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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.08.2010, 11:48
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simon-2 simon-2 ist offline
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moin moin,

ich hab Probleme mit meinem Vermieter, der will uns nicht raus lassen. Situation ist folgende: Vor recht genau einem Jahr hat der Typ "Mitbewohner" für eine WG gesucht. Nachdem wir drin waren ist recht schnell klar geworden, dass er garnicht die Absicht hatte, selbst einzuziehen, sondern nur Mieter gesucht hat; er selbst ist offiziell Hauptmieter; als Vermieter tritt sein Vater auf.
Nach ca 3 Monaten (!) hat er uns per E-Mail einen Untermietvertrag geschickt, in dem auch eine 14tätige Kündigungsfrist enthalten ist; seine Adresse steht drin, unterschrieben hat er aber nie. Eine Mitbewohnerin hat es aber "geschafft", seine Unterschrift unter genau den Vertrag zu bekommen, so viel vielleicht als "Beweis", dass der Vertrag tatsächlich so von ihm stammt.

Naja, jedenfalls wollten wir Anfang des Sommers den (Unter-)Mietvertrag unterschreiben und es ist in dem Atemzug auch zur Aussprache gekommen, dass wir zum Herbst gern ausziehen würden (zu viert). Also hatte er natürlich erstmal Ausreden, warum er den Vertrag nicht gleich unterschreiben wollte, dann vertröstete er uns damit, dass wir dann einfach "wenn es so weit ist" einen "Mietaufhebungsvetrag" machen würden.
Mitte August stand unser Wunschtermin fest, 15. September, wir haben es ihm direkt den Abend gesagt (Datum weiß ich nicht mehr genau, 15. vielleicht nicht, aber 4 Wochen waren es definitiv (August hat ja 31 Tage), selbstverständlich ging das auch nicht, Ende vom Lied ist jedenfalls, dass er uns jetzt einen "Mietaufhebungsvertrag" zum 1. Oktober geschickt hat.

Frage nun- kann ich ihm bis inklusive in 2 oder 3 Tagen (mündlich oder schriftlich?) unter Gebrauchnahme der 14tätigen Frist kündigen, ihm noch einen halben Monat zahlen und das A*****och dann ein für alle Mal vergessen?
Davon, dass er in dem Fall wieder versuchen würde, einen Anwalt etc einzuschalten um noch etwas herauszuquetschen, kann man leider ausgehen.
Ganz zu Anfang, etwa zwei Wochen nach Einzug, hatte er einer Mitbewohnerin schon fristlos gekündigt, und auch später verlief das Mietverhältnis nicht immer harmonisch; im Frühjahr ist noch eine andere Mitbewohnerin ausgezogen, und obwohl sie einen Nachmieter hatte, hat er sie noch mit pseudorechtlichen Mitteln ausgequetscht. Das Ende vom Lied war, dass er den vorgeschlagenen Nachmieter mit gerade so viel Tagen Verzögerung angenommen hat, dass er keine Mietausfälle, aber trotzdem noch genügend Zeit hatte, mit Anwalt und Angst noch eine zusätzliche "Bearbeitungsgebühr" von der alten Mitbewohnerin zu.. naja, sagen wir ruhig "erpressen".
Was meint ihr?
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  #2  
Alt 28.08.2010, 11:56
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Warum bist du eingezogen, wenn der Vertrag nicht vom Vermieter unterschrieben war?

Das war dein allergrößter Fehler, vertrösten geht in so einem Fall überhaupt nicht.

Kannst du beweisen, dass der Vertrag auch wirklich vom Vermieter ist?

Geh zum Mieterbund, die beraten dich auch wenn du noch kein Mitglied bist, denn das scheint mir doch alles sehr wirr und dubios.

Einen besseren Rat habe ich dir leider nicht.

Viel Erfolg wünscht dir
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Liebe Grüße Andrea

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  #3  
Alt 28.08.2010, 12:43
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Moin,

wie schon geschrieben wurde, gehe zum Mieterbund, mit allem Schriftwechseln und den Verträgen.
Geht es um einen größeren Mietbetrag? Nicht dass Du später mehr bezahlst, als wenn Du noch zwei Wochen Miete bezahlst.
Falls Du aus dem Mietvertag nicht herauskommen solltest, oder es würde sich finanziell nicht lohnen, dann mach doch folgendes:
Keinen Nachmieter vorstellen. Der Vermieter braucht den Nachmieter nicht zu akzeptieren. "Bewohn" Dein altes Zimmer weiter, bis zum offiziellen Auszugstermin. Zumindest lass die Tür verschlossen. Der Vermieter hat kein Recht, in dieses Zimmer zu gehen. Auch nicht bei einer Besichtigung mit einem potenziellen Nachmieter.

Bringt Dir dann zwar keinen Vorteil, aber vielleicht doch eine kleine innerliche Befriedigung.

Jörg
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  #4  
Alt 28.08.2010, 12:52
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
... Der Vermieter hat kein Recht, in dieses Zimmer zu gehen. Auch nicht bei einer Besichtigung mit einem potenziellen Nachmieter.
...
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gregor

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  #5  
Alt 28.08.2010, 15:53
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Moin,

da hast Du vollkommen Recht. Aber zumindest eine Woche sollte sich heraus holen lasen. Vermieter meldet einen Termin an, den lehnt man ab und bietet einen anderen Termin an.
Eine verschlossene Tür darf der Vermieter trotzdem nicht öffnen. Auch nicht nach Voranmeldung (abgesehen von einigen Sonderfällen, dazu zählt aber nicht die Besichtigung mit einem potenziellen Nachmieter).
Habe ich jetzt noch einmal nachgelesen: Du musst dem Vermieter die Möglichkeit geben, dass ein potenzieller Nachmieter die Wohnung besichtigt. Nach Terminabsprachen. Im schlimmsten Fall kann er entgangene Mieteinnahmen einklagen.

Jörg
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  #6  
Alt 28.08.2010, 18:15
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mmh 2 Wochen Kündigungszeit ??? welcher Vermieter macht denn sowas.. Gestzlich sind 3 Monate .. egal wie lange Du dort gewohnt hast .
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By Karsten
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  #7  
Alt 28.08.2010, 18:25
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Zitat:
Zitat von simon-2 Beitrag anzeigen
..Naja, jedenfalls wollten wir Anfang des Sommers den (Unter-)Mietvertrag unterschreiben und es ist in dem Atemzug auch zur Aussprache gekommen, dass wir zum Herbst gern ausziehen würden (zu viert). Also hatte er natürlich erstmal Ausreden, warum er den Vertrag nicht gleich unterschreiben wollte, d....

Naja dann hast du doch kein Problem!
Wenn du keinen von deinem Vermieter unterschiebenen Mietvertrag hast - dann gibt es kein gültiges Mietverhältnis!

Ich würde dem Vermieter gütigerweise mitteilen das du ausziehst und gut ist!
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Gruß
Markus

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  #8  
Alt 28.08.2010, 18:29
autorowdy autorowdy ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
Gestzlich sind 3 Monate ..
Gilt das auch für einen Untermietvertrag?
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  #9  
Alt 28.08.2010, 18:31
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von hempelche Beitrag anzeigen
Wenn du keinen von deinem Vermieter unterschiebenen Mietvertrag hast - dann gibt es kein gültiges Mietverhältnis!


das ist wohl eher ein Gerücht

Ein Mietvertrag (auf unbestimmte Zeit) kann auch mündlich geschlossen werden, wenn man sich über Beginn und Miethöhe einig ist.

Habt Ihr schon was bezahlt ? (Spätestens) dann gibt´s auch nen Mietvertrag, den man kündigen muss, und das (das "Kündigen") geht nur schriftlich.


Gruss
Lars
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  #10  
Alt 28.08.2010, 19:13
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen


das ist wohl eher ein Gerücht

Ein Mietvertrag (auf unbestimmte Zeit) kann auch mündlich geschlossen werden, wenn man sich über Beginn und Miethöhe einig ist.

Habt Ihr schon was bezahlt ? (Spätestens) dann gibt´s auch nen Mietvertrag, den man kündigen muss, und das (das "Kündigen") geht nur schriftlich.


Gruss
Lars
Ja das ist schon klar - aber was besseres gibts doch nicht!

Im Idealfall war der Mieter zu 2. und der Vermieter alleine (beim Abschluß des mündlichen Vertrages).
In dem Fall sagt man einfach das der Vertrag nur für xx Monate abgeschlossen wurde und gut ist.

( Zeitmietverträge über ein Jahr benötigen jedoch eine Schriftform!)

Und wie will der Vermieter dann dagegen vorgehen?
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Gruß
Markus

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  #11  
Alt 28.08.2010, 19:34
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von hempelche Beitrag anzeigen
Ja das ist schon klar - aber was besseres gibts doch nicht!

Im Idealfall war der Mieter zu 2. und der Vermieter alleine (beim Abschluß des mündlichen Vertrages).
In dem Fall sagt man einfach das der Vertrag nur für xx Monate abgeschlossen wurde und gut ist.

( Zeitmietverträge über ein Jahr benötigen jedoch eine Schriftform!)

Und wie will der Vermieter dann dagegen vorgehen?
und was soll das bringen ?

Ein formunwirksamer (mündlicher) Zeitmietvertrag ist jedenfalls ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit.

gruss
l.
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  #12  
Alt 29.08.2010, 08:18
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Was hattet Ihr denn genau angemietet ??

Möbliertes oder unmöbliertes Zimmer oder Wohnung ???
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  #13  
Alt 29.08.2010, 09:48
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leider unmöbliert (da wärns von vornherein nur 4 Wochen), jedes Zimmer einzeln, Küche/Bad aber möbliert, also nicht nur EBK, sondern... wirklich für den WG-Zweck vom "Mitbewohner"-"Unter"vermieter eingerichtet. Also als Zimmer unmöbliert, als Wohnungsteil teilmöbliert
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