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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Versicherung
Hallo ,
in meinem Versicherungsschein für das Boot steht , dass die Maschinenanlge mitversichert ist . Was ist denn nach Meinung von Fachleuten des Versicherungswesens mit Maschinenanlage gemeint ? ( definition bitte ) Danke für euere Antworten . Dirk |
#2
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Hallo Dirk.
Frag doch lieber welches Teil du erhoffst in der Versicherung eingeschlossen zu haben, die Frage dürfte einfacher zu beantworten sein. Ist halt viel Auslegungssache...
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#3
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Hallo ,
meinen die den Innenbordmotor? Den Antrieb ? Alles beides ? Gruss |
#4
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Ich würde den Motor und den Antrieb als eine Einheit sehen und als "Anlage" bezeichnen.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#5
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Zitat:
lg saibling
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#6
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Hallo ,
ich eigentlich auch, aber mal sehen was die Versicherung aus 99867 dazu meint was sie in ihrem Versicherungsschein eingeschlossen haben . Hoffe ich muss nicht mit nem Rechtsstreit anfangen . Noch mehr Meinungen ? Grüsse |
#7
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Wie Bernd schon schrieb, ist es einfacher, wenn Du uns auch sagst worum es genau geht.
Prinzipiell ist die Maschinenanlage alles in Verbindung mit dem Motor stehende "maschinell betriebene", dazu gehört z.B. neben dem Motor auch der Z-Antrieb. Gruß Norman
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#8
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Hi ,
ich denke das die Versicherung den Motor meint. Weil den Aussenborder ( Notmotor ) hätte ich zusätzlich angeben müssen . Ich brauche nach einem Wasserschlag nen neuen Rumpfmotor vom 351er. Und die wollen sich wohl rauswinden . Grüsse |
#9
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Also wenn der Motor direkt nicht zur Maschinenanlage eghört, was denn dann? Das ist ja sozusagen das "maschinellste" Teil überhaupt am Boot.
Die Frage ist jetzt nur, ob Du eine Allgefahrendeckung hast und wenn ja, zusätzlich noch, ob diese nicht für die Maschinenanlage wieder aufgehoben wurde und für diesen Bereich dann nur eine Einzelgefahrendeckung besteht (ist leider recht häufig so). Gruß Norman
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#10
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Moin,
Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Verlust und Beschädigung des versicherten Bootes durch Unfall der Fahrzeuge, zum Beispiel auch Sinken und Kentern, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm ab Windstärke 8, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs. Für lose Teile und äußeres Zubehör bestehen besondere Vorschriften. Bei Bruch von Mast bzw. Spieren sind auch die dadurch entstehenden Folgeschäden am Fahrzeug mitversichert. Bei Vereinbarung der "eingeschränkten Deckung" erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Schäden, entstanden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Diebstahl des ganzen Fahrzeuges einschließlich Motors (Totaldiebstahl) sowie auf den Totalverlust des ganzen Fahrzeugs einschließlich Motors als Folge eines Unfalls, eines Sturms und/oder höherer Gewalt. Welche Schadenfälle sind nicht versichert? Anfängliche Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, jeweils an den unmittelbar betroffenen Teilen Gewöhnliche Abnutzung Witterungseinflüsse (Hitze, Eis, Frost) Gewerbliche Nutzung Ein nicht genügend qualifizierter Schiffsführer (mangelnde Fahrerlaubnis) Politische Risiken (Krieg, Streik)Feuer Das hab ich von deren Internetseite über die Sportbootkasko gefunden . Grüsse |
#11
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Daß ist ja eine lustige Versicherung, wo der Brand mitversichert ist, nicht aber Feuer...
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#12
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Zitat:
Ich glaube er meinte Flammenwerfer
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Wer Brandenburg nicht kennt ,kennt die Welt nicht. Schöne Grüße Micki |
#13
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Mal abgesehen davon, dass die Aussagen schon recht ernüchternd sind, brauchst Du die Deinem speziellen Vetrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Ein paar aktuelle Werbeaussagen von einer Homepage reichen da leider nicht. Wenn Du sie bei Vertragsabschluss nicht aufgehoben hast, kannst Du sie jederzeit bei der entsprechenden Gesellschaft anfordern. Gruß Norman |
#14
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Hallo,mach Dir nicht zu viele Hoffnungen.Bei einem Wasserschlag handelt es sich
in der Regel um einen ganz normalen Betriebsschaden.Solche Schäden müssen ausdrücklich eingeschlossen sein bzw extra versichert werden.In den "Normalpolicen"sind solche Risiken nicht beschrieben und deshalb nicht versichert. Gruß Arno Geändert von Arno (24.10.2010 um 09:57 Uhr) |
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