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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.08.2010, 12:47
mondmann. mondmann. ist offline
Cadet
 
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4 Danke in 3 Beiträgen
Standard An fremden Stegen anlegen

Hallo,

da ich Neuling bin und mein SBF Binnen noch nicht lange habe, folgende Frage: Ich will mir ein Boot chartern und ans Deutsche Eck fahren.
Kann man diese Stege am Ufer einfach anfahren und da fest machen oder sind das Privat-Stege? Ich hab da keine Ahnung...

Grüße, mondmann
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  #2  
Alt 21.08.2010, 13:08
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Matrosenbändiger Matrosenbändiger ist offline
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Standard

Hallo & Herzlich Wilkommen!

Also die "Steege" (auch Anleger genannt) sind am deutschen Eck denke ich ausschließlich der dortigen Personenschiffahrt vorbehalten,auf denen auch z.B.die Namen der Firmen (KD,Weiße Flotte etc.)angeschlagen sind..sinnvoller ist es entweder einen Sportboothafen un der Nähe anzufahren,oder nach freien Anlegestellen Ausschau zu halten.
Auf den Privatanlegern zu liegen und den Betrieb zu behindern kann übrigens teuer werden!-Die fackeln da nicht lange...und irgendwo zwischen den "Großen" als Spielball umher zu klappern,wenn die da vorbeifahren ist eh kein Geschenk!
Aber präzise Info`s zu den Yachthäfen können dir besser die geben,die aus der Ecke kommen!

Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . .
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  #3  
Alt 21.08.2010, 13:09
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Hallo und willkommen im Forum.
Bei Steganlagen muß man erstmal unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Anlegern.
Öffentliche Steganlagen kann man anfahren (z.B. gibt es in Deutschland sogar einen ALDI mit Anleger), Wassertankstellen gehören genauso dazu.
Bei privaten Steganlagen sollte mgl vorab um Erlaubnis gefragt werden, spätestens direkt nach dem Festmachen.
Ich hab auch einen privaten Steg mit Anlegemöglichkeit für zwei Boote bis 8m.
Wer fragt, darf auch mal an meinem Steg anlegen, wenn jemand einfach ungefragt festmacht, dann werde ich leicht säuerlich.
Behindert derjenige mich dann noch bei der Ausübung meiner Vorhaben, dann wird er einfach losgemacht.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #4  
Alt 21.08.2010, 13:28
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Behindert derjenige mich dann noch bei der Ausübung meiner Vorhaben, dann wird er einfach losgemacht.

Da bin ich im Falle einer Havarie, womöglich mit Personenschaden und /oder hohem Sachschaden, gespannt, wie die Obrigkeit das sieht.

Gruß
Willy
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  #5  
Alt 21.08.2010, 13:37
Fall.Scheffler Fall.Scheffler ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Behindert derjenige mich dann noch bei der Ausübung meiner Vorhaben, dann wird er einfach losgemacht.
Oh das kann aber teuer werden.

Mach lieber nen Schloss dran. Kannst ja dann sagen, dass du nicht wolltest, dass es an Deinem Anleger geklaut wird. Für die Fürsorge kann man dann ja einen kleinen Obolus verlangen 1,50 je Meter und Stunde.
__________________
Viele Grüße

Falk
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  #6  
Alt 21.08.2010, 13:56
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Da bin ich im Falle einer Havarie, womöglich mit Personenschaden und /oder hohem Sachschaden, gespannt, wie die Obrigkeit das sieht.

Gruß
Willy
Cool bleiben Willy,
mein Steg ist videoüberwacht, selbst wenn ich mal nicht persönlich nach dem Rechten schauen kann, der Recorder zeichnet eine Woche auf.
Er ist des weiteren als Privatanleger gekennzeichnet und mit Handynummer zum kontakten ausgestattet.
Wer da anlegt ohne zu fragen, bekommt von mir, wenn es mich nicht stört, die ortsüblichen Hafengebühren auferlegt, wenn es mich stört, dann sichte ich das Videomaterial und entscheide danach ob ich das Boot entferne, oder eben nicht.
Wer wirklich mit dem Boot Probleme hat, darf natürlich jederzeit bei mir Festmachen, und ich helfe auch, wenn es mir möglich ist mit Rat und Tat.
Mein Anleger ist in einer relativ günstigen Lage, Tanke 50m, Penny gegenüber, und Netto neben der Tanke.
Man muß da Prioritäten setzen, sonst kann man selbst nicht mehr anlegen.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #7  
Alt 21.08.2010, 14:03
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Zitat:
Zitat von Fall.Scheffler Beitrag anzeigen
Mach lieber nen Schloss dran.


Was dann aber ganz schnell den Straftatbestand der Nötigung erfüllen kann
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas

Geändert von Stralsunder (21.08.2010 um 14:13 Uhr)
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  #8  
Alt 21.08.2010, 14:12
Benutzerbild von Shira
Shira Shira ist offline
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Ich find das mit dem losmachen gut!
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Gruß Shira

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  #9  
Alt 21.08.2010, 14:16
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nightforce nightforce ist offline
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Naja, will es ja nicht groß breittreten, aber, wenn ich an meinem Anleger festmachen will, und er ist belegt, dann pack ich mich im Päckchen davor, latsch denen mit meinen Schuhen über den Bug, und lehne mich dann zurück und schau Kino (Videoüberwachung).
Erst dann begreifen einige Wassersportler erst, daß es so nicht geht.
Ich hab dann aber auch kurzfristig keine Zeit, so daß die "unangemeldeten Fremdparker" genug Zeit haben, um die nähere Umgebung ausgiebig zu erkunden.
__________________
Gruß Frank
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  #10  
Alt 21.08.2010, 14:41
Bonzai Bonzai ist offline
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen


Was dann aber ganz schnell den Straftatbestand der Nötigung erfüllen kann
So lange eine Rufnummer hinterlegt ist, wo man erreichbar ist (und das ist hier der Fall), ist es keine Nötigung!! Das ist wie bei einem Privaten Parkplatz. Wenn einer auf meinem Parkplatz steht, parke ich den auch ein und lege meine Handdynummer ins Auto.
__________________
Gruß aus der schönsten Stadt der Welt
Thorsten
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  #11  
Alt 21.08.2010, 14:46
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Täusch dich da mal nicht, auch das wird bereits als Nötigung angesehen.
Gibt ja auch Funklöcher oder man hört das Handy aus welchem Grund auch immer nicht.

Das einzige wovor die Rufnummer schützen kann ist dass man Abgeschleppt wird.
__________________
Beste Grüße aus HST vom Andreas

Geändert von Stralsunder (21.08.2010 um 14:56 Uhr)
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  #12  
Alt 21.08.2010, 16:30
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Hallo und willkommen im Forum.
Bei Steganlagen muß man erstmal unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Anlegern.
Öffentliche Steganlagen kann man anfahren (z.B. gibt es in Deutschland sogar einen ALDI mit Anleger), Wassertankstellen gehören genauso dazu.
Bei privaten Steganlagen sollte mgl vorab um Erlaubnis gefragt werden, spätestens direkt nach dem Festmachen.
Ich hab auch einen privaten Steg mit Anlegemöglichkeit für zwei Boote bis 8m.
Wer fragt, darf auch mal an meinem Steg anlegen, wenn jemand einfach ungefragt festmacht, dann werde ich leicht säuerlich.
Behindert derjenige mich dann noch bei der Ausübung meiner Vorhaben, dann wird er einfach losgemacht.
Davon abgesehen , das ich natürlich fragen würde , ob ich anlegen darf und mal davon abgesehen das ich Dich bei angeschlagener Handynummer auch anrufen würde , ob mein Anlegen in Ordnung ist....

....würde ich Dich wenn Du mein Boot einfach losmachen und treiben lassen würdest.....mit der Hälfte meiner Anwälte mit einer Klageflut überziehen , das Du nur noch mit den Ohren schlackerst....
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  #13  
Alt 21.08.2010, 16:42
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Davon abgesehen , das ich natürlich fragen würde , ob ich anlegen darf und mal davon abgesehen das ich Dich bei angeschlagener Handynummer auch anrufen würde , ob mein Anlegen in Ordnung ist....

....würde ich Dich wenn Du mein Boot einfach losmachen und treiben lassen würdest.....mit der Hälfte meiner Anwälte mit einer Klageflut überziehen , das Du nur noch mit den Ohren schlackerst....
Da bleib ich ganz ruhig, von treiben lassen hab ich aber im übrigen nix geschrieben, sei es drum.
Den Klageweg verliert in der Regel der Eindringling auf privatem Grund, und ja, auch Wasserflächen können erworben und auch verpachtet werden.
__________________
Gruß Frank
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  #14  
Alt 21.08.2010, 16:56
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Da bleib ich ganz ruhig, von treiben lassen hab ich aber im übrigen nix geschrieben, sei es drum.
Den Klageweg verliert in der Regel der Eindringling auf privatem Grund, und ja, auch Wasserflächen können erworben und auch verpachtet werden.

....und wie definierst Du "einfach losmachen"??
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  #15  
Alt 21.08.2010, 17:01
mondmann. mondmann. ist offline
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ehm leute... bevor ihr darüber weiterdiskutiert... an welchen Anlegern oder Ufern darf ich denn jetzt (legal) stillliegen? Am Ufer darf ich doch immer ankern, wenn kein Verbotsschild vorhanden ist oder? Und woran erkenne ich, ob ein Anleger öffentlich ist? Ist das auch ausgewiesen?
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  #16  
Alt 21.08.2010, 17:01
Benutzerbild von Wiesenpilz
Wiesenpilz Wiesenpilz ist offline
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Es ist schon ärgerlich, wenn sich jemand an einen privaten Steg festmacht und dann nicht aufzufinden ist, aber einfach losmachen, na ich weiß nicht
__________________
Gruß Andreas
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  #17  
Alt 21.08.2010, 17:11
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von mondmann. Beitrag anzeigen
ehm leute... bevor ihr darüber weiterdiskutiert... an welchen Anlegern oder Ufern darf ich denn jetzt (legal) stillliegen? Am Ufer darf ich doch immer ankern, wenn kein Verbotsschild vorhanden ist oder? Und woran erkenne ich, ob ein Anleger öffentlich ist? Ist das auch ausgewiesen?
wenn du nach Koblenz willst fahr einfach in einen der beiden Clubs da hast du keine Probelme.
einer ist am genüberliegenden ufer unterhalb der Ehrenbreitstein (Fähre ca 100m weg) der andere ist in der Rheinlache.
Anleger im Strom sind dort alle für Fahrgastschiffe vorbehalten. Steht dann auch auf einem Schild am Anleger.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #18  
Alt 21.08.2010, 17:12
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Matrosenbändiger Matrosenbändiger ist offline
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Könntet ihr mal zum Thema zurückkommen???-Ich glaub zu anfang des Trööts hatte einer ne frage

Gruß Tido
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  #19  
Alt 21.08.2010, 22:20
mondmann. mondmann. ist offline
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Eine zu klärende Frage noch: Ich darf überall außerhalb des Fahrwassers, das mit roten und grünen Tonnen markiert ist, ankern?!
Und an Bojen, Anlegern etc., wo keine Beschilderung vorhanden ist, ebenso (also festmachen...)?!
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  #20  
Alt 21.08.2010, 22:37
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
....und wie definierst Du "einfach losmachen"??
Ich definiere das so, liegt ein Boot in meinem Weg z.B. nach draußen, dann mach ich es los und mach es woanders wieder fest.
Mußt du so verstehen, eine Seite meines Steges ist gleichzeitig Sliprampe, liegt da einer im Weg und ich muß rein, oder jemand Anders möchte die Rampe angemeldeter Weise nutzen, dann bind ich den dort liegenden Kahn einfach los, weil er in meinem Privatgrundstück im Weg steht.
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Gruß Frank
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  #21  
Alt 22.08.2010, 19:44
almdudi almdudi ist offline
Lieutenant
 
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Nun ja. Wenn der Kahn dann ins Fahrwasser treibt und einen Unfall verursacht, interessiert niemandem, wem er gehört - Verursacher ist der, der ihn losgebunden hat.
Wenn in deiner Hofeinfahrt ein fremdes Auto steht, kannst du es auch nicht einfach auf die Straße schieben und zuschauen, wie es diese blockiert oder den Berg runterollt.
Unsere Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig (falls du in Deutschland lebst).
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  #22  
Alt 23.08.2010, 08:49
Fall.Scheffler Fall.Scheffler ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Nun ja. Wenn der Kahn dann ins Fahrwasser treibt und einen Unfall verursacht, interessiert niemandem, wem er gehört - Verursacher ist der, der ihn losgebunden hat.
Wenn in deiner Hofeinfahrt ein fremdes Auto steht, kannst du es auch nicht einfach auf die Straße schieben und zuschauen, wie es diese blockiert oder den Berg runterollt.
Unsere Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig (falls du in Deutschland lebst).
Er hat ja geschrieben, er bindet es los und an anderer Stelle wieder fest. Nur wo die andere Stelle ist, hat er nicht verraten.
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Viele Grüße

Falk
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  #23  
Alt 23.08.2010, 12:55
Frodo Frodo ist offline
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2.019 Danke in 613 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von mondmann. Beitrag anzeigen
Hallo,
da ich Neuling bin und mein SBF Binnen noch nicht lange habe, folgende Frage: Ich will mir ein Boot chartern und ans Deutsche Eck fahren.
Kann man diese Stege am Ufer einfach anfahren und da fest machen oder sind das Privat-Stege? Ich hab da keine Ahnung...
Grüße, mondmann
Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Hallo und willkommen im Forum.
Bei Steganlagen muß man erstmal unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Anlegern.
Öffentliche Steganlagen kann man anfahren (z.B. gibt es in Deutschland sogar einen ALDI mit Anleger), Wassertankstellen gehören genauso dazu.
Bei privaten Steganlagen sollte mgl vorab um Erlaubnis gefragt werden, spätestens direkt nach dem Festmachen.
Ich hab auch einen privaten Steg mit Anlegemöglichkeit für zwei Boote bis 8m.
Wer fragt, darf auch mal an meinem Steg anlegen, wenn jemand einfach ungefragt festmacht, dann werde ich leicht säuerlich.
Behindert derjenige mich dann noch bei der Ausübung meiner Vorhaben, dann wird er einfach losgemacht.
Hallo zusammen,
also ich will ja nicht motzen, aber glaubt hier wirklich noch jemand, dass der Beitrag von nightforce und die daraus entstandene Diskussion dem mondmann bei seiner Frage auch nur ein Stück weiterhilft
(außer vieleicht bei nightforce nicht anzulegen)
__________________
Grüße vom Rhein, Edi
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  #24  
Alt 23.08.2010, 13:20
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
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12.427 Danke in 5.927 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
also ich will ja nicht motzen, aber glaubt hier wirklich noch jemand, dass der Beitrag von nightforce und die daraus entstandene Diskussion dem mondmann bei seiner Frage auch nur ein Stück weiterhilft
(außer vieleicht bei nightforce nicht anzulegen)
Ja, mal zurück zu Thema.
Ich mag es nicht, wenn ich an meinen Steg komme, und der ist belegt. Noch weniger mag ich, wenn der betreffende auch noch ein längsseitsgehen ablehnt. Freundliche Leute sind da selten ein Problem - Liegekosten dürfen gern mit einer Budel Bier oder ein paar Frühstücksbrötchen bezahlt werden, ist aber kein muß.
Folgerichtig fahre ich an fremde Stege nur, wenn es nicht anders geht und ich möglichst auch den Besitzer kontaktieren kann. Notfalls muß halt jemand an Bord bleiben, um gegebenenfalls das Boot umlegen zu können. Daß man an einem bewohnten Grundstück nur im Ausnahmefall festmacht und nur mit Genehmigung, das dürfte wohl klar sein.
Ein freundliches Auftreten hilft da ungemein weiter, auch in Häfen
__________________
Gruß
Ewald
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  #25  
Alt 23.08.2010, 13:48
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boneman boneman ist offline
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3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
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Zu der Gegend und den speziellen Gepflogenheiten kann ich leider nichts beitragen, aber üblicherweise sind Anleger, an denen man festmachen kann, auch als solche gekennzeichnet.

Sei des durch ein Schild "Sportbootliegeplatz", ein weisses "P" auf blauem Grund mit dem Zusatz "Sport" oder ähnliches, sei es durch einen Hafen mit der gelben Welle oder sonst eine Kennzeichnung, auch in den aktuellen (!) Karten der Umgebung.

Eine Kleinigkeit ist in Sportboothäfen zu beachten, belegte Liegeplätze erkennt man an einem roten Schild/Markierung oder an fest angebrachten Leinen.
Das sollte man beachten.

Es kann auch helfen, den Hafenmeister anzurufen (wenn man den die Nummer hat) und nach einem freien Loch zu fragen.

gruß

Andreas
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