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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Gewichtsangabe realistisch?
Hallo mein Boot Shetland 535 soll laut Hersteller 364 kg liegen. Mein Motor hat 90 kg simma bei 450 + meine anbauten 50 kg simma bei 500kg.
Das Problem ist, ich habe den neuen (kastrierte Variante des normalen) Führerscheins. Ich darf kein Anhänger ziehen der ein zgg von mehr als 750 kg hat. Wenn die rechnung da oben stimmt würde ein ungebremster Trailer ( 750 kg reichen). Den dürfte ich also fahren. . kann man den angeben von Shetland trauen. ach ja wenn noch einer ein passenden Trailer hat dann anbieten mfg Heiko |
#2
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Hi,
Das Gewicht vom Sprit im Tank darfst du auch nicht vergessen und es kommt natürlich auch auf das Eigengewicht des Trailers an. ansonsten müsstest du halt gewisse Teile im Auto transportieren wenns an ein paar Kilo harpert. |
#3
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Am einfachsten: wiegen.
Hat jedes Kieswerk und Mülldeponie z.B. gegen meist kleinen Unkostenbeitrag verwendbar. Ansonsten: das ist schon alles sehr knapp imho für ein 5,30m Boot. Bernd PS: rein aus dem Bauch heraus: es reicht nicht. Wahrscheinlich so um die 50-100kg.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#4
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Re: Gewichtsangabe realistisch?
Zitat:
schau mal hier: http://home.arcor.de/duwbiedermann/Trude/trudedaten.htm Unser Trailer hatte 1000 Kg, hat nicht gereicht, habe eine neue 1500 Kg Achse untergebaut.
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Gruß Wolfgang Eins kann mir keiner nehmen, und das ist die pure Lust am Leben |
#5
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Zitat:
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#6
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...du darfst mit dem neuen Führerschein B auch Anhänger fahren, die schwerer sind als 750 kg....
aber... dasZugfahrzeug muss schwerer sein als der Anhänger und zusammen höchstens 35oo kg zul.Ges.gew.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#7
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Gewichtangaben von Herstellern sind grundsätzlich mit Vorsicht zu geniessen, es sei denn, sie stehen so beim Neukauf als zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag. Die meisten Boote sind erheblich schwerer als angegeben. Mein "marsvin" soll lt. Hersteller 750kg wiegen, Trailer 250kg, zul. Gesamtgewicht des Trailers 1200kg, gewogen mit ausgeräumtem Boot (keine Batterie, kein Kraftstoff, kein Wasser, kein Wekzeug) 1380kg. Ich würde da keine Experimente machen. Im Zweifel ist schnell das zulässige Zuggewicht des Autos überschritten oder es fehlt gar die erforderliche Fahrerlaubnis: sehr teuer,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#8
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Was spricht denn dagegen das den Anhägerschein machst, dann darfste auch gebremst und mit Tandemachse.
Und eine Investition für die Zukunft isses auch noch. Es gibt ja so viele schöne grössere Boote. Gruß Jörg
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Mein Boot ist ein Loch im Wasser, in das ich mein Geld werfe. |
#9
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der Anhänger schein ist wirklich kein Problem ist ja nur eine Praktische Prüfung. Vorher ein paar fahrstunden genommen, wo ich glaube ich die meiste Zeit nur Rangieren geübt hat man aber schnell raus wenn man das prinzip einmal verstanden hat. Kann man auf dem Hof dann noch was üben dann ist die Prüfung kein Problem.
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gruß, Christoph |
#10
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Re: Gewichtsangabe realistisch?
Zitat:
welches Zugfahrzeug hast du denn? Darfst du damit 750 kg ungebremst ziehen? Die meisten Mittelklassewagen dürfen ungebremst keine 750 kg ziehen. Sogar bei einem 130PS TDI Passat ist ungebremst bei 650 kg Schluss. Meiner Meinung nach sollten die Trailerhersteller auch in der unteren Klasse gebremste Trailer anbieten. Es käme der Fahrsicherheit bestimmt zugute. Gruß Bernd
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#11
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hi Heiko112,
würde nie einen Hänger fahren der keine Auflaufbremse oder Handbremse hat. Du siehst immer alt aus wenn was passiert. Mach lieber den Schein. Haste was fürs Leben ( dein Eigenes und das deiner Mitmenschen). Gruß aus dem fönigen München Christoph
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#12
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..ich habs oben doch schon mal geschrieben... er braucht den BE nicht....
wenn er einen vernünftigen Trailer nimmer etwa mit 1000 kg und ein Zugfahrzeug mit 1100 kg ... .dann hat er ein Gesamtgewicht von 2,1 und bis 3,5 darf er ziehen (wenn das zugfahrzeug schwerer ist als der hänger).
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#13
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Hallo Heiko 112
Bei uns in Österreich gibt es Ausnahmeregel für Boot und Anhängergespanne. Erkundige Dich einmal bei Deiner zuständigen Behörde. Ich glaube das gilt auch für Euch.Angeblich EU-weit
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. Gruß Herbert |
#14
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Zitat:
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LG Michael |
#15
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Hi nochmal
Also ich muss mich mit meinem Führerschein an 3 sachen halten.
Anhänger nicht über 750 kg zgg. Fahrzeug und zgg. des Anhängers zusammen nicht über 3500 kg. Und der Anhänger darf nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeuges. Also bräuchte ich bei einen Anhänger über 750 kg Be. Aber es gibt neuigkeiten. Man kann ohne Probleme einen gebremsten Anhänger z.b. 900 kg zgg. ablasten auf 750 kg. Dann wird im Fahrzeugbrief vermekt das der Anhänger ein max zgg von 750 kg hat. mfg Heiko |
#16
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Re: Hi nochmal
Zitat:
Hilft aber alles nichts wenn du dann trotzdem mehr gewicht dran hängen hast als du fahren darfst. Das Boot würde dann evtl zwar auf den Hänger passen und nach papieren dürftest du den auch fahren aber wenn mal gewogen wird oder gar was passiert siehst du alt aus. |
#17
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Re: Hi nochmal
Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#18
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mal schnell nachgegooglet
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) aber das wurde ja so ind er Art auch schon zuvor geschrieben |
#19
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Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#20
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...dann fährst du garantiert mit einem überladenen trailer... !!
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#21
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Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#22
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Re: Hi nochmal
...nicht Du Bernd.... sondern Heiko112....
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#23
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für die ganz langsamen nochmals anders gesagt.
Der Trailer darf beim Führerschein der Klasse B max so schwer sein wie das im Kfz Schein aufgeführte Leergewicht des Zugfahrzeuges. Hast du ein Auto das leer 1300 Kg wiegt ( Mittelklasse ab Golf etc)dann darf auch der gebremste Hänger ein ZGG von 1300 Kg haben. Mit einem 5er oder E kalsse ( ca 1800 kg) dürftest du auch einen 1700 Kg Trailer ziehen( egal ob Tandem oder Singleachse) ziehen. Darf in der Summe nur nicht mehr werden als 3500 Kg. Diese Zusatzkausel haben wir wohl der Wohnwagenlobby zu verdanken, denn ohne diesen Zusatz mit dem Leergewicht des Zugwagens würden die wohl an EU Führerscheinbesitzer keinen Wohnwagen mehr verkaufen können. Und Trailer immer eine Nummer größer kaufen als der Händler vorschlägt. Es gibt kein mir bekanntes Gespann, was die Rechnung : Leergewicht laut Hersteller+ Trailer, + bekannte Einbauten auf der Waage bestätigt. Der BE Schein ist übrigens kein Kunst und in ein paar Wochen und mit wenigen Fahr ( rangier)stunden erledigt.
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Gruß Olli |
#24
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Zitat:
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#25
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Zitat:
...denn ich der Fahrschule lernst man nicht das fahren, das lernt man auf der Straße In andern Ländern wird für unsere Begriffe chaotischer gefahren als bei uns, es passieren aber weniger Unfälle. Oder sind die schlauer als wir??? Gruß Bernd
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
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