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  #1  
Alt 24.07.2002, 10:11
DirkJ DirkJ ist offline
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Standard Kaskoversicherung - Schandenregulierung

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

vielleicht könnt ihr mir bei folgender Problematik behilflich sein: Als eine Folge einer Grundberührung bricht das Vorstag samt Rollreffanlage (fragt mich nicht, wie das jetzt genau mit der Grundberührung zusammenhängt). Da auch Schäden im Unterwasserbereich entstanden sind, wird das Schiff aus dem Wasser geholt. Gegenüber der Versicherung gebe ich alle entstandenen Schäden (einschließlich Vorstag/Rollreff) an, die für mich erst einmal offensichtlich sind. Ein Versicherungsangestellter kommt und dokumentiert die Schäden mit einem Fotoapparat. Für die Schäden im Unterwasserbereich werden Angebote eingeholt, die Versicherung akzeptiert eines davon und die Schäden werden zu meiner Zufriedenheit behoben. Auch für das Vorstag/Rollreffsystem lege ich ein Angebot einer seriösen Firma vor, das vom Versicherungsvertreter aber nicht akzeptiert wird. Statt dessen schickt der Versicherungsvertreter zwei Handwerker, die das Vorstag/Rollreffsystem reparieren. Ob diese Reparatur auch wirklich vernünftig und sicher ausgeführt wurde, konnte ich noch nicht überprüfen. Nun zu meinem eigentlichen Problem: Die Firma, die ich um ein Angebot für die Vorstag-Reparatur gebeten habe, sagte mir, dass eigentlich das gesamte Rigg überprüft werden müsste, denn nach dem Bruch des Vorstags war es natürlich mehr als gewöhnlich belastet - das leuchtet mir ein. Die Frage ist nun, ob eine solche Überprüfung durch die Kasko-Versicherung gedeckt ist. Wenn ich die Versicherung direkt frage, lautet die Antwort sicher erst einmal "Nein", denn die will ja so wenig wie möglich bezahlen. (tatsächlich ist mir von einem der Schadensregulierer gesagt worden, ich solle doch mal selbst in den Masttopp und dort nach dem Rechten sehen) Lasse ich nun aber das Rigg nicht prüfen und mir die Schadenfreiheit bescheinigen, dann habe ich bestimmt Probleme mit der Versicherung (von meiner eigenen Sicherheit mal ganz abgesehen), wenn in Zukunft vielleicht mal wieder was von oben kommt. Eine Argumentation des Versicherers könnte dann ja lauten: "Sie hatten ja schon mal einen Bruch des Vorstags! Da hätten Sie doch das Rigg prüfen lassen müssen!"
Hattet ihr schon mal so einen Fall oder kennt einen solchen? Wie hat eure Versicherung reagiert? Habt ihr vielleicht irgendwelche Argumentationshilfen für mich? Ist es üblich, dass eine Versicherung selbst jemanden mit einer Reparatur beauftragt?

Eine weitere Frage: Nach der Grundberührung war das Schiff manövrierunfähig und musste geschleppt werden. Natürlich ist es nur bis in die nächste erreichbare Marina geschleppt worden, auf derem Gelände sich glücklicherweise auch einige Reparaturbetriebe befinden. Diese Marina ist nicht der permanente Liegeplatz des Schiffs - das Schiff ist tatsächlich nur dort, weil die Marina gleich in der Nähe war und die notwendigen Reparaturen dort ausgeführt werden können. Die Marina berechnet jetzt natürlich Liegegebühren, weil das Schiff auf Marinagelände repariert wird. Müsste die Versicherung nun nicht eigentlich auch diese Gebühren übernehmen, bis die Reparaturen abgeschlossen sind?

Bin für jeden Rat dankbar.

Handbreit
Dirk
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  #2  
Alt 24.07.2002, 11:05
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ventum ventum ist offline
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Moin Dirk,
das von Dir angesprochene Problem ist geradezu ein Klassiker und zeigt, wie ab und zu ein Kaskoversicherer versucht, seine eigenen Aufwendungen auch gelegentlich zu Lasten des Versicherungsnehmers so gering wie eben möglich zu halten.
Dass infolge der Grundberührung das Vorstag bricht ist nicht ungewöhnlich und eine Folge der starken Schwingungen im Rigg, die durch den Anstoss entstehen.
Hieraus ergibt sich aber auch, dass das gesamte Rigg auf Schäden zu überprüfen ist, also alle Stagen und auch die Wanten sowie die Püttinge, Spannschrauben und alle Riggteile (Terminals!) am Mastkopf! Es ist unfachmännisch, dass der Versicherungsmensch vor Ort diese Überprüfung nicht vorgenommen hat und es ist unseriös und den Versicherungsnehmer benachteiligend, dass die Versicherungsgesellschaft dies weiterhin verweigert.
Du solltest also auf jeden Fall auf dieser Kontrolle bestehen und Dir auch einen Nachweis ausstellen lassen, dass sie stattgefunden hat. Ansonsten kann es in einem neuen Schadensfall bei einem erneuten Riggschaden, der tatsächlich aber die Folge eines Altschadens wäre, zu erheblichen Problemen bei der Regulierung kommen, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob Du nun den Versicherer wechselst oder nicht. (Besonders schwierig würde es, wenn Du zukünftig Geschädigter eines Haftpflichtfalls würdest und der fremde Haftpflichtvers. einwenden würde, dass der eingetretene Schaden am Rigg nicht seine Hauptursache in dem Haftpflichtfall habe, sondern (auch) das Ergebnis einer Vorschädigung sei.)

Du hast also aus Deinem Kaskoversicherungsvertrag einen Anspruch auf Überprüfung des gesamten Riggs! Hierauf solltest Du unbedingt bestehen und Du musst Dich auch nicht damit abspeisen lassen, dass Du dies gefälligst selber tun solltest! Die Kosten der vollständigen Kontrolle sind Bestandteil dieses Schadensfalls und von der Versicherung zu tragen.

Vermutlich ist die Versicherung aus dem Vertrag berechtigt, eine Firma ihrer Wahl mit der Reparatur zu beauftragen. Details müssten sich aus dem Vertrag ergeben. Wenn das aber so ist, so hat die Versicherung nicht nur die Schleppkosten, sondern grundsätzlich auch die Liegekosten zu übernehmen.
Es gibt aber wohl auch einzelne Vertraggestaltungen, die (mehr oder weniger im Text unauffällig) solche Kosten als vermeintliche Folgekosten ausschliessen...
Bei meiner Antwort bin ich i.Ü. davon ausgegangen, dass es sich um einen deutschen Versicherer handelt.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #3  
Alt 24.07.2002, 12:20
DirkJ DirkJ ist offline
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Hallo Helmut,

Super-Antwort. Vielen Dank. Damit kann ich was anfangen. Ja, du gehst recht in der Annahme, dass es sich um einen deutschen Versicherer handelt. Den Namen möchte ich noch nicht nennen, weil der Vorgang noch nicht abgeschlossen und ein guter Ausgang noch immer möglich ist. Von einem eher unseriösen Vertreter dieser Versicherung im Ausland möchte ich nicht gleich auf die gesamte Versicherung bzw. den Versicherungsmakler schließen. Ich werde hier auf jeden Fall posten, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist, und dann auch das Kind beim Namen nennen. Das kann man dann am Ende entweder als Werbung für eine gute Firma verstehen oder als Warnung vor einem Unternehmen, das versteht, sich als seriös zu vermarkten, in der Realität aber etwas völlig anderes ist.

Nochmals mein Dank
Dirk
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