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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Stromkosten des Heizungszählers
Folgendes Problem
Mein verstorbener Vater wohnte 80 Jahre in seinem Elternhaus.Damals gab es nur einen Stromzähler der auch für die obere Wohnung galt. War ja auch nicht schlimm da das Haus nur von Familienmitgliedern bewohnt wurde. 2000 verkaufte er das Haus und wohnte seitdem da als Mieter. 2005 wurde das Haus abermal verkauft. Alle Besitzer fummelten aber am Strom rum und bauten immer mehr Zähler ein da die obere Wohnung ja nun auch nicht mehr von Familienangehörigen bewohnt wurde und auch einige Gebäude die sich auf dem Grundstück befanden abgerissen wurden.. Nun ist es so das der Kabelanschluß und auch der Heizungszähler über meinen Vaters Hauptzähler laufen. 2006 hat er der oberen Mieterin bereits mitgeteilt das sie doch die hälfte der Kosten tragen möge....keine Reaktion 2007 wurde mein Vater bettlägrig und konnte sich um diese Dinge nicht mehr kümmern. Seitdem verwalte ich alles wußte aber nix von dem Heizungszähler. Ich wurde stutzig da mein Vater 107 Euro Strom jeden Monat bezahlt,aber nur einen Raum wegen seiner Bettlägrigkeit benutzt. Seit Anfang 2010 sind wir nun mit der Hausverwaltung deshalb im Gespräch.Leider tut sich nicht viel.Es kam zwar ein Techniker und schaute sich alles an aber das wars dann auch.Auch die Mieterin von oben sieht nicht ein irgendwas zu zahlen. Sie wohnt da mit ihrem Sohn.... Wir haben ihr angeboten die Kosten zu teilen,was nach unserer Meinung sehr fair ist...aber darauf läßt sie sich nicht ein Was sollen wir tun? Gibt es deswegen eine Verjährungsfrist?
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Gruß Andrea |
#2
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Moin,
geht es jetzt nur um die Kosten für das Kabelnetz und den Heizungszähler? Dann hat das aber nichts mit den 104,-€ zu tun. Schon sehr großzügig gerechnet kommst Du für einen Antennenverstärker und Heizungszähler auf Stromkosten von unter 5,-€ pro Monat. Jörg |
#3
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Du brauchst erstens einen Sachverständigen um die Stromverteilung eindeutig zu klären. Du brauchst zweitens einen Rechtsanwalt, der klärt ob die Mietverträge den Mietern die Zahlung anteiliger Stromkosten überhaupt auferlegt.
Wenn dazu vertraglich ! nichts vereinbart ist, muss der Mieter auch nichts zahlen. Es geht hier nicht nach deinem "Rechtsgefühl" sondern der rechtlichen Lage auf der Basis der geschlossenen Verträge. Ein nicht geeichter und nicht verplompter privater Zähler wird übrigens meist nicht als Berechnungsbasis für Nebenkosten anerkannt.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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#4
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Zitat:
104 Euro im Monat sind etwa 6000 Kw/H im Jahr, da wird noch so einiges anderes über den Zähler laufen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#5
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Moin Andrea,
104,- € - da zahle ich nur die Hälfte für einen 2 Personenhaushalt mit Festbeleuchtung, Terrarium usw. Nur wie du das jetzt im Einzelnen auseinanderklamüsern kannst, keine Ahnung.
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#6
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Du läßt am Zähler deines Vaters alle Leitungen kappen, die nicht ausschließlich in die Wohnung deines Vaters führen.
Die melden sich dann schon. Dann kannst du einen Prozess führen, wegen des unberechtigt entnommenen Stromes, wofür mir allerdings meine Lebenszeit zu schade wäre. Gruß Helle M.Y.Franziska
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat. Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4
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#7
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Ich denke das Haus ist verkauft und gehört einem anderen. Muss der sich dann nicht kümmern ??
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#8
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denke ich auch...vor allem weil er wußte was da für ein kuddelmuddel ist
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Gruß Andrea |
#9
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Dann würde ich mir an deiner Stelle garkeine Gedanken machen.
Entweder beißt du dir jetzt in den Hintern, dass ein Jahrzehnt lang zuviel bezahlt wurde, oder du versucht was auf dem zivilrechtlichen Weg zu erreichen. Besser ist weg mit Schaden... und fertig.
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#10
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Habe aber gerade gehört das es nach 3 Jahren verjährt ist und wir dann keine Rechte mehr haben
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Gruß Andrea |
#11
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Er soll sich in seiner Wohnung einen geeichten Unterzähler einbauen lassen. Das ist dann seine Abrechnungsgrundlage und justiziables Beweismittel im möglichen Klageverfahren.
Was den Zähler anbelangt, der den Verbrauch für Heizung und Umwälzpumpen zählt, ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Dein Vater kann da nicht selbst etwas einbauen lassen. Das ist Sache des Hauseigentümers. Interessant ist aber, dass diese Stromkosten nur umlagefähig sind im Sinne der Nebenkosten, wenn dies auch mietvertraglich so geregelt ist. Ansonsten bleibt der Vermieter auf diesen Kosten sitzen und kann diese Kosten nur über eine Änderungskündigung zukünftig geltend machen. Ich spreche hier aber nicht als Rechtsanwalt. Ich bin keiner und darf auch deshalb keine Rechtsberatung durchführen. Ich sage das aus meiner Erkenntnis als ehemaliger Vermieter. Wenn Du eine Rechtsberatung haben möchtest, wende Dich an einen Rechtsanwalt, der Dich umfassend, gesetzlich legitimiert, berät. Gruß Walter Geändert von Water (10.03.2011 um 00:44 Uhr) |
#12
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Wie Jörg ja ganz am Anfang schrieb, sind 100 Euro nicht nur Heizung und Verstärker. Ich komme mit 4 Personen mit der Hälfte aus...
Wenn es also wirklich nicht in "Eurer" Wohnung verbraucht wird (versteckte Verbraucher ?), ist Stromdiebstahl denkbar, aber da sollte der Techniker (von den Stadtwerken) etwas bemerkt haben, denn es wäre ja ein entsprechender Anschluß nötig und der Stromdieb müsste eine Rechnung haben, die gegen Null geht. Fraglich ist dann zudem, ob es wirklich Stromklau oder eine Fehlschaltung ist, für die der andere Mieter nichts kann. Ich würde übrigens auch erstmal jegliche Zahlung ablehnen ! Schließlich hat der andere Mieter seinen eigenen Zähler. Sprich in diesem Fall nochmal mit den Stadtwerken, die sind eigentlich immer sehr hilfsbereit und sollten des öfteren solche Fälle gehabt haben und zumindest weiterführende Hilfe bieten können. (Bei uns sind es die Stadtwerke) Im Fall einer Fehlschaltung wird es sehr schwer im Nachhinein eine Schadenssumme festzustellen, das kann ein langer Zivilprozess mit ungewissem Ausgang werden. Kannst Du den Zähler der anderen Mieter erreichen und feststellen, wie deren Verbrauch ist ? Meist steht das Einbaudatum und der einbaustand irgendwo drauf. |
#13
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Moin,
Der Zähler Deines Vaters scheint ja der Originalzähler zu sein, für den es ja dann auch den Vertrag mit dem EVU gibt. Besteht für den Zähler in der oberen Wohnung ein eigener Vertrag mit dem EVU? Wird dort vom EVU abgelesen? Ist es nur ein nachträglich angebauter Zähler für interne Abrechnungen, vielleicht noch nicht einmal geeicht? Wenn nur für interne Abrechnung, dann wird es für Euch schwierig werden, da was von den Mietern der oberen Wohnung zu bekommen. Wenn es nur den einen amtlichen Zähler gibt, dann ist es auch logisch, wieso so ein hoher Stromverbrauch zustande kommt: Dein Vater hat den Strom bezahlt, der im ganzen Haus verbraucht wurde. Jörg |
#14
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Es gibt 3 Stromzähler...
Einen für die obere Wohnung,einen für die untere Wohnung und den Heizungszähler für Allgemeinstrom.Dieser Zähler läuft über den den Haupfzähler meines Vaters.Also über den Zähler der unteren Wohnung
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Gruß Andrea |
#15
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Ich wäre einfach mal gespannt, in welchen Wohnungen überall das Licht ausgeht,
wenn man den Zähler deines alten Herrn (Gott hab ihn selig ) abklemmt...
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#16
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Zitat:
Nur,dann hat sie weder Heizung noch warmes Wasser. Die Frage ist dann,dürfen wir das einfach so machen?
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Gruß Andrea |
#17
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Wie lange läuft denn der Mietvertrag noch?
Natürlich darfst du in deinem Mietgegenstand den Strom abstellen, wenn dem Vermieter dadurch an der Substanz kein Schaden entsteht. Also z.B. Frostschäden bei mangelnder Heizung...
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#18
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Wir müssen noch bis Mai weiterhin Miete zahlen. Die Wohnung ist aber bereits leer.Also wir brauchen keinen Strom mehr.Aber der Zähler meines Vaters dreht sich lustig weiter...
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Gruß Andrea |
#19
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a b k l e m m e n !!!
Oder besser noch: Stromvertrag kündigen und Zähler vom E-Werk ausbauen lassen.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#20
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Dann weiss ich echt nicht, was es da noch zu überlegen gibt? Schalte den Strom ab, sollst mal sehen wie schnell sich einer meldet.
Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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#21
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Der Stromvertrag ist gekündigt....
Klar melden werden sie sich ganz schnell....aber zahlen wollen sie nix.
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Gruß Andrea |
#22
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Nach dem offiziellen Stromzähler des EVU hängen so zu sagen die eigenen Leitungen. Da kann jeder, der ein wenig Ahnung von Strom hat ran und die Leitungen abklemmen. Der kommende Freitagnachmittag bietet sich für solche Aktionen sehr gut an.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#23
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Zitat:
Die Frage ist dann aber...wie können wir dann noch beweisen das der Zähler jahrelang über meinen Vater lief. Schließlich wollen wir die Kosten erstattet haben
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Gruß Andrea |
#24
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Jeder Zähler hat eine Nummer. Diese Nummer sollte in den Abrechnungen zu sehen sein.
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Peter Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“ |
#25
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Das Ausbauen des Zählers ändert ja den Leitungsverlauf nicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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