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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.10.2004, 10:08
Benutzerbild von Careen
Careen Careen ist offline
Lieutenant
 
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Standard Trotz Automaticweste ertrunken !?!

Zitat:
Ein tragisches Unglück hat sich am Dienstag Nachmittag im Compagnieshaven von Enkhuizen (Bild) ereignet. Ein 62-jähriger Mann fiel, kurz nach dem Ablegen über Bord und konnte später nur noch tot geborgen werden. Wie die Polizei gestern mitteilte, wollte der Mann zusammen mit einem Freund nach Lemmer segeln. Kurz nachdem sie abgelegt hatten, wollte der 62-Jährige die Segel setzen. Sein Freund sah, wie er dabei über Bord fiel, zum Steg schwamm und sich dort am Schwert eines Plattbodens festhielt. Da er selbst damit beschäftigt war, das Segelboot unter Kontrolle zu bekommen, verlor er den über Bord gefallenen Mann kurzfristig aus den Augen. Danach war der 62-Jährige verschwunden. Taucher der sofort alarmierten Feuerwehr bargen die Leiche des Ertrunkenen nach ungefähr 45 Minuten. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Das Opfer trug eine Schwimmweste, die sich aber nicht geöffnet hatte. Die Wasserschutzpolizei untersucht den Vorfall. (soe)
Quelle: http://www.wassersport-magazin.com/

Darf ich ja nicht drüber nachdenken! Wenn ich überlege, dass bei der letzten Überprüfung
der Schwimmweste unseres Sohnes ( 8 ) festgestellt wurde, dass im Schlauch 3 kleine Löcher waren !
Irgendwie muss er wohl durch Dornenbüche oder so gerobbt sein
Deswegen:

Leute lasst regelmäßig Eure Automaticwesten überprüfen !!!


Bin der Meinung, das geht ALLE WAS AN, daher verschoben, C-C
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  #2  
Alt 14.10.2004, 10:34
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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912 Danke in 462 Beiträgen
Standard

Zitat:
Leute lasst regelmäßig Eure Automaticwesten überprüfen !!!
Vor allen Dingen, man kann die Weste auch sehr leicht selbst zusätzlich überprüfen:
- mit Preßluft (so machen es Betrieb) oder mit dem Mund aufblasen
- auf Scheuerstelllen oder andere Beschädigungen durchsehen
- 24 h liegen lassen, danach muß sie noch prall sein
-Patrone herausschhrauben, prüfen ob keine Beschädigung am Mundstück vorhanden ist, noch besser wiegen, Gewichte sollten auf der Patrone stehen
- Tablette überprüfen oder gleich tauschen
- dann wieder Weste falten, möglichst nach der Anleitung
- Tablette wieder einsetzen, ggf. Mechanismus vorher spannen
- Patrone wieder einsetzen
- fertig
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #3  
Alt 14.10.2004, 10:53
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skipper skipper ist offline
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Zitat:
Vor allen Dingen, man kann die Weste auch sehr leicht selbst zusätzlich überprüfen:
- mit Preßluft (so machen es Betrieb) oder mit dem Mund aufblasen
- auf Scheuerstelllen oder andere Beschädigungen durchsehen
- 24 h liegen lassen, danach muß sie noch prall sein
-Patrone herausschhrauben, prüfen ob keine Beschädigung am Mundstück vorhanden ist, noch besser wiegen, Gewichte sollten auf der Patrone stehen
- Tablette überprüfen oder gleich tauschen
- dann wieder Weste falten, möglichst nach der Anleitung
- Tablette wieder einsetzen, ggf. Mechanismus vorher spannen
- Patrone wieder einsetzen
- fertig
Wer das so macht und die Tabletten alle 2 Jahre wechselt, kann getrost auf den teuren Service verzichten.
__________________
__/)__

skipper
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  #4  
Alt 14.10.2004, 10:57
Benutzerbild von Careen
Careen Careen ist offline
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Zitat:
Bin der Meinung, das geht ALLE WAS AN, daher verschoben, C-C
Recht hast Du !

Mit der "Selbstüberprüfung" stimmt schon, nur sollte man trotz allem die Wartungsintervalle einhalten!
Allein bei einer Kontrolle der WSP kommt eine abgelaufene Plakette nicht gerade besonders gut !
Zumindest wenn sie wirklich einmal abtaucht und sich aufbläst würde ich die Überprüfung vorziehen !
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  #5  
Alt 14.10.2004, 11:03
Benutzerbild von El.Almirante
El.Almirante El.Almirante ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Careen
Allein bei einer Kontrolle der WSP kommt eine abgelaufene Plakette nicht gerade besonders gut !
Ähm, hab' ich da was nicht mitbekommen?
Macht die WSP Schwimmwestenkontrollen?
Die Dinger sind doch auf Sportbooten keine Pflicht.

Oder ist es so, daß man zwar keine Weste tragen muß, wenn man eine trägt, diese aber ordnungsgemäß sein muß?

Ich weiß, daß einige Rettungsschwimmer in ihren Automatikwesten, die sie im Dienst tragen müssen, die Tablette gegen eine Münze getauscht haben, damit sich nicht die Weste aufbläst, wenn sie ins Wasser springen müssen, um jemanden zu bergen. Die sind dann nur noch per Leine auszulösen.

Ist allerdings auch eine blöde Situation, die Weste ist Vorschrift und auch sinnvoll, stört aber massiv bei einem Einsatz.

Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't!
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  #6  
Alt 14.10.2004, 11:15
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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Hallo Michael
Für Sonderbedingungen gibt es auch Westen, die keine Automatik haben!
Da braucht man nicht irgend etwas stricken.
Bei den Überprüfungen werden die Westen auch einem höheren Druck ausgesetzt, als im normalen Betrieb. Habe selber schon einige gesehen, die optisch noch ordentlich aussahen, aber bei Prüfdruch wie ein Luftballon geplatzt sind.
Deswegen immer zur Prüfung geben und selber sehen, das die Automatik auf grün steht und sich der Bobbin nicht durch Luftfeuchtigkeit langsam zerlegt hat.
Regelmaßige Sichtkontrolle ist genauso selbstverständlich, wie auch das Tragen. In der Backskiste oder unter dem Bett nützt sie herzlich wenig!!!
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #7  
Alt 14.10.2004, 13:51
Benutzerbild von Jojo
Jojo Jojo ist offline
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Zitat:
- mit Preßluft (so machen es Betrieb) oder mit dem Mund aufblasen
Besser nicht mit dem Mund, die Feuchtigkeit kriegst du nie wieder raus...
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  #8  
Alt 14.10.2004, 13:57
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Besser nicht mit dem Mund, die Feuchtigkeit kriegst du nie wieder raus
Steht, wenn ich mich recht erinnere in einer Anleitung von SECUMAR so drin. Guck ich aber noch einmal nach.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #9  
Alt 14.10.2004, 14:54
Ixy
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Ich frag mich nur gerade wieso der im Wasser treibende die Weste nicht per HAnd ausgelöst hat?
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  #10  
Alt 14.10.2004, 17:55
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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weil - an das naheliegende denkst Du immer zuletzt und grade in Lemmer passieren die unmöglichsten Sachen ( da war das doch auch mit dem nebendran reingeschleppten Ehemann, der ertrank, aber die Badeleiter nicht benutzt haben soll ) Schon komisch. Schlechte Einweisung, nicht dran gedacht, Schock wegen Kälte und dem peinlichen Gefühl, über Bord gegangen zu sein oder Mechanismus defekt ( keine Patrone drin, solls geben )....
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beste Grüße
Stefan
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  #11  
Alt 14.10.2004, 18:20
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ugies ugies ist offline
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Zitat:
Zitat von El.Almirante
Ähm, hab' ich da was nicht mitbekommen?
Macht die WSP Schwimmwestenkontrollen?
Die Dinger sind doch auf Sportbooten keine Pflicht.

Oder ist es so, daß man zwar keine Weste tragen muß, wenn man eine trägt, diese aber ordnungsgemäß sein muß?
Moin Michael,

so ist es: Wenn eine Weste an Bord ist muss sie funktionsfähig sein. Bei einer Kontrolle - selten! - stellt man das durch den gültigen Wartungsstempel fest.

Zwischenüberprüfungen zwischen den Wartungen mit Stempel halte ich für sinnvoll, absichtlich unbrauchbar gemachte Westen für Wahnsinn.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #12  
Alt 14.10.2004, 18:25
Segelwilly
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manchmal bin ich über meinen gewachsenen Rettungsring doch froh. Muss zwar immer große Klamotten kaufen, doch da versagt nichts, Löcher bekommt er auch nicht... ...von dem gespartem Geld für Wartung und Prüfung kann ich ihn sgar noch erweitern...
Willy
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  #13  
Alt 14.10.2004, 19:00
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Die Westen nur mit Luft (Preßluft, Schlauch beim Test nur aufs Mundventil leicht aufgesetzt) aufblasen. Die Prüfung durch die Werkstatt "muß", sonst drückt sich die leidige Versicherung.

Aber wir hatten auch schon in der Wasserrettung eine Weste, wo die Patrone locker gerüttelt war. Ich lege vor Dienstbeginn immer die Patrone frei und prüfe die Automatik. Wer hier Münzen einbaut, sollte mal was auf den Deckel bekommen! Dafür gibt es die Automatiksperre mit Signalzeichen.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #14  
Alt 14.10.2004, 20:12
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Kielschwein Kielschwein ist offline
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Hallo,

ich wundere mich immer wieder, dass ausgerechnet bei diesem Thema so gern "gespart" wird. Wir reden bei den üblichen Wartungspreisen über weniger als 1€/Monat.

Mir ist das meine Sicherheit in jedem Fall wert, WaschPo-Kontrollen hin oder her (am Bodensee zB kann das durchaus passieren). Regelmäßige Selbstkontrolle (ohne Aufblasen, wg. Feuchtigkeit) ist zusätzlich selbstverständlich.
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Friedhold

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  #15  
Alt 14.10.2004, 21:21
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Soweit mir bekannt ist (SKS-Schulung), reicht es aus, die Automatikwesten selber in dem vorgeschriebenen Intervall zu prüfen und dies in einem Prüf / Wartungsbuch mit Datum und Ergebnis zu Dokumentieren. Damit ist der Pflicht, soweit du nicht der Berufsschiffahrt anghörst genüge getan.

Alexander
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  #16  
Alt 16.10.2004, 18:00
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Zitat:
Zitat von sealord
Automatikwesten selber in dem vorgeschriebenen Intervall ... prüfen ... in ... Prüf / Wartungsbuch ... Dokumentieren. ...Pflicht ... nicht ... Berufsschiffahrt ... genüge getan.
Moin Alexander,

kannst du das bitte mit einer nachvollziehbaren Quellenangabe dokumentieren. Das wäre dann ja wirklich gut.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #17  
Alt 16.10.2004, 20:32
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Hallo Uwe,

werde versuchen die Quellenangabe zu finden.

Im Moment beziehe ich mich auf die mündliche Aussage unseres Ausbilders, der das auch durch das mitgebrachte Prüfbuch untermauerte.

Alexander
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  #18  
Alt 17.10.2004, 11:11
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Kann mir nicht vorstellen, dass das reicht !
Gruß
Jochen
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  #19  
Alt 17.10.2004, 18:11
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ugies ugies ist offline
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Zitat:
Zitat von Sonnensegler
Kann mir nicht vorstellen, dass das reicht !
Gruß
Jochen
Moin Jochen,

das werden wir ja zu sehen bekommen. Es wäre doch nicht schlecht, wenn das ginge. Ich werde auf der Messe jedenfalls versuchen ebenfalls etwas herauszubekommen.

Gruß
Uwe
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Uwe
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  #20  
Alt 19.10.2004, 12:15
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sealord sealord ist offline
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So habe mal versucht Licht in das Dunkel zu bringen.
- Eine explizite Regelung habe ich nicht gefunden. Das Bedeutet keine Vorschrift, die etwas über den Gebrauch von Rettungswesten im Privatbereich aussagt.

Aber man kann sich das Thema erschließen:

- Es handelt sich um ein Sportboot.


Zitat:
Lt. Wasserschutzpolizei NRW / Leitfaden für Wassersportler:

3. Was ist ein Sportboot im rechtlichen Sinn

Neben dem Begriff "Sportboot" finden sich in den einschlägigen Vorschriften auch die Begriffe "Kleinfahrzeug" und "Sportfahrzeug".
In den oben angesprochenen Verkehrsvorschriften (Polizeiverordnungen, BinSchStrO) verwendet man den Begriff "Kleinfahrzeug" für Wasserfahrzeuge, deren Länge ohne Ruder und Bugspriet weniger als 20 m beträgt.
Nach den Bau- und Ausrüstungsvorschriften (Untersuchungsordnungen) ist ein "Sportfahrzeug" ein für Sport- oder Erholungszwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff ist. Fahrzeuge, die weniger als 20 m lang sind und bei denen das Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang ein Volumen von weniger als 100 m3 ergibt, fallen nicht unter diese Vorschriften.
Für die gängigen Sportboote gibt es somit keine Bau- und Ausrüstungsvorschriften.
->> Keine Regelung die Rettungswesten betrifft, da keine Ausrüstungsvorschriften.

Besondere Vorschriften für Rettungswesten, sofern sie an Bord sind?

- Rettungswesten müssen geprüft sein, eine Prüfnummer tragen und mit einem CE-Kennzeichen oder einem GS-Zeichen versehen sein.

Das ergibt sich aus der achten Verordnung des Gerätesicherheitsgestzes.

Begrenzung die Lebensdauer auf 10 Jahre.
Ergibt sich Ebenfalls aus dem Gerätesicherheitsgesetz.

Wartung: ergibt sich nur aus dem Produkthaftungsgesetz.
Der Hersteller muß nur für die Funktion des Produktes garantieren, sofern er oder ein von Ihm Autorisierter die Rettungsweste geprüft hat.

Folglich genügt im privaten Bereich eine selbst durchgeführte Wartung / Überprüfung sofern sich diese an die Herstellervorgaben hält und die Weste wie auch von einem Fachbetrieb nach erreichen des Höchstalters ausgemustert wird.

Alexander
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  #21  
Alt 19.10.2004, 12:48
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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So ähnlich sehe ich auch die Rechtslage. Jedoch könnte bei Selbst- Übetrprüfungen folgende Probleme entstehen:

- Produkthaftung

Der Hersteller könnte argumentieren, dass eine Überprüfung durch Ihn nicht stattgefunden hat. Und damit sich aus der Produkthaftung entlassen?

- Sorgfaltspflicht

Im Falle eines Falles könnte dem Eigentümer/Schiffsführer mangelnde Sorgfaltsplficht vorgeworfen werden. Wenn die Selbstprüfungen nicht ausreichend dokumentiert werden. Nur ein Eintrag "Retunngswesten geprüft" wäre wohl zu schwach. Es müßte schon Datum und die einzelnen Prüfpunkte dokumnetiert werden: Prüfbuch
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Thomas

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  #22  
Alt 19.10.2004, 12:58
PantahRhei PantahRhei ist offline
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Spätestens wenn das Boot zu Ausbildungszwecken oder anderweitigen kommerziellen Nutzung (Charter) verwendet wird, hat die See-BG noch ein Wörtchen mitzureden.

Die bestehen auf einer entsprechenden Plakette

Hat man uns bei der SSS-Theorie so beigebracht.
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  #23  
Alt 19.10.2004, 13:17
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Es müßte schon Datum und die einzelnen Prüfpunkte dokumnetiert werden: Prüfbuch

Zitat:
Zitat von PantahRhei
Spätestens wenn das Boot zu Ausbildungszwecken oder anderweitigen kommerziellen Nutzung (Charter) verwendet wird, hat die See-BG noch ein Wörtchen mitzureden.


Die bestehen auf einer entsprechenden Plakette
Genau das waren die Aussagen meines ersten Postings.
Es bezog sich nur auf die rein PRIVATE Nutzung nicht auf den in irgend einer Art gewerbliche Gebrauch.

Alexander
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  #24  
Alt 22.10.2004, 18:47
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Knackpunkt ist glaube ich die "autorisierte Wartung" der Westen. Nur dann sind die Westen bis zu 10 (max. 14) Jahre "einsetzbar"


Aus dem Word-Wartungsdoc Secumar http://www.secumar.com/secumar/cgi-b...rvice_word.zip
oderähnlich auch aus den Wartungsbedingungen von Secumar http://www.secumar.com/secumar/d/php/news.17.html
Zitat:
Lebensdauerbegrenzung von Rettungswesten
Die Lebensdauer von aufblasbaren Rettungswesten ist auf 10 Jahre begrenzt. Voraussetzung ist eine 2-jährliche Wartung durch Hersteller oder autorisierte SERVICE Station. Durch die FSR-SERVICE-Plakette wird dann dokumentiert, daß das Gerät für weitere 2 Jahre voll einsatzbereit ist.

Nach 10 Jahren kann durch eine dann jährliche, nur herstellerseitige Wartung jeweils für e i n weiteres Jahr eine SERVICE Plakette erworben werden, sofern der Zustand der Rettungsweste es zuläßt. Diese jährliche Prüfung kann nur durch den Hersteller vorgenommen werden. Die letzte mögliche Plakette im SECUMAR SERVICE kann eine Rettungsweste im Alter von 14 Jahren erhalten.

Ab einem Alter von 10 Jahren kann es notwendig werden, die Rettungsweste aus Sicherheitsgründen auszusondern. Ein entscheidender Grund hierfür ist die Alterung von gummi- bzw. kunststoffbeschichteten Geweben und Formteilen, die zu Versprödungen und Rissen führen kann. Damit ist die Dichtigkeit des Schwimmkörpers nicht mehr gewährleistet. Dieses gilt auch für alle übrigen Baugruppen des Gerätes, z.B. für die Aufblasvorrichtung.

Weitere Informationen: Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V. (FSR) im BWVS, Postfach 250370, 50519 Köln, Tel. 0221/59 57 1-0, Fax 0221-59 57 1-10. Email: FSR@BWVS.de
Das andere ist in meinen Augen nett "erschlossen", aber nicht wirklich belegt und damit anwendbar.
Wer wirklich Interesse hat kann Fragen sicher auch beim Fachverband (Tel. oben) klären.

Gruß
Jochen

EDIT: Secumar zur eigenverantwortlichen Überprüfung ... http://www.secumar.com/secumar/d/inf..._benutzer.html
Zitat:
Um Ihre Rettungsweste eigenverantwortlich zu überprüfen, laden Sie sich bitte die Gebrauchsanweisung für aufblasbare Rettugswesen als PDF-Dokument herunter. Die für Sie richtige Gebrauchsanweisung hängt von der Art Ihrer Auslöseautomatik ab. [...]Dort finden Sie Hinweise zum Überprüfen der Aufblasvorrichtungen vor jedem Gebrauch sowie Hinweise zum regelmäßigen Überprüfen der Rettungsweste. [...]
Diese eigenverantwortliche Überprüfung ersetzt keine Wartung!
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  #25  
Alt 22.10.2004, 21:01
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Aber hier kann man die Segnungen der Produkthaftung im allgemeinen sehr gut sehen.

Zu einem ist der Hersteller über einen langen Zeitraum für sein Produkt verantwortlich und muß unter Umständen auch Schadensersatz leisten. Zum anderen sichert sich, wie in diesem Fall Secumar,der Herstellerab. Dieses tut er zum Beispiel mit einer Bedienungsanleitung nach Norm. Zum anderen schreibt er Wartungsintervalle bzw. Überprüfungen vor. Diese Überprüfungen kann man eigentlich selbst machen. Jedoch hat der Hersteller keine Möglichkeit mehr, sein Produkt regelmäßig zu sehen und auf schleichende Mängel zu rechtzeitig reagieren, z.B. mit einer Rückrufaktion.
Werden die Wartungs-Bedingungen, wie diese in einer Wartungsanleitung niedergelegt sind, nicht durch den Anwender erfüllt, so ist der Hersteller größtenteils aus der Produkthaftung raus. Jetzt benutzt der Anwender die Westen auf eigenes Risiko, was wahrscheinlich zu 99,9% gut geht. Aber was passiert in den 0,01%? Da wird sicherlich die Sorgfaltspflicht ins Spiel kommen. Und da sind einige Gerichte empfindlich.

Nach meiner Erfahrung nach sind Wartungs- Intervalle von 2 Jahren nicht nötig, vielleicht alle drei Jahre. Auch die Lebensdauer von max. 15 Jahren wird in der Praxis übertroffen, so meine Erfahrung. Jedoch setzen sich die Hersteller hier von Rettungsmitteln auf die absolut sichere Seite, um das Risko so klein wie möglich zu halten.

Noch ein Wort zu dem Beitrag weiter oben, wg. der Wartungskosten. Natürlich ist verglichen mit anderen Kosten, die Wartung einer Weste bezahlbar. Aber wenn 5 oder 6 Westen an Bord sind, dann ist die Summe schon sehr schmerzhaft. Und nicht mit dem Verzicht auf eine Stiege Bier oder Wein bezahlbar
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Gruß
Thomas

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