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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 09.09.2010, 07:09
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Standard Strafe bei Zweckentfremdung des Trailers?

Hallo,

im Urlaub hat mir ein Campingplatznachbar erzählt, dass ein Bekannter von ihm von der Polizei angehalten wurde und die Bootsladung kontrolliert haben. Da er im Boot noch Campingstühle und weiteres geladen hatte, hat er Strafe zahlen müssen, denn er hatte ein grünes Kennzeichen am Trailer. Wie hoch die Strafe war, konnte er mir aber nicht sagen.

Weiß jemand, wie hoch die Strafe ist? Bin am überlegen, den Trailer auf ein schwarzes Kennzeichen umzurüsten, da ich extra 400kg mehr an Zuladung beim Trailer "gekauft " habe, um auch Campingzubehör transportieren zu können. Wenn die Strafe allerdings bei ca. 20,- liegen würde, könnte man das noch riskieren, Steuer und Versicherung kosten das 5-fache.

Gruß Axel
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  #2  
Alt 09.09.2010, 08:08
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-=JJ=- -=JJ=- ist offline
Commander
 
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Standard

wenn jemand das boot abläd und dann sozusagen "langholz" transportiert, würde ich die strafe nachvollziehen können, aber ganz ehrlich, warum solls verboten sein die campingausrüstung im boot mitzunehmen? du verdienst dadurch ja kein geld.

außerdem würde ich den teufel tun und den trailer auf schwarze kennzeichen umzustellen, weils dann immernoch ein bootstrailer ist und sich jeder "wichtige" sheriff immernoch auf ein leeres boot bestehen könnte.
__________________
Gruss Patrick


79´er Trainer - Standard ist zu langweilig


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  #3  
Alt 09.09.2010, 08:13
Benutzerbild von pottkieker
pottkieker pottkieker ist offline
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Sehr viele Bootssportler haben Campingstühle und auch Tische zusätzlich an Bord um sich in den Pausen u.sw. an Land oder auf den Steg setzen zu können. Von daher kann von einer Zweckentfremdung hier wohl nicht die Rede sein.
__________________
Gruß Hans
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  #4  
Alt 09.09.2010, 08:14
HansH HansH ist offline
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Hallo,
soweit mir bekannt, geht es um drei Dinge:

Der Trailer selbst darf natürlich nur mit einem Boot beladen werden. Alles andere geht nicht.

Der Trailer darf nicht überladen sein.

Die Form des Boote darf sich durch eine Beladung nicht verändern ( also keinen Berg von Umzugsgütern in der Plicht ). Wenn all das eingehalten wird, kann man sicher das eine oder andere einladen. Allerdings gelten dann auch die Vorschriften für Ladungssicherung. Also mal eben reinstapeln ist nicht. Formschluß oder ausreichende
Verzurrung ist dann vorgeschrieben.

Gruß
HansH
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  #5  
Alt 09.09.2010, 09:18
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woody67 woody67 ist offline
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... ein Ordnungsgeld kann ich mir da eigendlich nicht vorstellen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe wäre das sogar Steuerhinterziehung. Wahrscheinlich musste er nur wegen schlecht gesicherter Ladung zahlen.

Ich hätte gesagt: "Ihr geht doch auch mit dem Firmenfahrzeug Bier kaufen"
Nu aber wech ...

Thilo
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Facebook/ Thilo Neubauer

Geändert von woody67 (09.09.2010 um 09:19 Uhr) Grund: buchstabe vergesse
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  #6  
Alt 09.09.2010, 09:34
Matze66 Matze66 ist offline
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Ich denke auch, dass eine Zweckentfremdung in dem Fall nicht vorliegt. Ich weiß noch, dass ich bei der Anmeldung meines Trailers zuerst zweifelnde Blicke erntete. Als dann klar war, dass hier ein Boot draufsteht, war alles kein Problem. Da habe ich aber erfahren, dass viele "Pferdebesitzer" ihren Pferdeanhänger wohl gerne auch zu Transport anderer Sachen benutzen: da haben die bei unserer Zulassungsstelle wohl ein Auge drauf und legen denen nahe, den Hänger doch vielleicht "normal" zuzulassen

Dürfen "Die" eigentlich einfach so im Boot stöbern? Ok, wenn es offen ist kann man ja nix machen, aber wenn es eine Kabine/Kajüte hat? Wäre das dann nicht auch Hausfriedensbruch?
__________________
Gruß
Matthias

Ich will auch eine Signatur!
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  #7  
Alt 09.09.2010, 09:50
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als Vergleich dazu ist mit einen Pferdeanhänger nur der Transport von Pferden zulässig. Allerdings gehört hier zum Reitsport auch weiteres Zubehör wie z.B.
Sattel, Decken etc. und die dürfen bei ausreichender Ladungssicherung ebenfalls mit transportiert werden.
Allerdings darf man nicht mit einem leeren Hänger dann z.B. ne Ladung Stroh für die Pferdebox holen....

Wer vermag also festzulegen, ob Campingstühle nicht zum Bootssport dazu gehören und ich mich damit auf´s Vordeck setzen will...
Daher würd ich das ggf. drauf ankommen lassen und dagegen angehen, wenn ein Bußgeld zu teuer wird....
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Gruß - Georg
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  #8  
Alt 09.09.2010, 11:12
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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naja zweckentfremdeter steuerbefreiter Anhänger kann auch als Steuerhinterziehung angesehen werden. Dann wirds richtig unangenehm. Da zu brachts aber mehr als ein paar Campingstühle im Boot.
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  #9  
Alt 09.09.2010, 11:30
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Ist eine Sache der Argumentation. Wenn das Ladegut zum Boot gehört, ists ok. Wird das aber als Campingzubehör eingestuft, dann wirds eng. Möbel im steuerbefreiten Viehanhänger geht ja auch nicht - obwohl es öfter gemacht wird.
Das könnte ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung geben mit der Folge, daß bis zur Zulassung nachversteuert wird.
Also gut argumentieren!
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Gruß
Ewald
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  #10  
Alt 09.09.2010, 11:37
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen

Dürfen "Die" eigentlich einfach so im Boot stöbern? Ok, wenn es offen ist kann man ja nix machen, aber wenn es eine Kabine/Kajüte hat? Wäre das dann nicht auch Hausfriedensbruch?
Bei Gefahr in Vollzug dürfen "Die" auch Deine Bude ohne Durchsuchungsbefehl auf den Kopf stellen.

Erstmal fragen "Die" ganz höflich ob sie in das Innere sehen dürfen. Wird das vom Eigentümer verneint, wird es verdächtig das Gefahr in Vollzug ist.
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Gruß Hans
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  #11  
Alt 09.09.2010, 11:54
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Pauli33 Pauli33 ist offline
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[Hallo,

--"Das könnte ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung geben mit der Folge, daß bis zur Zulassung nachversteuert wird."--

und niemand sagt hier, dass auch noch Steuerhinterziehung vorliegen könnte.

Gruß Hartmut
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  #12  
Alt 09.09.2010, 12:09
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Siehe Beitrag Nr. 8
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #13  
Alt 09.09.2010, 12:16
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Im §18, Abs.6, Punkt m ist es klar geregelt.
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden;

Man kann den Trailer schwarz oder grün zulassen. Der Unterschied ist: bei dem steuerbefreitem Nutzkennzeichen darf keine Ladung von Güter geführt werden. Sportboot und Anhänger bilden eine Einheit und das ist der alleinige Nutzen des Trailers.

Wer Ladung auf deutschen Straßen befördern will, muss Steuern zahlen und seinen Trailer mit schwarzem Kennzeichen zulassen.


Wir hatten die Diskussion schon öfter. Ich habe aber jetzt keine Lust die Quelltexte die in den Weiten des BF´s liegen zu suchen.

Mitgenommen habe ich bloß: Grünes Kennzeichen und Ladung bedeutet Steuerhinterziehung. Alles was lose im Boot liegt ist Ladung, auch wenn es zur Schiffsausrüstung gehört.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #14  
Alt 09.09.2010, 12:17
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Zitat:
Zitat von Pauli33 Beitrag anzeigen

und niemand sagt hier, dass auch noch Steuerhinterziehung vorliegen könnte.

Gruß Hartmut
Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Siehe Beitrag Nr. 8
Und siehe auch 5 und 9.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #15  
Alt 09.09.2010, 12:43
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

....., dass ein Bekannter von ihm von der Polizei angehalten wurde und die Bootsladung kontrolliert haben. Da er im Boot noch Campingstühle und weiteres geladen hatte, hat er Strafe zahlen müssen, .....
Gruß Axel
Das glaub ich nicht.
Wenn die Polizei die Campingstühle moniert hätte, hätten die das ans
Finanzamt weitergeleitet aber nicht vor Ort Strafe kassiert.

Dass der Trailer nicht zur Güterbeförderung zugelassen ist, wurde bereits hinreichend erläutert.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #16  
Alt 09.09.2010, 13:23
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gekürzt
Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Mitgenommen habe ich bloß: Grünes Kennzeichen und Ladung bedeutet Steuerhinterziehung. Alles was lose im Boot liegt ist Ladung, auch wenn es zur Schiffsausrüstung gehört.
was dann bedeuten würde, das so ziemlich jeder hier aus dem Forum ein potenzieller Steuerhinterzieher wäre....

zumindest kenne ich keinen einzigen, der sein Boot vor dem Transport komplett ausräumt...
Bei ganz so enger Auslegung wären dann z.B. Fender, Schwimmwesten, Leinen, Kombüsenzubehör usw. usw. alles strafrelevante Gegenstände, denn wer bindet schon die Sachen in der Backskiste noch zusätzlich an.....
__________________
Gruß - Georg
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  #17  
Alt 09.09.2010, 13:46
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen


Dürfen "Die" eigentlich einfach so im Boot stöbern?

NEIN

Ok, wenn es offen ist kann man ja nix machen,

aber mehr wie rein schauen ist dann auch nicht


aber wenn es eine Kabine/Kajüte hat? Wäre das dann nicht auch Hausfriedensbruch?


Ja


Gruß Jürgen
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  #18  
Alt 09.09.2010, 13:52
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Bei Gefahr in Vollzug dürfen "Die" auch Deine Bude ohne Durchsuchungsbefehl auf den Kopf stellen.

Erstmal fragen "Die" ganz höflich ob sie in das Innere sehen dürfen. Wird das vom Eigentümer verneint, wird es verdächtig das Gefahr in Vollzug ist.

Das müssen die aber dann erstmal ordentlich begründen und das ist heute nicht mehr so einfach wie es mal war.
Eine Ablehnung der Bitte "darf ich mal schauen" ist als Begründung absolut ungeeignet. Und einen trifftigen Grund zu finden recht schwer.
Es gibt nur noch ganz wenige Ausnahmen, wo sowas überhaupt möglich ist, da zwischenzeit die Staatsanwaltschaften und die Amtsgerichte einen immer erreichbaren Bereitschaftsdienst haben.


Gruß Jürgen
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  #19  
Alt 09.09.2010, 13:56
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Wir hatten die Diskussion schon öfter.
... und immer wurde nur gemutmaßt. Noch nicht einmal wurde ein konkreter Fall bekannt, daß jemand wegen Campingsachen oder Koffer mit Kleidung oä. beanstandet wurde.

Wenn ich einen Bootsurlaub mache, dann liegen im Boot die Sachen, die ich dazu brauche.

Gruß Jürgen
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  #20  
Alt 09.09.2010, 14:07
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Na, dann hatte ich ja Glück im letzten Jahr!
Hab meinen Vesparoller auf dem Bootstrailer nach Italien gebracht!-und auf dem Rückweg eine Sitzgarnitur mit nach München genommen!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #21  
Alt 09.09.2010, 14:11
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Bei Gefahr in Vollzug dürfen "Die" auch Deine Bude ohne Durchsuchungsbefehl auf den Kopf stellen.
Im Strafvollzug geht so einiges, Verzug ist ein anderes Wort für Verzögerung.

Mich hat der Händler damals groß angeguckt als ich nachgefragt habe. Anhänger müssten immer versichert sein. Als ich dann das grüne Nummernschild erwähnte meinte er dass ich dann ja nur Boote transportieren könne. Hallo, das ist ein Bootstrailer, was glaubt der dass ich damit mache? Dachlatten draufschnallen?

Felix
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Felix

I hear the ferryman is half man, half boat

Geändert von toxy (09.09.2010 um 14:25 Uhr)
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  #22  
Alt 09.09.2010, 14:32
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
... und immer wurde nur gemutmaßt. Noch nicht einmal wurde ein konkreter Fall bekannt, daß jemand wegen Campingsachen oder Koffer mit Kleidung oä. beanstandet wurde.

Wenn ich einen Bootsurlaub mache, dann liegen im Boot die Sachen, die ich dazu brauche.

Gruß Jürgen

Das liegt vermutlich daran, dass das Strafmaß nicht so hoch ist und viel Arbeit beinhaltet.
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html

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Bei Zweckentfremdung muss also für 1 Monat die Steuer nach entrichtet werden. Was kostet die Tonne? Keine 40Euro im Jahr.

Also hält sich die Bestrafung in Rahmen. Die Frage die sich mir immer stellt: dürfte der Sheriff die Weiterfahrt untersagen und auf Umladung pochen?

OT
Heftiger wird es wenn ein Grüner Trecker, das Boot in den Winterschlaft bringt und erwischt wird. Am Besten noch mit Hafentrailer.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #23  
Alt 09.09.2010, 14:44
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Der eine Punkt ist der Verlust der Steuerbefreiung mit Steuernachzahlung, der andere Punkt ist die Straftat der Steuerhinterziehung die nicht nur mit der Steuernachzahlung abgetan ist.

Nebenbei wird man auch Versicherungspflichtig, wenn der Anhänger zweckentfremdet wird. Das ist ebenfalls eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

"Falls Sie ein grünes Kennzeichen nutzen und die Voraussetzungen entfallen, oder es wird zu einem anderen, als den angegebenen Zweck genutzt, ist dies Steuerhinterziehung und kann strafrechtlich geahndet werden. "

Geändert von Stralsunder (09.09.2010 um 14:51 Uhr)
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  #24  
Alt 09.09.2010, 14:58
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Der eine Punkt ist der Verlust der Steuerbefreiung mit Steuernachzahlung, der andere Punkt ist die Straftat der Steuerhinterziehung die nicht nur mit der Steuernachzahlung abgetan ist.

Nebenbei wird man auch Versicherungspflichtig, wenn der Anhänger zweckentfremdet wird. Das ist ebenfalls eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

"Falls Sie ein grünes Kennzeichen nutzen und die Voraussetzungen entfallen, oder es wird zu einem anderen, als den angegebenen Zweck genutzt, ist dies Steuerhinterziehung und kann strafrechtlich geahndet werden. "
Stimmt ja alles.
Aber bei der Überprüfung durch die Polizei wird ja der momentane Zustand fest gehalten. Eine dauerhaftes mitführen von Ladung, kann ja nicht nachgewiesen werden. Also müssten sie für ~4 Euro pro Tonne ein Fass aufmachen und ein Strafbefehl veranlassen.

IMHO
Ich schätze die Beamten werden eher belehren statt verfolgen, wenn nicht weitere Dinge im Argen sind und sich aufaddieren könnten.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #25  
Alt 09.09.2010, 15:06
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
... und immer wurde nur gemutmaßt. Noch nicht einmal wurde ein konkreter Fall bekannt, daß jemand wegen Campingsachen oder Koffer mit Kleidung oä. beanstandet wurde.

Wenn ich einen Bootsurlaub mache, dann liegen im Boot die Sachen, die ich dazu brauche.

Gruß Jürgen
Ich kenne einen Fall, liegt rund 25 Jahre zurück. Der betroffene hatte einen Wohnwagen in Italien und hat auf der 2. Fahrt das Boot runtergefahren. Da waren Dinge im Boot, die nicht zum Boot gehörten, wohl aber zum Camping.
Gab einigen Ärger - er mußte den Hänger bis zum Kaufdatum nachversteuern. Anschließend hat er seine Hänger immer einzeln angemeldet, nicht mehr mit Wiederholerkennzeichen wie damals zulässig.
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Gruß
Ewald
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