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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie ist jetzt der Anhänger versichert ?
Tach zusammen,
ich muss mich mal wieder an das Bord wenden, weil ich derzeit ziemlich verwirt bin. Und zwar beschäftigt mich die Frage der Anhängerversicherung. Kurz die Sachlage: Ich selbst fahre einen vollkaskoversichersten MB Viano und habe einen Trailer für meine Glastron. Ich bin bei Eerdmanns komplett versichert Haftpflicht und die Vollkasko. Jetzt meine Frage: wie ist der Anhänger versichert wenn er gezogen wird, also wärend der Fahrt ? ich würde mal sagen über die Vollkasko des KFZ oder? Aber was ist jetzt wenn ich in Urlaub fahre und ein Kumpel mein Boot zieht und der nur einen alten T4 fährt mit lediglich Haftpflicht? Also laut Eerdmannsvertrag ist das Boot samt Hänger versichert wenn es alleine steht z.B. im Winterlager und sich der Hänger löst und etwas zerstört. Aber der Transport macht mir Kopfzerbrechen. Grüße Meta |
#2
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der hänger ist so weit ich weiss immer über das zugfahrzeug haftpfichtversichert, eine kasko versicherung muss aber immer getrennt abgeschlossen werden. die des zugfahrzeugs gilt für den hänger nicht.
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#3
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Ich glaube Du verwechselst Haftpflicht und Kasko.
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Grüße aus Schwerte carsten |
#4
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Wer verwechselt was ?
Hapftpflicht geht übers Zugfahrzeug, der Rest über die Kasko, aber nicht die Kasko vom Auto. |
#5
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Frag mal Norman (blaueelise), der macht das hauptberuflich.
Zu differenzieren ist: - Trailer am Fahrzeug (bzw. hat sich während der Fahrt gelöst und ist noch in Bewegung) vs. Trailer steht abgestellt herum - Haftpflicht vs. Kasko Am Fahrzeug ist der Trailer über die Zugmaschine haftpflichtversichert (wobei inzwischen PKW-Versicherungen diese Mitversicherung ausschließen können, meine ich mich zu erinnern). Steht er abgestellt herum und ein Kleinkind rennt davor (am besten noch bei abgenommener Lichtleiste), hat die PKW-HP nichts damit zu tun. In vielen Bootsversicherungen ist eine umfassende Trailerversicherung (für genau diesen Fall + Kasko) enthalten. Aber wie gesagt - Details zur rechtlichen Lage bedarf eines Fachmanns. Alternativ hilft auch nachlesen in Deiner Police.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#6
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Zitat:
Zitat:
Gruß Bernhard
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#7
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Hallo Meta
ich kann nur soviel zu sagen,Boot am Auto (ist Versichert wie Auto). Habe mein Trailer extra Versichert wegen Kroatien fahren, die wollen eine grüne Versicherungskarte sehen. Die gibts nur wenn du dein Trailer extra Versicherst. Kosten ca. 30 Euronen pro Jahr. Aber dafür darf er dann auch Herrenlos umherirren und Schäden anrichten ohne Auto . Gruß Andreas |
#8
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Bei der Haftpflicht gilt: In der Regel ist der Trailer über das Zugfahrzeug versichert, solange er angekoppelt ist und er somit mit dem Zugfahrzeug eine Einheit bildet. Aber auch hier gibt es seltene Konstellationen von Schadensfällen, bei denen es Ausnahmen gibt.
Wichtig fürs Verständnis der Kasko aber ist: Eine Vollkasko des Zugfahrzeugs haftet grundsätzlich nie für Schäden am Trailer, sondern nur für Schäden am Zugfahrzeug selbst. Um Schäden am eigenen Trailer abzusichern wäre immer eine Trailerversicherung notwendig. Entweder eine Separate, oder ein Einschluß in die Vollkasko des Bootes. Wie es haftpflichtmäßig in Deinem Vertrag aussieht, können Dir nur die speziellen Versicherungsbedingungen Deines Vertrags beantworten, oder die Versicherung bzw. der Makler der in diesem Fall dahintersteht. Da sich die Bedingungen je nach Abschlußzeitraum immer mal wieder geändert haben, wirst Du hier so pauschal keine rechtssichere Antwort bekommen können. Da hilft nur selbst nachlesen, oder dort anrufen bzw. anschreiben. @ Andreas Dass für Kroatien eine grüne Versicherungkarte benötigt wird, ist schon ein paar Jahre her, selbst für Slowenien wird mittlerweile keine mehr benötigt. Gruß Norman
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#9
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Fachmann
Klarheit von einem Fachmann.
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MfG Jörg |
#10
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Zitat:
Ich war bis jetzt auch immer der Meinung, dass man in Kroatien für den Trailer eine extra-Versicherung braucht (wie das der Beitrag von Andreas so schön beschreibt). Da gibt es Geschichten, dass die einem an der Grenze diesbezüglich regelrecht "auflauern". Ich hab meinen Trailer deswegen extra versichert um sicherzugehen (kostet ja nicht die Welt). Brauche ich das nun nicht mehr ? Viele Grüsse, Holger |
#11
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@ all: erstmal vielen Dank ! dann werde ich mal die Versicherung kontaktieren.
Wie ist das Boot denn in einem Unfall auf dem Transportweg versichert ? Bei fremdverschulden die Versicherung des Gegners, aber bei selbstverschulden ? Beispiel ich demoliere Auto, Trailer und Boot bis zur Unkenntnis ? Mein Auto wäre ja über die Vollkasko abgedeckt aber der Rest ? |
#12
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Zitat:
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#13
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Oh, sorry. Stimmt
Danke. |
#14
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Wir fahren seit 2001 mit dem Trailer nach Kroatien, manchmal zweimal im Jahr...nach der grünen Karte hat noch niemand gefragt.
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Gruß vom Oberrhein.
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#15
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moin,
um noch mal auf das ursprüngliche thema zu kommen: wie sieht es aus wenn der trailer von einem anderen zugfahrzeug gezogen wird? sprich, ich fahre mit dem trailer eines freundes und beschädige damit ein anderes auto? welche haftpflicht bezahlt dann? gruss cylber
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Formula 382 Fastech |
#16
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Moin,
@cylber: Hat Norman auch beantwortet, deine Haftpflicht zahlt den Schaden den du anrichtest! Der Schaden an dem Hänger ist Sache der Kasko deines Kollegen.
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viele Grüße Daggy VKH |
#17
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Immer die Haftpflicht des jeweiligen Zugfahrzeugs.
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Gruß vom Oberrhein.
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#18
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Zitat:
Und "Geschichten" kursieren im Internet immer, oft braucht man aber einfach nur aufs Einstelldatum zu sehen, oder mal prüfen woher die Information stammt. Gruß Norman
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#19
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ich wollte dies nur wissen, weil genau dies mir vor jahren passierte. ich fuhr mit dem hänger eines bekannten an meinem auto und habe damit, aus unachtsamkeit und weils recht eng war, einem parkenden auto die seite eingedrückt. die auskunft meines damaligen versicherungsvertreters war, dass die haftpflicht des hängers dies regulieren müsste. auf meinen einwand dass der hänger nicht versichert sei, teilte mir dieser mit, dass ich dann selbst für den schaden aufkommen muss, was ich dann auch tat.....
gruss cylber
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Formula 382 Fastech |
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