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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootführerschein in Schweden
Hallo, ich wollte mal fragen ob jemand weiss, wie das mit den Bootsführerscheinen für Schweden aussieht. Wenn man ca 20 Ps auf dem Meer steuern möchte. Braucht man da einen?
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#2
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Für Sportboote brauchst du in Schweden keinen Führerschein,
egal ob du im Binnen- oder Küstenbereich unterwegs bist. Dein Boot muß aber registriert sein. http://www.dmyv.de/index.php?id=383 |
#3
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Zitat:
Ab April 2011 soll es in Schweden die Einführung von 3 neuen Führerscheinen geben. Allerdings sind auch weiterhin Boote unter 10m die nicht schneller als 15kn fahren können frei. Die Entscheidung ist wohl noch nicht gefallen und könnte sich auch noch bis zu den nächsten Wahlen verzögern, aber in Planung ist das schon alles. Der Begriff "Sportboot" ist dort auch nicht relevant, es kommt auf Größe und Geschwindigkeit an. Außerdem kommt es auch noch darauf an ob Du mit einem Deutschen- oder schwedischen Boot unterwegs bist, unter Deutscher Flagge registriert gilt auch Automatisch das Deutsche Führerscheinrecht, egal wo auf der Welt. Grüße Jan Geändert von JCM (17.10.2010 um 10:15 Uhr)
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#4
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Zitat:
Hallo Jan, hast du eine verlässliche Quelle für deine Angaben ? Ein Bekannter hat seinen Sommerurlaub 2011 in Schweden geplant oder sogar schon gebucht . Der hat keinen Führerschein aber 40 PS an seinem kleinen Hille-Boot. Damit kann er natürlich schneller als 15kn fahren. Dann könnte er das Boot gleich zu Hause lassen. Oder gibt es eine Übergangsfrist ? |
#5
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Im Prinzip ist es doch egal ob in irgendeinem Land das Fahren von Motorbooten ohne Führerschein erlaubt ist oder nicht. Ausschlaggebend ist doch immer die Staatsangehörigkeit des Bootsführers. Das heißt, wenn ich Deutscher Staatsbürger bin, brauch ich "immer" einen Führerschein wenn ich oberhalb 3,68 Kw fahren will, egal wo ! Hat sich daran was geändert ?
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#6
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Zitat:
Das wäre mir neu. Es gelten immer noch die Gesetze des Landes, in dem ich mich befinde. |
#7
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Soweit ja, doch im Falle eines Unfalles, werde ich doch mit Sicherheit in Deutschland auf Schadenersatz verklagt von meiner Gegenseite. Wenn das dann so ist, wird der Richter sie fragen, sind sie fähig ein solches Fahrzeug zu führen ! So habe ich das schon gesagt bekommen. Ich meine sogar bei der Fahrschule für den Bootsschein. Ist schon 10 Jahre her.
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#8
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So ich habs gefunden, hatte mich doch korrekt daran erinnert. Wissen nur die meisten nicht. Frage mich immer nur warum das keiner weiß
Zitat: Quelle Warum wird zum Motorbootfahren ein Motorbootführerschein benötigt? Motorbootführerscheine sind in Deutschland und fast überall in Europa vorgeschrieben. Wichtig ist der Besitz eines Motorbootführerscheins aber nicht nur bei Verkehrskontrollen, sondern vor allem bei Unfällen. Wer ohne Motorbootführerschein einen Unfall macht, riskiert wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz – auch wenn der Unfall in einem Land passiert, in dem keine Motorbootführerscheinpflicht besteht. Das ist beim Motorbootführerschein nicht anders als beim Autoführerschein. Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen, das besonders schwerwiegende Folgen hat, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Motorbootführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Motorbootführerschein im Ausland Motorboot fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Motorbootführerschein (käuflich) erwerben. Ein deutscher Bootsführer benötigt – spätestens im Falle eines Unfalls – einen amtlichen deutschen Motorbootführerschein.
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#9
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Zitat:
zuständig, wo der Unfall passiert ist. Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß einige Versicherungen versuchen werden, sich vor der Zahlung zu drücken. Aber du verstößt gegen kein Gesetz, wenn du in einem Land ohne Führerschein fährst, wo er nicht vorgeschrieben ist. E. Mein Beitrag hat sich mit Deinem überschnitten. Geändert von Graf Koks (17.10.2010 um 16:33 Uhr) Grund: E: Nachtrag |
#10
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bei jedem Unfall mit Personenschäden auf dem Wasser bei dem Deutsche Staatsbürger beteiligt sind ermittelt auch die BSU in Deutschland.
Und hier sind die links mit den Infos zum neuen Bootsführerschein in Schweden. http://www.batskolan.se/aktuellt_om_batkorkortet http://www.dn.se/nyheter/sverige/bat...-2011-1.594545 Grüße Jan |
#11
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Zitat:
Auch das Argument mit dem Versicherungsschutz zieht nicht. In allen mir bekannten Versicherungsbedingungen steht "Der Fahrzeugführer muss über den vorgeschriebenen Führerschein verfügen". Ist keiner vorgeschrieben, so braucht er auch keinen um seinen Versicherungsschutz zu behalten.
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#12
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Zitat:
2. Ändert das auch nichts an der Zuständigkeit des ausländischen Gerichts. Die BSU fällt keine Urteile, sie macht Vorschläge wie soche Unfälle vermieden werden können.
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#13
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Zitat:
bei der Quelle wird bestimmt jeder Richter hochachtungsvoll strammstehen und die Hacken zusammenknallen.
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Gruss Vestus |
#14
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Zitat:
Zum Schluß noch das wo keiner dran denkt ist " Das auch was passieren kann" Der Anwalt von der Gegenpartei freut sich
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Roland Melzer |
#15
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Dem Anwalt ist das so egal wie der berühmte Sack Reis in China. Der kriegt sein Honorar ob er verliert oder gewinnt.
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#16
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Mir ist das ziemlich egal wer wie wo fährt. Im I-Net kann man sich bei verschiedenen Quellen informieren. Jeder muß "seine" Wahrheit finden.
Hoffe nur die hat dann auch Bestand im Fall der Fälle
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#17
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Zitat:
Immer diese Diskussionen ob irgendwo, irgendwie ohne Schein gefahren werden kann . Ist es denn so unglaublich schwer ein wenig zu lernen und ein paar Taler abzudrücken . Ich sach nur, Schein(e) machen und Ruhe ist
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Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
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#18
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Zitat:
Ganz meine Meinung ! |
#19
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Ja ein bisschen Wissen schadet nie,aber man weiss ja vorher nie wohin man kommt. Gibt es einen Binnenschein, mit dem man auch aufs Meer darf oder umgekehrt?
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Ich mache gern Bekanntschaften |
#20
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Nein !
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#21
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Mal allgemeiner zur Führerscheinpflicht:
In Finnland ist KEIN Führerschein für privat genutzte Boote (egal welche Größe/Stärke) vorgeschrieben. Das gilt für jegliche Kombinationen aus Staatsangehörigkeit Bootsführer und Registrierungsort Boot. Wenn Du hier einen Unfall baust, wird das von der FIN Liikkuvapoliisi aufgenommen und dann ggf. an einen FIN Staatsanwalt bzw. ein FIN Gericht weitergegeben, denn strafrechtlich und zivilrechtlich gilt grundsätzlich das Recht des Tatortes (bis auf wenige Ausnahmen => "Auslandsstraftaten"). Außer Deiner Versicherung, die Du (ähnlich wie beim KFZ-Unfall) SELBST zu informieren hast, erfährt das in DEU von den hiesigen Behörden niemand. Die Versicherung ist allerdings der Knackpunkt. Bootsversicherungen hier bauen manchmal Klauseln ein, z.B. daß der Bootsführer älter als 21 sein, oder daß das Internationale Zertifikat vorhanden sein muß. Sowas kommt hier bevorzugt bei Jetskis und großen teuren schnellen Booten in Verbindung mit Vollkaskoversicherungen vor. In dem Fall kann man bei Verstoß dann den Versicherungsschutz verlieren. Ich gehe mal stark davon aus, daß das in SWE (noch) genauso gehandhabt wird. Fazit: Führerscheinrechtlich-/Strafrechtlich eher nicht so kritisch aber bitte den Versicherungsvertrag Deines Bootes sehr genau durchlesen!
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Grüße aus Finnland, Stefan |
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