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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Nachteile LKW - Zulassung
Hallo,
ersten, ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, aber zweitens nichts gefunden. Deshalb hier die Bitte um Info über Nachteile einer LKW - Zulassung. Ich weiß, dass es dann ein Sonntagsfahrverbot im Hängerbetrieb gibt, aber was sonst noch? Geschindigkeitsbeschränkung, ...
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Grüße vom Rhein, Edi
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#4
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Zitat:
zul. Gesamtgewicht?
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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#5
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Seit wann? Mein ehemaliger Hundefänger hatte auch eine LKW Zulassung (geschl. Kasten), aber das hatte ich 100%ig nicht. Sonntagsfahrverbot gilt m.W. für Fahrzeuge über 7,5t.
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Sebastian |
#6
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Zitat:
( §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können. (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. )
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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#7
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Zitat:
Jens |
#8
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´Du ich glaube er meint nen Pickup oder sowas, da greifen die von dir genannten dinge nicht. Da Tüv erst ab 7,5 t und Maut erst über 12 t
Du hast den Nachteil das du Sonntags dein Trailer nicht ziehen darfst bzw. erst ab 22 Uhr dann muss man halt länger am Wasser bleiben Die versicherung ist auch recht teuer aber ablasten unter 1000Kg nutzlast hilft. dann liegt man bei der DEVK bei 40% um die 20-30 euro im Monat.
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#9
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http://www.fahrschule.de/Verkehrsrec...ahrverbot.html
Siehe Punkt 3 (wenn es nicht mehr aktuell ist, dann entschuldige ich mich).
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Sebastian |
#10
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ich hab dabei an sowas gedacht
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=licn2bwsedmg weil irgendwie gilt da doch das Gleiche wie beim Boot: "Hubraum statt Spoiler"
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Grüße vom Rhein, Edi
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#11
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Moin zusammen,
Tüv 1 Jahr gilt ab >3,5To, Anhängerverbot gilt generell Sonntags für LKW + Zugmaschinen Gruß Rudi
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#12
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Zitat:
Es gibt inzwischen Bundesländer die folgendes umgesetzt haben, Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. |
#13
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Was du "glaubst" wollte Frodo garnicht wissen.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#14
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Zitat:
Wo erfahre ich das?
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#15
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Mein Renault4 hat ja auch eine LKW Zulassung.
Als ich den kaufte, dachte ich oh super, dann ist der ja trotz fehlender Schadstoff-Einstufung ganz günstig im Unterhalt. Nach erfolgreicher Restauration und bei der Wiederzulassung hab' ich allerdings dann kräftig geschluckt. Steuer ging ja mit 78 Euro noch, die wird auf die zulässige Zuladung gerechnet. Aber die Versicherung ist krass. Kostet knapp 600 Euro Haftpflicht! Und das für einen 1100ccm Wagen mit 34 PS. Grüße, David
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#17
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Edi, ich hab auch mal eine LKW-Zulassung für einen Nissan Patrol 3,3l bekommen.
Umbau, TÜV und Strassenverkehrsamt war kein Problem. Der größte Nachteil war das Finanzamt!!!! Das hat es nämlich nicht anerkannt und die ganze Umbauerei und Kosten waren für die Katz Ob es anerkannt wird liegt im Ermessen des Finazamtes, also frag zuerst da und wenn die ok sagen, laß es dir schriftlich geben! |
#18
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Nein, siehe hier und hier
Zitat:
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Beste Grüße John
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#19
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Sonntagsfahrverbot gilt für LKW ab 7,5 Tonnen sowie alle LKW mit Anhänger unabhängig vom Gewicht.
Wie schon geschrieben wurde, nutzt die Zulassung nichts, wenn das Finanzamt es nicht anerkennt. Postgolfs mit LKW-Zulassung zahlen mittlerweile fast alle die PKW-Besteurung Andere Geschwindigkeitsregeln gibts erst ab 3,5 Tonnen, Mit Anhänger halt was entsprechend generell zugelassen ist. Einige Sachen für Kleinlaster mit Anhänger sind auch hier ganz gut beschrieben. http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...2797/1_135.PDF Musst halt über das Gewerbliche hinweg lesen.
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#20
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Entspann Dich mal!
Hier ein link, als das Thema gerade neu war: http://www.boote-forum.de/showthread...lkw+anh%E4nger Gruß Torben
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#21
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Zitat:
Das Ferienfahrverbot gilt aber nur für bestimmte Autobahnen und Bundesstarßen |
#22
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Deshalb auch die Quellenangabe.
Es gilt so umfassend, daß ein Fernverkehr nicht möglich ist (was auch der Sinn der Regelung ist).
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Beste Grüße John |
#23
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Sonntagsfahrverbot gilt für LKW ab 7,5 Tonnen sowie alle LKW mit Anhänger unabhängig vom Gewicht.
VÖLLIG FALSCH!!! Das Fahrverbot gilt für Anhänger hinter Lkw und für Lkw ab 7,5 tonnen. Sprich nen 7,5 tonner darf fahren die haben nämlich alle 7,49 eingetragen Du kannst mit ner Actros Sattelzugmaschiene am Sonntag zum Eis essen Fahren darf nur kein Uflieger drauf sein. Hast du aber nen Gliederzug und machst den Anhänger ab darffste das nicht |
#24
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Dazu kommt das jedes jahr neu beschlossen wird wo es greift deshalb muss man sich auch immer neu informieren
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#25
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Zitat:
Also wir sind hier in Deutschland. |
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