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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Nehmt manchen Schleusenfahrern die Hupe weg.
Sonntag Morgen,
wir liegen wie immer 200m von der Schleuse Tatenberg entfernt, als sich die Tore langsam schließen. Ca. 800m vor der Schleuse kommt ein Verdrängerfahrer in voller Fahrt an und fängt an zu hupen, weil er wohl noch mit in die Schleuse will ( und ich dachte immer, Verdrängerfahrer kaufen sich so einen langsamen Pott, weil sie viel Zeit haben ). Einmal oder zweimal hupen, um auf sich aufmerksam zu machen ist ja ok,( wozu gibt es Funk und Handy) doch er hat die letzten 800m mit Hebel auf dem Tisch hupend zurück gelegt, was den Schleusenwärter nicht hinderte, seine Tore zu schließen, aber die Menschen in den zwei Häfen vor der Schleuse mehr als nervte. Und ich wette, dieser Bootsfreund ist garantiert der Erste, der sich beschwert, wenn sein Stegnachbar die Musik etwas zu laut hat. Leider hat die Entenpolizei noch nicht begriffen, dass sie sehr viele Euros verdienen würde, wenn sie mal mit der Laserpistole auf der Schleuse stehen würde. In der Schleuse könnte sie dann in aller Ruhe kassieren. Und falls jetzt mal wieder einer meckert, ich fahre auch mal gerne schnell, doch mache ich das dort, wo ich keinen störe. Aber als Lieger hier vor der Schleuse ist es bei gutem Wetter schon sehr nervig, wenn die "IchwillauchnochschnellindieSchleuse oder AusderSchleuserausundVollgas" Fraktion den Hebel auf den Tisch legt. In ihren Häfen wird so was aber mit kurz unterhalb der Todesstrafe bestraft. So und nun setzte ich mich mit einer Flak an den Steg und genieße das Wetter
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Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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#2
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Hallo,
ist bei uns eine sichere Möglichkeit um von uns Schleusenmeistern persönlich gefressen zu werden. Ist aber in 10 Jahren Schleusenbetrieb erst zweimal vorgekommen, dass jmd. mit Tonsignal auf sich aufmerksam machen wollte. Nebenbei, dass Nichtanmelden bei Eintreffen in den Schleusenbereich zur Feststellung des Schleusenranges bereits bußgeldbewehrt ist. Bis dann Dominic |
#3
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Was nützt dir die Flugabwehrkanone? Hast du auch Probleme mit Flugbooten?
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#4
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@ wohnbusfahrer: Kennst das Wort tiefflieger ?? für genau die ist das flak.
Kurzes phone an die schleuse und du weisst wann schleusen aber das begreifen viel nicht have a nice week Mathias |
#5
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Ach, Rommel hat damals die Flak vom Schiff abbauen lassen und hat sie in der Wüste gegen englische Panzer eingesetzt, da die üblichen Pak zu schwach waren. Zitat eines gefangenen englischen Generals: "Schiffsflak gegen Panzer, das ist unfair!".
Es ist ja nicht nur das Gehupe... auch wenn die aus dem Protzhafen mit Schmackes an uns vorbei zur Schleuse donnern und hier die Boote zum tanzen bringen... (und liebevoll die Flak streichelt... ).
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Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#6
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Es muß doch auch Möglichkeiten zur Schleusung geben, ohne Funk und Handy.
Ich hätte da in der Situation auch gehupt um auf mich aufmerksam zu machen. Wenn der Schleusenwärter die Tore zugemacht hat, obwohl noch Platz für das Boot war, dann ist er für mich der Ober*******. Das Gefasel von bußgeldwürdig find ich pervers. Zur Schleusung anmelden kann man auch mit Hupsignal.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#7
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Zitat:
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Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#8
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Stimme dir zu, das Maß ist immer wichtig, Dauerhupen macht es auch nicht schneller.
Ansonsten bleib ich dabei, auch Schleusenwärter können A****löcher sein, und sind es mit angrenzender Sicherheit auch in dem Fall gewesen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#9
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Der hatte ne hochschwangere Frau an Bord, die Wehen setzten ein
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Gruß D!RK .....hier könnte was Vernünftiges stehen, z.b. ein BIER |
#10
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....und der Oma zuhause war der Kaffee kalt geworden....Mann , da muss man schnell hin...
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#11
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Ein gewisser Prozentsatz der Menschheit liegt halt neben der Norm,
damit muß man leben. Aber da hilft oft der Wink mit dem dicken Knüppel. Es soll aber auch schon vorgekommen sein, daß ein Schaltschütz auf der Schleuse beim dauerhupen vor Schreck defekt wurde. Ich hupe an Schleusen, wenn der Schleusenwärter mich absolut nicht bemerkt - beim rasenmähen mit Mickymäüsen auf den Ohren Notfälle ausgeschlossen.
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Gruß Ewald |
#12
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Zitat:
das ist nicht Dein Ernst, oder? Als Sportbootfahrer muss ich mich (hoffentlich) an keiner Schleuse anmelden. Wer's nicht glaubt, kann ja mal die Schleusen in Berlin anrufen . Da wird ein Anruf vor allem in Spandau gern mal mit einer Extra-Wartestunde belohnt. Zitat: "Ich seh Sie doch, lassen Sie die blöde Anruferei." Ich nehme an, das gilt, wenn überhaupt, nur für die Berufsschifffahrt. Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#13
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Im Regelfall hilft eine Anmeldung an der Schleuse, den Betrieb zu vereinfachen. Aber das hängt vom Tpy der Schleuse, der örtlichen Situation und dem Betriebsaufkommen ab.
Eine evtl. Meldepflicht ist explizit ausgewiesen. An den Sportbootschleusen der Mosel kann man sich nicht anmelden. An manchen Schleusen ist eine Anmeldung ratsam, an anderen nicht nötig.
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Gruß Ewald
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#14
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Also so ein Dauerhuper hat ich auch schon mal bei mir vor der Schleuse, den habe ich erst recht warten lassen!
Das kommt bei uns Schleusenmänner nicht gut an!
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der freundliche Kollege aus demWSA MLK / ESK
- Marcus - https://www.wsa-mittellandkanal-elbe...eite_node.html
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#15
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Zitat:
Besser wäre es sicherlich gewesen, den Huper normal abzufertigen und über das eigentlich angebrachte Verhalten aufzuklären. Seine Schikanemacht (und unnötiges Wartenlassen ist schlicht Schikane) zu demonstrieren, führt nur zu den unfreundlichen Bezeichnungen, die man hier für Schleusenwärter mitunter lesen kann.
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Beste Grüße John |
#16
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Ich bin "Kunde" an den Schleusen und möchte korrekt und schnell geschleust werden.
Ich verstehe aber auch Schleusenwärter, die mal "etwas langsamer" reagieren, wenn jemand sich für oberwichtig hält. Und man darf ja auch nicht vergessen, daß Schleusenwärter verschiedener Schleusen durchaus miteinander kommunizieren. Die merken schnell, ob jemand einmalig ausflippt - warum auch immer, oder ständig sich so auffällig verhalten. Hier in meinem Heimatrevier habe ich noch persönlichen Kontakt zu den Schleusenwärtern und spreche oft länger mit ihnen, auch über Probleme. Und siehe da: diejenigen, welche die Schleusenwärter nerven, nerven oft auch andere Bootsfahrer
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Gruß Ewald |
#17
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Hallo,
eine explizite Meldepflicht muss nicht ausgewiesen werden, weil die Meldepflicht in den Verkehrsvorschriften festgeschrieben ist. Auf Bundeswasserstraßen Binnen gilt §6.29 Nr. 2 Abs. 5 Zitat:
Es gibt binnen in Deutschland auch kein Schallzeichen, was zur Anmeldung dient. Wenn jetzt auf meine ordnungsgemäße Anmeldung negativ reagiert wird, muss man einfach mal fragen, ob die jeweiligen Schleusenmeister die Verkehrs- und Dienstvorschriften kennen. Mit einer ihrer Hauptaufgaben, ist die Durchsetzung der Verkehrsvorschriften als Vollzugsbeamte der Schifffahrtspolizeibehörde. Das heißt, ich kann mir das nicht aussuchen, wie ich das brauche. Dann zu behaupten, der Schleusenmeister ist ein A**och, weil er das Tor zugemacht hat, finde ich ziemlich anmaßend. Vielleicht hat es ja auch andere Gründe gehabt, dass er das Boot nicht mehr mitnehmen konnte oder wollte. Man hätte ja vielleicht den Grund erfahren, wenn man angerufen hätte. Bis dann Dominic |
#18
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Dann heißt das im Klartext, daß auch Kleinfahrzeuge einschl. muskelkraftbetriebene mit Funk oder Telefon ausgerüstet sein müssen oder an allen Schleusen Anlegemöglichkeiten zur persönlichen Meldung vorhanden sein müßten.
Dies ist nicht der Fall. Und wie melde ich mich bei einer Selbstbedienungsschleuse?. Ich denke, die zitierte Vorschrift weiß auch hierzu die Lösung
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Gruß Ewald |
#19
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Es kommt mir hier so vor als ob die Schleusenwärter die Prügelknaben der Nation sind.
Vieleicht sollte man den Schleusenwärter auch mal freundlich begegnen. Ich kann mir vorstellen was die so alles zuhören bekommen von unfreundlichen Boostführern. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne. |
#20
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Hallo,
eine Schleuse völlig ohne jede Anlegemöglichkeit? Ich meine jetzt nicht einen Anleger der direkt am Schleusenbedienstand liegt, für die Fußkranken. - Wo gibt es sowas? Außerdem ändert ist dass dann ja ein Problem was explizit an diesem Ort gelöst werden müsste und nichts an der Gültigkeit der Vorschrift ändert. Wenn man keinen Funk und kein Mobiltelefon an Bord hat, wie will man dann eigentlich den übrigen Meldepflichten nach §1.12 bis 1.17 BinSchStrO im Bedarfsfall nachkommen. Hier muss man sich doch als verantwortungsvoller Schiffsführer auch auf seinem Sportboot vor Fahrtantritt Gedanken machen. Eine Anmeldung ohne Schleusenaufsicht an einer Selbstbedienungsschleuse macht natürlich wenig Sinn. An einer Selbstbedienungsschleuse muss i.d.R. auch kein Schleusenrang festgestellt werden. Der Passus wäre zugegeben diesbezüglich redaktionell verbesserungswürdig. Bis dann Dominic |
#21
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Hallo
Zitat:
"...Warten im Schleusenbereich oberhalb oder unterhalb einer Schleuse mehr als fünf Fahrzeuge auf Schleusung (Schiffsansammlung), muß jedes neu im Schleusenbereich eintreffende Fahrzeug bei der Schleusenaufsicht zur Feststellung des Schleusenranges angemeldet werden" Also gilt das nur dann, wenn schon mehr als 5 Fahrzeuge warten und wenn Startplätze eingerichtet sind ("2. Sind im Schleusenbereich Startplätze eingerichtet..."). http://www.gesetze-im-internet.de/bi...98/__6_29.html Eine generelle Meldepflicht würde ich daraus nicht ableiten Viele Grüße, Oliver |
#22
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Hallo dominic,
ich weiß ja nicht, welche Schleusen du kennst. Wenn ich an der Mosel vom Unterwasser her zum Schleusenwärter will, dann geht das nur über die Anlegemöglichkeiten der Berufsschiffahrt, was sicherlich nicht gewünscht ist oder über die Sportbootschleuse - wenn der Tiefgang es erlaubt, wobei der Durchgang zur Großschleuse meist per Schild verboten ist. Am Neckar habe ich oft auch keine Anlegemöglichkeit im Unterwasser entdeckt und an der Lahn gibt es sie mit einer Ausnahme auch nicht. An vielen anderen Schleusen sieht es ähnlich aus. Ich denke, daß es hier im Vorschriftenwerk eine Ausnahme für Sportboote gibt, zumal mir kein einziger Fall bekannt geworden ist, daß ein Sportbootfahrer eine Verwarnung oder ein Bußgeld bekommen hätte wegen Nichtanmelden an einer Schleuse. Zumindest die mitschleusende WSP müßte sich doch dann mal räuspern. Und im §1.12 bis 1.17 habe ich keine Meldepflichten für Sportboote entdeckt, die eine Ausrüstung mit Funk zwingend fordern. An einer Aufklärung des Sachverhaltes bin ich seeehr interessiert
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Gruß Ewald |
#23
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Ergibt sich aus dem, was ich fett markiert habe nicht, dass es sich nur um nicht-selbstbediente Schleusen handelt?
Zitat:
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#24
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Hallo,
zu dem, was Oliver geschrieben hat. Derzeit gültige BinSchStrO. Die Vorschriften über die Anmeldung zum Schleusen sind nur vor 2-3 Jahren wegen der Sportschifffahrt geändert worden. Seitens der Berufsschifffahrt bestand diesbezüglich nie ein Problem, da diese bekanntlich Funkausrüstungspflichtig sind und diesen auch zur schnelleren Abfertigung aus Eigeninteresse an den Schleusen benutzen. Wie schon gesagt macht die Meldepflicht natürlich nur Sinn, wenn auch eine Schleusenaufsicht vorhanden ist, die die Anmeldung entgegennehmen kann. Was die übrigen Meldepflichten angeht, habe ich nie behauptet, dass diesen nur über Funk nachgekommen werden kann. Ich frage dabei nur, wie man diesen nachkommen will, wenn man weder Funk noch Handy an Bord hat. Anscheinend müssen wir mehr Anzeigen dazu fertigen, damit unsere Vorschriften auch glaubhaft werden. Bis dann Dominic |
#25
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Seltsam ist nur, daß diese Änderung der Vorschriften nie über die Verbände publiziert wurde und auch in die aktuellen Lehrbücher keinen Eingang fand.
Auch wäre es angeraten, das Schleusenpersonal auf eine verbesserte Kommunikation mit Sportbooten, die nur über Handy verfügen, hinzuweisen. Die BinSchStrO. regelt doch eigentlich klar, daß Sportboote erst nach der Berufsschifffahrt einfahren dürfen, sofern zusammen geschleust werden muß/soll. Dadurch ist eine Meldepflicht für Sportboote nicht zwingend erforderlich, obwohl Meldungen von Sportbooten bei größeren Schleusen oder stärkerem Verkehrsaufkommen doch die Regel sind, weil einfach vernünftig. Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob Gruppenanmeldungen zulässig sind.
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Gruß Ewald Geändert von Libertad (16.08.2010 um 18:27 Uhr) |
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