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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Toplicht 360 auf 1m Lampenmast mit BSH
Hallo,
nachdem mich letztes Jahr auf der Weser die Freunde von der Wasserschutzpolizei, nochmal ausdrücklich aus die Beleuchtungspflicht auf Seeschiffahrtsstrassen hingewiesen haben, will ich mir jetzt doch mal ein paar Leuchten ans Böötchen bauen. welches 360° weiß Toplicht auf 1 m Mast gibt es mit BSH zu kaufen? Achso, wenn möglich auch noch günstig. Für vorne werde ich wohl ne Lopolight 2 Farben Laterne nehmen, die kostet zwar etwas mehr, dafür ist sie auch schön klein und verschandelt mir nicht das Boot. Für hinten habe ich in der Bucht nur Toplichter mit steckbarem Mast ohne Bsh gesehen, die kosten dan so um die 50 €. Hinten ist mir die Größe auch nicht ganz so wichtig weil man den Mast ja abnehmen kann. Also wer hat nen Tipp für mich. Gruß Karsten |
#2
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Hallo Karsten,
ich hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem (aber bevor mich die Kameraden in blau angehalten haben). Habe mir die Rundumleuchte 360° aus dere Aqua-signal 40 Serie draufgebaut. st auch nicht gerade klein - aber mit BSH und mit rund 50€ noch bezahlbar, vor allem da ich nur sehr selten bei Dunkelheit fahre aber doch ab und zu in der Dämmerung. Und zur Befestigung gibt es einen Adapter, mit dem Du die Leuchte auf ein 3/4"-Rohr befestigen kannst. Gibts auch als 1"-Adapter, aufpassen! So habe ich jedenfalls meine US-Leuchte umgebaut. Klappt prima. Vorne habe ich mir die Serie 42 (LED) von Aqua-Signal draufgesetzt. Schön klein und super leuchtstark... Aber jetzt kommt der Hammer zu dem Thema Kontrolle: Beim Angeln auf der Schlei kamen dann 2 Herren von der WSP zur Kontrolle der Papiere längsseits. Der eine meinte dann mit Blick auf die 360er-Laterne dass die ja BSH hätte, aber das wäre jetzt wohl gar nicht mehr bei den kleineren Booten von Nöten. Aha! Schön zu wissen.
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Viele Grüße aus dem Kraichgau Frank
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#3
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#4
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habe dazu auch mal ne Frage ...
sind da eigendlich die LED Laternen auch zugelassen ???
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baltic trolling crew HH .... Jörg |
#5
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@Jörg: Da steht nix von BSH, dann wirds wohl bei dem Preis auch kein BSH geben.
Bei einigen anderen steht dann die BSH-Zulassung extra dabei! Serie 32 und 43 von AS habe eine. Wie erwähnt, ich habe die 32er-2Farbenlaterne drauf und bin voll zufrieden, schön klein. Und mit weiß oder schwarzen Gehäuse auch optisch vertretbar. Wem´s nicht reicht, es gibt ja auch noch eine Chrom-Abdeckung (oder Edelstahl?) Ohne Werbung machen zu wollen: Habe meine übrigens hier aus dem Forum (Hammermeister), recht vernünftiger Preis, Danke nochmal!
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Viele Grüße aus dem Kraichgau Frank |
#6
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Zitat:
Gruß Torben |
#7
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denke ich lasse meine ganzen Lampen wie sie sind und hole mir dazu mal nen LED-Ankerlicht wegen niedriegerem Stromverbraucht...
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baltic trolling crew HH .... Jörg |
#8
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Sagt 'mal, hat sich das mit der allein selig machenden BSH Zulassung nicht ohnehin erledigt? Vor eineinhalb Jahren sollte ich in Norddeich wg. meiner RINA - Beleuchtung am Schlauchi ein Knöllchen bezahlen, hatte das aber verweigert und um eine Anzeige gebeten um das ggfls. vor'm europäischen Gerichtshof zu klären. Die Beamten haben zwar alles protokolliert, aber die Anzeige habe ich bis heute nicht erhalten. Offenbar ist doch Bewegung in die Problematik gekommen, nationales Recht ist eben doch nicht so einfach über europäisches Recht zu stellen.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E
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#9
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Wenn es diesbezüglich einen Gesetzestext gibt sind wir alle fein raus.
Bislang haben wir aber gelernt, daß die Funzeln BSH-zugelassen sein müssen. Wenn die Beamten das locker sehen, haben wir Glück, ansonsten stehen wir mit BSH Kennzeichnung auf der sicheren Seite. Gruß Torben |
#10
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Zitat:
Richtig...Torbi kennt sich aus...er hat ja selbst eine... Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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#11
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Zitat:
so ganz klammheimlich reicht es inzwischen auch aus, wenn die Funzeln von einem erlauchten Kreis in der EU ausserhalb des BSH zugelassen sind. Lies mal die ersten zwei Seiten: http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf Das Papier musste mitnehmen, sonst glaubt das die Entenpolizei nicht. Und natürlich auch die Zulassungspapiere der ausländischen Stelle (bei mir NL). gruesse Hanse |
#12
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Zitat:
Dann lag ich vor zwei Jahren doch nicht so verkehrt... Schon damals hatte mir ein Kumpel von der Waschpo hier in Emden gesagt, dass die BSH- Zualssung nicht mehr ausschlaggebend ist. Was aber nach wie vor sein müßte ist halt eine Zulassung in einem Land der EG nach den Vorschriften der KVR. Ich werd mich mal auf der BOOT mit ein paar Leuten unterhalten, die entsprechenden Freunde und Helfer haben ja schließlich auch ihre Stände dort. Logisch wäre es auf jeden Fall in Zeiten von Europa.
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#13
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Hallo,
ich habe mir jetzt nen Topplicht mit 1 m Mast von Trem gekauft, Kostenpunkt 49,90 € plus Versand. Dieser Lampe war überraschenderweise ein Rina Zertifikat bei das bescheinigte, das diese Lampe nach RINA ELE-8801/5 geprüft ist. Ich habe auch mal eine Anfrage an die Wasserschutzpolizei Bremen geschickt, und wenn ich alles richtig verstehe ist die von mir gekaufte Lampe so zulässig. Ich veröffentliche hier mal einen Teil der der e-mail der Wasserschutzpolizei Bremen an mich, vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen: anerkannt werden: 1. Navigationslampen mit einer Steuerradzulassung gemäß MarED (Marine Equiment Direktive). Auf der Lampe muss der Aufdruck von der amtlichen Stelle (notified Bodies), RINA (Italien) entsprechend ID 0474 und das Steuerrad sein. oder 2. Navigationslampen für die ein Zertifikat (Lampenzertificat) von einer anerkannten Stelle (z.B. RINA) ausgestellt wurde. Sollte es sich bei der 360° Lampe um eine LED-Navigationslampe des Herstellers "Trem Italy" handeln, so fragen sie betreffend der Zulassung bei der Fa. Lankhorst Hohorst, Tel. 05971-97070 (www.trem.net) in Rheine nach, weil es verschiedene LED-Lichter-Serien (Gemini, Pegaso und Orione) gibt, von denen nur eine (Gemini) den Sicherheitsvorschriften der IMO (International Maritime Organisation) und nach COLREG 72 (Intern. Regulations for Preventing Collisions at Sea 1972- Kollisionsverhütungsregeln 1972) entspricht. Für die Fahrtgebiete See und Binnen gelten nachfolgende Grundsätze: Zulassung Seebereich (Seeschifffahrtsstraßenordnung) Sportboote 1. Steuerradzulassung z.B.:Steuerrad (als Symbol) 0735/10 (v. BSH) 2. Nationale EU-Staat-Zulassung z.B. v. BSH, RINA (z.B.: ELE 8801/5) Zulassungen vom BSH (DHI) haben weiterhin Gültigkeit z.B.HI 01/02/71 oder BSH/4615/6010261/06 Zulassung Binnenbereich (Rheinschifffahrtspolizeiverordnung) Sportboote 1. Steuerrad 2. Ankersymbol (hat Bestandschutz) z.B.: -- Anker(als Symbol) D.06.261 Zulassung Binnenbereich (Binnenschifffahrtsstraßenordnung) Sportboote 1. Ankersymbol z.B.: -- Anker (als Symbol) D.06.261 Eine einheitliche Regelung, wonach das Ankersymbol durch das Steuerrad abgelöst werden soll, wird angestrebt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Vielleicht bringt das ja etwas Licht ins Dunkel der Beleuchtung. Gruß Karsten |
#14
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Hallo Karsten,
habe Dir zu diesem Thema 'ne PN geschrieben. Freue mich kurzfristig von Dir dazu zu hören. Danke + Gruß Andre |
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