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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.07.2010, 11:59
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Standard fahren ohne führerschein ???

hab da mal ne frage.

meine tochter hat ihren führerschein bestanden aber noch nicht bekommen weil sie erst 17 war. sie wohnt bei braunschweig.
zZ ist sie bei mir ( ferien ) an der ostsee und wir veranlassten das der lappen nach flensburg gesendet wird damit wir ihn hier abholen können denn seit dem 5.7. ist sie 18

aber der lappen kommt nicht an land

was ist wenn sie trotzdem fährt und erwischt wird ??? wegen probezeit usw.


gruß klaus
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Gruß KLAUS

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  #2  
Alt 07.07.2010, 12:03
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das wäre dann fahren ohne Fahrerlaubnis
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  #3  
Alt 07.07.2010, 12:06
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Dann ist der Führerschein weg, wenn sie erwischt wird.

Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ruf doch mal beim Landratsamt an und frage ob die ihn schon weggeschickt haben.

Vielleicht kommt er ja heute noch im Lauf des Tages.
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Liebe Grüße Andrea

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  #4  
Alt 07.07.2010, 12:13
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er wurde am 28. 06 abgesendet und heute sprach ich mit der dame und er kam NICHT zurück und da wo sie ihn hingesendet hat is er auch nicht

wieso fahren ohe erlaubnis ?? sie hat doch bestanden
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Gruß KLAUS

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  #5  
Alt 07.07.2010, 12:14
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Wenn ihr angehalten werdet und sagt, ihr hättet den Schein zu Hause vergessen, fragen die die Daten über Funk ab und ihr zahlt nur nen kleinen Obulus, weil ihr den Schein nicht mithabt, denn offiziel ist sie als Führerscheininhaberin eingetragen...
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  #6  
Alt 07.07.2010, 12:15
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die Erlaubnis/Befähigung hat sie nur eben keinen Führerschein dabei
immer schön auf die feinen Unterschiede achten
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen
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  #7  
Alt 07.07.2010, 12:16
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Aber sie hat ihn noch nicht in den Händen gehalten und somit auch noch nicht quittiert
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  #8  
Alt 07.07.2010, 12:17
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Aber sie hat ihn noch in Händen gehalten und somit auch noch nicht quittiert
ich schenk dir ein nicht
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  #9  
Alt 07.07.2010, 12:18
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Man ist nicht nach der Quittierung eingetragen, sondern nach Zusendung / Absendung...

Laß Dich nicht verrückt machen.
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  #10  
Alt 07.07.2010, 12:23
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Zitat:
Zitat von SKULLBULL Beitrag anzeigen
er wurde am 28. 06 abgesendet und heute sprach ich mit der dame und er kam NICHT zurück und da wo sie ihn hingesendet hat is er auch nicht

wieso fahren ohe erlaubnis ?? sie hat doch bestanden
dann melde ihn als das was er ist, nämlich verlustig
und wenn es das noch gibt lass einen Vorläufigen ausfertigen
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  #11  
Alt 07.07.2010, 12:31
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Kumpel von mir hatte genau die gleiche Situation und hat eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein bekommen. Ich war live dabei.
Ist aber schon ein paar Jahre her.
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #12  
Alt 07.07.2010, 12:36
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Wo solltet ihr denn den Führerschein abholen?

Vielleicht ist er dort verloren gegangen.
Irgendwas läuft da mächtig schief.

Vom 28.06 bis heute = 10 Tage Zustelldauer

Geh zur Polizei und melde den Führerschein als gestohlen und lass für deine Tochter einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

Alles andere macht viel zu viel Stress und Ärger, vor allem weil sie noch keinen hatte.

Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea

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  #13  
Alt 07.07.2010, 12:38
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wenn du dich daruf verlassen willst, was dir eine Unbekannte Person am Telefon sagt, vielleicht nur damit sie ihre Ruhe hat, dann gehe das Wagniss ein.
Ich hatte 1 B gemacht und sollte am nächsten Tag 3 machen.
Der Führerschein war in den Händen des Prüfers, also schon eingetragen.
Trotzdem hat der Prüfer mich darauf aufmerksam gemacht, das ich noch nicht Motorrad fahren darf. Erst mit Aushändigung.
Das war noch in Deutschland.

Gruß Michael
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  #14  
Alt 09.07.2010, 17:45
steuermann72 steuermann72 ist offline
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falsch:

Zitat:
Zitat von Skorpio Beitrag anzeigen
Wenn ihr angehalten werdet und sagt, ihr hättet den Schein zu Hause vergessen, fragen die die Daten über Funk ab und ihr zahlt nur nen kleinen Obulus, weil ihr den Schein nicht mithabt, denn offiziel ist sie als Führerscheininhaberin eingetragen...
Der Eintrag erfolgt erst nach Aushändigung, Übersendung an Sie persönlich und noch nicht nach bestandener Prüfung. Also würde eine Überprüfung wahrscheinlich ergeben, dass sie keinen hat!


Vorsicht:

Zitat:
Zitat von el toro Beitrag anzeigen
die Erlaubnis/Befähigung hat sie nur eben keinen Führerschein dabei
immer schön auf die feinen Unterschiede achten
Genau: Immer auf die feinen Unterschiede achten: Sie hat ihn nicht dabei, da er noch nicht ausgehändigt wurde. Und damit wurde die Erlaubnis noch nicht erteilt.

Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Aber sie hat ihn noch nicht in den Händen gehalten und somit auch noch nicht quittiert
Ganz genau. Erst nach Aushändigung / persönliche Zustellung ist er gültig.

Auch wenn es hart ist. Ich musste auch zwangsweise auf meinen guten alten Lappen warten (Sch... rote Ampel während der Prüfung!).

Aber irgendwann kann es losgehen.

Gruß und Gute und unfallfreie Fahrt!!!
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  #15  
Alt 09.07.2010, 20:53
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die Erteilung der Fahrerlaubnis ist ja sowas wie ein Verwaltungsakt und so einer muss, um wirksam zu werden, zugehen.

So ist das auch ausdrücklich in § 22 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung geregelt:


Zitat:
(3) Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein ausfertigen zu lassen und auszuhändigen.

Vorher würde ich sie nicht fahren lassen

gruss
lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #16  
Alt 09.07.2010, 22:58
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Eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein wird wohl noch niemand erhalten haben, dass ist max. eine Ordnungswidrigkeit

Eine Anzeige gibt es nur wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Man muss im Fahrerlaubnisrecht sehr fein zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein unterscheiden.


Der Führerschein ist nur ein Dokument, das belegt, dass eine Fahrerlaubnis besteht oder bestanden hat.
Die Fahrerlaubnis selbst wird von der zuständigen Behörde per Verwaltungsakt erteilt, entzogen oder versagt.
Viele denken wenn Sie der Aufforderungen den Führerschein abzugeben nicht nachkommen, obwohl die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wären sie noch legal unterwegs, weil sie ja den " Lappen" in der Tasche haben. Ohne gültige Fahrerlaubnis ist ein Führerschein aber nicht einmal das Papier wert.


Wenn die zuständige Behörde bestätigt, dass eine Fahrerlaubnis besteht darf deine Tochter auch fahren wenn Sie den Führerschein nicht in den Händen hält. Es droht max ein Bußgeld weil sie den Papiernachweis der Fahrerlaubnis = Führerschein nicht dabei hat.

Eigentlich bräuchte den FS kein Mensch mehr, da inzwischen rund um die Uhr von der Polizei angefragt werden kann ob eine Fahrerlaubnis besteht .
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Gruß Olli
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  #17  
Alt 09.07.2010, 23:10
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein wird wohl noch niemand erhalten haben, dass ist max. eine Ordnungswidrigkeit

Eine Anzeige gibt es nur wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Man muss im Fahrerlaubnisrecht sehr fein zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein unterscheiden.


Der Führerschein ist nur ein Dokument, das belegt, dass eine Fahrerlaubnis besteht oder bestanden hat.
Die Fahrerlaubnis selbst wird von der zuständigen Behörde per Verwaltungsakt erteilt, entzogen oder versagt.
Viele denken wenn Sie der Aufforderungen den Führerschein abzugeben nicht nachkommen, obwohl die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wären sie noch legal unterwegs, weil sie ja den " Lappen" in der Tasche haben. Ohne gültige Fahrerlaubnis ist ein Führerschein aber nicht einmal das Papier wert.


Wenn die zuständige Behörde bestätigt, dass eine Fahrerlaubnis besteht darf deine Tochter auch fahren wenn Sie den Führerschein nicht in den Händen hält. Es droht max ein Bußgeld weil sie den Papiernachweis der Fahrerlaubnis = Führerschein nicht dabei hat.

Eigentlich bräuchte den FS kein Mensch mehr, da inzwischen rund um die Uhr von der Polizei angefragt werden kann ob eine Fahrerlaubnis besteht .
das ist nichts Neues, sondern schon langem hier im Thread Konsens

Die Frage war, ab wann die Fahrerlaubnis überhaupt existiert und das ist frühestens der Zeitpunkt der Aushändigung des Dokuments, das die FE verbrieft, und das Dokument heisst nun mal Führerschein

Jede statusbegründende Massnahme im Verwaltungsrecht setzt den Zugang der "Erlaubnisurkunde" voraus
Ohne Zugang der "Erlaubnisurkunde" keine Erlaubnis...

gruss
lars
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