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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art.

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  #1  
Alt 17.10.2010, 11:39
Benutzerbild von Stoertebeker2010
Stoertebeker2010 Stoertebeker2010 ist offline
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https://www.vebeg.de/web/de/verkauf/...2&nolistlink=1

https://www.vebeg.de/web/de/verkauf/...449&SHOW_LOS=1

http://www.zoll-auktion.de/auktion/a....php?id=207893

und

http://www.zoll-auktion.de/auktion/a....php?id=207489

Das erste Schiff würde mich schon reizen, ist leider 20 cm zu lang...
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #2  
Alt 17.10.2010, 13:12
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Joaaa- aber die Barkasse aus Link2 ist ebenfalls für SBF- Inhaber nicht geeignet, da 17,nochwas an Tonnage.

Bei dem offenen Boot aus der Zollauktion würds mich aber echt jucken!!!
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....und immer eine handbreit... Kai
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Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #3  
Alt 17.10.2010, 13:51
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Stoertebeker2010 Stoertebeker2010 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tonne5 Beitrag anzeigen
Joaaa- aber die Barkasse aus Link2 ist ebenfalls für SBF- Inhaber nicht geeignet, da 17,nochwas an Tonnage......
...und ich dachte immer, binnen gilt nur die 15 m-Grenze -ohne Gewicht-!
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #4  
Alt 17.10.2010, 15:01
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So isses mir auch bekannt.
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MfG Eric


Allet wird jut...
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  #5  
Alt 17.10.2010, 15:49
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Stoertebeker2010 Beitrag anzeigen
...und ich dachte immer, binnen gilt nur die 15 m-Grenze -ohne Gewicht-!
Bin dafür
http://www.dmyv.de/index.php?id=260
sonst wäre ich ja ein Schwarzfahrer
oder müsste in der Wasserverdrängung schummeln, was meines Wissen nach ein Grund für die 15m waren.
Da es leichter zum kontrollieren ist.
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Servus Willi
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  #6  
Alt 17.10.2010, 18:13
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D!RK D!RK ist offline
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nur das Boot aus dem ersten Link hat leider 15,2 m.

Ist das "tolleranz" oder muss ich dann die Flex am Bug ansetzen ?
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Bye
Dirk

"Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz."
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  #7  
Alt 17.10.2010, 19:09
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Hab ich da jetzt ernsthaft was durcheinander gebracht?
Wie schwer darf denn dann ein Boot für SBF-Inhaber sein?
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....und immer eine handbreit... Kai
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Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #8  
Alt 17.10.2010, 19:46
Möhnesegler Möhnesegler ist offline
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Hallo,

habe gerade mein altes Lehrbuch "Sportboot Führerschein Binnen" herausgekramt. Danach darf ein Sportboot bis zu 15 t Verdrängung haben. Danach dürfte man das Boot aus Link 1 mit 14,9 t trotz 16,2 m Länge durchaus als Sportboot fahren.

Grüße aus dem Vorsauerland

Heinz (Möhnesegler)
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  #9  
Alt 17.10.2010, 20:13
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Möhnesegler Beitrag anzeigen
Hallo,

habe gerade mein altes Lehrbuch "Sportboot Führerschein Binnen" herausgekramt. Danach darf ein Sportboot bis zu 15 t Verdrängung haben. Danach dürfte man das Boot aus Link 1 mit 14,9 t trotz 16,2 m Länge durchaus als Sportboot fahren.

Grüße aus dem Vorsauerland

Heinz (Möhnesegler)
altes Lehrbuch
zu alt
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Servus Willi
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  #10  
Alt 17.10.2010, 20:57
Möhnesegler Möhnesegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
altes Lehrbuch
zu alt
Erklär mal! Buch ist doch erst von 1991, hat sich denn was geändert? Für alte SBFB gibt es dann doch Bestandsschutz, oder nicht.
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Grüße aus dem Vorsauerland sendet

Heinz (Möhnesegler)
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  #11  
Alt 17.10.2010, 22:17
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Möhnesegler Beitrag anzeigen
Erklär mal! Buch ist doch erst von 1991, hat sich denn was geändert? Für alte SBFB gibt es dann doch Bestandsschutz, oder nicht.
Hallo Heinz
So wie es hier, monty postet, hat es mir ein Bekannter,Besitzer einer NL Peniche erklärt.
Er darf das 18m Teil mit seinem alten Binnen fahren.
Generellen Bestandschutz gabs nicht.
http://www.schlauchboot-forum.com/fo...hp?t-5602.html
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Servus Willi
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  #12  
Alt 19.10.2010, 15:10
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Das Polizeiboot würde mir auch sehr gut gefallen.
Was verbraucht denn so ein dicker Diesel in etwa pro Std.?
Auf Deck kann man Fangen und Verstecken spielen.

Kalli

PS: Jetzt erst mal ein Lotto-Schein abgeben und dann kaufe ich mir das Boot, wenn... das "wenn" nicht wäre.
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #13  
Alt 19.10.2010, 18:51
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Zitat:
Zitat von Möhnesegler Beitrag anzeigen
Erklär mal! Buch ist doch erst von 1991, hat sich denn was geändert? Für alte SBFB gibt es dann doch Bestandsschutz, oder nicht.

Ich hab die Prüfung ´94 abgelegt- und habe das auch noch so im Gedächtniss.
Daher kam ja auch mein Einwand, weil das Boot aus Link2 17kommaschlagmichtot Tonnen wiegt.

Na, da bin ich jetzt aber mal auf die Antworten gespannt!!!
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Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #14  
Alt 19.10.2010, 19:10
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Mein Binnenschein ist von Juli 2009 und da happisch gelernt: Unter 15 m (oder max 15 m ??) und ohne Gewichtsbeschränkung.
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #15  
Alt 19.10.2010, 19:31
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Fritz682 Fritz682 ist offline
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Hallo Zusammen,

ich bin mir zu fast 100% sicher das es früher mal eine 15 Tonnen Beschränkung gab die dann zugunsten der 15m Beschränkung aufgegeben wurde. Wann das genau war, keinen blassen Schimmer mehr. Wenn der Bestandsschutz für die 15 Tonnen Scheine gilt, dürfte man wohl von der Länge her nicht beschränkt sein. Allerdings wird es kaum Fahrzeuge gößer 15m und weniger 15 Tonnen geben. Ich meine damals gab es einen Boom für Alu Schiffe deswegen.

Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #16  
Alt 19.10.2010, 19:58
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Freunde alles Falsch, habe in 2006 gemacht bis 15 meter bis 25 tonnen, so stehts in meinem Lehrbuch
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  #17  
Alt 19.10.2010, 21:14
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Ich habe nochmal bei www.elwis.de nachgesehen, da steht unter http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...otFueV-Bin.pdf auf Seite 50 (§1.2, "Begriffsbestimmungen"), dass

Zitat Anfang

2. Sportboote



von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete
Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die
durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt
werden.
Zitat Ende

Von einer Gewichtbeschränkung ist dort nicht die Rede. Allerdings stehen unter §4 "Fortgeltung anderer Befähigungsnachweise" (Seite 54) div. andere Führerscheine, deren Bestand gesichert ist.

Mit meinem -jetzt gut ein Jahr alt- darf ich Binnen bis 14,999999999 m fahren, OHNE Gewichtsbeschränkung.

Allerdings hat diese Diskussion nichts mehr mit meinem Eingangs-Thread zu tun. Wie schon gesagt, hätte ich gerne das Berliner Polizeiboot, aber wie gesagt: 15,2 m und damit jetzt nicht möglich!
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #18  
Alt 20.10.2010, 20:56
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Das Polizeiboot vom Neckar (Link 3) ist für 45.100 € verkauft worden!
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Klaus
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  #19  
Alt 22.10.2010, 08:56
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..nu ist die Salpa GS 265 auch weg! Für 4.550 Teuronen. Nur aus Interesse: Hat sie jemand aus dem gekauft? Oder das Polizeiboot vom Neckar?
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  #20  
Alt 22.10.2010, 09:25
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Stoertebeker2010 Beitrag anzeigen
...

Allerdings hat diese Diskussion nichts mehr mit meinem Eingangs-Thread zu tun. Wie schon gesagt, hätte ich gerne das Berliner Polizeiboot, aber wie gesagt: 15,2 m und damit jetzt nicht möglich!
Da sollte man nochmal genau nachmessen,.. oder den Bug an der Spitze stumpfer gestalten.

Zur Begrenzung:

Früher waren das max.15t / 20m, dies wurde geändert auf 15m ohne Tonnagebegrenzung. Gegen Nachweis der bisherigen regelmäßigen Nutzung eines (oder mehrerer) Boote(s), durfte man gemäß der alten Bestimmungen weiterfahren.
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gregor

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  #21  
Alt 22.10.2010, 10:24
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Hey, der Kranich ist bei mir um die Ecke, ob man den Liegeplatz übernehmen kann?
Aufgrund des Alters meines Scheines dürfte ich das sogar fahren ... Und mit einem neuen Schein würde ich es einfach auf dem Papier 20cm kürzer machen, das geht bestimmt.
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  #22  
Alt 22.10.2010, 12:02
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Es ist kein Bestandsschutz, was man früher einmal durfte. Es ist eine reine Härtefallregelung,die beim Übergang von alt auf neu galt.

Hast du seitdem immer Boote unter 15m gefahren, dann kannst du dich jetzt nicht auf den früheren Stand beziehen.

Hast du damals ein 17m Boot besessen und fährst dies bis heute, dann darfst du das weiterhin ohne z.B. Rheinpatent / Streckenkunde. Entscheidend ist die Nutzung des Scheins zum Zeitpunkt der Regelwerkänderung.
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gregor

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  #23  
Alt 22.10.2010, 15:33
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Wie kommst du darauf? Ich habe das neulich irgendwo so gelesen, dass ich mit dem alten Schein Bestandsschutz habe.
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  #24  
Alt 22.10.2010, 17:10
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Nun gelesen habe ich es in der boote, bei einem Sonderteil rund um alte und neue Führerscheine & Patente:

Gefunden habe ich offiziell auf die Schnelle nur dies hier (Seite 35):
Zitat:
§ 5.02 Abs.3 der RheinPatV
...
3. Wer nachweist, dass er vor Inkrafttreten dieser Verordnung
a. ein Sportfahrzeug mit einer Länge von mehr als 15 m geführt hat, erhält auf Antrag ein Sportpatent ohne Prüfung, das auf das Führen von Sportfahrzeugen mit einer Wasserverdrängung bis 15 m³ begrenzt wird. Für den Nachweis genügt eine Bescheinigung eines hierfür von den zuständigen Behörden anerkannten oder einem anerkannten Wassersportverband angehörenden Wassersportvereins;
b. ein anderes Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 15 m geführt hat, erhält auf Antrag ein Kleines Patent ohne Prüfung, das auf das Führen von Fahrzeugen mit einer Wasserverdrängung bis 15 m³ beschränkt wird. Für den Nachweis genügt eine Bescheinigung der für die zu befahrende Strecke zuständigen Behörde.
Also ohne Nachweis ist da wohl (zumindest auf dem Rhein) kein pauschaler Bestandsschutz der alten Regelungen möglich. Mosel / Donau habe ich nicht geprüft, vermute aber dort eine ähnliche Regelung erwarten zu können.
__________________
gregor

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  #25  
Alt 22.10.2010, 18:27
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Na gut, der Rhein ist für mich ungefähr so weit weg wie der Mond. Nein, eigentlich weiter, den Mond kann ich in klaren Nächten sehen, den Rhein nicht
Aber da das Waspoboot für mich aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt (und andere Boote dieser Größe auch nicht) ist es für mich sowieso nur eine akademische Frage.
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