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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Flaggenzertifikat für Sportboot (Länge < 15m)
Hallo,
mich interessiert mal eure Meinung zu Folgendem: Ist auf den Seeschifffahrtsstrassen für die obige Bootsgattung ein Kennzeichen nach der BSchStrO oder ein Flaggenzertifikat vorgeschrieben ? Darf ich also z. B. mit einem Schlauchboot ohne dies alles auf der Ostsee rumschippern ? Gruss Nordy |
#2
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Hallo Nordy,
eine interessante Diskussion wurde mal hier geführt http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...ifikat&start=0 Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#3
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Auf der Ostsee ist lediglich Bootsnamen und Heimathafen vorgeschrieben. ine Registrierung ist nicht er4forderlich. Ich glaube Größe und wo das angebracht werden muss ist auch vorgechrieben. Vielleicht findeste Du bei www.elwis.de was.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#4
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Re: Flaggenzertifikat für Sportboot (Länge < 15m)
Zitat:
lichen Formen des Eigentumsnachweises an Deinem Schiff, neben dem Registerauszug (Seeschiffsregister der Amtsgerichte) und dem Internatio- nalen Bootsschein (IBS), der von DSV, DMYV und ADAC ausgestellt wird. Unabhängig davon sind die Kennzeichnungspflichten. Beim Flaggenzertifikat musst Du z.B. schon bei der Antragsstellung ein Foto vorlegen als Beleg, dass "Schiffsname und Name des Heimathafens gut sichtbar und fest am Schiff angebracht sind." Wenn Du das Flaggenzertifikat dann einmal hast, kannst Du dessen Nummer mit dem Anhang "-F" als amtliches Kennzeichen nehmen. Nach meinem Kenntnisstand brauchst Du in Europa das Flaggenzertifikat nur in französischen Seegewässern. Dort wird der IBS nicht anerkannt. Mit Schlauchbootfragen fühle ich mich allerdings etwas überfordert Belem |
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