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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 06.02.2011, 18:33
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pick-up-lui pick-up-lui ist offline
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Standard Fahrräder auf Bootstrailer?

Moinsen!

Darf man auf einem Trailer mit grünem Kennzeichen zusätzlich zum Boot auch Fahrräder mitnehmen, z.B. auf einem geeigneten Träger auf der Deichsel (Gewicht muß natürlich passen)?
__________________
Und immer eine handbreit Wasser unter der Fußmatte, ääh unterm Kiel!

Gruß Ralf
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  #2  
Alt 06.02.2011, 18:37
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lachshunter lachshunter ist offline
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Standard

Moin,

gesetzlich (Last) Ja....steuerlich betrachtet Nein (Sportgeräteanhänger)...geh mal in die Suchfunktion...da gibt es "unendlich" viele Tröts drüber.

Gruß, Frank.
__________________
Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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  #3  
Alt 06.02.2011, 18:42
Benutzerbild von s.chiemsee
s.chiemsee s.chiemsee ist offline
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Ich glaube steuerlich gesehen könntest Du sogar wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
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Eine Reise von tausend Meilen beginnt auch nur mit einem einzigen Schritt.
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VG
Stefan
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  #4  
Alt 06.02.2011, 19:00
wotan01 wotan01 ist offline
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Da bin ich aber nicht so sicher ! Der Anhänger ist für Sportzwecke.
So wie ich das rauslese, transportiert er das Bot auf dem Trailer und hat noch Fahrräder drauf.
Auch Fahrräder sind Sportgeräte.
Ich glaube nicht , daß er da Ärger bekommt.
Du bekommst auch keinen Ärger, wenn du im Boot Angelgerätschaften transportierst.
Solange das Boot dabei ist ist das kein Problem.
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  #5  
Alt 06.02.2011, 19:13
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Ich habe auch einen Bootsanhänger (ARCO 450kg), der mit einer Motorrad und Fahradschiene versehen wurde. Der Trailer hat ein schwarzes kennzeichen und Steuerpflichtig. In den Papieren steht aber trotzdem noch Bootsanhänger für Sportzwecke.
__________________
Gruß Carsten
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  #6  
Alt 06.02.2011, 19:18
Benutzerbild von s.chiemsee
s.chiemsee s.chiemsee ist offline
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
Da bin ich aber nicht so sicher ! Der Anhänger ist für Sportzwecke.
So wie ich das rauslese, transportiert er das Bot auf dem Trailer und hat noch Fahrräder drauf.
Auch Fahrräder sind Sportgeräte.
Ich glaube nicht , daß er da Ärger bekommt.
Du bekommst auch keinen Ärger, wenn du im Boot Angelgerätschaften transportierst.
Solange das Boot dabei ist ist das kein Problem.
Wie schon gesagt, ich bin mir nicht ganz sicher.

Aber auch ich habe in meinem Fahrzeugschein stehen: Bootsanhänger für Sportzwecke.

Daraus verstehe ich, dass sich dieser Anhänger nur auf den Bootssport erstreckt und somit nicht auf Räder.
Aber ich kann das vielleicht auch falsch interpretieren.
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  #7  
Alt 06.02.2011, 19:25
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Hallo,

diese Treads und solche mit ähnlichen Themen gibts schon zu hauf. Und immer melden sich Skeptiker, die ein Fahrrad o.ä. als Grundlage für Steuerhinterziehung anführen.

Allerdings hat sich in keinem der mir bekannten Treads schon einmal jemand geoutet, der wegen so was angezeigt wurde.

Wenn du aber aller letzte Sicherheit haben wilslt, dann ruf doch einfach bei deiner Zulassungstelle an.

Ansonsten, so halte ichs: drauf was ich brauche unter Berücksichtigung ordentlicher Ladungssicherung und des zGg.

Gruß Jürgen
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Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #8  
Alt 06.02.2011, 19:31
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
diese Treads und solche mit ähnlichen Themen gibts schon zu hauf. Und immer melden sich Skeptiker, die ein Fahrrad o.ä. als Grundlage für Steuerhinterziehung anführen.
Ist ja immer so wo kein Kläger ist, da...

Wenn ich in den Urlaub fahre, transportiere ich meinem Boot auch immer die Di Blasi (Klappmoped). Ist ja rein rechtlich am Papier auch verboten.
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Gruß Carsten
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  #9  
Alt 06.02.2011, 19:32
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Ich habe es ja nur mal gesagt, dass es passieren könnte.
Ob es wirklich soweit kommt ist wirklich sehr fraglich.

Auch ich würde mir nichts schei**en und würde die Räder mitnehmen.
Ich habe auf meinem Bootstrailer auch schon mal Holz transportiert und habe gewusst dass man das nicht machen darf. Natürlich ohne Boot.
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  #10  
Alt 06.02.2011, 19:33
wotan01 wotan01 ist offline
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Zitat:
Zitat von s.chiemsee Beitrag anzeigen
Wie schon gesagt, ich bin mir nicht ganz sicher.

Aber auch ich habe in meinem Fahrzeugschein stehen: Bootsanhänger für Sportzwecke.

Daraus verstehe ich, dass sich dieser Anhänger nur auf den Bootssport erstreckt und somit nicht auf Räder.
Aber ich kann das vielleicht auch falsch interpretieren.

Erkläre dem kontrollierenden Polizisten, daß die Fahrräder eben an Bord dabei sind -eben um vom Hafen zum Beispiel in die Stadt fahren zu können.- Beides ist Sport bzw. gehört sogar in gewisser Hinsicht zusammen.
Zum schwarzen steuerpflichtigen Kennzeichen : Es gab die Zeit "vor TÜV und Zulassung" - da trugen die Sportanhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeuges.
Dann mussten Alle Trailer zum TÜV und bekamen die ersten - ich glaube 2 Jahre schwarze Kennzeichen und mussten auch versteuert werden.
Das wurde dann geändert und es wurden auf Antrag !! die grünen Nummern ausgegeben , du musst das mit der Zulassungsstelle abklären.
Ich besitze auch einen Motorrad-Plattformanhänger für mein altes Seitenwagengespann, auch mit grüner Nummer...
Mit der schwarzen Nummer darfst du gewerblich mit dem Anhänger tätig werden. Zum Beispiel Motorräder oder Boote gegen Entgeld von A nach B bringen, du fällst aber auch ins Sonntagsfahrverbot, wenn das Zugfahrzeug eine LKW Zulassung hat ! Befreit davon sind nur Campinganhänger und Anhänger für Sportzwecke (mit grüner Nummer ).
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  #11  
Alt 06.02.2011, 20:18
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Hallo,

der Gesetzestext (§ 18 II Nr. 6 StVZO) definiert folgendermaßen:
Spezialanhänger zum nichtkommerziellen Transport von Sportgeräten und Tieren.
Ein Fahrrad ist imho mehr Sportgerät als ein Motorboot und nirgendwo steht, dass man nur ein Teil transportieren dürfe!
Was das Kennzeichen betrifft: Meins hat schwarze Schrift und der Hänger ist dennoch steuerfrei.
Was keiner weiß und daher auch nie beachtet wird, der Anhängerschein oder eine Ablichtung müsste am abgstellten Hänger direkt angebracht sein
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  #12  
Alt 06.02.2011, 20:34
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Was keiner weiß und daher auch nie beachtet wird, der Anhängerschein oder eine Ablichtung müsste am abgstellten Hänger direkt angebracht sein
Wieso das denn?
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #13  
Alt 06.02.2011, 20:41
wotan01 wotan01 ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Hallo,

der Gesetzestext (§ 18 II Nr. 6 StVZO) definiert folgendermaßen:
Spezialanhänger zum nichtkommerziellen Transport von Sportgeräten und Tieren.
Ein Fahrrad ist imho mehr Sportgerät als ein Motorboot und nirgendwo steht, dass man nur ein Teil transportieren dürfe!
Was das Kennzeichen betrifft: Meins hat schwarze Schrift und der Hänger ist dennoch steuerfrei.
Was keiner weiß und daher auch nie beachtet wird, der Anhängerschein oder eine Ablichtung müsste am abgstellten Hänger direkt angebracht sein

Ich kann mich noch daran erinnern,daß ich einen Vordruck ausfüllen musste worauf ich versichern musste,daß ich den Trailer ausschlieslich für Sportzwecke und privat nutze-dannach war der Trailer steuer befreit.
Wir hatten hier dann eine Gebietsreform und neue Schilder bekommen, die Schilder für die Sportanhänger waren dann grün beschriftet
Allerdings - so die Polizei - gilt das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger (Gleichgültig ob Hundefänger LKW oder 7,49 Tonner) nur für Campinganhänger oder sichtbar steuerbfreite Sportanhänger.
Solltest du mit dem schwarzen Kennzeichen an Sonn/Feiertagen angehalten werden, könnte das richtigen (teuren) Ärger geben !
Die Polizei lässt nur die grünen Kennzeichen gelten .
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  #14  
Alt 06.02.2011, 20:42
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Wieso das denn?
Grüße

Keine Ahnung, frag den Gesetzgeber!
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  #15  
Alt 06.02.2011, 20:49
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Wotan, ich fahre Mercedes, nicht Actros

Geändert von W.Bligh (06.02.2011 um 21:44 Uhr)
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  #16  
Alt 06.02.2011, 20:51
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Keine Ahnung, frag den Gesetzgeber!
Na du hast das doch geschrieben, woher hast du das denn?
Grüße
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Marco,



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  #17  
Alt 06.02.2011, 21:33
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Na du hast das doch geschrieben, woher hast du das denn?
Grüße
Sorry, falsch verstanden!

Zitat:
Bernd Huppertz, Köln
Pol.-Oberkommissar


Die Verwendung zulassungsfreier Spezial anhänger
zur Beförderung von Sportgeräten oder
Tieren für Sportzwecke im öffentlichen Straßenverkehr


Findet man in Google, ich hab es nur als .pdf abgespeichert

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  #18  
Alt 06.02.2011, 21:57
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Hallo,

der Gesetzestext (§ 18 II Nr. 6 StVZO) definiert folgendermaßen:
Spezialanhänger zum nichtkommerziellen Transport von Sportgeräten und Tieren.
Ein Fahrrad ist imho mehr Sportgerät als ein Motorboot und nirgendwo steht, dass man nur ein Teil transportieren dürfe!
Was das Kennzeichen betrifft: Meins hat schwarze Schrift und der Hänger ist dennoch steuerfrei.
Was keiner weiß und daher auch nie beachtet wird, der Anhängerschein oder eine Ablichtung müsste am abgstellten Hänger direkt angebracht sein
Hallo,

wenn du schon Gesetze zitierst, dann solltest du die richtigen zitieren und nicht "altes Eisen".
Die StVZO ist schon lange zu großen Teilen durch die FZO ersetzt. Auch dein zitierter §18.

Außerdem geht es hier nicht um zulassungsfreie Fahrzeuge, sondern um steuerbefreite. Oder ziehst du deinen Trailer hinter einem Traktor mit 25km/h?

Und dann noch dieser Unfug, daß ich meine ZulBeschI an meinen Tailer tackern muß

Da würde sich ja jeder potentielle Trailerdieb freuen, daß er auch gelich noch die Papiere zum Anhänger dazu bekommt.


Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen


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  #19  
Alt 06.02.2011, 22:00
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Sorry, falsch verstanden!




Findet man in Google, ich hab es nur als .pdf abgespeichert

Hallo,

die Gesetzgebung ist zwar langsam, aber dein zitierter Kommissar hat die genannte Abhandlung 1993 geschrieben.

Gruß Jürgen
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  #20  
Alt 06.02.2011, 22:02
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Zitat:
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Hallo,

wenn du schon Gesetze zitierst, dann solltest du die richtigen zitieren und nicht "altes Eisen".
Die StVZO ist schon lange zu großen Teilen durch die FZO ersetzt. Auch dein zitierter §18.

Außerdem geht es hier nicht um zulassungsfreie Fahrzeuge, sondern um steuerbefreite. Oder ziehst du deinen Trailer hinter einem Traktor mit 25km/h?

Und dann noch dieser Unfug, daß ich meine ZulBeschI an meinen Tailer tackern muß

Da würde sich ja jeder potentielle Trailerdieb freuen, daß er auch gelich noch die Papiere zum Anhänger dazu bekommt.


Gruß Jürgen

Lies erst mal Alles durch, vor Du schreist
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  #21  
Alt 06.02.2011, 22:02
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Ich habe unsere Bootsausrüstung, zu der auch 2 Klappfahrräder, Matratzen, Gasflaschen, Werkzeugkoffer, Porta-Potti usw. gehören, zum größten Teil im Boot verstaut, ohne die Gewichtsgrenze zu überschreiten. Bis jetzt hat das noch niemand moniert. Ich bin sicher, den etwaigen Prozeß zu gewinnen. Allein weil die entsprechenden Vorschriften auch nicht eindeutig sind.
Wer in seinem Pferdeanhänger auch noch seinen Sattel und einen Ballen Heu zur Versorgung des Tieres transportiert, macht sicher auch nichts verkehrt. Und wer das Heu ohne Pferd im Sportanhänger transportiert hat Stroh im Kopf!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #22  
Alt 06.02.2011, 22:06
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Zitat:
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Sorry, falsch verstanden!




Findet man in Google, ich hab es nur als .pdf abgespeichert

Hab den mal verlinkt:
http://www.bernd-huppertz.de/Fachart...oad/1993-5.pdf

Du beziehst dich bestimmt auf diesen Absatz:

Damit ist klargestellt, daß die erwähnten
Bescheinigungen sich "am" Fahrzeug be
finden müssen. Der weit verbreiteten An-
sicht, diese Bescheinigungen lediglich am
Standort des Fahrzeugs vorhalten zu müs-
sen, wird damit ausdrücklich nicht gefolgt

Damit ist aber mit Sicherheit nicht gemeint das die Papiere sich am Fahrzeug befinden müssen. Sondern vielmehr das die Abe bei der Fahrt mitgeführt wird.
Aber, das hat mit der neuen Zulassungsbescheinigungskacke auch ein Ende. Da bekommst du nämlich eine ZB Teil 1( ehemaliger Zulassungsschein) auch für Fahrzeuge die nur eine ABE haben und keine ZB Teil 2( ehemaliger KFZ-Brief).
Grüße
__________________
Marco,



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  #23  
Alt 06.02.2011, 22:09
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Abhandlungen von 1993 brauch ich nicht ganz durchlesen. Die sind halt nicht mehr gültig.

Gruß Jürgen
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  #24  
Alt 06.02.2011, 22:10
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wenn du schon Gesetze zitierst, dann solltest du die richtigen zitieren und nicht "altes Eisen".
Die StVZO ist schon lange zu großen Teilen durch die FZO ersetzt. Auch dein zitierter §18.

Außerdem geht es hier nicht um zulassungsfreie Fahrzeuge, sondern um steuerbefreite. Oder ziehst du deinen Trailer hinter einem Traktor mit 25km/h?

Und dann noch dieser Unfug, daß ich meine ZulBeschI an meinen Tailer tackern muß

Da würde sich ja jeder potentielle Trailerdieb freuen, daß er auch gelich noch die Papiere zum Anhänger dazu bekommt.


Gruß Jürgen
Jürgen, mM nach sind aber auch diese Fahrzeuge zulasungsfrei. Aber nicht kenneichenfrei! Nicht in einen Topf werfen.
Grüße
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Marco,



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  #25  
Alt 06.02.2011, 22:14
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Jürgen, mM nach sind aber auch diese Fahrzeuge zulasungsfrei. Aber nicht kenneichenfrei! Nicht in einen Topf werfen.
Grüße
Zulassungsfrei ist zB ein Mofa. Da holst du dir ein Versicherungskennzeichen und gut.
Deinen Trailer mußt du zulassen. Die Zulassungsstelle teilt dir dann ein amtliches Kennzeichen zu und teilt dem Finanzamt mit, daß es sich um einen Sportanhänger handelt.
Deshalb bekommst du dann keine Aufforderung die Steuer zu zahlen.

Das sind zwei paar Stiefel und sollten nicht zusammen gewürfelt werden.

Und die FZO bezieht sich ausschließlich auf ZULASSUNG und nicht Steuerfreiheit.

Gruß Jürgen
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