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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Gebrauchtbootkauf über Händler
Hallo kann mir hier jemand einen Tip geben.
Möchte in Griechenland ein Schiff kaufen. Dieses gehört einer Erbengemeinschaft und wird über einen Händler angboten. Dieser tritt auch im Kaufvertrag als Verkäufer auf. Kann er das und ist ein solcher Vertag ok? Das Schiff gehört ja den Erben. Besichtigung vor Ort hat zwar statt gefunden, Schlüssel und Kontakt zur Marinaleitung alles ok. Trotzdem, ich stelle mir im ungünstigsten Fall vor, dass hier irgendjemand ein Schiff verkauf, das ihm garnicht gehört. Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation? Vielen Dank für Antwort Andreas |
#2
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...ich denke mal das er nicht der Eigentümer ist.
Nur der kann was verkaufen dem es auch gehört!!! Lass dir die Veräusserungs-Aufforderung zeigen, mit den geglaubigten Unterschriften der Eigentümer...
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Das Leben ist ein scheiss Spiel, aber die Grafik ist geil!
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#3
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Hallo,
habe mir letztes Jahr von einem großen Händler in Kroatien ein gebrauchtes Boot gekauft. Ich habe darauf bestanden, dass die bisherige Besitzerin eine Vollmacht dem Verkäufer ausgestellt hat und Sie hat auf dem Kaufvertrag mit unterschreiben. Dadurch gingen zwar die Kaufverträge per Post und e-mail ein bisschen hin und her und es hat 2 Wochen länger gedauert, aber sicher ist sicher. Der Verkäufer hat dann auch gleich gegen Versicherungsschein, Vollmacht von mir und Kopie des Ausweises die Anmeldung in Deutschland vorgenommen. Dadurch bin ich mir ganz sicher. Schau mal ob Du es mit der Anmeldung auch hin bekommst, dann kann Dir schon mal so schnell keiner was. Geht ja auch per Post. Gruß Jan
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#4
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Hallo Andreas Jassou.
Hat das Boot eine GR Registrierung? Wen ja, dann frägst Du einen Notar in GR,oder beim GR Regiestrierungsamt. Würde ich mal sagen um sicher zu gehen. Gruss Kostas
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Gruß KostasN.Ägäis
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#5
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Hallo, habe mir letztes Jahr ein Boot ueber einen Haendler in Frankreich gekauft. Boot war in GB eingetragen. Habe mir die Original-Abmeldebescheiningung / Austragung aus dem Schiffahrtsregister schicken lassen und mit dem im Kaufvertrag vermerkten Besitzer telefoniert. Hatte den Vorteil dass er mir gleich eine Einweisung vor Ort gab.
Gruss, Michi
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#6
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Hallo,
das ist ja super wie schnell und zahlreich Ihr hier antwortet. Danke! Andreas |
#7
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Aber eines nie vergessen :Griechisches Gesetz
also würde ich dir auch raten was lutsos gemeint hat zum Notar!!!
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MFG Robert Carpe diem |
#8
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Jetzt muß ich doch noch einmal nachfragen.
Die Erben und der verstorbene Eigner sind Schweizer, der Händler hat Sitz in Liechtenstein, Boot liegt in Griechenland und ich bin aus D. Klingt alles zusammen recht komliziert oder gar komisch. Warum gilt da griechisches Recht? Das mit der Vollmacht der Erben für den Verkäufer/Händler leuchtet mir noch ein. Vor Ort verlangt auch der griechische Zoll Ebschein inkl. beglaubigter Übersetzung aber warum soll hier gr. Recht gelten? Andreas |
#9
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Hallo,
es kam aus deiner ersten Frage nicht hervor, wo die Eigner leben usw. Jeder hat gedacht Boot in GR, Händler in GR und die Erben auch in GR. Darum hat hier jeder angenommen Recht ist von GR !!! Was anderes konnten wir nicht annehmen. Der Händler soll sich um alles kümmern und alle Genehmigungen herbringen und das Boot in Deutschland zulassen, am besten mit int. Bootsschein. Dann kannst Du sicher sein. Wenn er nicht will Finger weg. Er bekommt Geld für den Verkauf, dann soll er auch die Arbeit machen. Gruß Jan |
#10
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Hallo Jan,
genau das hab ich verlangt. Möchte vom Zoll vor Ort das ok. und int. Bootsschein, da der auch ausgestellt wird ohne vorab den Kaufpreis gezahlt zu haben. Vielen Dank für Deine Antwort. Gruß Andreas |
#11
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Dann wird sicher alles gut.
Boot ist sicher nicht verzollt, aber der Zoll hat ja Listen, da die Boote, die nicht verzollt sind in Listen geführt werden. Schweiz ist ja nicht EU, im Gegensatz zu GR. Also hat der Zoll die entsprechenden Unterlagen von Eigner usw. Ist ja echt kompliziert bei Dir. Gruß Jan
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#12
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Zitat:
Das ist meine Meinung. Eigentumsnachweiss in der Tasche und Boot abholen aus GR.
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Gruß KostasN.Ägäis
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#13
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Wenn es wirklich ein"richtiges Schiff ist,also etwas Größeres,kann es mit einer Hypothek belastet sein.
Gruß Arno |
#14
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Es ist ein richtiges (Segel)Schiff, wir haben im Vertrag ausgeschlossen, dass es Rechte Dritter an dem Schiff gibt, bzw. das alle Lasten, Kosten ect. die auf dem Schiff liegen bzw. die bis zur Übergabe anfallen vom Verkäufer zu tragen sind.
Reicht das aus? Gruß Andreas |
#15
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Zitat:
deutschen Händler,dürfte das genügen.In GR ? Gruß Arno Geändert von Arno (17.02.2011 um 09:52 Uhr)
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