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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Trotz Automaticweste ertrunken !?!
Zitat:
Darf ich ja nicht drüber nachdenken! Wenn ich überlege, dass bei der letzten Überprüfung der Schwimmweste unseres Sohnes ( 8 ) festgestellt wurde, dass im Schlauch 3 kleine Löcher waren ! Irgendwie muss er wohl durch Dornenbüche oder so gerobbt sein Deswegen: Leute lasst regelmäßig Eure Automaticwesten überprüfen !!! Bin der Meinung, das geht ALLE WAS AN, daher verschoben, C-C |
#2
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Zitat:
- mit Preßluft (so machen es Betrieb) oder mit dem Mund aufblasen - auf Scheuerstelllen oder andere Beschädigungen durchsehen - 24 h liegen lassen, danach muß sie noch prall sein -Patrone herausschhrauben, prüfen ob keine Beschädigung am Mundstück vorhanden ist, noch besser wiegen, Gewichte sollten auf der Patrone stehen - Tablette überprüfen oder gleich tauschen - dann wieder Weste falten, möglichst nach der Anleitung - Tablette wieder einsetzen, ggf. Mechanismus vorher spannen - Patrone wieder einsetzen - fertig
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#3
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__/)__ skipper |
#4
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Mit der "Selbstüberprüfung" stimmt schon, nur sollte man trotz allem die Wartungsintervalle einhalten! Allein bei einer Kontrolle der WSP kommt eine abgelaufene Plakette nicht gerade besonders gut ! Zumindest wenn sie wirklich einmal abtaucht und sich aufbläst würde ich die Überprüfung vorziehen ! |
#5
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Macht die WSP Schwimmwestenkontrollen? Die Dinger sind doch auf Sportbooten keine Pflicht. Oder ist es so, daß man zwar keine Weste tragen muß, wenn man eine trägt, diese aber ordnungsgemäß sein muß? Ich weiß, daß einige Rettungsschwimmer in ihren Automatikwesten, die sie im Dienst tragen müssen, die Tablette gegen eine Münze getauscht haben, damit sich nicht die Weste aufbläst, wenn sie ins Wasser springen müssen, um jemanden zu bergen. Die sind dann nur noch per Leine auszulösen. Ist allerdings auch eine blöde Situation, die Weste ist Vorschrift und auch sinnvoll, stört aber massiv bei einem Einsatz. Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#6
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Hallo Michael
Für Sonderbedingungen gibt es auch Westen, die keine Automatik haben! Da braucht man nicht irgend etwas stricken. Bei den Überprüfungen werden die Westen auch einem höheren Druck ausgesetzt, als im normalen Betrieb. Habe selber schon einige gesehen, die optisch noch ordentlich aussahen, aber bei Prüfdruch wie ein Luftballon geplatzt sind. Deswegen immer zur Prüfung geben und selber sehen, das die Automatik auf grün steht und sich der Bobbin nicht durch Luftfeuchtigkeit langsam zerlegt hat. Regelmaßige Sichtkontrolle ist genauso selbstverständlich, wie auch das Tragen. In der Backskiste oder unter dem Bett nützt sie herzlich wenig!!!
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#7
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#8
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#9
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Ich frag mich nur gerade wieso der im Wasser treibende die Weste nicht per HAnd ausgelöst hat?
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#10
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weil - an das naheliegende denkst Du immer zuletzt und grade in Lemmer passieren die unmöglichsten Sachen ( da war das doch auch mit dem nebendran reingeschleppten Ehemann, der ertrank, aber die Badeleiter nicht benutzt haben soll ) Schon komisch. Schlechte Einweisung, nicht dran gedacht, Schock wegen Kälte und dem peinlichen Gefühl, über Bord gegangen zu sein oder Mechanismus defekt ( keine Patrone drin, solls geben )....
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beste Grüße Stefan |
#11
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so ist es: Wenn eine Weste an Bord ist muss sie funktionsfähig sein. Bei einer Kontrolle - selten! - stellt man das durch den gültigen Wartungsstempel fest. Zwischenüberprüfungen zwischen den Wartungen mit Stempel halte ich für sinnvoll, absichtlich unbrauchbar gemachte Westen für Wahnsinn. Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#12
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manchmal bin ich über meinen gewachsenen Rettungsring doch froh. Muss zwar immer große Klamotten kaufen, doch da versagt nichts, Löcher bekommt er auch nicht... ...von dem gespartem Geld für Wartung und Prüfung kann ich ihn sgar noch erweitern...
Willy |
#13
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Die Westen nur mit Luft (Preßluft, Schlauch beim Test nur aufs Mundventil leicht aufgesetzt) aufblasen. Die Prüfung durch die Werkstatt "muß", sonst drückt sich die leidige Versicherung.
Aber wir hatten auch schon in der Wasserrettung eine Weste, wo die Patrone locker gerüttelt war. Ich lege vor Dienstbeginn immer die Patrone frei und prüfe die Automatik. Wer hier Münzen einbaut, sollte mal was auf den Deckel bekommen! Dafür gibt es die Automatiksperre mit Signalzeichen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#14
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Hallo,
ich wundere mich immer wieder, dass ausgerechnet bei diesem Thema so gern "gespart" wird. Wir reden bei den üblichen Wartungspreisen über weniger als 1€/Monat. Mir ist das meine Sicherheit in jedem Fall wert, WaschPo-Kontrollen hin oder her (am Bodensee zB kann das durchaus passieren). Regelmäßige Selbstkontrolle (ohne Aufblasen, wg. Feuchtigkeit) ist zusätzlich selbstverständlich.
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#15
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Soweit mir bekannt ist (SKS-Schulung), reicht es aus, die Automatikwesten selber in dem vorgeschriebenen Intervall zu prüfen und dies in einem Prüf / Wartungsbuch mit Datum und Ergebnis zu Dokumentieren. Damit ist der Pflicht, soweit du nicht der Berufsschiffahrt anghörst genüge getan.
Alexander
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Was kann sich ein Mann vom Leben erhoffen? Heisches Wascher, gute Schahnärtschte und weichesch Toilettenpapier - frei nach Terry Pratchet www.aerzte-unter-segeln.de Helfen wo sonst keiner Hilft! www.kulinarisches-blog.de Weltweit gut Essen |
#16
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Zitat:
kannst du das bitte mit einer nachvollziehbaren Quellenangabe dokumentieren. Das wäre dann ja wirklich gut. Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#17
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Hallo Uwe,
werde versuchen die Quellenangabe zu finden. Im Moment beziehe ich mich auf die mündliche Aussage unseres Ausbilders, der das auch durch das mitgebrachte Prüfbuch untermauerte. Alexander
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#18
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Kann mir nicht vorstellen, dass das reicht !
Gruß Jochen |
#19
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Zitat:
das werden wir ja zu sehen bekommen. Es wäre doch nicht schlecht, wenn das ginge. Ich werde auf der Messe jedenfalls versuchen ebenfalls etwas herauszubekommen. Gruß Uwe
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Gruß Uwe |
#20
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So habe mal versucht Licht in das Dunkel zu bringen.
- Eine explizite Regelung habe ich nicht gefunden. Das Bedeutet keine Vorschrift, die etwas über den Gebrauch von Rettungswesten im Privatbereich aussagt. Aber man kann sich das Thema erschließen: - Es handelt sich um ein Sportboot. Zitat:
Besondere Vorschriften für Rettungswesten, sofern sie an Bord sind? - Rettungswesten müssen geprüft sein, eine Prüfnummer tragen und mit einem CE-Kennzeichen oder einem GS-Zeichen versehen sein. Das ergibt sich aus der achten Verordnung des Gerätesicherheitsgestzes. Begrenzung die Lebensdauer auf 10 Jahre. Ergibt sich Ebenfalls aus dem Gerätesicherheitsgesetz. Wartung: ergibt sich nur aus dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller muß nur für die Funktion des Produktes garantieren, sofern er oder ein von Ihm Autorisierter die Rettungsweste geprüft hat. Folglich genügt im privaten Bereich eine selbst durchgeführte Wartung / Überprüfung sofern sich diese an die Herstellervorgaben hält und die Weste wie auch von einem Fachbetrieb nach erreichen des Höchstalters ausgemustert wird. Alexander
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#21
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So ähnlich sehe ich auch die Rechtslage. Jedoch könnte bei Selbst- Übetrprüfungen folgende Probleme entstehen:
- Produkthaftung Der Hersteller könnte argumentieren, dass eine Überprüfung durch Ihn nicht stattgefunden hat. Und damit sich aus der Produkthaftung entlassen? - Sorgfaltspflicht Im Falle eines Falles könnte dem Eigentümer/Schiffsführer mangelnde Sorgfaltsplficht vorgeworfen werden. Wenn die Selbstprüfungen nicht ausreichend dokumentiert werden. Nur ein Eintrag "Retunngswesten geprüft" wäre wohl zu schwach. Es müßte schon Datum und die einzelnen Prüfpunkte dokumnetiert werden: Prüfbuch
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#22
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Spätestens wenn das Boot zu Ausbildungszwecken oder anderweitigen kommerziellen Nutzung (Charter) verwendet wird, hat die See-BG noch ein Wörtchen mitzureden.
Die bestehen auf einer entsprechenden Plakette Hat man uns bei der SSS-Theorie so beigebracht. |
#23
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Zitat:
Zitat:
Es bezog sich nur auf die rein PRIVATE Nutzung nicht auf den in irgend einer Art gewerbliche Gebrauch. Alexander
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#24
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Knackpunkt ist glaube ich die "autorisierte Wartung" der Westen. Nur dann sind die Westen bis zu 10 (max. 14) Jahre "einsetzbar"
Aus dem Word-Wartungsdoc Secumar http://www.secumar.com/secumar/cgi-b...rvice_word.zip oderähnlich auch aus den Wartungsbedingungen von Secumar http://www.secumar.com/secumar/d/php/news.17.html Zitat:
Wer wirklich Interesse hat kann Fragen sicher auch beim Fachverband (Tel. oben) klären. Gruß Jochen EDIT: Secumar zur eigenverantwortlichen Überprüfung ... http://www.secumar.com/secumar/d/inf..._benutzer.html Zitat:
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#25
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Aber hier kann man die Segnungen der Produkthaftung im allgemeinen sehr gut sehen.
Zu einem ist der Hersteller über einen langen Zeitraum für sein Produkt verantwortlich und muß unter Umständen auch Schadensersatz leisten. Zum anderen sichert sich, wie in diesem Fall Secumar,der Herstellerab. Dieses tut er zum Beispiel mit einer Bedienungsanleitung nach Norm. Zum anderen schreibt er Wartungsintervalle bzw. Überprüfungen vor. Diese Überprüfungen kann man eigentlich selbst machen. Jedoch hat der Hersteller keine Möglichkeit mehr, sein Produkt regelmäßig zu sehen und auf schleichende Mängel zu rechtzeitig reagieren, z.B. mit einer Rückrufaktion. Werden die Wartungs-Bedingungen, wie diese in einer Wartungsanleitung niedergelegt sind, nicht durch den Anwender erfüllt, so ist der Hersteller größtenteils aus der Produkthaftung raus. Jetzt benutzt der Anwender die Westen auf eigenes Risiko, was wahrscheinlich zu 99,9% gut geht. Aber was passiert in den 0,01%? Da wird sicherlich die Sorgfaltspflicht ins Spiel kommen. Und da sind einige Gerichte empfindlich. Nach meiner Erfahrung nach sind Wartungs- Intervalle von 2 Jahren nicht nötig, vielleicht alle drei Jahre. Auch die Lebensdauer von max. 15 Jahren wird in der Praxis übertroffen, so meine Erfahrung. Jedoch setzen sich die Hersteller hier von Rettungsmitteln auf die absolut sichere Seite, um das Risko so klein wie möglich zu halten. Noch ein Wort zu dem Beitrag weiter oben, wg. der Wartungskosten. Natürlich ist verglichen mit anderen Kosten, die Wartung einer Weste bezahlbar. Aber wenn 5 oder 6 Westen an Bord sind, dann ist die Summe schon sehr schmerzhaft. Und nicht mit dem Verzicht auf eine Stiege Bier oder Wein bezahlbar
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