|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Schiff anmelden schwerer als wie gedacht!
Hallo zusammen, ich habe gerade ein paar Mails und Telefonate mit dem SBV wegen dem IBS (Internationaler Bootschein), der Pantaenius Versicherung und der RegTP wegen des Funkgerätes (See-/Binnen) und bin platt!
Also das anmelden des Schiffes und Abschluss einer Haftpflicht bei der Pantaenius Versicherung ist kein so grosses Problem. Ich werde dann unter deutscher Flagge fahren was aber fehlt ist der Heimathafen auf dem Spiegel. Das wusste der Herr vom SVB auch nicht weiter. Welchen Heimathafen darf/muss ich angeben? Ich lebe in der Zentralschweiz am schönen Zugersee. Viel schlimmer ist die Sache mit der RegTP. Ich darf als Deutscher im Ausland lebend kein Funkgerät unter deutscher Flagge anmelden sondern muss einen deutschen Wohnsitz vorweisen; den ich verständlicherweise nicht habe. Den IBS kann man allerdings nur unter der deutschen Flagge bekommen aber dafür bräuchte ich für die Funkgeräte wieder einen Wohnsitz in Deutschland. Habe ich etwas falsche verstanden oder wie habt ihr das gemacht? Ich bin doch sicherlich nicht der einzigste im Ausland lebende Deutsche der ein Schiff im Ausland hat. In der Schweiz kann ich es nicht immatrikulieren da ich bisher kein Schweizer werden wollte und dann das Schiff für die Schweizer Rechtsprechung für tausende von Franken umgebaut werden müsste. Bsp. Flüssigkeitsaufangwanne unter dem Motor oder eine deutsche Lade/Stromanlage ist in der Schweiz nicht zugelassen (d.h. z.B. eine Lampe im Cockpit wenn der Landanschluss noch verbunden ist) usw. Danke für euere Hilfe/Feedback und Ciao Klaus P.S. Ohne Smiles weil das echt ernst ist!
__________________
... der Weg ist das Ziel!
|
#2
|
||||
|
||||
Hallo Klaus,
ein Dilemma... sicher nicht die feine Englische Art, aber warum meldest Du dich nicht für 2 Wochen bei Familie oder Freund in Deutschland mit Erstwohnsitz an, erledigst alles und "ziehst" dann wieder um. Die Ummeldegebühren dürften allemal günstiger sein als die von Dir angesprochenen Umbauten für die Anmeldung in der Schweiz. Viel Glück und vielleicht hat ja jemand eine sauberere Lösung. Gruss Pitt
__________________
Aktuelle Untersuchungen haben ergeben: "Trinken ergibt die gleiche Entspannung wie Yoga" - na denn Prost
|
#3
|
||||
|
||||
Hallo. also ich habe für den IBS keine Anmledung für den Funk vorweisen müssen.
Gruss, Michi |
#4
|
||||
|
||||
Als Heimathafen kannst Du dir jeden Seehafen aussuchen den es in Deutschland gibt, je nach Lust und Laune.
Hier im Forum war mal jemand der auf sein Schlauchboot "WYK" (auf Föhr) geschrieben hat weil ein längerer Hafenname nicht draufgepasst hat. |
#5
|
|||
|
|||
Heimathafen
Ne,
es reicht sogar ein Binnenhafen aus. Als ich für mein Boot ein Flaggenzertifikat benötigte, habe ich da angerufen und gesagt, der Heimathafen sei der Carport vor meinem Haus. Daraufhin sagte die Dame am anderen Ende "Ist egal, dann schreiben Sie den nächsten Ort rein, der einen Hafen hat" ... und das war Heilbronn, obwohl ich mit der Stadt nichts am Hut habe. Funk hat keinen interessiert, ich habe aber auch keinen an Bord
__________________
... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!! |
#6
|
|||
|
|||
Nach § 1 Flaggenrechtsgesetz bist Du nicht berechtigt die deutsche Flagge zu führen.
|
#7
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Danke und Ciao erstmal Klaus
__________________
... der Weg ist das Ziel!
|
#8
|
|||
|
|||
Er hat dir gesagt, dass es einen IBS nur für Fahrzeuge unter deutscher Flagge gibt. Dabei hat er wohl nicht geprüft, ob Du überhaupt die Voraussetzungen erfüllst die deutsche Flagge führen zu dürfen.
|
#9
|
||||
|
||||
der nur amtlich anerkannte IBS ist für mich eh die schlechteste Lösung weil er nur befristet gültig ist und kostenpflichtig verlängert werden muss.
Die m.E. bessere Variante ist bei Booten bis 15 Meter die amtliche Anmeldung bei einem WSA. Bei einer WSA Anmeldung benötigt man auch keinen Heimathafen am Heck. Man erhält ein Kennzeichen das auf beiden Seiten des Bootes anzubringen ist . Für die Funkanmeldung nennst du einfach die deutsche Adresse deiner Eltern oder sonstiger Verwandte die einen Briefkasten besitzen an dem Post mit deinem Nachnahmen zuverlässig ankommt. Wenn man eine Meldebestätigung verlangt musst du halt an dieser Adresse kurzzeitig einen Zweitwohnsitz anmelden.
__________________
Gruß Olli
|
#10
|
||||
|
||||
Zitat:
Bin Deutscher mit deutschen Pass, lebe seit 15 Jahren in der Schweiz, habe keine Wohnsitz in Deutschland und möchte ein Schiff in Deutschland anmelden! Hier der Auszug vom SBV http://www.sbv.de/index.php?id=476 wobei dann dieser Satz: "Der IBS wird deutschen Bootseignern sowie ausländischen Bootseignern mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik ausgestellt" zweideutig angesehen werden kann. Ciao Klaus
__________________
... der Weg ist das Ziel!
|
#11
|
||||
|
||||
Reicht dir eine Flaggenbestätigung?
Da muss man eigentlich auch Schweizer Bürger sein, aber es gibt den Ausweg über eine Vereinsgründung. Dafür gibt es in der Schweiz ja praktisch keine Hürden. Du gründest also einen Verein, überschreibst das Boot dem Verein, und der Verein ist dann Antragsberechtigt. Um einen Verein in der Schweiz zu gründen reicht das erstellen von Statuten. Gruss Marcel
|
#12
|
||||
|
||||
Wieso liest sich für mich dein:
ich wohne hier, will aber da jenes und ohne dies und welches machen zu müssen Wie überall dir Rosinen rauspicken wollen? |
#13
|
|||
|
|||
Einfacher und rechtssicherer ist es sicherlich eine verantwortliche Person nach § 2 FlaggRG zu stellen. Dann kann die deutsche Flagge geführt werden und die Probleme lösen sich.
Warum überhaupt ein IBS? Das Flaggenzertifikat ist die bessere Lösung. Was die RegTP betrifft: Der richtige Tipp wurde schon von einem anderen Poster gegeben. |
#14
|
|||
|
|||
Zitat:
So wie ich es verstehe, darf er keine deutsche Flagge führen, weil er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Eine Schweizer Flagge darf er als Einzelperson aber ebenfalls nicht führen, weil er kein Schweizer Bürger ist. Gruss Marcel |
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
Ich bin kein schweizer Bürger und darf daher kein seegängiges Schiff immatrikullieren! Binnen geht das problemlos! Zitat:
__________________
... der Weg ist das Ziel!
Geändert von klwild (04.01.2011 um 10:42 Uhr) |
#16
|
|||
|
|||
Hallo Klaus
Mit dem Flaggenzertifikat müsste es doch kein Problem sein,als deutscher Staatsangehöriger. Ruf doch dort mal an. Wenn ich diesen Auszug von hier lese: http://www.bsh.de/de/Antraege/Flaggen/Flaggenzertifikat/index.jsp Dem „Antrag auf Ausstellung eines Flaggenzertifi kats” sind folgende Unterlagen beizufügen: 1 a) Personalausweis (oder Reisepass) des/der Eigentümer/s, als amtlich beglaubigte Kopie . Als „amtlich“ gilt eine Beglaubigung nur, wenn sie von einem dienstsiegelführenden Beamten (z. B. der Meldestelle) bzw. einem Notariat bescheinigt wird. Stempelabdrucke und Unterschriften von Sparkassenangestellten, Vereinsvorsitzenden usw. werden nicht anerkannt. Ggf. genügt eine Meldebestätigung der Heimatbehörde mit Hinweis auf die deutsche Staatsangehörigkeit
__________________
Servus Willi |
#17
|
|||
|
|||
Entscheidend ist dieser Satz:
1 c) Von Eigentümer aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder deutschen Eigentümern, die ihren ständigen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, sind zusätzliche Voraussetzungen – über die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf Anfrage Auskunft erteilt – zu erfüllen. |
#18
|
||||
|
||||
Zitat:
Vulko
__________________
Was sich nicht umbauen lässt, ist kaputt ! |
#19
|
||||
|
||||
Ich bin Österreicher mit Wohnsitz in Österreich.
Ich fahre ein Boot mit deutschem Kennzeichen. Um ohne deutschen Wohnsitz dem allen genüge zu tun, ist es erforderlich, "eine Person mit deutschem Wohnsitz namhaft zu machen", die für allen Firlefanz in Deutschland gerade zu stehen hat. Mit diesem Hinweis hat mir damals die BNetzAgentur die Frequenzzuteilung versagt. Also habe ich eine "Person" namhaft gemacht. In meinem Fall ist das meine Schwester, die in D wohnt, lebt und arbeitet etc. Dies geht aus dem Flaggenrechtsgesetz hervor. Darauf hat die BNetzA verwiesen. Ohne Flaggenzertifikat wäre nur eine Anmeldung für ein dezidiertes Binnenfunkgerät möglich gewesen. Allerdings gibt es am Markt gerade mal 1 Gerät, das nicht umschaltbar ist zwischen Binnen und See (ATIS und GMDSS), und das Gerät ist noch dazu keines von den günstigen (sondern ein Sailor-Profi-Gerät). Daher: Zusätzlich zur WSA-Zulassung ein Flaggenzertifikat angefordert. Dazu ist es notwendig ENTWEDER einen Wohnsitz in D zu haben ODER einen "Vertreter" zu nennen, der dafür bürgt, dass alles in Ordnung ist und bleibt. Mit dieser Bestätigung habe ich dann von der BNetzA eine Frequenzzuteilung erhalten. In meinem Fall wollte die BNetzA NUR die "Erklärung der Beauftragten Person" (siehe Formular), und nicht das Flaggenzertifikat. Das habe ich halt nun zusätzlich. "Heimathafen" kann jeder beliebige Ort mit Zugang zur See (auch über Schifffahrtstraßen etc.) sein. In meinem Fall ist das Regensburg, obwohl dort niemand von den Beteiligten wohnt und auch das Boot dort nicht liegt. Alles dazu und der sogenannten "Beauftragten Person" gibt es hier: http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp Mit dem ausgefüllten Formular zur "Beauftragten Person" gibt es dann auch eine Frequenzzuteilung von der BNetzA.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (05.01.2011 um 15:31 Uhr) |
#20
|
||||
|
||||
Danke ghaffy für deine ausführliche Ausführungen.
Ich denke es wird nicht ohne eine Person für See/Binnen und regTP im deutschen Geltungsbereich gehen. Mal auf die suche gehen ob ich was/jemanden finde der das machen könnte. Ciao Klaus
__________________
... der Weg ist das Ziel!
|
#21
|
||||
|
||||
... also ich habe mal einiges abgechecked!
- Binnen brauche ich mind. den IBS (kann ich aus der Schweiz machen!) - See brauche in mind. ein Flaggenzertifikat (eine Bezugsperson in 'D' erforderlich!) - Funk ( das gleiche wie das Flaggenzertifikat!) .. und was mache ich jetzt? Lebe seit Jahren in 'CH' und habe keinerlei Bezug oder Kontakt zu 'D' und auch kein Adresse dort! .. und welcher Deutsche würde das machen? (ein Strohmann ) .. doch den Verein Gründen? Ist aber schon Schrott oder? Ciao Klaus
__________________
... der Weg ist das Ziel!
|
#22
|
||||
|
||||
Servus Klaus,
den IBS vom ADAC bekommt jeder Deutsche unabhängig vom Wohnsitz ,steht auf dem Merkblatt zum Anmeldeformular: Zitat ADAC: "Der IBS wird vom ADAC im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ausgestellt. Für deutsche Staatsbürger spielt dabei der Wohnsitz keine Rolle, ausländische Staatsbürger müssen dagegen ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen können." Wozu das Flaggenzertifikat ? Ist Dein Boot länger als 15m ??? Bis 15m ist der IBS auch für SEE als Zulassung voll gültig: Zitat ADAC: "Wassersportfahrzeuge, die auf Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung von mindestens 10 m³ besitzen, müssen in das Binnenschiffsregister eingetragen werden. Wassersportfahrzeuge, die zur Seefahrt bestimmt sind und eine Rumpflänge von mehr als 15 Meter erreichen, sind in das Seeschiffsregister einzutragen." So 2 down, 1 to go.... die RegTP mit der Funkgenehmigung... Im Zweifelsfall , wenn sich gar keine deutsche Adresse auftreiben lässt... haste halt kein Funkgerät ... kommt drauf an wo Du rumschippern willst... wenn Du im Küstenbereich bleibst tuts ne Handfunke oder das Handy, fürBlauwasser Segeln oder Atlantiküberquerungen wäre es natürlich besser Du hättest eine gute Funke oder alternativ ein Satelitentelefon... Also nichts ist unmöglich.. mach Dir keinen Stress Grüße Christian
|
#23
|
|||
|
|||
Flaggenzertifikate gibt es nur für Boote unter 15 Metern Rumpflänge. Ab 15 Meter Rumpflänge ist die Eintragung in ein Seeschiffsregister vorgeschrieben.
|
#24
|
||||
|
||||
Aber bis 15m gilt der IBS vom ADAC... dann brauchst nix anderes
über 15m... dann Eintragung ins Schiffahrtsregister wie ich geschrieben habe... ich wollte nur hinterfragen wozu das Flaggenzertifikat... Christian |
#25
|
||||
|
||||
Das Flaggenzertifiakt eigentlich nur um die Bundesflagge führen zu dürfen. Binnen ist ja keine Flagge vorgeschrieben aber auf See hingegen doch.
... oder sollte ich einfach die Deutsche Flagge dranbaumeln?
__________________
... der Weg ist das Ziel!
|
Themen-Optionen | |
|
|