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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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zul. Personenzahl
Hallo
Wenn keine zul. Personenzahl im Schiffsausweis eingetragen ist, wieviel Personen dürfen mit fahren? Nach welchem Vorgaben wird dies errechnet? MvG Gert
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Was i mog is mei Boot und der Unimog |
#2
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Hallo,
Dann solltest Du Dich nach der Anzahl der Sitzplätze richtenund auch entsprechend viele Rettungsmittel (Westen etc.) parat haben. Und ich meine es dürfen max. 12 Pers. sein Gruß Thorsten
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https://www.facebook.com/thorsten.schlicht.9 |
#3
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Wie die Hersteller das ermitteln kann ich dir auch nicht sagen.
Bei den Amis denke ich fast Pi mal Daumen. Wenn ich bedenke dass bei mir glaube ich 12 Personen steht.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#4
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Moin,
wenn es ein Sportboot ist, und davon ist auszugehen, soviele wie reinpassen.
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Gruss Vestus |
#5
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Bei Booten, welche CE-konform sind, steht es auf der herstellerplakette und im handbuch, grundsätzlich hängt die personenzahl von mehreren ISO-Normen ab, im wesentlichen von stabilität und auftrieb!
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#6
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Hallo Gert - dazu gibt es mehrere Threads mit heftigen Diskussionen und tiefen Einblicken in die Welt der Gesetze und Verordnungen - gibt mal "Personenzahl" ein und scroll nach unten bis die "Treffs und Clubs" weg sind.
Mein Beitrag dazu ist bisher unwidersprochen und mehrfach bestätigt worden, der Einfachheit halber hier der Text: Ich hatte vor ein paar Tagen in einem anderen Thread zur max. Personenzahl geantwortet, in Bezug auf CE-Zulassung und Personenzahl vielleicht interessant: Ich hatte gerade vor wenigen Tagen bei unserer neuen Barkas das Problem dass auf dem CE-Schild 4(!) Personen angegeben waren plus Gepäck. Da das Boot 10,6m lang ist und 10 Tonnen auf die Waage bringt fand ich diese Zahl doch mehr als dürftig, zumal damit ja vieles gar nicht möglich ist: Familie mitnehmen, ein paar Freunde usw. - alles scheitert ja dann an dieser Maßgabe. Rückfrage Werft: 4 Kojen heißt 4 Fahrgäste, so kommt diese Zahl dann in die CE-Zulassung. Rückfrage Versicherung: Denen ist das egal was auf der CE-Zulassung steht, bei denen kommt es nur darauf an dass das Boot nicht überladen ist, die überlassen es also der guten Seemannschaft. Und natürlich: Rettungsmittel müssen ausreichend und passend vorhanden sein (wenn es denn mal zum Fall der Fälle gekommen ist). Rückfrage Waaserschutzpolizei: Nahe zu gleiche Antwort, nochmals deutlicher Hinweis auf passende Schwimmwesten für jeden Fahrgast. Im Klartext: Du entscheidest selbst wie viele Leute Du an Bord nimmst, darfst Dein Boot nicht überladen und musst eben die notwendigen Rettungsmittel an Bord haben. Von max. 12 Personen hat niemand etwas gesagt, weder die Versicherung noch die WSchPo
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de
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#7
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Zitat:
Der SBF erlaubt daher auch keine Führen von Booten mit mehr als 12 Personen an Bord. Unabhängig von der Größe und anderen Angaben ist daher das Höchstlimit an Bord von Sportbooten und mit SBF 12 Personen, wobei die Köpfe gezählt werden (also nicht: Kinder zählen die Hälfte oder so ).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#8
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Zitat:
Stehen im Handbuch und Plakette weniger Personen als bei einem Schaden tatsächlich an Bord, dann haftet der Schiffsführer. Wenn es die WaschPo weder versteht, noch beanstandet, dann Glück gehabt. Nur eine Anmerkung: die max. Personenzahl wird bei der Zertifizierung oft ausgereizt und man verfolgt ja nur die technsichen Mindestvorgaben - ich würde also den Bogen nicht überspannen ;) |
#9
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Prinzipiell kann ja jeder machen was er will.
Beri Überschreitung der Personenzahl lt. CE-Plakette und Schadenfall gibts einfach Haue (Versicherungsrechlich und Strafrechtlich!)
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#10
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@Andreas: Da diese Grenze aus den Führerscheinen prinzipiell für Sportbootskipper mit ihren Scheinen gilt und alles darüber als "gewerblich" eingestuft wird hat dies wohl niemand explizit erwähnt.
@Peter: Nein Haue gibt es eben nicht, bitte einfach lesen: Die auf der CE-Plakette angegebene Personenzahl wird vom Hersteller festgesetzt, die Versicherung und die WaSchPo - ach, lies einfach oben nach...
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de |
#11
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Zitat:
nach Absatz 1 kommt meistens Absatz 2, so auch in diesem Fall: 2.große Sportboote Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten. Wer die SeeSportV weiter durchkaut, wird irgendwann mal drauf stossen, dass sich diese lediglich auf das Inverkehrbringen und gewerbliche Nutzung bezieht und daher für Sportbootbesitzer ohne gewerbliche Absichten mit Ausnahme der CE-Zulassung irrelevant ist.
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Gruss Vestus |
#12
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Zitat:
Unterschied zwischen Fahrgast und Gast: Fahrgast= zahlt Geld für die Fahrt Gast= zahlt kein Geld für die Fahrt
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Gruss Vestus |
#13
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Zitat:
Ich bin mir jetzt nicht sicher, was du damit sagen willst. Aber der Text ist hinsichtlich der Personenanzahl eindeutig: Auch ein "großes Sportboot" i.S.d.V. ist ein "Sportboot" und damit mit 12 Köpfen begrenzt. Die einzige Ausnahme, wo mit dem SBF meinem Verständnis nach mehr als 12 Personen mitgenommen werden dürfen, sind "Traditionsschiffe" (mit SBF-See bis 15m und 25 Personen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe), und die sind eben "Traditionsschiffe" und nicht "Sportboote". Mein Kommentar hat sich darauf bezogen, dass nach Kalle weder die WaSchPo noch die Versicherung die "max. 12 Personen" erwähnt haben, die aber dennoch relevant sind, weil eben auf Sportbooten nicht mehr Köpfe zugelassen sein können. Die Frage nach gewerblich oder nicht und Vermietung/Vercharterung oder nicht ist davon unberührt und eine andere.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#14
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Andreas, Du mußt hier zwischen See und Binnen unterscheiden.
Im Seebereich stimmt das, was Du schreibst. Im Binnenbereich gibt es diese 12 Personen-Grenze nicht.Ich habe selbst zwei Boote, die für 18 bzw 20 Personen zugelassen sind. Es gibt auch viele dieser Ponton-Boote, die für mehr als 12 Personen zugelassen sind.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#15
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Jörg,
Ich will da nicht Verwirrung stiften. Ich habe selbst eine Plätte (sagt man bei euch; Zille heißt das bei uns). Die ist für 14 Personen zugelassen. Ich darf sie allerdings nur mit 12 Personen fahren, weil mein Patent nicht mehr hergibt. Aus meiner Sicht war die Ausgangsfrage ja: Wieviele Leute dürfen auf ein Boot? Antwort nach meiner Lesart: 1) Soviel, wie der Hersteller angibt. 2) Wenn keine Personen-Anzahl angegeben ist, max. soviele, dass das Boot nicht überladen ist. 3) Wenn es ein Sportboot ist, jedenfalls nicht mehr als zwölf. 4) Wenn mehr als zwölf erlaubt sind, ist es eben im Sinne der Verordnung kein Sportboot. Eigentlich hätte ich vermutet, dass diese Frage gerade Binnen klarer und strikter geregelt ist, da hier ja gleich mehrere Staaten grenzüberschreitend Vereinbarungen getroffen haben (Rhein, Donau etc.). (Davon unberührt bleibt die Frage nach dem notwendigen Schein. Bei uns ist das Äquivalent zum SBF Binnen jedenfalls mit zwölf Personen beschränkt. Bei euch kommt die Frage der Anzahl der Personen - scheint mir - in den Verordnungen zu den nichtgewerblichen nautischen Befähigungsnachweisen nicht vor. Aber dieser Frage bin ich nicht bis in die Tiefe nachgegangen. Ich meine, jeder SBF-Inhaber wüsste es, wenn es da ein Limit gäbe, oder?) Naja, 24 Füße an Bord im Auge zu behalten ist ohnehin schon eine Herausforderung, wenn alle das Feuerwerk an Backbord sehen wollen ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#16
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Mensch Leute, das hatten wir doch so oft:
SF-See: zu Sport- und Freizeitzwecken unabhängig von Motorisierung, Grösse, Anzahl Crewmitglieder etc., etc.. Einfach mal die Sufu benutzen, dann wird es bis Weihnachten nicht langweilig.
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Gruss Vestus |
#17
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ich hatte auch so ein Problem mit dem "wieviele Personen dürfen auf mein Schiff". (meine Passera, BJ 49 hat logischerweise keine CE)
die Italiener haben dazu eigene Regeln, die ich, nur 1x zur Info für euch, hier einfüge. (Quelle: nautica.it) La materia è disciplinata dagli artt. 34 del codice della nautica e 60 del regolamento di attuazione al codice. Per i natanti e le imbarcazioni "CE" il numero delle persone trasportabili è definito dal costruttore e riportato nella "targhetta del costruttore" apposta sullo scafo e nel "manuale del proprietario" che i natanti non devono più avere a bordo. Per le imbarcazioni il numero delle persone che possono essere trasportate è annotato sulla licenza di navigazione. Il numero delle persone trasportabili sui natanti - non CE - è determinato come segue: A - Per i natanti prototipi - non omologati: per una lunghezza f.t. fino a m 3,50 : 3 persone; per una lunghezza da m 3,51 a m 4,50: 4 persone; per una lunghezza da m 4,51 a m 6,00: 5 persone; per una lunghezza da m 601 a m 7,50: 6 persone per una lunghezza da m 7,50 a m. 8,50 : 7 persone per una lunghezza superiore a m. 8,50: nove persone. Ich weiß aber nicht, wie und wo ich auf meinem Schiff (7,4 met) 6 Personen unterbringen kann LG peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK |
#18
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Hallo Peter,
vielen Dank für die Info. Meinem radebrechten Italiono bezieht sich das aber auf kommerzielle Nutzung.
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Gruss Vestus |
#19
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Moin moin,
auf dem Rhein (RheinSchPV) § 8.10 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind Für Fahrzeuge, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind, gelten; a. an Bord muß sich eine Sicherheitsrolle befinden, die die Aufgaben der Besatzung und des Personals bei einem Notfall enthält. Weiterhin müssen Verhaltensregeln für die Fahrgäste im Falle eines Lecks, eines Feuers und bei der Räumung des Fahrzeugs vorliegen. Sicherheitsrolle und Verhaltensmaßregeln müssen an mehreren, jeweils geeigneten Stellen ausgehängt sein; b. Besatzung und Personal müssen die in Buchstabe a genannte Sicherheitsrolle kennen und regelmäßig in ihren Aufgaben unterwiesen werden; c. während des Aufenthaltes von Fahrgästen an Bord müssen die Fluchtwege völlig frei von Hindernissen sein. Die Türen und Notausstiege der Fluchtwege müssen von beiden Seiten leicht zu öffnen sein; d. bei Antritt jeder Fahrt, die länger als 1 Tag dauert, sind den Fhrgästen Sicherheitsanweisungen zu erteilen; e, solange Fahrgäste an Bord sind, muss nachts jede Stunde ein Kontrollgang durchgeführt werden. Die Durchführung muss auf geeignete Weise nachweisbar sein. Das ist der Text für den Rhein! Andere Binnenwasserstrassen werden mit den Gesetzen folgen. Bis 12 Fahrgästen ist es noch ziemlich einfach, doch dann versteht keiner mehr Spaß. Dazu gehört auf dem Rhein noch ein "Ersthelfer in der Rheinschifffahrt" und ein "Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt" (Lehrgang mit Prüfung) Berufspatent, Radarpatent und Funk sowieso. Diese zugelassenen Fahrgastschiffe müßen die Vorschriften alle einhalten, das kostet eine Menge Geld. Sonst wäre es ja auch eine Wettbewerbsverzerrung. Das ist nur ein kleiner Auszug aus den Vorschriften. Es ist nicht alles "Gesetzlich" geregelt, aber im Schadensfall hat die Staatsanwaltschaft ein bis zwei Jahre Zeit um die Schuldigen zu finden. Sportschifffahrt ist mit Freunden an Bord immer schön, mit Fahrgästen hört der Spaß auf und alles wird "Ernst". Allzeit "Gute Fahrt" ATLAS |
#20
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Moin Atlas,
ist ja alles sehr interessant, aber das betrifft nur die Berufsschifffahrt. In diesem Trööt geht es aber um Sportboote.
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Gruss Vestus |
#21
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Moin moin,
ich wollte Euch je nur den kurzen Übergang von der Sportschifffahrt zur Berufsschifffahrt aufzeigen. Ab 12 Fahrgäste in der Binnenschifffahrt ist alles anders. In dem Moment wenn die "Gäste" bezahlen sieht alles anders aus. Nicht ohne Grund sind die Auflagen so weitläufig wie in der Fahrgastschifffahrt. Die Vorschriften überholen uns dabei. 2015 werden etliche Fahrgastschiffe keine neuen Atteste mehr bkommen weil sie die Vorschriften nicht mehr erfüllen. "Allzeit Gute Fahrt" Atlas |
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