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  #1  
Alt 17.08.2004, 23:35
rainer1972 rainer1972 ist offline
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Hallo, ich habe einen Hobie Cat der vom Gewicht zerlegt auch auf dem Autodach transportiert werden kann, nun habe ich keine Lust den Cat dauernd wieder zu zerlegen bzw. zusammen zu bauen....
Nun meine Frage, haben die Grünen ein Problem damit wenn der Cat seitlich über den Fahrzeug herausragt ? Insgesamt ist es dann nicht breiter als 255cm. Vielleicht hat noch jemand eine andere Idee, vielleicht hochkant ??
Viele Grüße,
Rainer
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  #2  
Alt 17.08.2004, 23:53
Segelwilly
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seitlich darf nicht! Gewicht beachten, Dachlast steht in der BA.

Willy
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  #3  
Alt 18.08.2004, 07:18
Benutzerbild von Mutiny
Mutiny Mutiny ist offline
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Zitat:
Zitat von Motorwilly
seitlich darf nicht! Gewicht beachten, Dachlast steht in der BA.

Willy
Stimmt nicht Willy . Wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm herausragt muß sie bei Dunkelheit nach vorn mit weißem Licht und nach hinten mit rotem Licht gekennzeichnet werden.
Die Dachlast ist von der STVO her nur durch das zulässige Gesamtgewicht beschränkt, wenn sich dein Dach verbogen hat, weil du da 500kg raufgepackt hast = Pech gehabt.
__________________
Viele Grüße Dieter
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  #4  
Alt 18.08.2004, 07:32
Segelwilly
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Moin,
für seitlich rausragen hab ich mal zahlen müssen...
Mercedes gibt nur bestimmte Dachlasten frei, ich nahm an, daran müsste man sich halten, wie auch an die Achslasten und das Gesamtgewicht ....mag sein, das ich da irre.
Gruß Willy
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  #5  
Alt 18.08.2004, 08:13
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Mutiny Mutiny ist offline
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Guckst du hier !!

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/__22.html
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Viele Grüße Dieter
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  #6  
Alt 18.08.2004, 19:05
rainer1972 rainer1972 ist offline
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Danke Dieter,
da steht meinem Vorhaben ja nichts im Wege, Begrenzungsleuchten über die Anhängerkupplung versorgen und gut. Den Gesetzestext sollte ich mir wohl am besten ausdrucken dann habe ich etwas in der Hand im Falle einer Kontrolle, weil auffällig wird es sicherlich aussehen wenn der Kat auf dem Dach steht.
Sicherlich am besten wäre ein Trailer, doch mit 80 über die Autobahn und die 100 km Zulassung gibt es meines Wissens nur für gebremste Trailer oder irre ich da?
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  #7  
Alt 18.08.2004, 20:34
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von rainer1972
..........
Sicherlich am besten wäre ein Trailer, doch mit 80 über die Autobahn und die 100 km Zulassung gibt es meines Wissens nur für gebremste Trailer oder irre ich da?
moin
auch bei geringer last ist ein gebremster trailer mit stossdämpfern und zusätzlich antschlingerkupplung die beste wahl. und mit der tempo 100 zulassung haste dann - abhängig vom zugfahrzeug - auch keine probleme.

wenn du dann noch den messfehler des tachos und den messfehler der "grünen" berücksichtigst und du in kauf nimmst, evtl. mal ein knöllchen zu kassieren wirste etwa tacho 120 fahren.

und schneller willste mit dem gerümpel aufm dach auch nicht werden wollen.

le loup

**********
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  #8  
Alt 18.08.2004, 22:01
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Hallo Rainer,
eine 100 Km/h Zulassung ist auch mit ungebremsten Trailern möglich, vorausetzung : Reifen max. 6 Jahre alt und bis 120 km/h zugelassen, Zugfahrzeug ABS der Anhaenger darf von Gesamtgewicht nur 30% des Leergwichts des Zugfahrzeugs erreichen.
Das wird dann schnell knapp.
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Viele Grüße Dieter
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  #9  
Alt 19.08.2004, 10:13
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Pit Pit ist offline
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@Dieter
da ich in einigen Wochen mein Boot mit 1,60 breite und 80kg wohl als Dachlast abholen werde und für später einen Trailer plane (kommen ja noch aufbauten aufs Boot) sind mir der Link und die Grafik äussest hilfreich!

Danke

Pit
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #10  
Alt 19.08.2004, 10:16
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http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=100kmhrechner

(interaktiver Rechner, alle Bestimmungen etc.)
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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