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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 16.10.2010, 18:25
Stahlblauberlin Stahlblauberlin ist offline
Cadet
 
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Standard Kleinfahrzeug oder Floß?!

Hab mit einem Kumpel ein in unseren Augen als Fahrzeug zu bezeichnendes Gefährt zum schwimmen gebracht. Beim Versuch es ordnungsgemäss als Kleinfahrzeug/Sportboot anzumelden hieß es beim ADAC "nicht zuständig" und das WSA bezeichnet das Gefährt als nicht zulassungsfähiges Floß. Eine genaue Definition was (Klein-)Fahrzeug und was Floß ist habe ich aber nicht gefunden. Laut schreiben des WSA Brandeburg handelt es sich um einen "Schwimmkörper". Die dazugehörige Definition ist aber reichlich dehnbar.
Kurzbeschreibung des Gefährts: Feste Holzplattform, Rahmen und Decksbeplankung fest verschraubt, eingelassene Kunststoffwannen für Tank & Batterie (Beleuchtung...) und Anker etc. mit Deckel an Scharnieren, fest eingebauter Spiegel für AB. Acht 220l-Fässer als Rümpfe montiert, ohne Werkzeug nicht lösbar. Siehe Bild... Das Ding fährt astrein geradeaus und genau so um die Kurve wie man will. Die Festigkeit ist erstaunlich hoch, die Wellen eines Wasserskiboots aus nächster Nähe lassen es auch ziemlich kalt.
Irgendjemand Ideen/Erfahrungen wie man sowas doch angemeldet bekommt? Ein paar Verhandlungsargumente gegenüber dem WSA würden mir schon reichen.
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  #2  
Alt 16.10.2010, 18:37
Kleinbootfan Kleinbootfan ist offline
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Ui, schick schick.
Will mir irgendwann auch mal son Teil + kleines Häuschen etc. druff baun
Hoffe dir wird hier geholfen.
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Viele Grüße, Willi

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  #3  
Alt 16.10.2010, 18:45
Stahlblauberlin Stahlblauberlin ist offline
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So'n 59,- Wurfzelt für drei Personen passt übrigensgenau, und zwar so das man trotzdem noch fahren kann. Ösen zum befestigen selbigens sind schon im Deck eingelassen...
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  #4  
Alt 16.10.2010, 18:49
Kleinbootfan Kleinbootfan ist offline
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Schön und gut, ich persönlich will's mir ja dann schick machen
Anfangs kommt da natürlich 'n Zelt ruff.

Wäre wohl zu viel des guten, wenn ick dich fragen würde wie Ihr es gebaut habt oder?
__________________
Viele Grüße, Willi

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  #5  
Alt 16.10.2010, 18:59
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist gerade online
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Zelt drauf und als Hausboot anmelden.

Willy
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  #6  
Alt 16.10.2010, 19:00
Stahlblauberlin Stahlblauberlin ist offline
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Simpel: Erst die vier Längsträger auf ebener Fläche ausgerichtet. (2,50 Aussenabstand, je 40 cm nach innen die inneren Träger 8x8cm) Deck aufgeschraubt (4x15xca.251 cm), lose auf die Fässer gewuchtet, Querträger drunter (8x8, vorn, mitte, hinten) eine Seite, Front&Heckbrett angeschraubt (4x20 cm). Offene Längsseite mit der Handkreissäge auf Maß und Seite dran. Das ganze aufgebockt, Fässer raus, Augenschrauben in die Längsträger und die Fässer dran festgeschnallt. Ausschnitte ins Deck, von unten Rahmen gegen, Kunststoffwannen eingelassen. Zusätzliche Verstärkung für den Spiegel und Spiegel eingebaut. Alles mit Flex&Schleifscheibe verputzt und lasiert. Klampen etc. aufs Deck und dann kam ein etwas ruppiger Stapellauf (Sturz).
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  #7  
Alt 16.10.2010, 19:09
Kleinbootfan Kleinbootfan ist offline
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Als Hausboot anmelden.
Hm, @ Stahlblauberlin (Wie heißt du eigentlich?) Der Besitzer der Spreearche ( http://www.spreearche.de ) hilft bestimmt gerne weiter, einfach anmailen
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Viele Grüße, Willi

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  #8  
Alt 16.10.2010, 20:49
Stahlblauberlin Stahlblauberlin ist offline
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Danke für den Tip.
Heisse übrigens Marcus
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  #9  
Alt 18.10.2010, 12:01
Stahlblauberlin Stahlblauberlin ist offline
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So, nach einem angenehm sachlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter des WSA Brandenburg:
Floß: Einzelne Schwimmkörper
Kleinfahrzeug/Boot: Durchgehende(r) Bootskörper.
Klartext: Die Fässer müssen "verschwinden". d.h. zum Beispiel durch eine Durchgehende Rumpfhaut zu einer festen Einheit zusammengefasst werden.
Im Moment grübeln wir wie das am günstigsten zu machen ist. Günstig heisst dabei nicht am billigsten!
Für Ideen bin ich Dankbar.
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  #10  
Alt 18.10.2010, 12:18
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Stahlblauberlin Beitrag anzeigen
.... und die Fässer dran festgeschnallt.
Vielleicht stört er sich nur da dran und es genügt sie fest zu verbinden.
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  #11  
Alt 18.10.2010, 13:42
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Stahlblauberlin Beitrag anzeigen
Floß: Einzelne Schwimmkörper
Und was ist dann nach dieser Def. ein Katamaran oder Trimaran

Zudem würde ich mal nachfragen, warum ein Floss nicht zugelassen werden kann (Rechtsgrundlage). Wenn man die wüsste, ließe sich leichter eine Lösung finden...
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  #12  
Alt 18.10.2010, 14:36
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Zudem würde ich mal nachfragen, warum ein Floss nicht zugelassen werden kann (Rechtsgrundlage).

"Binnenschifffahrtsstraßenordnung"

"Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen"

Ein Kennzeichen ist nach dem Text der Verordnungen für Fahrzeuge erforderlich.

Wenn das WSA schriftlich bestätigt, dass es sich bei diesem Floß nicht um ein Fahrzeug sondern einen Schwimmkörper handelt, dann ist es nicht zulassungspflichtig. Fahren darf man trotzdem damit. Wo ist das Problem?
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  #13  
Alt 18.10.2010, 14:39
stoppen stoppen ist offline
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meine Frage geht dahin,warum überhaupt anmelden.
Wenn für das WSA es als nicht anzumeldendes Floß gilt,dann würde ich es mir schriftlich geben lassen und gut ist.
Bei Kontrolle durch die WSP kann man dann das Zeigen und damit müssen die sich damit zufrieden geben.Oder irre ich mich da.
mfg.Detlef
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  #14  
Alt 18.10.2010, 14:52
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Wenn ich das richtig verstehe braucht ein Schwimmkörper eine technische Zulassung.

Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSCHUO) §5:
Zitat:
§ 5 Technische Zulassung


5 Gesetze verweisen aus 6 Artikeln auf § 5



(1) Die technische Zulassung zum Verkehr wird nach vorangegangener Untersuchung durch eine Untersuchungskommission von der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt erteilt. Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt kann ganz oder teilweise davon absehen, die technische Untersuchung bei einem Fahrzeug, einer schwimmenden Anlage oder einem Schwimmkörper durchzuführen, soweit sich aus einer gültigen Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft nach Anhang VII ergibt, dass das Fahrzeug ganz oder teilweise den technischen Vorschriften des Anhangs II oder XII entspricht.


(2) Die technische Zulassung zum Verkehr wird erteilt zum Verkehr


1. auf den Wasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 oder 4 oder


2. auf einer bestimmten Wasserstraße dieser Zonen oder auf einem ihrer Streckenabschnitte,

soweit sie im Geltungsbereich dieser Verordnung liegen.


(3) Ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage und ein Schwimmkörper, für das, die oder den


1. ein Schiffsattest ausgestellt werden soll, muss den Anforderungen des Anhangs II,


2. ein Gemeinschaftszeugnis ausgestellt werden soll, muss den Anforderungen des Anhangs XII

entsprechen, soweit in dieser Verordnung nicht etwas anderes bestimmt oder zugelassen ist.


(4) Signallichter, Radarausrüstungen, Wendeanzeiger, Kompasse und Steuerkurstransmitter müssen den Anforderungen des Anhangs IX entsprechen.


(5) Eine Fähre, eine Barkasse und ein kleines Fahrgastschiff, insbesondere ein Taxiboot oder ein Zeesboot, müssen den Anforderungen des Anhangs X entsprechen, soweit in dieser Verordnung nicht etwas anderes bestimmt oder zugelassen ist.


(6) Eine Fähre wird nur zum Verkehr zwischen jeweils bestimmten Anlegestellen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse technisch zugelassen, soweit in dieser Verordnung nicht etwas anderes bestimmt oder zugelassen ist.


(7) Ein Seeschiff, das auf dem Rhein verkehrt, muss den Anforderungen des Anhangs II Kapitel 20 entsprechen.


(8) Ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage und ein Schwimmkörper, das, die oder der die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 befährt, muss den Anforderungen des Anhangs III entsprechen.


(9) Ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage und ein Schwimmkörper, das, die oder der Wasserstraßen der Zone 3 außerhalb des Rheins und der Zone 4 befährt, muss nur den Anforderungen des Anhangs IV entsprechen.


(10) Im Falle des Absatzes 8 oder 9 ist die Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen in das Gemeinschaftszeugnis einzutragen oder bei einem Schiffsattest ein Zusätzliches Gemeinschaftszeugnis zu erstellen.


(11) Ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage und ein Schwimmkörper muss mit Personen besetzt sein (Besatzung), die die Anforderungen des Anhangs II in Verbindung mit Anhang XI Kapitel 1 und 2 oder des Anhangs XI Kapitel 1 und 3 erfüllen.


(12) Die technische Zulassung für die Wasserstraßen der Zone 1 schließt die technische Zulassung für die Wasserstraßen der anderen Zonen ein. Die technische Zulassung für die Wasserstraßen der Zone 2 schließt die technische Zulassung für die Wasserstraßen der Zonen 3 und 4, die technische Zulassung für die Wasserstraßen der Zone 3 die für die Wasserstraßen der Zone 4 ein.
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/8519/b26049.htm
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  #15  
Alt 18.10.2010, 15:27
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Zitat:
Zitat von Stahlblauberlin Beitrag anzeigen
So, nach einem angenehm sachlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter des WSA Brandenburg:
Floß: Einzelne Schwimmkörper
Kleinfahrzeug/Boot: Durchgehende(r) Bootskörper.
Klartext: Die Fässer müssen "verschwinden". d.h. zum Beispiel durch eine Durchgehende Rumpfhaut zu einer festen Einheit zusammengefasst werden.
Im Moment grübeln wir wie das am günstigsten zu machen ist. Günstig heisst dabei nicht am billigsten!
Für Ideen bin ich Dankbar.
"Durchgehende(r)" klingt nach: Mehrrumpfboot ist auch ok (klar, sonst wären ja Katamarane nicht zulassungsfähig).
Was ist denn, wenn Ihr noch ein neuntes und zehntes Fass spendiert und daraus zwei Reihen ("Rümpfe") a 5 Fässer macht? Dazu würde ich die Übergänge zwischen jeweils zwei Fässern überlaminieren, so dass Du hinterher zwei lange Rohre (die innendrin - aus Sicherheitsgründen - halt immer noch in je 5 luftdichte Kammern unterteilt sind) hast.

Hast Du es einfach mal bei einem anderen WSA probiert? Bau doch einfach mal einen Steuerstand drauf, und probiers bei einem anderen WSA nochmal als Boot ... irgendeins wird Dir das schon als Boot zulassen, da bin ich ziemlich sicher. Ich habe die WSAs immer als ziemlich konstruktiv wahrgenommen.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #16  
Alt 18.10.2010, 16:35
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Ist doch ganz klar ein Pontonboot, ja sowas gibt es.

Segeltuch um die Fässer, mit Spannlack einstreichen, dann hast du keine einzelnen Schwimmkörper mehr.

Woher wissen die von den einzelnen Schwimmkörpern eigentlich? Foto mit geschickt?
__________________
gregor

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  #17  
Alt 18.10.2010, 20:46
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and.wagner and.wagner ist offline
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Bei Eigenbauten und älteren Booten verlangt das WSA ein Foto.
__________________
Auch das perfekte Chaos trägt in sich die absolute Vollkommenheit.
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  #18  
Alt 18.10.2010, 20:52
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Die Fässer mit Gartteichfolie einwickeln ...wäre jetzt mein erster Gedanke
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  #19  
Alt 18.10.2010, 23:07
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von and.wagner Beitrag anzeigen
Bei Eigenbauten und älteren Booten verlangt das WSA ein Foto.
Ist ja eigentlich echt human...
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gregor

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  #20  
Alt 19.10.2010, 00:30
Stahlblauberlin Stahlblauberlin ist offline
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Also: Ein Floß als solches hat laut Gesetzeslage als solches nichts auf Wasserstrassen zu suchen. Es ist nicht zulassungsfähig als Fahrzeug. Jede Fahrt mit einem Floß muss einzeln angemeldet und genehmigt werden. Google bietet da genug Links. Ohne Genehmigung erwischt werden kann 1. teuer werden 2. kann das Gefährt von der WaPo beschlagnahmt und auf Kosten des Eigentümers entsorgt werden. Nicht so dolle...
Die Sache mit den durchgehenden Rümpfen wurde mir auch plausibel erläutert, irgendwie muss eine eindeutige Grenze gezogen werden, selbst wenn sie technisch nicht unbedingt nachvollziehbar ist. Es ist in der Tat so das es da keine 100%ige gesetzliche Regelung gibt. Man könnte es mit Anwalt etc. drauf ankommen lassen. Muss ich nicht haben. Aber wenn hier ein versierter Anwalt mit Langeweile ist...
Der Herr vom WSA meinte zur Gestaltung der Rümpfe nur das er nichts von Fässern oder so SEHEN können will. Natürlich seien mehrere Kammern in den Rümpfen kein Thema.. Irgendwas festes drumherum muss also sein. Wird wohl darauf hinauslaufen das wir die Fässer in einem Rahmen zusammenfassen, mit 2K-PU-Schaum und Schleiflatte eine durchgehende Kontur erzeugen und das ganze mit GFK überziehen. Hat ja auch den Vorteil den Strömungswiederstand massiv zu senken, vor allem wenn dann auch noch ein etwas schnittiger Bug angeformt wird... So grob kalkuliert bin ich bei etwa 400,- an Materialkosten mit etwas "Luxus" in der Ausführung..
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  #21  
Alt 19.10.2010, 03:41
Kleinbootfan Kleinbootfan ist offline
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Hallo, Marcus.
Wär toll wenn du dein neues Projekt mit Fotos und ein bissl Text hier im BF dokumentieren würdest Vielleicht gibt's aber User die so etwas schon gemacht haben?
__________________
Viele Grüße, Willi

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  #22  
Alt 19.10.2010, 07:47
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Fässer gegeneinander und mit der Plattform fest, z. B. durch Verschrauben verbinden, also mechanisch eine Einheit schaffen. Schrauben eventuell unlösbar machen, z. B. durch überschweissen.

Damit wären das keine einzelnen Fässer mehr sondern ein einziger Auftriebskörper, fertich.

Nix mehr "Floß"....
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  #23  
Alt 19.10.2010, 10:46
Stahlblauberlin Stahlblauberlin ist offline
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Na ja, die Fässer direkt verschrauben ist nicht sooo einfach. Die Wandstärken sind nicht üppig und es gibt nur die beiden Stopfen. Da ist eine haltbare Verschraubung nicht mal eben so gemacht. Da wir eh geplant hatten die Fässer komplett zusammenzurücken und ein GFK-Bugstück zu bauen ist das durchziehen der Hülle auch kein richtig grosser Schritt mehr.
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  #24  
Alt 19.10.2010, 10:53
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NIS20 NIS20 ist offline
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1.221 Danke in 452 Beiträgen
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Dann man zu mit dem "neuen Projekt", hoffentlich werden wir daran teilhaben.
__________________
''Freedom is just an other word for nothing left to loose''
Kölle Alaaf - Robert
"Keine Frau ist so schön wie die Freiheit und kein Mann ist so schön wie sein Geld ...
.. und die See ist die Chance der Matrosen, auf der See fahren sie rund um die Welt"
Shanty
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  #25  
Alt 19.10.2010, 11:07
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chrisma chrisma ist offline
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Ort: am schwarzen Meer
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677 Danke in 483 Beiträgen
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auf der Lahn werden mit größeren Fahrzeugen sogar gewerblich Menschen befördert..... http://www.schifffahrt-lahn.de/galerie/index.html
__________________
Andreas
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