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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ärger nach Reparatur in Bootswerkstatt - Umfrage
Hallo Leute,
Ich habe vor dem letzten Bootsurlaub das Halslager meines Bootes in einer Bootsfachwerkstatt auswechseln lassen, da dieses defekt war. Ich vereinbarte mit der Fachwerkstatt, dass nach erfolgter Reparatur ein Probelauf meines Bootes durchgeführt wird, damit ich sorgenfrei in Urlaub nach Kroatien fahren könne. Der Probelauf wurde durchgeführt und mir mitgeteilt, dass ich beruhigt in Urlaub fahren könne, alles sei in Ordnung. Bei der ersten Ausfahrt ging der Z-Antrieb kaputt. Ursache: kein Getriebeöl im Antrieb (Schaden wurde Vorort von ansässiger Fachwerkstatt festgestellt und bestätigt, es befand sich auch kein Salzwasser statt des Getriebeöls im Z-Antrieb) Die deutsche Fachwerkstatt behauptet nun es wäre nicht üblich vor einem Probelauf eines Motorbootes den Ölstand des Motores und Getriebes zu überprüfen, sie würden dies niemals prüfen. Andere deutsche Bootswerkstätten erklärten auf Anfrage, sie würden die Ölstände grundsätzlich überprüfen, dies gehöre zu jedem Probelauf. Wie ist eure Meinung, hätte ich die Ölstände nach dem Werkstattbesuch selbst überprüfen müssen und mich nicht auf die Angaben der Fachwerkstatt verlassen dürfen, oder kann man sich auf Bootsfachwerkstätten verlassen? Vielen Dank für eure Antworten. |
#2
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1. Wer hat denn das Getriebeöl abgelassen
2. Ich habe noch nie gehört, daß z.B. eine Autowerkstatt vor einer Probefahrt das Getriebeöl prüft.
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#3
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Es sei denn, die Reparatur hätte das Getriebe betroffen.
Leider sind Unzuverlässigkeit und schlechte Arbeit - auch bei teuersten Firmen mit höchsten Qualifikationen - sehr häufig und auch zunehmend häufig zu beklagen. Dafür gibt es auch oft verständliche Gründe wie Kostendruck und andere Randbedingungen, mit denen kleinere Unternehmen in Deutschland drangsaliert werden. Die Abhilfe war ganz leicht zu lernen: Wenn eine Arbeit wichtig ist, dann muß ich sie eben selbst machen. Aber die vom Kunden vernünftigerweise erwartete Kontrolle kann sich natürlich nur auf Teile beschränken, die im Auftrag genannt wurden. Ansonsten gäbe es den ebenfalls heute sehr üblichen Ärger wegen der Kosten durch Auftragsüberschreitung, wenn z.B. das Motoröl gewechselt werden soll und neunundsechzig Euro für neue Scheibenwischer mit auf der Rechnung stehen. sea u in denmark
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#4
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Warum gibst Du ein Boot ohne Antriebsöl zur Reparatur ab? So klingt es zumindest...
Du hättest die Werkstatt darauf aufmerksam machen müssen und dies auf dem Arbeitsauftrag schriftlich notiert sein müssen. Dann wäre m. E. der Händler in der Haftung. So siehts schlecht aus..... Gruß Joachim
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Das Leben ist kein Ponyhof
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#5
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Zitat:
sava
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http://www.facebook.com/sava.pasic |
#6
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Also wenn ich mal meinen Senf hierlassen darf! So ist es beim Boot/Auto/Krad oder sonstigen Fahrzeugen doch so, das man vor jeden Fahrtantritt die sogenannte "Wolke" machen sollte bzw muß! Dies lernt man bei jeden Führerschein!
Für die die mit "Wolke" Seeklarmachen nix anfangen können: W - Wasser O - Öl (auch nach Getriebe Öl sollte geschaut werden!) L - Luft K - Kraftstoff E - Elektrik So jetzt zur Moral von dieser Geschicht! Der Werkstatt und dem Bootsbesitzer hätte es vorm Fahrtantritt auffallen müssen das nix im Antrieb drinn ist! Sorry Centra
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#7
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Hallo Centra ...
Da muss ich der Fachwerkstatt leider recht geben! DU erteilst einen Reparaturauftrag über eine bestimmte Sache die auch erledigt wird. Die machen nicht mehr oder weniger... Die Starten den Motor anschliessend sachgemäß und schauen ob die Reparatur ordentlich ausgeführt wurde. Weshalb sollten die davon ausgehen dass kein Öl im Antrieb ist... WER hat das überhaupt abgelassen... Einmal schnell drüberzuschauen ob genug Öle vorhanden sind gehört meines erachtens zum Kundenpflege... Gruß Freddy |
#8
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Zitat:
Alles andere wäre eigentlich Kundendienst... Zitat:
Die Frage ist doch eine ganz andere! Wer hat letztens Deinen Kundendienst gemacht? Gruß Freddy |
#9
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Zitat:
Bei einem kleinen Probelauf fällt das der Werkstatt garantiert NICHT auf... Der Antrieb dreht sich nichtmal! Um das Halslager zu testen läuft NUR der Motor, der die Welle über den Coupler antreibt. Die eigentliche Schaltung ist im Antrieb...! Wie gesagt: WER hat denn da als letztes gepfuscht? DAS ist doch die Frage... Der Werkstatt kann man auf keinem Fall einen Strick daraus drehen... So leid mir das tut... Der Antrieb wird auch nicht von alleine leer... Gruß Freddy
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#10
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Hallo Freddy,
die Werkstatt hatte auch den Auftrag eine Urlaubsdurchsicht durchzuführen und eventuelle erforderliche Reparaturen nach Rücksprache mit mir durchzuführen. So wurde der Trimmgeber repariert und der Balg erneuert. Zum fehlenden Getriebeöl kann ich nur Vermutungen in Betracht ziehen. Hätte ich davon gewußt, hätte ich selber nachgefülllt bzw. nachfüllen lassen. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser! So wie es aussieht muß ich für den Pfusch anderer geradestehen. Danke für Antworten Centra |
#11
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Das erklärt immer noch nicht die Frage, wer das Getriebeöl abgelassen hat...
Warst du das selbst, dann bist du das selbst Schuld, hat das die beauftragte Fa. gemacht, dann kann man sie auch in die Pflicht nehmen. Das Öl wurde ja letztlich nicht rausgebeamt.
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gregor
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#12
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Zitat:
Die Frage ist, wie kann Centra, vorrausgesetzt er hat das Getriebeöl nicht selbst abgelassen, beweisen, dass es die Firma war? Das wird sehr schwierig werden
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Liebe Grüße Andrea |
#13
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Ein Probelauf ist nun mal keine Inspektion.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#14
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hm...
schon bitter aber ich vermute in dem fall mal die werkstatt die zuvor die inspektion etc. gemacht hat? gruß feivel |
#15
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Es würde mich echt mal interessieren, wieviele Menschen vor der Fahrt (egal ob Boot oder Auto), ihren Getriebeölstand überprüfen...
Die Überprüfung des Getriebeölstandes vor jeder Fahrt hast du bei welcher Fahrschule gelernt ? Ich mache es jedenfalls nicht... (ist mir bei meinem Auto viel zu umständlich...beim AB ist es einfach, aber auch da mache ich es nicht, außer ich hatte Grundbrührung.)
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack Geändert von Toddy123 (12.06.2010 um 15:28 Uhr) |
#16
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Hallo
@die Werkstatt hatte auch den Auftrag eine Urlaubsdurchsicht durchzuführen und eventuelle erforderliche Reparaturen nach Rücksprache mit mir durchzuführen. So wurde der Trimmgeber repariert und der Balg erneuert. Mal abgesehen von der Urlaubsdurchsicht, muß für das andere nicht der Antrieb ab? Gruß Mani |
#17
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Da ja anscheinend die Bälge und die Trimmsensoren gewechselt wurden,und somit der Antrieb ja auch überall gut zugänglich,hätte wohl die Werkstatt auch nach dem Getriebeöl schauen können...Es gab ja auch einen Auftrag für eine Durchsicht.Und mal eine schnelle Kontrolle für den Ölstand im Motor sollte für einen Mechaniker ein natürlicher Vorgang sein...normal..ok..meine Autowerkstatt will dafür einen extra Auftrag haben..auch wenn sie im Motorraum irgendwelche Arbeiten zu erledigen hat...da dachte ich eigentlich auch immer..Ölstand und Wasserkontrolle seinen eine Normalität.
Gruß Rudi |
#18
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Hallo,
als ich würde mich auch wenn es um Öl im Motor und Antrieb geht nur auf mich selbst verlassen. Das wird bei manchen Wekstätten gerne vergessen, es sei denn die haben den Auftrag die Öle zu wechseln. Gruß Udo |
#19
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Hallo,
Zu einer Urlaubsdurchsicht in einer Fachwerkstatt gehört doch sicher das Prüfen der Ölstände oder muß ich als Laie der Fachwerkstatt eine selbsterstellte Prüfliste vorlegen. Das kann man von einem Bootsfahrer (Laien) doch nicht erwarten! Commander Schwanensee: Das Getriebeöl habe ich nicht selbst abgelassen! Ich kann mir gut vorstellen wer es war, aber es wird nicht zugegeben! Gruß an alle und trotzdem weiterhin viel Spaß beim Bootfahren. Centra |
#20
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Zitat:
Viel Glück
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Liebe Grüße Andrea |
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