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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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6PS Führerscheinfrei?
Moin Sport- und Bootsfreunde
Ich stehe grade vor einem Angebot, mir möchte jemand eine Ibis II mit 6 PS Motor verkaufen, Problem ich habe keinen Führerschein! Der Aussenborder ist ein Suzuki DT6 2-Takt Baujahr 1991 oder 1990... Mir wurde mal erklart das es bei 2-Takter eine Sonderreglung gibt, und die durch die schlechtere Kraftübertragung auch als Führrerscheinfrei gelten! Kann ich das irgendwo nachlesen oder eine schriftliche Quelle bekommen? Ich wäre euch dankbar ! Liebe Grüße Düser |
#2
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Moin Moin Düser,
es gibt eine Liste auf der alle führerscheinfreien Motoren vermerkt sind. Leider habe ich diese nicht zur Hand, aber entweder Du bemühst hier im Forum die Suche oder wartest bis sich hier jemand meldet. Viel Spaß wünscht Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler. |
#3
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Gockel "bsh führerscheinfrei"
PS : Willkommen im Forum, Düse, Du kannst gerne Deinen Vornamen in Deiner Signatur eintragen. PS2 : interessant, wie viele Motoren als "6er" verkauft werden, obwohl sie laut Liste exakt 5 PS haben... |
#4
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Gruss Vestus |
#5
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Und nur zur Ergänzung: ein Motor ist nur dann und genau dann führerscheinfrei in D zu fahren, wenn er auf dieser Liste erscheint. Und auf die Liste kommt er nur, wenn er eine Leistung von weniger als 3,68 kW (=5 PS) an der Propellerwelle bringt. Je nach Verkaufsbezeichnung kann das schon mal ein "6 PS"-Motor sein.
Entscheidend für die Führerscheinfreiheit (auch gegenüber der Wasserschutzpolizei) ist ausschließlich, ob er auf der Liste steht.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#6
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Zitat:
durchgeführt worden sind. (am besten mit Nachweis)
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. Geändert von checki (06.03.2011 um 12:06 Uhr) |
#7
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Zitat:
Außerdem steht oben in der Liste "Stand. März 2010", ganz unten jedoch "BSH Freiliste Sportboot-Motoren 2009 - 09". Na Mahlzeit . Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#8
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Zitat:
M. E. hat der Motor kein Problem, auf die Liste zu kommen, aber solange er nicht draufsteht, ist er nicht fs-frei. Gerade bei so einem klaren Fall wird sich das mit der lokalen Wasserschutzpolizei vielleicht klären lassen, aber formal muss er auf der Liste stehen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#9
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Vielen Dank für eure Beiträge, Kinners.
Das ist ja mal interessant das der gar keine 6PS leistet ! Ich werd die Liste an dieser Stelle einfach mal ausdrucken und dann beim fahren mitführen. EDIT: da steht als anmerkung gedrosselt, hißt das, das der nur gedrosselt gefahren werden darf? Geändert von Düser (06.03.2011 um 13:22 Uhr) |
#10
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Moin,
der Motor hat schon 6 PS, aber an der Welle kommen < 5 PS an. Gedrosselt heisst die Motorleistung muss gedrosselt sein, darüber gibt es eine Bescheinigung vom "Drossler", i.d.R. eine Fachwerkstatt.
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Gruss Vestus |
#11
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Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#12
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Zitat:
"...wenn er körperlich und geistig geeignet und mindestens 16 Jahre alt ist..." Im Geltungsbereich "See" fehlt der o.a. fettgedruckte Zusatz und er darf. In der Liste sind ohnehin nur grenzwertige Motore aufgeführt. Motore die zudem so schwach sind, dass noch nicht mal eine Anmeldepflicht besteht, wirst du dort auch vergeblich suchen...
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gregor |
#13
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Zitat:
In der Liste sind durchaus Motoren mit Verkaufstbezeichnung 2 PS und 1,18 kW max. Leistung aufgeführt, und bis 3 PS sind diese mal mit Sicherheit anmeldefrei. Ich bin nicht der Meinung, dass es fs-freie Motoren gibt, die nicht auf der Liste stehen müssen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#14
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Zitat:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie_Sportbootmotoren/index.jsp
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Servus Willi
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#15
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Hallo
Der Suzuki DT6 ist nur führerscheinfrei wenn er vom Händler auf 5 PS gedrosselt wurde. Suzuki hat diesen Motor immer mit "echten " 6 PS ausgeliefert, also führerscheinpflichtig. Der Händler hat dann eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Die "Drosselung" bestand nur aus einer Dichtung mit kleinerem Durchlass, diese wurde nur hinter den Vergaser gepackt. Gruß Möpsel |
#16
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Zitat:
Aber das dachte ich mir doch: Für die Führerscheinfreiheit ist unerheblich, ob der Motor in der "Freiliste" aufgeführt ist. Entscheidend ist lediglich ob dessen Nutzleistung weniger als 5 PS (3,68 KW) beträgt. (Zitat BSH) Mich hätte auch stark gewundert, wenn ein 2,5PS-Motor nicht führerscheinfrei sein sollte. Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#17
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Kleine Anmerkung:
im Ausland kann man sich nicht auf die Führerscheinfreiheit bzw. Freiliste berufen. Beispielsweise in Kroatien braucht man dafür einen Führerschein.
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#18
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Nichts läge mir ferner als mit meinem Tender nach Kroatien zu fahren .
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#19
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Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchem Selbstbewußtsein solcher Unfug verbreitet wird.
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#20
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Zitat:
Es ist Dir doch bestimmt möglich, das auf die Motore mit 6PS und mehr zu beziehen. Das war hier doch das Thema, also pack die "Kanone" wieder ein.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#21
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Auch für Motoren mit "6 PS" ist diese Liste nicht ausschlaggebend für die Führerscheinpflicht. Diese richtet sich ausschließlich nach dem im Gesetz genannten Kriterium "3,68 kw an der Propellerwelle". Auf welchen Listen der Motor auftaucht oder auch nicht ist führerscheinrechtlich ohne Bedeutung.
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#22
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Das ist wohl wahr. Aber es erleichtert:
Nicht jeder hat zu Hause oder beim Verkäufer die Möglichkeit zu prüfen, ob an der Propellerwelle 3,68 kW oder evt. doch 3,72 kW ankommen, gell?
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gregor |
#23
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Zitat:
Das ist aber kein Grund zu behaupten, die Führerscheinpflicht eines Motors sei von dieser Liste abhängig. |
#24
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Zitat:
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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