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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.09.2010, 19:12
Benutzerbild von Hans-Joachim
Hans-Joachim Hans-Joachim ist offline
Lieutenant
 
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Standard Fäkalientank

Liebe ,
ab welches Baujahr braucht man in Berlin/Brandenburg auf einen
Stahlverdränger einen Fäkalientank. Vielleicht hat jemand noch eine
amtliche Seite zum herunterladen.
Vielen Dank und Grüße aus Berlin!
__________________
Morgen ist heute schon gestern.
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  #2  
Alt 17.09.2010, 19:38
Benutzerbild von EHB
EHB EHB ist offline
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Standard

Hallo

ich glaube im Binnenbereich brauchst generell einen, die Bj. Regel zählt nur für den Seebereich.

schönen Gruß Enrico
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  #3  
Alt 17.09.2010, 19:48
Benutzerbild von rammidammi
rammidammi rammidammi ist offline
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243 Danke in 123 Beiträgen
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Hallo Hans-Joachim,

ein schönes Thema für die Suchfunktion...
Aber generell kannst du davon ausgehen, dass ein Fäkalientank auf deinem Boot dich erheblich sozialverträglicher macht.
__________________
Es grüßt Bernd aus M-V

Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr
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  #4  
Alt 17.09.2010, 19:55
Wepi Wepi ist offline
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Binnen ist bisher kein Fäkalientank vorgeschrieben, aber er wäre schon sinnvoll.
Gruß
Wepi
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  #5  
Alt 17.09.2010, 20:04
Benutzerbild von Hans-Joachim
Hans-Joachim Hans-Joachim ist offline
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Vielen Dank für Eure Antworten, aber es gibt ein Gesetz ab wann ein
Tank vorgeschrieben ist. Ich glaube ? 1984 ?
__________________
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  #6  
Alt 17.09.2010, 20:23
Benutzerbild von virgin
virgin virgin ist offline
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Hallo Hans-Joachim,

auf Binnengewässern ist das Einleiten von Fäkalien verboten, da gibt es keine Baujahr-Ausnahme .
Ich hab zwar jetzt keinen Gesetzestext gefunden, aber Wikipedia schreibt dazu "Auf Binnengewässern ist die Schmutzwassereinleitung grundsätzlich verboten."
Das habe ich aber schon in der Fahrschule so gelernt, deshalb hab ich bei mir auch einen Tank nachgerüstet .
Dann hast du aber wieder ein Entsorgungsproblem, da es im Berliner-Randgebiet kaum Entsorgungsmöglichkeiten gibt .
Ich hab am Tank eine Pumpe, womit ich die Sch... in ein Abwassertaxi pumpe und dann daheim im Abwasserschacht entsorge .
__________________
Gruß
Sirko


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  #7  
Alt 17.09.2010, 21:26
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist gerade online
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Boot: Proficiat 975G
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Standard

Das ist so nicht korrekt.
In Berlin und Umgebung ist es verboten, im Rest von D noch nicht, Und wenn es mehr Absauganlagen gäbe, würde auch schneller nachgerüstet.
__________________
Gruß
Ewald
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  #8  
Alt 17.09.2010, 21:35
Benutzerbild von Hans-Joachim
Hans-Joachim Hans-Joachim ist offline
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Boot: Tjeukemeer
155 Danke in 69 Beiträgen
Standard

Hallo virgin,
danke für Deine Antwort. Die Entenpolizei hier in Berlin meinte, man
braucht keinen Tank, wenn das Boot vor 1984 gebaut wurde.
Schriftlich wollten sie mir das nicht geben. Trotzdem wollte ich es
gerne wissen,---- es muss doch irgendwo stehen.
__________________
Morgen ist heute schon gestern.
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  #9  
Alt 18.09.2010, 00:17
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Hans-Joachim Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Eure Antworten, aber es gibt ein Gesetz ab wann ein
Tank vorgeschrieben ist. Ich glaube ? 1984 ?
Moin Hans-Joachim,

für Binnen gibt es kein Gesetz.

Buten wird in Marpol geregelt:http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw..._Anlage_IV.pdf

in Kurzfassung die Ausnahmen für uns Sportbootskipper:

Ausnahmen von der Nachrüstungspflicht gemäß § 6b Abs. 3 SchSV:
- Schiffe, die vor dem 01.01.1980 gebaut sind,
- Schiffe, die zwischen dem 01.01.1980 und 01.01.2003 gebaut sind und
a) eine Rumpflänge von weniger als 11,50 m oder eine Breite von weniger als 3,80 m
aufweisen oder
b) denen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eine Bescheinigung über
die Befreiung von der Ausrüstungspflicht erteilt hat.
__________________
Gruss Vestus
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  #10  
Alt 18.09.2010, 08:51
Dädalus Dädalus ist offline
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Hallo,

im Land Brandenburg gab es ein Gesetz/Verordnung welches die Nachrüstung mit einem Fäkalientank bis zum, ich glaube 2005, regelte. Ich habe mir damals einen 200 l Tank eingebaut und auch den alten Auslass für die Seetoilette entfernt (die Vorschrift verlangte das). Das Gesetz/Verordnung ist dann kurz vor der Inkrafttretung ausgesetzt worden. Uns wurde das höchst offiziell, von der Wasserschutzpolizei die wir zu unserer Jahreshauptversammlung immer einladen, mitgeteilt. Begründet wurde das mit der Tourismusförderung (habe ich damals und heute auch noch nicht verstanden). Ob der Geltungsbereich dann Bundeswasserstraßen oder nur Landeswasserstraßen war weiß ich nicht.
Ich habe nun seitdem Zeitpunkt, an dem ich mein Auslass dauerhaft zumacht, habe ein Problem im Herbst vor Saisonende die Fäkalien zu entsorgen. In Mecklenburg zur Urlaubszeit funktioniert das wunderbar und überall. In meinem Heimatrevier(Ketzin) gibt es zwischen Werner/Glindow und Brandenburg an der Havel keine Fäkalienentsorgung (neuester Stand ist mir unbekannt). Ich muss also immer einen halben Tag fahren um das Zeug loszuwerden. Meine Vereinskameraden die ihren Auslass nicht dauerhaft verschlossen haben lachen sich immer halb tot über meine damalige Naivität.


Gruss
JörgM
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  #11  
Alt 18.09.2010, 09:33
Benutzerbild von santhos
santhos santhos ist offline
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Ich habe zwar einen nur werde ich das Ding nun ausbauen, ich brauche den Platz.
__________________
Grüße
Michael

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  #12  
Alt 18.09.2010, 09:53
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von Hans-Joachim Beitrag anzeigen
Hallo virgin,
danke für Deine Antwort. Die Entenpolizei hier in Berlin meinte, man
braucht keinen Tank, wenn das Boot vor 1984 gebaut wurde.
Schriftlich wollten sie mir das nicht geben. Trotzdem wollte ich es
gerne wissen,---- es muss doch irgendwo stehen.
Rüste trotzdem nach, denn wo du ankerst, wird ja auch gebadet. Dann pumpe ab ins Fahrwasser, weit entfernt vom Badebetrieb. Anders gehts auch nicht, denn der Gersbek in Spandau dürfte weit und breit der einzige Fäkalentsorger sein.
__________________
Gruß Wilfried
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  #13  
Alt 18.09.2010, 11:34
Wepi Wepi ist offline
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Hallo Hans-Joachim,
laut sehr glaubhafter Auskunft der hiesigen WaSchPo (Rhein) gibt es binnen keine gesetzliche Grundlage, die den Einbau eine Fäkalientanks vorschreibt. Aber das Entleeren eines Fäkalientanks ins Wasser sei durch entsprechende Umweltschutzgesetze verboten. Es gäbe jedoch leider noch kein Gesetz, dass die direkte Einleitung von geringen Fäkalienmengen durch die Benutzung der Toilette auf Binnengewässern verbiete.
Für die See gibt es wohl gesetzliche Regelungen, die auch Fristen enthalten, bzw. die teilweise auch vorübergehend gestoppt worden sind. Da ich nur binnen fahre, habe ich mich nicht weiter für Details interessiert. Deine Frage bezog sich ja auch auf Binnenreviere.
In den Niederlanden ist es übrigens etwas anders geregelt. Auch dort gibt es keine Nachrüstpflicht von Booten mit einem Fäkalientank, aber jedes Einleiten von Fäkalien ins Wasser ist strikt verboten und wird streng geahndet.
Gruß
Wepi
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  #14  
Alt 18.09.2010, 17:06
oggy oggy ist offline
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Sozialverträglicher

Da kommt man ins schwärmen.

zb:

http://www.lebendige-weser.de/index....d=87&Itemid=88
__________________


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  #15  
Alt 18.09.2010, 17:35
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@Dädalus und Libertad
Wo steht das?
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  #16  
Alt 18.09.2010, 18:32
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Libertad Libertad ist gerade online
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Da ich mein Büro umgezogen habe, werde ich das nicht so schnell finden. Aber aus verschiedenen Seminaren ist mir das bekannt. Verboten ist hingegen das sammeln und dann ins Gewässer abpumpen - Straftatbestand.
Aber wo steht, daß es auf Binnenwasserstraßen verboten ist, häusliche Bootsabwässer ohne Ölverschmutzung nicht einzuleiten?
__________________
Gruß
Ewald
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  #17  
Alt 18.09.2010, 18:40
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virgin virgin ist offline
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Hallo,

es ist definitiv verboten Abwasser / Fäkalien einzuleiten
hier noch mal was amtliches von Berlin:
info_6_gew_sserschutz_2010.pdf

nachzulesen unter Gewässerschutz
http://www.berlin.de/polizei/wir-ueb...oblaetter.html

und die Strafen sind auch nicht ohne:

lfd.Nr.: 27
Tatbestand: Nichtmitführen von Behältnissen zur Aufnahme von Fäkalien, Abwässern und Abfällen an Bord ab dem 1. Januar 2005
Verstoß gegen §§ der LSchiffV: § 24 Abs. 2
Betroffener: Eigentümer
Ordnungswidrig nach § 89 Abs. 1: Nr. 38 h
Verwarnungsgeld in Euro: -
Geldbuße in Euro: 200-400 €


nachzulesen:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Verwarnungs- und
Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrtsverordnung
(GVBl Teil II S. 294 vom 21. Mai 2002) und die Landeshafenverordnung
(GVBl Teil II S. 306 vom 10. Juni 1997), Bußgeldkatalog - LSchiffV / LHafenV
(BKatSchiff-Hafen)


Hab noch nicht gehört, dass wirklich mal jemand kontrolliert wurde/bezahlen musste .

Aber ich hab auch ein Tank drin, ist auch angenehmer beim Baden, wenn man selbst so ums Boot paddelt und Madam noch mal aufs Töpfchen muss .
__________________
Gruß
Sirko


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  #18  
Alt 18.09.2010, 19:04
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Libertad Libertad ist gerade online
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Das gilt für Berlin, und das war auch vorher bekannt und ist ein Grund, warum viele nicht nach Berlin fahren, da ein Großteil der Boote im "Restdeutschland" noch nicht mit einem Abwassertank ausgerüstet ist.
__________________
Gruß
Ewald
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  #19  
Alt 18.09.2010, 19:51
Wepi Wepi ist offline
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946 Danke in 520 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von virgin Beitrag anzeigen
...
und die Strafen sind auch nicht ohne:

lfd.Nr.: 27
Tatbestand: Nichtmitführen von Behältnissen zur Aufnahme von Fäkalien, Abwässern und Abfällen an Bord ab dem 1. Januar 2005
Verstoß gegen §§ der LSchiffV: § 24 Abs. 2
Betroffener: Eigentümer
Ordnungswidrig nach § 89 Abs. 1: Nr. 38 h
Verwarnungsgeld in Euro: -
Geldbuße in Euro: 200-400 €

...
Seltsamer Bestimmungswirrwar in Brandenburg! Hier wird als Tatbestand ein Verstoß gegen §24 Absatz 2 der LSchiffV genannt. Dieser §24 und besonders Abschnitt 2 enthält aber tatsächlich keinerlei Hinweise auf Fäkalien o.ä., sondern führt nur Schutzmaßnahmen gegen das Auslaufen von Öl oder Treibstoff auf.
Zitat:
§ 24
Einrichtungen zum Schutz der Gewässer
(1) Fahrzeuge und schwimmende Anlagen müssen so gebaut sein, dass auf Grund ihrer baulichen
Voraussetzungen die Beschaffenheit der Gewässer nicht nachteilig verändert wird.
(2) Zum Auffangen von Öl und Kraftstoff muss sich unter Innenbordmotoren eine geeignete
Auffangwanne befinden. Eine solche ist nicht erforderlich, wenn vor und hinter dem Motor Schotte und
Bodenwrangen eingebaut sind, die ein Auslaufen von Öl oder Kraftstoff in andere Teile des Fahrzeuges
verhindern.
17
(3) Einrichtungen zur Aufnahme von Stoffen nach den Absätzen 2 und 3 müssen so beschaffen sein,
dass diese Stoffe zur Beseitigung an Land gebracht oder von Entsorgungseinrichtungen übernommen
werden können.
Da scheint bei den Behörden die rechte wohl nicht zu wissen, was die linke Hand tut. Auch der offensichtliche Fehler in Absatz 3: " ...nach den Absätzen 2 und 3" (es müßte wohl heißen 1 und 2) scheint noch niemandem aufgefallen zu sein. Solche Gebiete mit derart miserablen, widersprüchlichen Regelungen sollte man wohl tatsächlich besser meiden.
Gruß
Wepi

Geändert von Wepi (18.09.2010 um 23:32 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt
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  #20  
Alt 18.09.2010, 20:12
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Fritz682 Fritz682 ist offline
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Hallo Zusammen,

kurze Meldung an Dädalus und alle anderen in dem Revier die es interessiert :
In Werder beim Bootshaus Ditze am südlichen Ende des Zernsees, westliches Ufer kurz vor der Eisenbahnbrücke gibts ne Entsorgungsstation am Gästesteg.

Ds war's schon.

Viele Grüße
Fritz 682 der eigentlich Thomas heißt
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  #21  
Alt 18.09.2010, 20:26
Benutzerbild von virgin
virgin virgin ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Seltsamer Bestimmungswirrwar in Brandenburg! Hier wird als Tatbestand ein Verstoß gegen §24 Absatz 2 der LSchiffV genannt. Dieser §24 und besonders Abschnitt 2 enthält aber tatsächlich keinerlei Hinweise auf Fäkalien o.ä., sondern führt nur Schutzmaßnahmen gegen das Auslaufen von durch Öl oder Treibstoff auf.

Da scheint bei den Behörden die rechte wohl nicht zu wissen, was die linke Hand tut. Auch der offensichtliche Fehler in Absatz 3: " ...nach den Absätzen 2 und 3" (es müßte wohl heißen 1 und 2) scheint noch niemandem aufgefallen zu sein. Solche Gebiete mit derart miserablen, widersprüchlichen Regelungen sollte man wohl tatsächlich besser meiden.
Gruß
Wepi
das ist halt Deutschland
__________________
Gruß
Sirko


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  #22  
Alt 18.09.2010, 20:35
stoppen stoppen ist offline
Lieutenant
 
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Ich hab auch noch was gefunden.
Einfach mal lesen.Erst kommen die Häfen dann die Boote
mfg.Detlef
Angehängte Dateien
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  #23  
Alt 18.09.2010, 21:08
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klastey klastey ist offline
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Ort: Göttingen u.a.d.Wasser.
Beiträge: 1.981
Boot: Hardy 20 Familie Pilot
Rufzeichen oder MMSI: EY DIGGA, bring Bier mit
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Zitat:
Zitat von stoppen Beitrag anzeigen
Ich hab auch noch was gefunden.
Einfach mal lesen.Erst kommen die Häfen dann die Boote
mfg.Detlef
in § 9 wird alles wieder in Frage gestellt und ausgenommen. Oder?
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #24  
Alt 19.09.2010, 13:14
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich fragte deshalb, weil ich vor einiger Zeit dieselbe Frage gestellt habe und niemand eine Vorschrift benennen konnte, wonach das Einleiten von Fäkalien in Berlin verboten ist.
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  #25  
Alt 19.09.2010, 13:16
Benutzerbild von santhos
santhos santhos ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: Gelsenkirchen, Heimat von Schalke 04
Beiträge: 2.764
Boot: Prestige 36
1.935 Danke in 1.145 Beiträgen
Standard

Vor allem schaut mal auf die Polizei und Zollboote, da hat nicht eins einen Fäkalientank auch die in Holland nicht, alle sind gleich nur manche eben ein wenig gleicher. Die holländischen Kollegen kontrollieren das auch nicht.
__________________
Grüße
Michael

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