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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 24.01.2011, 12:08
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
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Standard Holztransport auf dem Bootsanhänger????

Hi Leute!

Es ist ja allseits bekannt, daß auf den steuerfreien Bootsanhängern nur Boote usw. transportiert werden dürfen? Wie ist es, wenn ich mit dem Bootstrailer Holz hole, daß mal ein Boot werden soll? Darf ich das???? Weiß es jemand???

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #2  
Alt 24.01.2011, 12:10
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Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Ich würde es von der rechtlichen Würdigung so sehen, dass ein Stück Holz kein Sportgerät im Sinne der Steuerbefreiung für Sportgeräteanhänger ist; auch wenn daraus später das Boot wird.

In der Praxis würde ich es einfach machen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 24.01.2011, 12:11
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Fred Fred ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Weiß es jemand???

Viele Grüße
blondini
Du hast Dir die Frage bereits selbst beantwortet ......
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #4  
Alt 24.01.2011, 21:44
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
Captain
 
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Standard

Bekannte von uns haben mit ihrem pferdeanhaenger mal Heu geholt, und sind fast wegen Steuerhinterziehung dran gewesen. Das ist kein Witz, das ist deutschland
__________________
Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
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  #5  
Alt 26.01.2011, 13:54
MIWO MIWO ist offline
Deckschrubber
 
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Standard ..lass es..

Hi Blondini,

würde es einfach lassen, denn die Jungs von grün-weiß (manchmal sind die auch schon blau-weiß) finden es sicher nicht ok.

Leih Dir einen Transporthänger ...

Gruss Michael
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  #6  
Alt 26.01.2011, 14:13
Benutzerbild von Jeb
Jeb Jeb ist offline
Commander
 
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Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi Leute!

Es ist ja allseits bekannt, daß auf den steuerfreien Bootsanhängern nur Boote usw. transportiert werden dürfen? Wie ist es, wenn ich mit dem Bootstrailer Holz hole, daß mal ein Boot werden soll? Darf ich das???? Weiß es jemand???

Viele Grüße
blondini
Binde sie zum Floss zusammen und dann mehrere Flösse übereinander
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  #7  
Alt 26.01.2011, 14:34
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi Leute!

Es ist ja allseits bekannt, daß auf den steuerfreien Bootsanhängern nur Boote usw. transportiert werden dürfen? Wie ist es, wenn ich mit dem Bootstrailer Holz hole, daß mal ein Boot werden soll? Darf ich das???? Weiß es jemand???

Viele Grüße
blondini
Nein.
Sportanhänger sind nicht automatisch steuerlich befreit, sondern man beantragt bei der Zulassung: ein Grünes-Nutzkennzeichen für den alleinigen Transport des dafür vorgesehenen Sportgeräts. Will man allgemeine Güter transportieren, wird ein Schwarzes-Kennzeichen gewählt
Wird man erwischt, ist es Steuerhinterziehung.

Du kannst bei deinem FA gegen geringe Gebühr, eine zeitliche Ausnahmegenehmigung beantragen -dann bist du auf der sichereren Seite.

Es gibt hier im BF einige Stränge dazu zu lesen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #8  
Alt 26.01.2011, 14:35
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mariot mariot ist offline
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Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
Bekannte von uns haben mit ihrem pferdeanhaenger mal Heu geholt, und sind fast wegen Steuerhinterziehung dran gewesen. Das ist kein Witz, das ist deutschland
Und das alles um 12 Euro pro Jahr Steuer zu sparen.....Auch typisch Deutsch(land) ebend.

Gruß Mario
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  #9  
Alt 26.01.2011, 14:39
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von mariot Beitrag anzeigen
Und das alles um 12 Euro pro Jahr Steuer zu sparen.....Auch typisch Deutsch(land) ebend.

Gruß Mario


...pro Tonne 37€/a.

Aber Recht hast Du trotzdem.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #10  
Alt 26.01.2011, 17:14
JohnB JohnB ist offline
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Mißbrauch eines Sportbootanhängers ist nicht nur Steuerhinterziehung, sondern vorallem "Fahren ohne Zulassung", weil der Anhänger für andere Zwecke nicht mehr zulassungsfrei ist.

Da kann man richtig gut Punkte in Flensburg sammeln.
__________________
Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 27.01.2011, 08:28
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Leute Ihr bringt mich auf Gedanken. Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich meinen Bootstrailer leer ziehe, weil das Boot im Wasser ist? Dann transportiere ich doch Luft und kein Boot. Au Mann, dieses Paragraphenschaisse nervt.

Viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #12  
Alt 27.01.2011, 09:20
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Leute Ihr bringt mich auf Gedanken. Ist es Steuerhinterziehung, wenn ich meinen Bootstrailer leer ziehe, weil das Boot im Wasser ist? Dann transportiere ich doch Luft und kein Boot. Au Mann, dieses Paragraphenschaisse nervt.

Viele Grüße
blondini
Verstehe ich nicht?

Wenn Güter auf der Straße bewegt werden, bezahlt man Steuern.

Du hast bei der Zulassung absichtlich versichert, dass Du ausschließlich ein Sportgerät und kein Gut beförderst und Trailer/ Boot sozusagen: eine Einheit sind. Für diese Aussage wurdest du mit Steuerfreiheit belohnt.

Nun möchtest du dich daran nicht halten und schimpfst über andere?

Ein 2 Tonnen Trailer kostet keine 75 Euro im Jahr. Melde den Kram um und du kannst transportieren was immer du willst.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #13  
Alt 27.01.2011, 21:25
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Hallo blondini,
wenn du glaubhaft machen kannst daß das Holz zusammen gebaut ein Boot oder ein Floß ergibt könntest du mit der Nummer durch kommen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #14  
Alt 27.01.2011, 22:07
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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9.018 Danke in 3.815 Beiträgen
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Mit einem steuerbefreiten Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen kann alles transportiert werden was direkt mit dem Sport zu tun hat. Also auch Material für das Boot oder den Hafen/Steg.

Wenn der Herr Polizei das anders sieht, kann man ihm anbieten das vor gericht zu klären...
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
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  #15  
Alt 27.01.2011, 22:18
Benutzerbild von holsteinerjung
holsteinerjung holsteinerjung ist offline
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Das haben meine bekannten auch gedacht, und gelöhnt.
__________________
Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
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  #16  
Alt 28.01.2011, 08:07
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
[..]
Du hast bei der Zulassung absichtlich versichert, dass Du ausschließlich ein Sportgerät und kein Gut beförderst und Trailer/ Boot sozusagen: eine Einheit sind. Für diese Aussage wurdest du mit Steuerfreiheit belohnt.
[..]
Es geht sogar noch weiter. Die Stuerfreiheit ist nicht das alleinige Problem, denn

der Anhänger ist gar nicht zugelassen!

Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. [..]
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
[..]
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten [..], wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

Wer sich ein grünes Kennzeichen besorgt hat, nutzt die Ausnahme, daß der Sportanhänger gar nicht zugelassen werden muß.

Wer den Sportanhänger dafür zweckentfremdet, müßte ihn zulassen, fährt also ohne Zulassung. Folge: Sofortiges Ende der Fahrt, 50 EUR + 3 Punkte.

Ein Holzstapel ist (noch) kein Sportgerät.

Ein Analogon zum Bootsbauholz wäre ein zugelassenes Straßenmotorrad, das zur reinen Rennmaschine umgebaut werden soll. Noch ist das Mopped dann kein Sportgerät, weshalb der Sportanhänger (auf dem nur Rennmaschinen transportiert werden dürften) zweckentfremdet wäre.

@Jan: Die Rechtslage ist eindeutig. Erlaubt ist nur "Beförderung von Sportgeräten" - kein Stegmaterial etc.
__________________
Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 28.01.2011, 08:11
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wer sich ein grünes Kennzeichen besorgt hat, nutzt die Ausnahme, daß der Sportanhänger gar nicht zugelassen werden muß.
Die gibt es bei uns seit langem nicht mehr.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #18  
Alt 28.01.2011, 08:25
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
[grünes Kennzeichen] Die gibt es bei uns seit langem nicht mehr.
Fred, vor wieviel Jahren bist Du denn aus Deutschland ausgewandert?
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV

§9 Besondere Kennzeichen
(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Abs. 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen)
__________________
Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 28.01.2011, 08:37
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@JohnB
Nicht richtig, denn ein Sportmotorrad darf durchaus auch zugelassen sein. Manchmal muss es das sogar. Und trotzdem darfst du es auf einem Sportgeräteanhänger für Motorräder transportieren.
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  #20  
Alt 28.01.2011, 08:38
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thomas020370 thomas020370 ist offline
Fleet Captain
 
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929 Danke in 416 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Fred, vor wieviel Jahren bist Du denn aus Deutschland ausgewandert?
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV

§9 Besondere Kennzeichen
(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Abs. 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen)
Jetzt habe ich aber einen Anhänger zu Sportzwecken (geschlossen, Pferd), für den ich definitiv keine Steuern zahle, der aber trotzdem ein schwarzes Nummernschild hat (in der Tat gab es bei uns zur Zeit der Traileranmeldung keine Zuteilungen grüner Nummernschilder !). Die anderen Pferdeanhänger auf unserem Hof haben grüne und auch schwarze Nummernschilder.

Wie ist das denn in meinem Fall : darf ich Güter im Pferdehänger transportieren ?

Ach ja : und wenn nicht (weil ja steuerfrei), was ist dann mit den Sportgeräten aus dem Fitness-Studio ? Darf ich die im "Anhänger für Sportzwecke ..." transportieren ?

LG
Thomas
__________________
Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #21  
Alt 28.01.2011, 09:02
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Bei mir im Schein steht: ..."SDAH f. Sportgeraerte -Bootstransporter."

Auf dem Hänger darf ein Boot...zusätzlich auf dem Boot dürfen noch Sachen mitgeführt werden die zu dessen Betrieb erforderlich sind.
Alles andere ist tabu.

Wenn jemand andere belegbare Einsichten und Auslegungen hat. Unbedingt posten.

PS
Die Zulassungsfähigkeit kontrolliert die Polizei. Ein Steuervergehen der Zoll.
Wie die Waspassiertdannmaschine zuschlägt, wenn man erwischt wird, steht in den Sternen. Es kann von einfachem: "Du Du" bis zur Amtshilfe aller staatlichen Instutitionen sein.

Ein Trailerreiseboot würde ich niemals Grün zulassen. Auf eine nächtliche Grundsatzdisskusion mit einem schlecht gelaunten Beamten -fernab der Heimat, hätte ich keinen Bock.

Ob ein Bootsbausatz auf einem Bootstrailer wirklich ok ist. ich würde mir längere Fahrten bestimmt verkneifen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #22  
Alt 28.01.2011, 09:25
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Diese Diskussion über SGA haben wir hier regelmäßig
und sie enden immer gleich.
Oder hat jemand etwas wirklich neues?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #23  
Alt 28.01.2011, 09:29
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Bei mir im Schein steht: ..."SDAH f. Sportgeraerte -Bootstransporter."

Auf dem Hänger darf ein Boot...zusätzlich auf dem Boot dürfen noch Sachen mitgeführt werden die zu dessen Betrieb erforderlich sind.
Alles andere ist tabu.
So und nicht anders.

Besonders mutig finde ich immer das Verladen von Campingmöbeln oder 2-3 Renn- oder Montainbikehalter auf der Deichsel.

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
[..]
Ein Trailerreiseboot würde ich niemals Grün zulassen. Auf eine nächtliche Grundsatzdisskusion mit einem schlecht gelaunten Beamten -fernab der Heimat, hätte ich keinen Bock. [..]
Was sollte der Ausländer bemängeln? Eine separate Anhängerversicherung ist das Maximale, was er fordern könnte.
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 28.01.2011, 09:31
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checki checki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen


Was sollte der Ausländer bemängeln? Eine separate Anhängerversicherung ist das Maximale, was er fordern könnte.
Er wundert sich über das andersfarbene Kennzeichen und klaut Dir Urlaub.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #25  
Alt 28.01.2011, 09:39
JohnB JohnB ist offline
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Boot: Hellwig Milos
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Warum sollte er sich über die Farbe wundern?

Dann hätten ja Belgier oder Niederländer grundsätzliche Probleme.

Wesentlich ist doch: das Kennzeichen hat eine deutsche Siegelmarke und die amtliche Papiere dazu gibt's auch.

Sonst könnte man gleich befürchten, daß sich der fremde Grenzer über die Existenz eines Anhängers wundert.
__________________
Beste Grüße

John
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