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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Elektronik-Eigenentwicklungen...darf ichs nutzen?
Hallo Zusammen,
ich habe mal folgende Frage: Ich würde mir gerne bestimmte Elektronik für mein Boot selber bauen (z.B. GPS-Empfänger). Ich habe aber keine Ahnung, ob ich nun diese Elektronik benutzen darf und im Zweifelsfall trotzdem meinen Versicherungsschutz etc. nicht verliere. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherungen sich da bei Ihren Leistungen quer stellen, obwohl es nicht unbedingt etwas mit den selbstgebauten Komponenten zu tun hat, oder? Müsste ich wohl dann direkt mit der Versicherung klären? Habt Ihr mit so etwas Erfahrungen? Vielen Dank! MfG, Marten83 |
#2
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Eigenbau
Warum sollte die Versicherung da moppern?
Solange das "Gebastel" nicht mit einer unbeaufsichtigten Selbststeueranlage gekoppelt wird dürfte das machbar sein. Quickstop selber bauen wird auch nicht gerne gesehen. Ansonsten würde ich sagen :Lötkolben frei.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#3
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Ok, danke für die Antwort.
Aber wie sich das jetzt anhört ist das deine eigene Meinung und hat nichts mit der Rechtslage zu tun, oder?
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#4
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Es ist nicht strafrechtlich bewehrt.
Geschieht etwas (insbesondere fremder Sachschaden bzw Personenschaden) sieht das anders aus, von zivilrechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen. Aber das ist ja in praktisch allen Lebensbereichen der Fall. Was Deine Versicherung dazu sagt, kostet dich eine Email. |
#5
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Wenn du Empfänger- oder Sendertechnik selber bauen willst, empfehle ich dir,
vorab eine Amateurfunk-Lizenz zu erwerben. Nur dann darfst du selber gebaute Geräte auch betreiben, denn dabei lernst du ja, wie du sie entstörst, sodass sie keine weiteren Geräte beeinflussen können. Merke: Auch Empfänger senden...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#6
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Man sollte alles so einfach wie möglich erklären, aber nicht einfacher Gruss Uwe |
#7
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@xtw: Ja, dann werde ich mich wohl sicherheitshalber vorab mit meiner Versicherung auseinander setzen. Ich werde dann an dieser Stelle mal berichten.
@payed: Ich glaube ich habe mich vorhin etwas falsch ausgedrückt: Ich will ein GPS-Modul in eine spezielles Gehäuse bauen und einen RS232 Transceiver anschliessen mit dem ich dann GPS-Display und Funke etc. versorge. Grund: ich möchte den Empänger in den Geräteträger integieren, da ich momentan so eine alte und große Keule drauf habe. |
#8
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Eine rechtsverbindliche Auskunft würde möglicherweise schnell als unzulässige Rechtsberatung ausgelegt werden ...
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#9
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#10
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mein gott, bau das ding wenn dir das bauen spass macht und gut ist. installiere ein gekauftes gerät als backup, dann erkennst du im vergleich ob dein gerät funktioniert.
mit dem gesetz kommst du nur dann in konflikt wenn das ding irgendwelche störstrahlungen senden sollte. dann gilt das bereits in thread erwähnte. holger
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jack of all trades - master of none
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#11
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Hallo Marten,
die Versicherung wird Dir wahrscheinlich auch nur sagen, dass es ordentlich eingebaut werden muss. Mach es vielleicht wie ich (ich verstehe auch nichts von der Materie), bau es ein und lass es anschließend von jemanden begutachten, der was davon versteht. Das beruhigt nicht nur, sondern mindert auch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Und darum sollte es ja in erster Linie gehen...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#12
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... jeder Geradeausempfänger. ...
Leuten, die sich einen Super bauen können brauchst Du das nicht zu erklären.
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Man sollte alles so einfach wie möglich erklären, aber nicht einfacher Gruss Uwe |
#13
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Zitat:
Jeden LC-Kreis bekommst du wenn es dumm läuft von außen angeregt Aber es ist ja jetzt hier auch egal, denn wenn ich es nun richtig verstanden habe, wird garkein Empfänger neu gebaut, sondern lediglich ein gekaufter Empfänger in ein anderes Gehäuse gefummelt. Wenn man Kabellängen nicht überschreitet und auf Abschirmungen achtet, sollte das kein Problem darstellen.
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Geändert von Akki (07.11.2010 um 18:40 Uhr) |
#14
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... ich weiss nicht, was diese "Erklärungen" sollen. Wenn ich einen LC Kreis (anders als für den vorgesehenen Zweck) "von aussen" anrege, dann "empfängt" er nicht länger. Damit zu sagen, dass "jeder Empfänger auch sendet" halte ich nun wirklich für Blödsinn.
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Man sollte alles so einfach wie möglich erklären, aber nicht einfacher Gruss Uwe |
#15
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Ausrüstung ...
Wenn Du von Deiner Versicherung die Bestätigung möchtest, dass Du dank deiner Elektronik weder Kompass noch Seekarten noch Stechzirkel und Kursdreiecke etc. brauchst - seh ich schwarz. Zur sicheren Bootsführung gehören nach wie vor die ganzen traditionellen Einrichtungen, die Elektronik ist in der Regel "Nice to have".
Das gilt aber für gekaufte und für selbstgebastelte Geräte. Wenn Du von Deiner Versicherung die Bestätigung willst, dass die Dir gekaufte Geräte ersetzen, die Du an Deine selbstgebauten anschließt - wenn die dabei kaputtgehen sollten - sehe ich auch schwarz. Wenn Dein Boot ausrüstungspflichtig ist (verchartert wird) - sollte die ganze vorgeschriebene Ausrüstung passende Prüfzeichen tragen. Was ich nicht ganz verstehe, ist, was die Versicherung Dir bestätigen soll.
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#16
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Hallo Hesti,
das was du gesagt hast ist schon richtig. Mir geht es darum, dass eine (meine) Versicherung ja sagen kann (obwohl ich natürlich auch Papierkarten etc. an Bord habe) ich habe mich bei einer Kollision z.B. zu sehr auf die ja vielleicht falschen Daten meiner eigens entwickelten Elektronik verlassen, wodurch die Kollision begünstigt worden ist. Oder ein Brand, welcher durch "ungeeignete" Elektronik verursacht worden ist. Naja, lange Diskussion hier. Ich werde meine Versicherung befragen und sehen was dabei rum kommt. MfG, Marten83 |
#17
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Zitat:
Aber es ist ja hier nun auch egal. Ich war anfänglich davon ausgegangen, dass hier ganze GPS-Empfänger selbst gebaut werden sollen. Das ist ja nun nicht der Fall. Es sollen ja nur gekaufte Empfänger modifiziert werden. Dazu ist natürlich zu sagen, dass auch hierbei - ja schon bei kürzen eines fest angebrachten Kabels so Sachen wie Funkschutz- oder CE-Zeichen erlöschen. Man sollte also auch darauf achten, dass sich gegebenenfalls die Gerätschaften nicht gegenseitig stören. Gerade bei Navigationsgeräten...
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#18
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offensichtlich willst Du Recht haben, also, sei's drum. Es ist also eine physikalische Tatsache, dass jeder Empfänger auch sendet. Na gut.
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#19
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Zitat:
Es geht hier um Störstrahlung und Geräte die sich gegenseitig beeinflussen. Es geht um fehlabgestimmte oder unbedämpfte Schwingkreise, die in Bastelbuden ihr Eigenleben entwickeln. Schau, was für Schwinger in GPS Empfängern drin sind. Ich habe hier z.B. die offenen GPS Empfänger für den Modellbau. Die stören auf 2,4 und auf 5,8 GHz die Videoübertragung massiv. Vielleicht meintest du ja was mit richtig Sendeleistung...
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#20
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Hallo
Jung`s ihr habt ja beide Recht. Jeder Superheterodynempfänger hat einen Oszillator zur Mischung. Das macht sich als Störstrahlung bemerkbar. Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#21
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Zitat:
Aber o.k. Du bist sicher der sachkundigere Physiker.
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#22
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Zitat:
ein Detektorempfänger, kommen wir da nicht weiter...
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#23
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Zitat:
Mein Kommentar bezog sich ausschliesslich auf Deine Aussage "jeder Empfänger sendet auch". Hättest Du da die drei kleinen Buchstaben "GPS" eingefügt, hätte ich das nicht kommentiert...
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#24
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mmmmm, Fachleute unter sich.
Diese Diskussion hat doch nicht wirklich was mit der ursprünglichen Frage zu tun? Er will doch nur ein fertiges Empfängermodul einbinden.... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#25
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.... hat auch wirklich nichts damit zu tun. Wenn er solche Dinge selbst entwickelt bzw. entwickeln kann, ist ihm das alles mit Sicherheit sowieso klar. ... Mir ging es nur darum eine Pauschalaussage etwas richtigzustellen.
Die Frage ging ja eigentlich nur darum, wie werden solche Geräte ggf. von BSH, Bundesnetzagentur und Versicherung gesehen (im Versicherungsfall) und da muss ich nun auch passen. Man kann allerdings bei der Bundesnetzagentur einen Antrag stellen und "sein" Gerät zugelassen bekommen - es müssen da nur die geforderten Kriterien eingehalten werden. Allerdings - ich hatte die Frage mal gestellt, um ein Amateurfunkgerät auch als Seefunkgerät zuzulassen - wird das eine etwas komplizierte Angelegenheit und nicht unbedingt billig. Also, ich habe davon Abstand genommen und betreibe das Amateurfunkgerät nun eben als Amateurfunker... Würde das jeweilige Gerät allerdings das Siegel der Bundesnetzagentur bekommen, dann dürfte sich weder die Versicherung, noch das BSH dagegen sträuben können.
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