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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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An fremden Stegen anlegen
Hallo,
da ich Neuling bin und mein SBF Binnen noch nicht lange habe, folgende Frage: Ich will mir ein Boot chartern und ans Deutsche Eck fahren. Kann man diese Stege am Ufer einfach anfahren und da fest machen oder sind das Privat-Stege? Ich hab da keine Ahnung... Grüße, mondmann |
#2
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Hallo & Herzlich Wilkommen!
Also die "Steege" (auch Anleger genannt) sind am deutschen Eck denke ich ausschließlich der dortigen Personenschiffahrt vorbehalten,auf denen auch z.B.die Namen der Firmen (KD,Weiße Flotte etc.)angeschlagen sind..sinnvoller ist es entweder einen Sportboothafen un der Nähe anzufahren,oder nach freien Anlegestellen Ausschau zu halten. Auf den Privatanlegern zu liegen und den Betrieb zu behindern kann übrigens teuer werden!-Die fackeln da nicht lange...und irgendwo zwischen den "Großen" als Spielball umher zu klappern,wenn die da vorbeifahren ist eh kein Geschenk! Aber präzise Info`s zu den Yachthäfen können dir besser die geben,die aus der Ecke kommen! Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . .
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#3
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Hallo und willkommen im Forum.
Bei Steganlagen muß man erstmal unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Anlegern. Öffentliche Steganlagen kann man anfahren (z.B. gibt es in Deutschland sogar einen ALDI mit Anleger), Wassertankstellen gehören genauso dazu. Bei privaten Steganlagen sollte mgl vorab um Erlaubnis gefragt werden, spätestens direkt nach dem Festmachen. Ich hab auch einen privaten Steg mit Anlegemöglichkeit für zwei Boote bis 8m. Wer fragt, darf auch mal an meinem Steg anlegen, wenn jemand einfach ungefragt festmacht, dann werde ich leicht säuerlich. Behindert derjenige mich dann noch bei der Ausübung meiner Vorhaben, dann wird er einfach losgemacht.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#4
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Zitat:
Da bin ich im Falle einer Havarie, womöglich mit Personenschaden und /oder hohem Sachschaden, gespannt, wie die Obrigkeit das sieht. Gruß Willy
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#5
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Zitat:
Mach lieber nen Schloss dran. Kannst ja dann sagen, dass du nicht wolltest, dass es an Deinem Anleger geklaut wird. Für die Fürsorge kann man dann ja einen kleinen Obolus verlangen 1,50 je Meter und Stunde.
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Viele Grüße Falk |
#6
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Zitat:
mein Steg ist videoüberwacht, selbst wenn ich mal nicht persönlich nach dem Rechten schauen kann, der Recorder zeichnet eine Woche auf. Er ist des weiteren als Privatanleger gekennzeichnet und mit Handynummer zum kontakten ausgestattet. Wer da anlegt ohne zu fragen, bekommt von mir, wenn es mich nicht stört, die ortsüblichen Hafengebühren auferlegt, wenn es mich stört, dann sichte ich das Videomaterial und entscheide danach ob ich das Boot entferne, oder eben nicht. Wer wirklich mit dem Boot Probleme hat, darf natürlich jederzeit bei mir Festmachen, und ich helfe auch, wenn es mir möglich ist mit Rat und Tat. Mein Anleger ist in einer relativ günstigen Lage, Tanke 50m, Penny gegenüber, und Netto neben der Tanke. Man muß da Prioritäten setzen, sonst kann man selbst nicht mehr anlegen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#7
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Was dann aber ganz schnell den Straftatbestand der Nötigung erfüllen kann
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Beste Grüße aus HST vom Andreas Geändert von Stralsunder (21.08.2010 um 14:13 Uhr)
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#8
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Ich find das mit dem losmachen gut!
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Gruß Shira Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,.... |
#9
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Naja, will es ja nicht groß breittreten, aber, wenn ich an meinem Anleger festmachen will, und er ist belegt, dann pack ich mich im Päckchen davor, latsch denen mit meinen Schuhen über den Bug, und lehne mich dann zurück und schau Kino (Videoüberwachung).
Erst dann begreifen einige Wassersportler erst, daß es so nicht geht. Ich hab dann aber auch kurzfristig keine Zeit, so daß die "unangemeldeten Fremdparker" genug Zeit haben, um die nähere Umgebung ausgiebig zu erkunden.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#10
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So lange eine Rufnummer hinterlegt ist, wo man erreichbar ist (und das ist hier der Fall), ist es keine Nötigung!! Das ist wie bei einem Privaten Parkplatz. Wenn einer auf meinem Parkplatz steht, parke ich den auch ein und lege meine Handdynummer ins Auto.
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Gruß aus der schönsten Stadt der Welt Thorsten |
#11
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Täusch dich da mal nicht, auch das wird bereits als Nötigung angesehen.
Gibt ja auch Funklöcher oder man hört das Handy aus welchem Grund auch immer nicht. Das einzige wovor die Rufnummer schützen kann ist dass man Abgeschleppt wird.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas Geändert von Stralsunder (21.08.2010 um 14:56 Uhr) |
#12
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Zitat:
....würde ich Dich wenn Du mein Boot einfach losmachen und treiben lassen würdest.....mit der Hälfte meiner Anwälte mit einer Klageflut überziehen , das Du nur noch mit den Ohren schlackerst.... |
#13
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Zitat:
Den Klageweg verliert in der Regel der Eindringling auf privatem Grund, und ja, auch Wasserflächen können erworben und auch verpachtet werden.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#14
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Zitat:
....und wie definierst Du "einfach losmachen"?? |
#15
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ehm leute... bevor ihr darüber weiterdiskutiert... an welchen Anlegern oder Ufern darf ich denn jetzt (legal) stillliegen? Am Ufer darf ich doch immer ankern, wenn kein Verbotsschild vorhanden ist oder? Und woran erkenne ich, ob ein Anleger öffentlich ist? Ist das auch ausgewiesen?
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#16
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Es ist schon ärgerlich, wenn sich jemand an einen privaten Steg festmacht und dann nicht aufzufinden ist, aber einfach losmachen, na ich weiß nicht
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Gruß Andreas |
#17
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Zitat:
einer ist am genüberliegenden ufer unterhalb der Ehrenbreitstein (Fähre ca 100m weg) der andere ist in der Rheinlache. Anleger im Strom sind dort alle für Fahrgastschiffe vorbehalten. Steht dann auch auf einem Schild am Anleger.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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Könntet ihr mal zum Thema zurückkommen???-Ich glaub zu anfang des Trööts hatte einer ne frage
Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . .
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#19
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Eine zu klärende Frage noch: Ich darf überall außerhalb des Fahrwassers, das mit roten und grünen Tonnen markiert ist, ankern?!
Und an Bojen, Anlegern etc., wo keine Beschilderung vorhanden ist, ebenso (also festmachen...)?! |
#20
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Ich definiere das so, liegt ein Boot in meinem Weg z.B. nach draußen, dann mach ich es los und mach es woanders wieder fest.
Mußt du so verstehen, eine Seite meines Steges ist gleichzeitig Sliprampe, liegt da einer im Weg und ich muß rein, oder jemand Anders möchte die Rampe angemeldeter Weise nutzen, dann bind ich den dort liegenden Kahn einfach los, weil er in meinem Privatgrundstück im Weg steht.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#21
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Nun ja. Wenn der Kahn dann ins Fahrwasser treibt und einen Unfall verursacht, interessiert niemandem, wem er gehört - Verursacher ist der, der ihn losgebunden hat.
Wenn in deiner Hofeinfahrt ein fremdes Auto steht, kannst du es auch nicht einfach auf die Straße schieben und zuschauen, wie es diese blockiert oder den Berg runterollt. Unsere Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig (falls du in Deutschland lebst). |
#22
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Viele Grüße Falk |
#23
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also ich will ja nicht motzen, aber glaubt hier wirklich noch jemand, dass der Beitrag von nightforce und die daraus entstandene Diskussion dem mondmann bei seiner Frage auch nur ein Stück weiterhilft (außer vieleicht bei nightforce nicht anzulegen)
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Grüße vom Rhein, Edi
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#24
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Ich mag es nicht, wenn ich an meinen Steg komme, und der ist belegt. Noch weniger mag ich, wenn der betreffende auch noch ein längsseitsgehen ablehnt. Freundliche Leute sind da selten ein Problem - Liegekosten dürfen gern mit einer Budel Bier oder ein paar Frühstücksbrötchen bezahlt werden, ist aber kein muß. Folgerichtig fahre ich an fremde Stege nur, wenn es nicht anders geht und ich möglichst auch den Besitzer kontaktieren kann. Notfalls muß halt jemand an Bord bleiben, um gegebenenfalls das Boot umlegen zu können. Daß man an einem bewohnten Grundstück nur im Ausnahmefall festmacht und nur mit Genehmigung, das dürfte wohl klar sein. Ein freundliches Auftreten hilft da ungemein weiter, auch in Häfen
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Gruß Ewald
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#25
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Zu der Gegend und den speziellen Gepflogenheiten kann ich leider nichts beitragen, aber üblicherweise sind Anleger, an denen man festmachen kann, auch als solche gekennzeichnet.
Sei des durch ein Schild "Sportbootliegeplatz", ein weisses "P" auf blauem Grund mit dem Zusatz "Sport" oder ähnliches, sei es durch einen Hafen mit der gelben Welle oder sonst eine Kennzeichnung, auch in den aktuellen (!) Karten der Umgebung. Eine Kleinigkeit ist in Sportboothäfen zu beachten, belegte Liegeplätze erkennt man an einem roten Schild/Markierung oder an fest angebrachten Leinen. Das sollte man beachten. Es kann auch helfen, den Hafenmeister anzurufen (wenn man den die Nummer hat) und nach einem freien Loch zu fragen. gruß Andreas |
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