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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.08.2010, 10:04
katibert katibert ist offline
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Standard Landanschluss

Hallo Forianer, heute mal einen Frage an die Elektrikexsperten unter euch: Muss bei Abwesenheit der Landanschluss am Boot abgeschaltet sein? In welchen technischen Regeln kann man das nachlesen?
Der Begriff "Regeln der Technik" reicht mE nicht aus.

Gruss katibert
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  #2  
Alt 29.08.2010, 10:40
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Todo Todo ist offline
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.......wie, dann wird doch das Bier nicht kalt...
__________________
Gruß von der Ostsee...
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  #3  
Alt 29.08.2010, 12:25
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Standard

Moin,
ein Boot bewegt sich, und wo sich was bewegt, kann auch was scheuern, ein Kabel z.B.. Wenn Dir deswegen das Boot abfackelt, viel Spass mit der Versicherung.
__________________
Gruss Vestus
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  #4  
Alt 29.08.2010, 12:35
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,
ein Boot bewegt sich, und wo sich was bewegt, kann auch was scheuern, ein Kabel z.B.. Wenn Dir deswegen das Boot abfackelt, viel Spass mit der Versicherung.
Wenn das Kabel vernüftig verlegt ist und die Bootsbewegungen ungehindert mitmachen kann, dürfte dieses Risiko gering sein. Natürlich muß man regelmäßig kontrollieren. Ich würde einmal deswegen bei der Versicherung anfragen.
Gruß
Wepi
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  #5  
Alt 29.08.2010, 13:59
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Wenn das Kabel vernüftig verlegt ist und die Bootsbewegungen ungehindert mitmachen kann, dürfte dieses Risiko gering sein. Natürlich muß man regelmäßig kontrollieren. Ich würde einmal deswegen bei der Versicherung anfragen.
Gruß
Wepi
Moin,
ich habe auch mehr an die Kabel im Bootsinneren gedacht, denn die hinter den Verkleidungen sieht man nicht. Mir ist das Risko jedenfalls bei längerer Abwesenheit zu gross. Landanschluss ab, Batteriehauptschalter aus und das erste (oder auch zweite) gekühlte Bier bring ich mit.
__________________
Gruss Vestus
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  #6  
Alt 29.08.2010, 14:39
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

es gibt keine Vorschrift, die ein abschlagen des Landstroms während Abwesenheit vorschreibt.
Es gibt nur Vorschriften, wie der Landanschluss auszuführen ist, und auch wie Kabel im inneren des Bootes zu verlegen sind, so dass kein Schaden entstehen kann.

Jörg
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  #7  
Alt 29.08.2010, 14:48
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haluterix haluterix ist offline
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Mahlzeit Vestus,

wenn die Kabel auch nur halbwegs ordentlich verlegt sind, ist es sehr unwahrscheinlich dass da etwas durchscheuert.

Falls nicht, würde ich auf dem Boot kein Auge zu machen und beim Fahren ständig nach verschmortem Kabel schnüffeln.

Bei Deinen Bedenken, würde ich mal einen Elektriker ran lassen um das Ganze zu checken.

Mein Landstromkabel ist an der Reling mit einem Klettverschluß gesichert, da kann auch bei Sturm nichts scheuern und es hat etwas mehr Spiel als der Festmacher.

Falls also die Kabel im Boot nicht lose durch die Gegend hängen, sollte da nichts passieren!

Gruß Hubert
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  #8  
Alt 29.08.2010, 15:24
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Akki Akki ist offline
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Als Landanschluß auf den Steg gehört ausschließlich sogenanntes PUR Kabel mit der Bezeichnung H07 BQ-F.

Schon allein die Sicherheitsfarbe in Orange oder hellgelb sind ein großer Zugewinn an Stolpersicherheit.

Es ist schnittsicher auf scharfen Kanten und sicher vor UV-Einwirkung. Wenn du alles richtig gemacht hast,
brauchst du auch nichts abschalten...

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Akki

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  #9  
Alt 29.08.2010, 15:28
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,
ein Boot bewegt sich, und wo sich was bewegt, kann auch was scheuern, ein Kabel z.B.. Wenn Dir deswegen das Boot abfackelt, viel Spass mit der Versicherung.
Schreibt bitte doch nicht immer solche Gruselbehauptungen.

1. Müssen Häfen an den Landanschlußstellen bestimmte Regeln und Vorschriften beachten, unter anderem auch Fehlerstromschutzeinrichtungen.

und

2. Sollte deine Bordelektrik über selbiges verfügen.

Kommt es dann tatsächlich mal zu einem Schluss kommen, dann löst immer ein FI-Schalter aus.


Größere Gefahr geht meiner Meinung nach von vielen selbst gestrickten 12 Volt-Netzen aus...
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."

Geändert von hansenloewe (29.08.2010 um 15:35 Uhr)
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  #10  
Alt 29.08.2010, 15:47
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Kommt es dann tatsächlich mal zu einem Schluss kommen, dann löst immer ein FI-Schalter aus...
Für den Schluß von Phase zu Erde. Von L nach N ist der LS-Schalter zuständig,
der wiederum nicht allzuweit entfernt sein sollte...
__________________
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.

Akki

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  #11  
Alt 29.08.2010, 18:05
balticskipper balticskipper ist offline
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Stimmt alles nicht ganz, denn viele Marinas schreiben vor, daß bei Abwesenheit der Landanschluß zu trennen ist, mal Alle in den Hafenbestimmungen nachlesen.
Passiert dann doch etwas, ist gar nicht so selten, ist der Hafenbetreiber aus dem Schneider und man muß nachweisen, daß man keine Schuld hatte, was aber nicht einfach sein dürfte, wenn der Brand am eigenen Boot auftrat.

Außerdem sollte man mal die eigenen Versicherungsbedingungen durchlesen.

Ahoi Balticskipper
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  #12  
Alt 29.08.2010, 18:45
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jannie jannie ist offline
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Moin,
klar kann ein Marina-Betreiber vorschreiben, den Landanschluss bei Abwesenheit zu trennen. Auch das Abschalten der gesamten Bordelektrik und zur Not noch das Abklemmen der Batterien. Ist mir bisher aber noch nicht untergekommen. Und meine Versicherung versichert Schadensfälle am Boot, egal ob ich gerade dabin oder nicht.

Natürlich ist es nicht untersagt, bei begründeten eigenen Bedenken selbst aktiv zu werden. Bei uns ist der Landanschluss , wenn wir auf Tour sind, in den Marinas praktisch immer dran, auch wenn wir tagsüber in der Stadt rumlaufen, wandern oder sonst was machen. Im Heimathafen brauche ich den eher selten, da ist er bei Abwesenheit fast immer aus.
gruesse
Hanse
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  #13  
Alt 29.08.2010, 20:44
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Start_Driver Start_Driver ist offline
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Ist ja nicht so dass der Landanschluß nur Risiken birgt, er hat ja auch Vorteile! (Neben dem kühlen Bier! )
Wenn z.B. irgendwo ein Leck auftritt (und sei es nur eine undichte Persening durch die dauernd der Regen rein kommt ...) dann läuft normalerweise die Bilge-Pumpe los (wenn man sie nicht mit dem Hauptschalter ausgeschaltet hat )
Ohne Landanschluß geht das solange gut, bis die Batterie leer ist, mit Landanschluß solange bis dem AKW das Uran ausgeht ...

Also ich für meinen Teil seh die Vorteile des Landanschlußes höher als die Risiken und bei mir ist er daher wenn das Boot im Wasser ist immer dran.
(ok, außer wenn ich natürlich mit dem Boot fahr! )
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Peer

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  #14  
Alt 29.08.2010, 21:47
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Woody Woody ist offline
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Wenn die 230V-Installation auf dem Boot normgerecht ausgeführt ist gibt es aus meiner Sicht keine Bedenken, den Landanschluss permanent in Betrieb zu lassen - von Verboten durch den Hafenbetreiber abgesehen. Meiner ist jedenfalls immer eingesteckt. Zur normgerechten Ausführung:

"Die Elektroinstallation in Yachten und Wohnmobilen ist gemäß derNormen DIN 57100 Teil 721 / VDE 57100 Teil 721 vorzunehmen.
In den Normen wird das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V in Caravans, Booten und Jachten sowie ihre Stromversorgung auf Camping- bzw. an Liegeplätzen geregelt.
Die 230V-Elektroinstallation sollten Sie unbedingt einem Fachmann überlassen. Lebensgefahr !
Die wesentlichsten Punkte der Norm:
  • Die Eingangsteckdose muß eine spritzwassergeschütze und geprüfte CEE Eingangssteckdose sein.
  • Alle 220 V-Leitungen müssen dreiadrig (mit Schutzleiter) ausgeführt sein.
  • Der Schutzleiter muß gelbgrün markiert sein und über alle Anschlüsse mitgeführt werden.
  • Alle Steckdosen und Geräte im Fahrzeug müssen einen angeschlossenen (!) Schutzkontakt haben.
  • Direkt hinter der Eingangsdose soll eine Potentialausgleichsleitung (feinadrige Leitung, gelb/grün, min. 4mm²) geschaffen werden.
  • Nur Leitungen des Typs HO7V-K (feinadrige PVC-Leitung)), H07RN-F oder höherwertige mit einem Querschnitt von wenigstens 1,5mm² dürfen verwendet werden.
  • Die Leitungen sind so zu legen, dass diese vor Beschädigungen geschützt sind - iIn Schutzrohren oder Kabelkanälen.
  • Schutz- und Isolierrohre müssen mit BCF oder ACF gekennzeichnet sein.
  • Die Leitungen müssen getrennt vom Kleinspannungsleitungen (12 V etc.) verlegt werden - in eigenen Schutzrohren und mit eigenen Verteilerdosen.
  • Die gesamte 220-240 Voltanlage ist mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI Schutzautomat) abzusichern.
  • Als Anschlußleitung zwischen Fahrzeug und Stromversorgung ist eine 3adrige flexible Gummischlauchleitung mit wenigstens 3 x 2,5mm² Querschnitt und einer Länge von höchstens 20m zu verwenden.
Bitte bedenken Sie, daß alle Arbeiten an der Elektroanlage fachgerecht nach handwerklichen Regeln ausgeführt werden müssen. Hierzu zählt auch, dass die Aderenden mit Aderendhülsen vor dem Zerdrücken bzw. Wegdrücken in einer Verschraubung (Klemmleiste etc.) geschützt werden müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Haftung für Schäden aus der Anwendung dieser Angaben wird ausdrücklich ausgeschlossen."

Gruß,

Jörg
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  #15  
Alt 30.08.2010, 19:03
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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@Woody:

.....Danke!
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Gruß Karsten

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  #16  
Alt 30.08.2010, 19:09
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen
Stimmt alles nicht ganz, denn viele Marinas schreiben vor, daß bei Abwesenheit der Landanschluß zu trennen ist, mal Alle in den Hafenbestimmungen nachlesen.
Passiert dann doch etwas, ist gar nicht so selten, ist der Hafenbetreiber aus dem Schneider und man muß nachweisen, daß man keine Schuld hatte, was aber nicht einfach sein dürfte, wenn der Brand am eigenen Boot auftrat.

Außerdem sollte man mal die eigenen Versicherungsbedingungen durchlesen.

Ahoi Balticskipper

Es geht wie immer nur um Kohle. Mit dieser Massnahme zwingt man den einen oder anderen Bootsbesitzer seinen Kühlschrank oder seine Heizung nicht immer eingeschaltet zu lassen. Ist nämlich genau mit dieser Begründung auch in diesem Jahr in Damp eingeführt worden.
__________________
Grüsse Ulli
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  #17  
Alt 01.09.2010, 11:10
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Akki Akki ist offline
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Kühlschränke muß man ja auch nicht laufen lassen wenn man nicht ständig die Tür
aufreißt und Heizungen schon garnicht. Die haben einfach unbeobachtet nicht
zu laufen. Die paar Kubikmeter Luft bekommt man auch schnell wieder warm wenn
man nach hause kommt.

Es gibt Kandidaten, die lassen über die gesamte Winterzeit einen Heizlüfter laufen...
(selbst erlebt im Winterlager)
__________________
.
.

Akki

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  #18  
Alt 01.09.2010, 18:04
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haluterix haluterix ist offline
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Hallo Akki,

da bin ich so ein Kandidat, ich habe im Motorraum einen Keramik Heizlüfter der über ein externes Thermostat die Temperatur zwischen 1,6 und 3°C hält.

In der Bilge lagere ich dann alle Sachen die keinen Frost vertragen, von Getränken über empfindliche Lacke. Diese Aktion kostet mich den Winter über etwa 120.- Euro Strom.

Dies mache ich allerdings nur, wenn sie Schüssel den Winter über im Wasser bleibt.

Und was bitte spricht bei einer korrekten E-Installation genen einen Heizlüfter im Winterlager??

Mein Kühlschrank und die Box sind von April bis Oktober am Netz, denn ich habe keine Lust wenn ich an Bord gehe, auf ein kaltes Getränk zu warten!. Dafür ist das Leben zu kurz!!

Gruß Hubert
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  #19  
Alt 01.09.2010, 21:53
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Boot: Bruijs Spiegelkotter 10.00 OK
Rufzeichen oder MMSI: 244070252
4.630 Danke in 2.085 Beiträgen
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Mit das Schiff ins Wasser die Landanschluss abschalten bei Abwesenheit habe ich in NL noch nie gehört! Mein schiff ist während die woche immer am Landanschluss für Kühlschrank, Heiswasser (über Schaltuhr) und Batterie.

Nur während (winter)lager am land und/oder in eine Halle mus meistens die landanschluss getrennt werden.
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