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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.01.2011, 15:39
Green Devil Green Devil ist offline
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Standard Schreibtisch "MIKAEL" von IKEA biegt sich durch - Problem mit Vermieter

Moin Moin...

ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einem kleinen Appartment eines Studentenwohnheims welches zum Teil möbliert ist. Zum Beispiel ist der Schreibtisch um den es im Folgenden geht, Eigentum der Vermieter.

Das Wohnheim wurde im September 2008 fertiggestellt. Seit März letzten Jahres wohne ich hier. Nun hat sich in den letzten Wochen die Frontleiste meines Schreibtisches gelöst, wodurch sich das Problem, dass sich der Schreibtisch durchbiegt noch verschlimmert hat. Ich habe daraufhin das Problem bei den Vermietern angezeigt. Als Antwort bekam ich ein Schreiben, in dem geschrieben war, dass nach § soundso der Mieter für entstandene Schäden im Appartment haften muss!

Schön und gut... nur habe ich keinen Schaden verursacht. Der Schreibtisch ist halt qualitativ nicht so wie es sich die Vermieter bei der Ausstattung der Appartment meiner Meinung nach wohl erhofft haben. Er besteht halt aus dünner Presspappe (alles auf den Fotos zu sehen)...

Nach weiterem hin und her schreiben wurde der Schreibtisch gestern vom Hausmeister "notdürftig" mit einer Holzleiste von innen verstärkt und der die Frontleiste wieder festgeklebt. Die Vermieter sind aber mit dem Ergebnis nicht zufrieden, da die Durchbiegung immer noch deutlich vorhanden ist. Daraufhin habe ich heute Besuch von der zuständigen Mitarbeiterin und zwei Hausmeistern erhalten die das ganze nochmal zusammen in AUgenschein genommen haben.

Ergebnis ist weiterhin... Die Vermieter sind der Meinung, dass ich den Schaden zu ersetzen habe. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich keinen Schaden verursacht habe (es sei denn am Schreibtisch sitzen und arbeiten ist beschädigen) und sehe es deshalbt nicht ein, den Tisch zu ersetzen. Nun wurde mir heute mitgeteilt, dass die ganze Sache an die Rechtsabteilung weitergegeben wird, da ich mich wie gesagt weigere zu zahlen.

Was meint ihr dazu? Wer ist im Recht (rechtlich gesehen)? Kennt ihr vielleicht den Schreibtisch von IKEA für wahnsinnige 59,00€ (eigentlich ist der Tisch es garnicht wert so viel Zeit damit zu verschwenden und sich darüber aufzuregen, aber es geht halt ums Prinzip^^). Hat jemand vielleicht das gleiche Problem?

LG
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  #2  
Alt 20.01.2011, 15:48
Benutzerbild von Jeb
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Dies scheint der typische Ärger mit privaten Vermietern zu sein. Bei einer Genossenschaft würde dies nicht passieren.

Meine Meinung: Der Schaden scheint durch eine übliche Benutzung entstanden zu sein und somit muss der Vermieter, wenn der Schreibtisch Gegenstand der Vermietung ist, dieses auch wieder so herstellen, dass ein ordnungsgemäßer Gebrauch möglich ist. Gleiches gilt für Wasserhähne, Eltroherde, Teppichböden etc.

Über google wirst du mit Sicherheit ein haufen Infos und auch Urteile finden. Mir fehlt die Zeit und Lust zum suchen.
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  #3  
Alt 20.01.2011, 15:49
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Markus Nbg Markus Nbg ist offline
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... In dem Fall würde ich bezahlen, auch wenn es heisst "im Zweifel für den Angeklagten".
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Markus

es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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  #4  
Alt 20.01.2011, 15:51
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Jeb Jeb ist offline
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Zitat:
Zitat von Markus Nbg Beitrag anzeigen
... In dem Fall würde ich bezahlen, auch wenn es heisst "im Zweifel für den Angeklagten".
warum?
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  #5  
Alt 20.01.2011, 15:55
Green Devil Green Devil ist offline
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Zitat:
Zitat von Markus Nbg Beitrag anzeigen
... In dem Fall würde ich bezahlen, auch wenn es heisst "im Zweifel für den Angeklagten".
warum? würde mich auch interessieren... habe das noch gerade gefunden... http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=26624 dort steht...

Verschenke ein Jahr alten Ikea Schreibtisch " Mikael"

Der Tisch ist schwarz und besteht aus Holz. Habe ihn ohne Glasplatte gekauft, daher biegt er sich vorne etwas durch.
Aufgrund meines Auslandsjahres nun gratis zu haben!

Hab noch zwei weitere Einträge gefunden, wo beschrieben wird, dass sich der Tisch durchbiegt...
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  #6  
Alt 20.01.2011, 15:55
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sind Möbel von dem Hersteller benutzbar ?
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LG. Hans
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  #7  
Alt 20.01.2011, 15:56
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Dies scheint der typische Ärger mit privaten Vermietern zu sein. Bei einer Genossenschaft würde dies nicht passieren.
Es ist eine GmbH & Co. KG... also eine Gesellschaft...
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  #8  
Alt 20.01.2011, 16:01
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Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da zahlen musst. Ich gebe Dir aber den Tipp: Werde Mitglied in Mieterschutzbund, da bekommst Du genau bei solchen Problemen direkte Hilfe.
__________________
Liebe Grüße,

Jörg


- Boot statt Böller! -
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  #9  
Alt 20.01.2011, 16:14
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Hi,

ich hab keine Ahnung, was Du auf dem Tisch getrieben hast, aber bei normaler Beanspruchung biegt der sich nicht durch!
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  #10  
Alt 20.01.2011, 16:24
Green Devil Green Devil ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Hi,

ich hab keine Ahnung, was Du auf dem Tisch getrieben hast, aber bei normaler Beanspruchung biegt der sich nicht durch!
Haha... nichts getrieben... da ich meistens am Laptop arbeite stütze ich meine Ellenbögen auf. Hab mal n Waage untergestellt... Sind 15 - 20 Kg die da als Belastung entstehen. Und dass die paar Millimeter Presspappe das nach einiger Zeit nicht mehr mitmachen ist wohl logisch oder?

Wie kannst Du das eigentlich beurteilen?
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  #11  
Alt 20.01.2011, 16:29
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist gerade online
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Hi,

ich hab keine Ahnung, was Du auf dem Tisch getrieben hast, aber bei normaler Beanspruchung biegt der sich nicht durch!
Hast du auch einen? Wieso wird sogar im Netz von ähnlichen Problemen mit diesem Modell berichtet? Ist wohl die Serienstreuung...
__________________
gregor

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  #12  
Alt 20.01.2011, 16:32
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Zitat:
Zitat von Green Devil Beitrag anzeigen
Wie kannst Du das eigentlich beurteilen?

Weil ich den Gleichen habe
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  #13  
Alt 20.01.2011, 16:35
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Weil ich den Gleichen habe
bei dem sich auch die Frontleiste gelöst hat? Wie gesagt, dadurch ist das ganze noch schlimmer geworden... Und ich weiß nicht wie lange Du deinen Tisch schon hast... aber der hier ist 2 1/2 Jahre alt... und gib mal IKEA MIKAEL biegt sich bei google ein... da kommen wie bereits erwähnt mehrere Einträge
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  #14  
Alt 20.01.2011, 16:38
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gibt ikea nicht mehr als 2 jahre garantie?
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  #15  
Alt 20.01.2011, 16:39
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Ich würde den Vermieter schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) dazu auffordern den Schreibtisch binnen 2 Wochen zu erneuern oder fachgerecht zu reparieren. Du musst androhen, dass, falls dies bis dahin nicht geschieht, du einen neuen Schreibtisch gleicher Bauart beschaffen würdest und den Betrag plus Transportkosten dem Vermieter in Rechnung stellen, d.h. von der nächsten Miete abziehen wirst. Du musst auch androhen den alten Schreibtisch zu entsorgen, wenn er nicht binnen einer Woche nach Fristablauf abgeholt wird. Dazu bist du berechtigt.

Ich vermute es wird nichts geschehen, weil der Wert zu gering ist, und du wirst einen Schreibtisch beschaffen und von der Miete abziehen können.

Vermeide zukünfig mündliche Diskussionen und zeige durch Briefe, dass du es Ernst meinst.

Bei dem neuen Schreibtisch würde ich gleich im Baumarkt eine passende Platte zurecht schneiden lassen und von unten vollflächig mit der Schreibtischplatte verkleben. Den alten Schreibtisch würde ich nicht entsorgen, sondern Ikea hinstellen und Ersatz verlangen. Das geht auch ohne Rechnung.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.

Geändert von sailor0646 (20.01.2011 um 16:46 Uhr)
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  #16  
Alt 20.01.2011, 16:41
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Minderwertige Artikel erfüllen nicht den ihnen zugedachten Zweck.

Die Durchbiegung der Platte ist bei dem Material ohne Glasplatte wohl zu erwarten, lass dasdoch mal von einem Kommilitonen der entsprechenden Fachrichtung (Statik) durchrechnen und reiche das ein.

Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
...
Vermeide zukünfig mündliche Diskussionen und zeige durch Briefe, dass du es Ernst meinst.
Nur schriftlich ist nachvollziebar und belegbar. Richtig.
__________________
gregor

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  #17  
Alt 20.01.2011, 16:44
Green Devil Green Devil ist offline
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Ich würde den Vermieter schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) dazu auffordern den Schreibtisch binnen 2 Wochen zu erneuern oder fachgerecht zu reparieren. Du musst androhen, dass, falls dies bis dahin nicht geschieht, du einen neuen Schreibtisch gleicher Bauart beschaffen würdest und den Betrag plus Transportkosten dem Vermieter in Rechnung stellen, d.h. von der nächsten Miete abziehen wirst. Du musst auch androhen den alten Schreibtisch zu entsorgen, wenn er nicht binnen einer Woche nach Fristablauf abgeholt wird. Dazu bist du berechtigt.

Ich vermute es wird nichts geschehen, weil der Wert zu gering ist, und du wirst einen Schreibtisch beschaffen und von der Miete abziehen können.

Vermeide zukünfig mündliche Diskussionen und zeige durch Briefe, dass du es Ernst meinst.
Das Ding ist ja, der Vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich den Tisch ersetze...

Was dabei komisch ist, sie würden mir mit Bestellung und Aufbau etc. entgegenkommen!!! Für mich eine Art Schuldeingeständnis. Denn wenn ich als Vermieter einen Schaden durch den Mieter habe, dann wäre ich nicht hilfsbereit und würde Bestellung und Aufbau des neuen Möbels übernehmen. Die wollen einfach dass ich deren Schrott gegen was vernünftiges austausche...
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  #18  
Alt 20.01.2011, 16:46
Green Devil Green Devil ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Minderwertige Artikel erfüllen nicht den ihnen zugedachten Zweck.

Die Durchbiegung der Platte ist bei dem Material ohne Glasplatte wohl zu erwarten, lass dasdoch mal von einem Kommilitonen der entsprechenden Fachrichtung (Statik) durchrechnen und reiche das ein.



Nur schriftlich ist nachvollziebar und belegbar. Richtig.
Hat hier nicht einer n Peilung von soner Rechnung? Wir ham hier keine Statiker^^ nur Nautiker und Wirtschaftler^^
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  #19  
Alt 20.01.2011, 16:49
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Libertad Libertad ist offline
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Drehe den Spieß doch um: du hasst dich beim arbeiten an dem völlig ungeeigneten und dadurch defekten Schreibtisch verletzt.......
__________________
Gruß
Ewald
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  #20  
Alt 20.01.2011, 16:50
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Pseudonymloser Pseudonymloser ist offline
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Zitat:
gibt ikea nicht mehr als 2 jahre garantie?
genau, schildere es mit dem verweis auf den link mal ikea

ich habe selbst keine möbel aus der manufaktur, bin mir aber sicher, die werden sich melden...

...ein bekannter hatte ein problem mit einem kleiderschrank (brett gebrochen) die haben nicht lange gefackelt und einen neuen kleiderschrank geschickt, kostenlos

und deinen vermieter informierst du, das du dich informierst (mögen dir noch zeit geben), denn noch bist du ja nicht ausgezogen

wer sich wehrt, muss mit gegenwehr rechnen.

wegen solch einer lapalie würde ich nicht so einen stress machen (meine meinung)
__________________

"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #21  
Alt 20.01.2011, 16:50
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat von Green Devil Beitrag anzeigen
Kennt ihr vielleicht den Schreibtisch von IKEA für wahnsinnige 59,00€ (eigentlich ist der Tisch es garnicht wert so viel Zeit damit zu verschwenden und sich darüber aufzuregen, aber es geht halt ums Prinzip^^). Hat jemand vielleicht das gleiche Problem?

LG

Das ist ja echt traurig, wegen 59,-- EUR........ Wenn das Mobiliar mitvermietet wird, kann man jawohl davon ausgehen, dass es auch benutzt wird...... Sollen die einen neuen Tisch hinstellen, ist doch echt lächerlich. Kann mir nicht vorstellen, dass die das einklagen.....
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #22  
Alt 20.01.2011, 16:51
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von Green Devil Beitrag anzeigen
Das Ding ist ja, der Vermieter verlangt jetzt von mir, dass ich den Tisch ersetze...

Was dabei komisch ist, sie würden mir mit Bestellung und Aufbau etc. entgegenkommen!!! Für mich eine Art Schuldeingeständnis. Denn wenn ich als Vermieter einen Schaden durch den Mieter habe, dann wäre ich nicht hilfsbereit und würde Bestellung und Aufbau des neuen Möbels übernehmen. Die wollen einfach dass ich deren Schrott gegen was vernünftiges austausche...
Die Forderung des Vermieters kannst du getrost ignorieren. Ein Rechtstsreit wäre für die viel zu teuer. Einem eventuellen Mahnbescheid aber unbedingt termingerecht widersprechen. Da kommt garantiert nichts mehr nach.

Die wollen nur naive, junge Mieter ins Bockshorn jagen. Bleib hart, wir unterstützen dich!
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Gruß, Alfred

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  #23  
Alt 20.01.2011, 16:52
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bei dem sich auch die Frontleiste gelöst hat? Wie gesagt, dadurch ist das ganze noch schlimmer geworden... Und ich weiß nicht wie lange Du deinen Tisch schon hast... aber der hier ist 2 1/2 Jahre alt... und gib mal IKEA MIKAEL biegt sich bei google ein... da kommen wie bereits erwähnt mehrere Einträge
Meiner ist 5 Jahre alt, hab ihn allerdings noch nie als Stuhl benutzt. Wahrscheinlich hast Du das Teil bereits vorgeschädigt übernommen.
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  #24  
Alt 20.01.2011, 16:52
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Ich wäre ja zunächst davon ausgegangen, dass die Durchbiegung an sich ergonomisch zur Gelenkentlastung konstruktiv gewollt / vorgesehen ist, aber dass sich dabei die vordere Leiste löst ist wohl ein Mangel.

Ja solche Statiker gibt es hier bestimmt, zumindest Leute die das überzeugend berechnen könnten.
__________________
gregor

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  #25  
Alt 20.01.2011, 16:58
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Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ich wäre ja zunächst davon ausgegangen, dass die Durchbiegung an sich ergonomisch zur Gelenkentlastung konstruktiv gewollt / vorgesehen ist, aber dass sich dabei die vordere Leiste löst ist wohl ein Mangel.

Ja solche Statiker gibt es hier bestimmt, zumindest Leute die das überzeugend berechnen könnten.
Über Biegemomente und Elastizitätsmodule haben wir auch schon in Physik gesprochen... aber da steig ich nicht so durch, dass ich das wirklich stichfest ausrechnen und den Mangel damit belgen könnte...
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