#1
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UKW-Funk Pflicht auf dem Ijsselmeer?
Hallo,
ich würde gerne meinen ersten richtigen Törn planen . Dabei solls auch übers Ijsselmeer gehen. Leider kann ich in der Literatur keine Stelle über eine Pflicht von UKW-Funk ausmachen, habe aber vom Funkzeugnissunterricht noch in Erinnerung das es eine solche Pflicht gibt!?!? Vielleicht weiß da jemand bescheid, oder hat Erfahrungen wie sinnvoll ein Funkgerät auf der Strecke vom Rhein durchs Ijsselmmer nach Den Helder ist. Freue mich über jede Antwort... Viele Grüsse, Sascha. |
#2
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Meines Wissens nach: sinnvoll ja - aber Pflicht nein.
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#3
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Um einen Lösungsansatz zu finden:
Definier dein Boot: Bist Du ein Fahrzeug oder Kleinfahrzeug? Und dann stell die Frage anders: Ist dein "Klein"-Fahrzeug Ausrüstungspflichtig? Vielleicht findest Du unter diesem Stichwort was im Almanak? Für irgendetwas muss das teure und updatepflichtige Ding ja gut sein!
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Gruß, Thomas |
#4
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Funk - ja oder nein?
Moin moin,
dem Gesetz nach brauchst Du kein Funkgerät für diese Fahrt. Aber: Stell Dir vor es fährt ein Benzintanker vor Dir und verliert durch eine Grundberührung Benzin... Diese Tankerbesatzung warnt sofort über Kanal 10 alle Schiffe in der direkten Umgebung. Dann warnen die Revierzentralen über die jeweiligen Funkkanäle. Dafür braucht man sogar noch ein zweites Funkgerät. Oder Person über Bord. Dann kannst Du direkte Hilfe von anderen Schiffen anfordern. Geistige Tiefflieger meinen sogar ein Handy würde ausreichen... Ich würde also aus Sicherheitgründen nur mir zwei Funkgeräten losfahren. Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke FGS Rheinfels |
#5
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Zitat:
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#6
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Das sagt die Wasserschutzpolizei in NRW:
Auf den niederländischen Gewässern gibt es keine allgemeine Ausrüstungspflicht mit Sprechfunkanlagen für Kleinfahrzeuge. Man darf aber bei der Radarfahrt, bei guter oder geringer Sicht, nur fahren, wenn man eine Sprechfunkanlage, selbstverständlich mit ATIS und entsprechender Genehmigung, an Bord hat. zu finden auf der interessanten Infoseite für Wassersport 2004 in den Niederlanden: http://home.t-online.de/home/wsp.nrw.zkb/wfuehrer.htm Greetings Wolfram |
#7
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Zitat:
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#8
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Bei installiertem VHF besteht in bestimmten Zonen eine Hoerpflicht.
Generell gibt es keine Pflicht ein Funkgeraet mitzufuehren. Es empfielt sich am Ijsselmeer Kanal 1 (Centrale Meldpost Ijsselmeer) abzuhoeren: Wetter, nautische Warnungen, Starkwind/Sturmwarnungen. ATIS ist theoretisch Pflicht, bei normalerweise nicht binnenfahrenden Schiffen geht es auch gut ohne. gruss christian Nachtrag - es mag sein dass DIE HOLLAENDER auf funkgeraete achten, aber besonders kontrollieren tun sie nicht. Abhoeren allein geht ohnehin. |
#9
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Lest doch bitte mal unter dem von mir angegebenen Link. Dies ist die offizielle Auskunft der Niederländischen Wasserschutzpolizei. Genau für diese Fragen ist der deutschsprachige Führer gedacht.
Bitte also nicht weiter rummunkeln und vermuten, LESEN BILDET!! Die Niederländer haben halt was dagegen, wenn jemand die Notkanäle mit seinem CB-Funk verwechselt, was in Deutschland ja manchmal passiert. |
#10
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Re: ...
Zitat:
ich kann nur davor warnen, leichtfertig gegen Vorschriften zu verstoßen. Es wird in Holland regelmäßig kontrolliert ob die eingebauten Funkgeräte zugelassen und angemeldet sind, ob ein Funksprechzeugnis vorhanden ist und ob die Funkgeräte mit Atis ausgerüstet sind. Bei nichtbeachten werden die Funkgeräte konfisziert. Wieder auslösen (gegen eine Gebühr die in etwa des zu erwartenden Strafgeldes entspricht (mind. 200 Euro) nur innerhalb 14 Tagen. Dann wird das Gerät versteigert. Der Ersteigerungsbetrag wird nach Abzug von Gebühren nur auf Antrag erstattet. Im Raum Venlo wurde 2001 eine ganze Yacht beschlagnahmt und -bis zur Bezahlung der von einem Gericht festgelegten Strafe- für fast 3 Monate an die Kette gelegt. Das hat den Eigner incl. der Liegeplatzmiete bei der Polizei über 1000 Gulden gekostet. Nun zum Thema: für Kleinfahrzeuge besteht in Holland keine generelle Ausrüstungspflicht mit Funkgeräten. Ist ein Funkgerät an Bord muß auch abgehört werden. Im Gegensatz zu Deutschland kommt man in Holland gut ohne Funk aus. Man braucht sich an kaum einer Schleuse über Funk anzumelden. Dass Funk an Bord natürlich der Sicherheit dient ist selbstverständlich. Und nützlich ist es allemal.
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Charly |
#11
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Zitat:
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Gruß, Thomas |
#12
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Re: ...
Zitat:
Ich gehe natuerlich davon aus dass das Funkgeraet in D zugelassen ist und die entsprechende Lizenz vorliegt. Auf dieser Basis: Wenn es sich um eine Seefunkstelle handelt (Boot normalerweise nicht binnen und daher auch nicht mit ATIS ausgestattet) , wird sehr wohl geduldet dass dieses Geraet auf dem IJsselmeer (rechtlich binnen) und anderen leicht seezugaenglichen Gewaessern temporaer genutzt wird. ATIS wurde selbst beim Anrufen des Centralen Meldpost zum Radiocheck noch nie angemahnt (habe aber auch meine Kennung mitgenannt). chris NB: In drei Jahren IJsselmeer habe ich auch noch keine Kontrolle gesehen geschweige denn mitgemacht. |
#13
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Hier nun nochmal in Original der offizielle Hinweis der Niederländischen Wasserschutzpolizei (weil es doch bisher im Thread bei einigen ein wenig durcheinander ging):
Funkgeräte Es dürfen nur postalisch zugelassene UKW-Geräte (Marifoon) benutzt werden. Eine Genehmigung muss vorhanden sein und der Benutzer muss ein Sprechfunkzeugnis besitzen. Seit dem 29. August 1996 müsssen Sprechfunkanlagen mit 'ATIS' (Automatic Transmitter Identification System) ausgerüstet sein. ATIS macht es möglich, den Sender bei Benutzung des Gerätes zu identifizieren. 'Seefunkanlagen' sind nicht mit ATIS ausgerüstet. Wenn Kleinfahrzeuge eine Seefunkanlage besitzen, so kann diese bei Fahrten in die Niederlande an Bord bleiben, sofern die deutsche Genehmigung mitgeführt wird. Diese Geräte dürfen weder auf dem Rhein noch auf den Binnengewässern benutzt werden. Auf den niederländischen Gewässern gibt es keine allgemeine Ausrüstungspflicht mit Sprechfunkanlagen für Kleinfahrzeuge. Man darf aber bei der Radarfahrt, bei guter oder geringer Sicht, nur fahren, wenn man eine Sprechfunkanlage, selbstverständlich mit ATIS und entsprechender Genehmigung, an Bord hat. Achtung! Fahrzeuge, deren Länge mehr als 20m beträgt, müssen auf den Verbindungen Rotterdam-Deutschland und Amsterdam-Antwerpen, zwei Sprechfunkanlagen an Bord haben Am 1. Februar 1999 ist für die Berufsseeschifffahrt das neue Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) in Kraft getreten. Dies hat auch Folgen für die Sportschifffahrt. Formell sollte dann entlang der niederländischen Küste, auf dem Wattenmeer, dem Ijsselmeer und den Gewässern in Südholland und Zeeland durch die Küstenwache in Den Helder der Kanal 16 nicht mehr abgehört werden. Infolge GMDSS soll die automatische Alarmierung dann über Kanal 70 stattfinden. Nur die Abwicklung des Seenot- und Sicherheitsfunkverkehrs findet dann auf Kanal 16 statt. Das Ministerium für 'Verkeer en Waterstaat' hat aber beschlossen, dass auf den oben genannten Gewässern der Kanal 16 bis zum 1. Februar 2005 durch die Küstenwache abgehört werden soll. Notrufe können also weiterhin auf Kanal 16 gesendet werden. Nautischer Funkverkehr oder sozialer Schiff-Schiffverkehr auf Kanal 16 ist jedoch verboten. Für den nautischen Funkverkehr ist Kanal 13 vorgesehen, der soziale Schiff-Schiffverkehr ist auf Kanal 77 abzuwickeln. CB-Funkgeräte mit der Prüfnummer CEPT-PR 27 D oder PR 27 D FM dürfen eingeführt und benutzt werden. Im Allgemeinen kann man sagen, dass in Deutschland zugelassene UKW-Geräte auch in den Niederlanden benutzt werden dürfen. Deutsche Sportboote mit ständigem Liegeplatz in den Niederlanden können auch mit einem niederländischen Marifoon ausgerüstet werden. Diese Geräte unterliegen dem niederländischen Genehmigungsverfahren. Abrechnung erfolgt über die Telecom. Weitere Informationen bekommt man bei: Agentschap telecom afd. vergunningen en toelatingen Postbus 450, 9700 AL Groningen Telefon: 00 31 50 587 74 44. (Link siehe oben) |
#14
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Re: Funk - ja oder nein?
Zitat:
Natürlich-und ein drittes als Ersatzgerät falls eines ausfällt....... Nicht bös sein, aber man kann auch übertreiben! Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#15
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Hallo nochmal und vielen Dank für die Kommentare!!! Sehr interessant, wie die Meinungen da auseinandergehen Nachdem, was ich hier, aber auch anderswo gehört und gelesen habe, werde ich wohl besser eine UKW-Funke kaufen.... Vielleicht weiss ja noch jemand über die holländische PFLICHT-literatur bescheid. Also meines wissens braucht man allgemein (abgesehen von den Seekarten) das "Binnenvaartpolitiereglement" , akzeptiert wird wohl auch die deutsche Übersetzung. Bei Booten mit UKW dann auch "das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk" Stimmt das auch? Und was benötigt man an Tidenkalendern o.ä. um auch nördlich bei Den Oever das Ijsselmeer zu verlassen und auf die Waddenzee zu fahren? Viele Grüsse, Sascha. |
#16
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In Den Oever am Yachthafen (etwa 700 m westlich des Schleusenhafens) hängen in der Saison die Tidenangaben aus. Du solltest etwa 2 Stunden vor Hochwasser schleusen, wenn es in Richtung Texel gehen soll. Den Rest der Antworten überlasse ich gern den Funkspezies...
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#17
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hey super, das hört sich ja nach Erfahrung an!
Die Karten sind aus diesem Jahr... Ich hoffe das geht soweit auch mit dem Mobo, die 2h-Regel... Da sag ich in jedem Fall erstmal Danke!!!! |
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#19
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ok, dachte das durch die u.U. höhere Geschwindigkeit sich zeitlich etwas ändert, nicht das ich noch der Ebbe hinterher ins NW komme klingt warscheinlich etwas sehr dumm... |
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Nö, das zeigt nur, dass Du Dir Gedanken machst und das ist doch richtig so .
Die Hochwasserzeit für Den Oever ist bis auf etwa 20 min identisch mit dem Hochwasser über der Barre Richtung Texel (dort etwas früher). Einfach die Fahrzeit entsprechend anpassen. Im Übrigen: Da gehen auch die grossen "Fischjäger" von Urk durch; es dürfte also kein Problem mit dem Tiefgang geben.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#21
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Zitat:
kannst Du Dir runterladen: http://mediaplan.ovh.net/~ccrzkr/De/telechargement.htm
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Charly |
#22
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Warum Steht dieser Thread unter "Langzeitfahrten" und nicht unter
Niederlande ??? Gruß Sunwind Weil es die Rubrik "Niederlande" noch nicht gibt! Sollte sie irgendwann eingeführt werden, dann bitte eine Liste (Links) aller Niederlande-Reise-Themen an mich. Ich werde sie dann umparken Seekreuzer |
#23
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BPR und "Handbuch für den Binnenschiffahrtsfunk"... wäre mir neu, PFLICHT ist der "Almanaak" Teil 1, da steht natürlich beides drin, aber auch noch Anderes.
Die Gezeiten gibt's hier: http://www.getij.nl/ und natürlich im aktuellen "Almanaak" Teil 2, da findest Du auch alle Revierinfo über Häfen (mit Versorgung), Funkkanäle etc. Enorm praktisch, wenn auch nicht unbedingt erforderlich, ist der "Stroomatlas", stehen alle Strömungen an allen Orten zu allen Zeiten drin. Kostet um die EUR 15,-- Und schau Dir vor Törnbeginn die BAZ ( http://www.hydro.nl/pgs/nl/baz_main_nl_pdf.htm ) an, denn gerade in der Waddenzee ändert sich schon 'mal etwas. Groetjes Matthias. |
#24
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Zitat:
Faustregel: Tonnen liegen & Moewen stehen, eben nach der Tiefe sehen chris |
#25
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Dann kostet die unvollständige Übersetzung auch noch das Doppelte... Das BPR ist übrigens im orig. Almanak 1 enthalten (Reglementen en Vaartips) und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk natürlich nur wenn man auch ein Funkgerät benutzt..... ,aber so klang das glaube ich auch bei Dir |
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