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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Haus nur zur Hälfte isolieren?
Hallo,
weiß jemand ob es zulässig ist, bei einem 6-Familien-Haus nur die linke Hälfte zu isolieren?. Der Hintergrund ist, dass sich Bruder und Schwester die Hälften teilen, aber nicht miteinander reden wollen (wie das halt so ist). Jetzt hat eine der beiden beschlossen, nur die - auch selbst bewohnte - linke Seite isolieren zu lassen. Die rechte Seite, in der ich Mieter bin, ist davon ausgenommen.
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Grüße vom Main Ralf |
#4
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Die Frage ist ob das Mietrechtlich OK ist.
Besteht nicht eine Verpflichtung zum Isolieren?
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#5
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Also beim Haus (Hälfte) meiner Oma wurde das auch gemacht, und nur die die eine Hälfte renoviert/isoliert.
Soweit ich weiß gibt es keinen Vorschrift die besagt, dass man ein Haus isolieren muss, zumindest nicht, wenn das Haus nicht gerade gebaut oder komplettsaniert wird. Bei zugigen Bruchbuden hat man natürlich als Mieter Möglichkeiten auf den Vermieter einzuwirken und ihm eine Sanierung nahezulegen. Bei Abschluss eines Mietvertrages hat man mittlerweile auch das Recht sich einen "Energiepass" (oder so ähnlich) vorlegen zu lassen, an dem man erkennen kann wie gut das Haus isoliert ist. Ich denke allerdings, wenn die Wohnung nur "normal schlecht" isoliert ist wird man eher nichts machen können. Ebenfalls sollte verständlich sein, dass der Vermieter die Miete erhöhen wird, wenn er Geld in die Energieeffizienz des Hauses steckt.
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vg Sascha
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#6
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Es gibt (noch) keine Verpflichtung seitens des Vermieters, die Wohung zu isolieren.
Wenn er nur den Giebel macht, dann ist das eben so. Ein Recht auf Isolierung hat der Mieter nicht. Die Wohnung muss nur bewohnbar sein. Einscheibenverglasung und Kohleofen reichen schon aus.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#7
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Zitat:
Es gibt eine Energieeinsparverordnung. Dort kann man alles lesen. Gruß Detlef
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#8
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Zitat:
Die eine Hälfte, die gemacht werden soll, ist vom V bewohnt ? Da kann er machen was ermöchte, ohne dass sich ein Recht für seine vermieteten Objekte ableitet. Örtliche Regelungen sind zu beachten, evtl ist eine Mietminderung möglich.
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#9
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Zitat:
Das Haus wird nach dem Abschluss halt etwas merkwürdig aussehen, wenn es dann noch zur Hälfte neu angelegt wird.
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Grüße vom Main Ralf |
#10
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Ich habe gerade erst die Hälfte von meinem Haus isoliert und das wurde sogar gefördert.
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#11
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Darf ich fragen mit wieviel %?
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#12
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Nö
Da müßte ich erst suchen. Viel war es nicht .....
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