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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 15.09.2010, 13:13
Frodo Frodo ist offline
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Standard Nachteile LKW - Zulassung

Hallo,

ersten, ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, aber
zweitens nichts gefunden.

Deshalb hier die Bitte um Info über Nachteile einer LKW - Zulassung.
Ich weiß, dass es dann ein Sonntagsfahrverbot im Hängerbetrieb gibt, aber was sonst noch?
Geschindigkeitsbeschränkung, ...
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Grüße vom Rhein, Edi
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  #2  
Alt 15.09.2010, 13:14
JohnB JohnB ist offline
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Streckenabhängige Maut, kürzere TÜV-Zyklen.
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Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 15.09.2010, 13:16
Müritzjunge Müritzjunge ist offline
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Hallo
Anhänger mit grünen Kennzeichen darfst du auch Sonntags ziehen.
Jens
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  #4  
Alt 15.09.2010, 13:17
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
Hallo,

ersten, ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, aber
zweitens nichts gefunden.

Deshalb hier die Bitte um Info über Nachteile einer LKW - Zulassung.
Ich weiß, dass es dann ein Sonntagsfahrverbot im Hängerbetrieb gibt, aber was sonst noch?
Geschindigkeitsbeschränkung, ...
Was willst du überhaupt als LKW zulassen??
zul. Gesamtgewicht?
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Gruß Sepp

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  #5  
Alt 15.09.2010, 13:18
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Pitri Pitri ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Streckenabhängige Maut, kürzere TÜV-Zyklen.

Seit wann? Mein ehemaliger Hundefänger hatte auch eine LKW Zulassung (geschl. Kasten), aber das hatte ich 100%ig nicht. Sonntagsfahrverbot gilt m.W. für Fahrzeuge über 7,5t.
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Sebastian
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  #6  
Alt 15.09.2010, 13:19
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Müritzjunge Beitrag anzeigen
Hallo
Anhänger mit grünen Kennzeichen darfst du auch Sonntags ziehen.
Jens
Da muss ich dir widersprechen. LKW mit Anhänger ist an Sonn- u. Feiertagen nicht zulässig.

(
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. )
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Gruß Sepp

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  #7  
Alt 15.09.2010, 13:20
Müritzjunge Müritzjunge ist offline
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Zitat:
Zitat von Pitri Beitrag anzeigen
Seit wann? Mein ehemaliger Hundefänger hatte auch eine LKW Zulassung (geschl. Kasten), aber das hatte ich 100%ig nicht. Sonntagsfahrverbot gilt m.W. für Fahrzeuge über 7,5t.
Ich glaube ab 3,5 Tonnen
Jens
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  #8  
Alt 15.09.2010, 13:21
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´Du ich glaube er meint nen Pickup oder sowas, da greifen die von dir genannten dinge nicht. Da Tüv erst ab 7,5 t und Maut erst über 12 t

Du hast den Nachteil das du Sonntags dein Trailer nicht ziehen darfst bzw. erst ab 22 Uhr dann muss man halt länger am Wasser bleiben
Die versicherung ist auch recht teuer aber ablasten unter 1000Kg nutzlast hilft. dann liegt man bei der DEVK bei 40% um die 20-30 euro im Monat.

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Streckenabhängige Maut, kürzere TÜV-Zyklen.
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  #9  
Alt 15.09.2010, 13:22
Benutzerbild von Pitri
Pitri Pitri ist offline
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http://www.fahrschule.de/Verkehrsrec...ahrverbot.html

Siehe Punkt 3 (wenn es nicht mehr aktuell ist, dann entschuldige ich mich).
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Sebastian
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  #10  
Alt 15.09.2010, 13:22
Frodo Frodo ist offline
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Was willst du überhaupt als LKW zulassen??
zul. Gesamtgewicht?
ich hab dabei an sowas gedacht
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=licn2bwsedmg

weil irgendwie gilt da doch das Gleiche wie beim Boot:
"Hubraum statt Spoiler"
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Grüße vom Rhein, Edi
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  #11  
Alt 15.09.2010, 13:24
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RudiShetty RudiShetty ist offline
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Moin zusammen,

Tüv 1 Jahr gilt ab >3,5To, Anhängerverbot gilt generell Sonntags für LKW + Zugmaschinen

Gruß Rudi
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  #12  
Alt 15.09.2010, 13:31
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Da muss ich dir widersprechen. LKW mit Anhänger ist an Sonn- u. Feiertagen nicht zulässig.
Da muss ich widersprechen.
Es gibt inzwischen Bundesländer die folgendes umgesetzt haben,

Zitat:
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll. Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:
  • Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
Da der Beschluss der Verkehrsminister erst in wenigen Bundesländern umgesetzt worden ist, gelten diese Ausnahmen allerdings noch nicht bundeseinheitlich
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Gruß vom Oberrhein.
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  #13  
Alt 15.09.2010, 13:34
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Müritzjunge Beitrag anzeigen
Ich glaube ab 3,5 Tonnen
Jens
Was du "glaubst" wollte Frodo garnicht wissen.
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Gruß Sepp

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  #14  
Alt 15.09.2010, 13:36
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Da muss ich widersprechen.
Es gibt inzwischen Bundesländer die folgendes umgesetzt haben,
Welche Bundesländer sind da schon dabei???
Wo erfahre ich das?
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Gruß Sepp

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  #15  
Alt 15.09.2010, 13:37
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Mein Renault4 hat ja auch eine LKW Zulassung.



Als ich den kaufte, dachte ich oh super, dann ist der ja trotz fehlender Schadstoff-Einstufung ganz günstig im Unterhalt.
Nach erfolgreicher Restauration und bei der Wiederzulassung hab' ich allerdings dann kräftig geschluckt.
Steuer ging ja mit 78 Euro noch, die wird auf die zulässige Zuladung gerechnet.
Aber die Versicherung ist krass. Kostet knapp 600 Euro Haftpflicht!
Und das für einen 1100ccm Wagen mit 34 PS.

Grüße,

David
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  #16  
Alt 15.09.2010, 13:45
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Trotzdem ein schönes Gerät!

Willy
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  #17  
Alt 15.09.2010, 14:41
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VirginWood VirginWood ist offline
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Edi, ich hab auch mal eine LKW-Zulassung für einen Nissan Patrol 3,3l bekommen.
Umbau, TÜV und Strassenverkehrsamt war kein Problem.
Der größte Nachteil war das Finanzamt!!!! Das hat es nämlich nicht anerkannt und die ganze Umbauerei und Kosten waren für die Katz
Ob es anerkannt wird liegt im Ermessen des Finazamtes, also frag zuerst da und wenn die ok sagen, laß es dir schriftlich geben!
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  #18  
Alt 15.09.2010, 15:24
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Heiko H. Beitrag anzeigen
[..] Maut erst über 12 t
Nein, siehe hier und hier


Zitat:
Zitat von Heiko H. Beitrag anzeigen
Du hast den Nachteil das du Sonntags dein Trailer nicht ziehen darfst bzw. [..]
Während der Ferienzeit (1.7.-31.8.) gilt das Fahrverbot auch an Samstagen von 7-20 Uhr (siehe hier).
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Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 15.09.2010, 15:57
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Sonntagsfahrverbot gilt für LKW ab 7,5 Tonnen sowie alle LKW mit Anhänger unabhängig vom Gewicht.

Wie schon geschrieben wurde, nutzt die Zulassung nichts, wenn das Finanzamt es nicht anerkennt.
Postgolfs mit LKW-Zulassung zahlen mittlerweile fast alle die PKW-Besteurung

Andere Geschwindigkeitsregeln gibts erst ab 3,5 Tonnen, Mit Anhänger halt was entsprechend generell zugelassen ist.

Einige Sachen für Kleinlaster mit Anhänger sind auch hier ganz gut beschrieben.
http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...2797/1_135.PDF
Musst halt über das Gewerbliche hinweg lesen.
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  #20  
Alt 15.09.2010, 16:04
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Was du "glaubst" wollte Frodo garnicht wissen.
Entspann Dich mal!
Hier ein link, als das Thema gerade neu war:
http://www.boote-forum.de/showthread...lkw+anh%E4nger

Gruß Torben
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  #21  
Alt 15.09.2010, 16:10
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nein, siehe hier und hier




Während der Ferienzeit (1.7.-31.8.) gilt das Fahrverbot auch an Samstagen von 7-20 Uhr (siehe hier).


Das Ferienfahrverbot gilt aber nur für bestimmte Autobahnen und Bundesstarßen
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  #22  
Alt 15.09.2010, 16:14
JohnB JohnB ist offline
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Deshalb auch die Quellenangabe.

Es gilt so umfassend, daß ein Fernverkehr nicht möglich ist (was auch der Sinn der Regelung ist).
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Beste Grüße

John
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  #23  
Alt 15.09.2010, 16:16
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Sonntagsfahrverbot gilt für LKW ab 7,5 Tonnen sowie alle LKW mit Anhänger unabhängig vom Gewicht.



VÖLLIG FALSCH!!! Das Fahrverbot gilt für Anhänger hinter Lkw und für Lkw ab 7,5 tonnen. Sprich nen 7,5 tonner darf fahren die haben nämlich alle 7,49 eingetragen

Du kannst mit ner Actros Sattelzugmaschiene am Sonntag zum Eis essen Fahren darf nur kein Uflieger drauf sein. Hast du aber nen Gliederzug und machst den Anhänger ab darffste das nicht
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  #24  
Alt 15.09.2010, 16:17
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Heiko H. Heiko H. ist offline
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Zitat:
Zitat von Heiko H. Beitrag anzeigen
Das Ferienfahrverbot gilt aber nur für bestimmte Autobahnen und Bundesstarßen
Dazu kommt das jedes jahr neu beschlossen wird wo es greift deshalb muss man sich auch immer neu informieren
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  #25  
Alt 15.09.2010, 16:20
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nein, siehe hier und hier




Während der Ferienzeit (1.7.-31.8.) gilt das Fahrverbot auch an Samstagen von 7-20 Uhr (siehe hier).

Also wir sind hier in Deutschland.
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