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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot melden?
Hallo
ich bin hier neu heisse Michael bin 38 Jahre und komme aus Wien. Meine Fragen Habe ein Boot von einem Bekannten geschenkt bekommen ein Schlauchboot mit einem 5 Ps Motor muss ich in Österreich (würde es eigentlich nur für Italien und Kroatien verwenden) melden also mit einer Nummer versehen? Lg Michl |
#2
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Servus
Führerscheinbestimmungen in Kroatien B/10 Nach den jetzt geltenden Bestimmungen ist bei der Anmeldung zum Erhalt der Fahrtgenehmigung ein Nachweis zu führen, "dass der Kapitän / Skipper zur Bootsführung befähigt ist". In den seit 2005 geltenden Regeln hieß es: "dass die Person, die das Schiff führt, befähigt ist, das Schiff entsprechend den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates, anderen nationalen Vorschriften oder den Bestimmungen der Richtlinien über Boote und Yachten zu führen. Ausländische Personen, die gemäß den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge gesetzt ist, keine Befähigung zur Führung des Schiffes zu haben brauchen, müssen eine entsprechende Beglaubigung oder ein Zeugnis über die Befähigung gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien bis spätestens 01. Januar 2006 beibringen." Für motorgetriebene Boote ist auf jeden Fall ein Führerschein notwendig. Die in Deutschland übliche Untergrenze von 3,68 kW (5 PS) gilt in Kroatien nicht ! Es ist zu berücksichtigen, daß auch für Ausländer die Möglichkeit besteht, in Kroatien bei einem Hafenkapitän einen kroatischen Führerschein zu erwerben. Dieser Führerschein wird jedoch für Ausländer nicht in einen im Heimatland geltenden Führerschein umgeschrieben; er ist auch außerhalb Kroatiens für Angehörige anderer Nationen gemäß internationaler Regelungen nicht gültig. Für Skipper, die eine unter kroatischer Flagge fahrende Charteryacht in Kroatien führen wollen, sind die amtlichen Führerscheine der meisten Länder (auch Deutschland, Österreich und der Schweiz) offiziell anerkannt. Um welche Führerscheine es sich dabei handelt, kann den Artikeln 4, Abs. 3 der kroatischen Verordnungen über Yachten und Boote (Narodne novine, kroatisches Amtsblatt, Nrn. 27/05, 57/06, 80/07, 3/08 und 4/09) entnommen werden. Eine amtliche kroatische Zusammenstellung der anerkannten Führerscheine in offiziellen kroatischen Übersetzungen ins Deutsche und Englische können aus dem Internet unter www.Nautik-Verlag.de/gesetze, Abschnitt "Kroatien", heruntergeladen werden. Weiters Infos bei der MA 58 lg Markus
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Navigare Veritas Est |
#3
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Für Boote unter fünf Meter Länge, Schlauchboote ohne festen Boden, Ruder- oder Paddelboote kann kein Seebrief ausgestellt werden.
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1) E-Mail: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at Tel: 02742/9005-9075, Fax: 02742/9005-16070 3430 Tulln, Minoritenplatz 1 einfach anfragen sind da sehr nett
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LG. Hans |
#4
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Seebrief braucht man mit dem Boot keinen.
Möglichkeiten: Boot anmelden in Österreich ohne Führerschein und ohne Versicherung. Österreich: Fahren auf Donau, Attersee,Mondsee,Traunsee erlaubt Italien: Wurscht aber Versicherung wäre vielleicht nicht schlecht. Kroatien: Versicherung und Führerschein notwendig.
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Gruß Shira Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,.... |
#5
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Hallo
Danke das hlift mir weiter. Lg M |
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