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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Frost am/im Boot
Hallo Booties.
Wie sind unsere Boote eigentlich gegen Frostschäden ggf. Totalschaden durch Packeis etc. versichert? Habe mein Boot dieses Jahr im Wasser gelassen, wollte damit eigentlich Silvester rausfahren... kann ich wohl eher knicken. Gilt das als grobe Fahrlässigkeit oder eher eines der Übel. An Land in der Luft ist es auch prima kalt.... LG Guido |
#2
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Genau so ist es! Da bezahlt keine Versicherung!
Etwas Eigenverantwortung ist schon nötig! Gruß aus Hi
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#3
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Hallo
Das kann dir nur deine Versicherung sagen. Kenne zwar grad keinen der sich dagegen Versichert hat . Aber ich denke versichern kann man alles !!!! P.s Habe meins aus dem Wasser geholt ,aber auch da könnte es sogar einen Frostschaden bekommen wenn man nicht vorgebeugt hat.
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MFG Robert Carpe diem
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#4
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Also ohne jetzt in den Einzelheiten zu lesen: ich habe eine sogenannte "Allgefahrenversicherung", bei der jedes Risiko eingeschlossen ist, dass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Somit also auch Schäden durch Eis. An meinem Steg liegen übrigens mehr Boote im Wasser als an Land, man kann also da von guter Sitte und nicht von grober Fahrlässigkeit reden.
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#5
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In meiner versicherung habe ich auch nichts davon gelesen das man das Boot im Winter aus dem Wasser nehmen muss.
An Bord sind alle Ventile und der Motor mit Frostschutz vorbereitet, Festmacher alle mit Ruckdämpfern versehen und auch doppelt ausgebracht, also ich sehe da auch keine grobe Fahrlässigkeit.
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#6
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Ich denke, es kommt auf die Versicherung an
Der Vercharterer, bei dem ich im Hafen liege, der hat schon seit über 30 Jahren alle seine Boot im Winter im Wasser. (Auch die Falken, die man ja relativ leicht aus dem Wasser bekäme). Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der im Falle eines Verlustes nicht versichert ist.
Nebenbei ist da aber nach seinen Aussagen noch nie was wg. Eis passiert.
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MfG Skip Was ich nicht verstehe: Diejenigen, welche am Meisten über Maßnahmen zum Umweltschutz schimpfen, sind meist für Umweltschutz... aber nur, solange ihn Andere umsetzen!
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#7
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Hallo,
ich bin auch nicht ängstlich, was Eis betrifft. Ich versuche es zu vermeiden - wenns aber kommt, dann kommts eben. Ich kenne allerdings keine Versicherung, die Eis beinhaltet. Frost, Schnee, Eis oder Sonneneinflüsse.... Genau nachlesen hilft! Gruß HansH
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#8
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warum sollte eine versicherung eis ausgeschlossen haben?
es ist das normalste der welt sein boot im wasser zu lassen. und in der regel passiert da nichts, solange man es ordendlich winterfest gemacht hat. ich konnte letztes jahr schlittschuhlaufen ums boot. und die nachbarskinder haben den rumpf geputzt |
#9
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Hallo Andreas,
frag das nicht - sonder lies es in deiner Versicherung nach. Die Situation, die du beschreibst, kenne ich. Ich bin letztes Jahr mehrere Monate im Eis gelegen. Es gab dazu eine sehr emotionale Diskussion im Board des Bootsanglerclubs. Damals habe ich intensiv recherchiert und bei verschiedenen Versicherungen nachgefragt. Alle Versicherungen die ich kenne ( ich habe mittlerweile die 3. Gesellschaft, da ich sehr kritsich bin ) schließen Schäden, die ursächlich durch Eis entstehen, aus. Sie machen dabei keine Unterschiede um das wie und wo - sonder schließen Eis aus. Es ist ihnen bekannt, dass es Liegebereiche gibt, die weitgehend unproblematisch sind und andere die es nicht sind. Trotzdem ist es völlig egal. Ob du nun am liegenden Boot einen Schaden durch treibende Schollen bekommst, durch Eisgeschiebe von größeren Booten oder im Freiwasser auf eine treibende Scholle/ Eisberg donnerst. Alle Versicherungen, die ich kenne, schließen Eisschäden aus. Solltest du eine kennen die das nicht macht, bitte ich um Nennung der Gesellschaft. Da würde ich dann sofort neu abschließen. Danke HansH
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#10
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Ja, auch wenn es gängige Praxis ist, das Boot im Winter rauszuholen, so wurde es doch für den Aufenthalt im Wasser konstruiert. Somit vom gesunden Menschenverstand her absolut ok und keine Fahrlässigkeit. Was die Versicherungen dazu sagen, weiß ich nicht.
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Gruß Nils
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#11
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[QUOTE=HansH;2046483]Hallo Andreas,
frag das nicht - sonder lies es in deiner Versicherung nach. Die Situation, die du beschreibst, kenne ich. Ich bin letztes Jahr mehrere Monate im Eis gelegen. Es gab dazu eine sehr emotionale Diskussion im Board des Bootsanglerclubs. Damals habe ich intensiv recherchiert und bei verschiedenen Versicherungen nachgefragt. Alle Versicherungen die ich kenne ( ich habe mittlerweile die 3. Gesellschaft, da ich sehr kritsich bin ) schließen Schäden, die ursächlich durch Eis entstehen, aus. Sie machen dabei keine Unterschiede um das wie und wo - sonder schließen Eis aus. Es ist ihnen bekannt, dass es Liegebereiche gibt, die weitgehend unproblematisch sind und andere die es nicht sind. Trotzdem ist es völlig egal. Ob du nun am liegenden Boot einen Schaden durch treibende Schollen bekommst, durch Eisgeschiebe von größeren Booten oder im Freiwasser auf eine treibende Scholle/ Eisberg donnerst. Alle Versicherungen, die ich kenne, schließen Eisschäden aus. Da schau mal bei Firmenich nach ,da heist es in der Haftflicht: Schließt pysikalische Veränderungen der Gewässer ein.
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Wer Brandenburg nicht kennt ,kennt die Welt nicht. Schöne Grüße Micki
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#12
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Zitat:
da bin ich versichert und konnte keinen ausschluß von eis oder winter finden. |
#13
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Hallo,die "Allgefahrendeckung"ist eines der besten Deckungskonzepte überhaupt.
Aber auch hier gibt es Ausschlüsse.Dazu gehören regelmäßig Schäden verursacht durch: Regen,Schnee,Frost und Eis. Nicht nur allen Wasserliegern frohe Weihnachten und schaut vorsichtshalber mal nach dem Boot. Gruß Arno Geändert von Arno (24.12.2010 um 13:00 Uhr) |
#14
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Nun....
...... bin schon auf das Statement von Norman gespannt.
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LG Jürgen
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#15
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Bei dem angesagten Wetter kann es dann schon zu spät sein.
Gruß Arno
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#16
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Zitat:
Heißt dass,es darf nicht nass werden
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Servus Willi
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#17
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Ja,
bei Eerdmans war ich früher, danach bei Bavaria und jetzt bei Norman. Es wurde eigentlich immer besser - nur ne Versicherung, die Eisschäden beinhaltet, gibts nach meinem Wissen nicht. Man sollte schon mal genau nachlesen - oder einfach mal ne Mail an seine Versicherung schreiben. Das sorgt für Klarheit. Gruß und frohe Weihnachten HansH
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#18
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doch,aber ein Schaden darf nicht eintreten!
Gruß Arno
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#19
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Auch wenn die Versicherung zahlen würde - an meinem Liegeplatz bleibt kein Boot im Winter im Wasser. Einfach eine Sache der Vernunft - der Liegeplatz ist nicht dafür geeignet.
Und das ist wohl entscheidend - die Bedingungen am Liegeplatz!
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Gruß Ewald
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#20
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moin
nicht der liegeplatz ist ausschlaggebend,sondernt die eignung des bootes,geschlossene utw-ventile,frostschutz in motor und schlaüchen vorausgesetzt. gruss hein
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#21
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Zitat:
Sommerpegel so um 1,8 - 2 m, HSW 3,60 m, Hochwasser zur Schneeschmelze gern mal 5,5 - 6 m. Die Strömung steigt dann von 1 - 2 km/h auf bis zu 20 km/h - wenn dann noch Eis abgeht..... Auf dem Bild sind es erst gut 4 m, da guckst du schon öfter mal nach den Leinen, ist halt kein Kuschelplatz wie in Friesland
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Gruß Ewald
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#22
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winterlieger
moin
OK das sind natütrlich exstreme,auch für ein stahlboot kann das mehr als abgekratzte farbe bedeuten. aber bei uns in hamburg geht es jeden tag 4meter rop un dol,die ströööööömung in den verschiedenen hafenbecken ist da natürlich zu berücksichtigen. gruss hein ut hamborg
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#23
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Klar, Tiedenrevier ist anders als an einem Fluß. Die Randbedingungen sind halt überall anders, und denen muß man sich halt anpassen. Wir gehen deshalb halt raus oder fahren dorthin, wo es weniger extrem ist. Aber Steganlagen so bauen, daß alle Hochwasser keine Probleme machen, ist von den Kosten her nicht drin.
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Gruß Ewald
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#24
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Hallo,
Zitat:
Grüße von Horst
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#25
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Dass es im Winter kalt wird und es in der Regel auch Frost und Eis gibt, ist sicher für niemanden eine Überraschschung. Demzufolge ist eigentlich auch ziemlich egal was in den Bedingungen steht, da für jeden klar vorhersehbare Gefahren, gegen die man keine Vorsorge getroffen hat, immer unter grobe Fahrlässigkeit fallen.
Grob fahrlässig ist nicht sein Boot im Winter im Wasser zu lassen, sondern nur gegen die klaren Risiken keine Vorsorge zu treffen. Das ist aber an Land nicht anders. Auch wenn in den Bedingungen kein Frostausschluss steht und man eine Allgefahrendeckung hat, heißt das noch lange nicht, dass man sich deshalb den Frostschutz und das Einwintern sparen kann und sich dann jedes Frühjahr den geplatzten Motor von der Versicherung ersetzen lassen kann. Obwohl das sicher praktisch wäre. Das gilt für die Kasko. Hier kamen noch Fragen zur Haftpflicht auf, da verhält es sich zwar anders, aber bei der Haftpflicht geht es ja nicht um eigene Schäden am Boot, sondern um Schäden, die man anderen zufügt. Gruß Norman
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