Gruss aus Hi |
#15
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Hier mal der Flyer mit den Leistungen der Skipperhaftpflichtversicherung.
HYV Skipperhaft Flyer 2009.pdf
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Gruß vom Oberrhein. |
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