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  #1  
Alt 16.06.2010, 09:18
Miru Miru ist offline
Cadet
 
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1 Danke in 1 Beitrag
Standard Was darf ich mit einem Sportbootführerschein überhaupt fahren?

Hallo zusammen,

klar über 6 PS brauch man einen Führerschein, aber gibst mit dem Führerschein irgendwelche Begrenzungen?

Länge oder PS?
Geht um den ganz normalen Sportboots-FS See und Binnen

Danke
Michael
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  #2  
Alt 16.06.2010, 09:37
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Hallo Michael,

im wesentlichen ist der Zweck begrenzt: Sport und Erhohlung, nicht gewerbsmäßig. Binnen gibt es ferner eine Grenze von 15m. Jetski ist eingeschlossen. Die Motorleistung ist nicht begrenzt, und (nach meiner Meinung) ist auch die Personenzahl nicht begrenzt.

Zitat:
Zitat von Miru Beitrag anzeigen
klar über 6 PS brauch man einen Führerschein,
Nein, über 5 PS.

Bis 6 PS ist nur am Bodensee frei. Über 6 PS darfst du dort aber weder mit See noch mit Binnen fahren, da brauchst du das Bodensee-Schifferpatent.
__________________
Gruß Robert

Geändert von SpassCaptain (16.06.2010 um 09:46 Uhr)
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  #3  
Alt 16.06.2010, 09:53
Benutzerbild von BernhardtHi
BernhardtHi BernhardtHi ist offline
Captain
 
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Ort: Hildesheim oder Werder/Havel
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Hier ist der Gesetzestext für "Binnen" http://www.buzer.de/gesetz/3277/index.htm
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  #4  
Alt 16.06.2010, 12:11
Benutzerbild von timonolte
timonolte timonolte ist offline
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Hallo Michael,

im wesentlichen ist der Zweck begrenzt: Sport und Erhohlung, nicht gewerbsmäßig. Binnen gibt es ferner eine Grenze von 15m. Jetski ist eingeschlossen. Die Motorleistung ist nicht begrenzt, und (nach meiner Meinung) ist auch die Personenzahl nicht begrenzt.
war das Thema nicht die letzten Tage schonmal??? War die Höchstgrenze nicht 12 Personen, und darüber bräuchte man nen Personenbeförderungsschen???
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  #5  
Alt 16.06.2010, 14:52
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
war das Thema nicht die letzten Tage schonmal??? War die Höchstgrenze nicht 12 Personen, und darüber bräuchte man nen Personenbeförderungsschen???
Nur indirekt, weil Sportboote per definitionem max. 12 Personen transportieren. Größere Boote sind daher nicht SBF-fähig, aber nicht, weil sie mehr als 12 Personen transportieren, sondern eigentlich, weil sie kein Sportboot mehr sind.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #6  
Alt 16.06.2010, 18:27
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von timonolte Beitrag anzeigen
war das Thema nicht die letzten Tage schonmal??? War die Höchstgrenze nicht 12 Personen, und darüber bräuchte man nen Personenbeförderungsschen???
Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Nur indirekt, weil Sportboote per definitionem max. 12 Personen transportieren. Größere Boote sind daher nicht SBF-fähig, aber nicht, weil sie mehr als 12 Personen transportieren, sondern eigentlich, weil sie kein Sportboot mehr sind.
Eben nicht:

Richtig ist, dass verschiedene Vorschriften und Verordnungen jeweils den Begriff "Sportboot" für sich selber definieren.

So definiert auch die Sportbootführerscheinverordnung See den Begriff für sich selber wie folgt:

Zitat:

Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad.


Es ist somit - für die Frage der Fahrerlaubnis - egal, wie irgendwelche anderen Gesetze oder Verordnungen den Begriff definieren.
__________________
Gruß Robert

Geändert von SpassCaptain (16.06.2010 um 18:40 Uhr)
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