|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
DEKRA/TÜV- Ingenieur an Bord
Hallo,
ich habe ein kleines Papiere- Problem. Gekauft: Fiat Punto Van aus Italien. Zweisitzer mit Trenngitter. Lt. Datenblatt der DEKRA unter 5: Lastkraftwagen. Nun möchte ich ihn wegen der Vers.-Prämie zum PKW "machen", gerne auch Zweisitzer. Kann mir jemand bitte mitteilen, wie sich PKW anders als LKW definiert; was muss ich ggfs. umbauen. Datenblatt liegt vor mir, falls noch weitere Daten benötigt werden. TÜV und ASU neu. Grüße Volker |
#2
|
||||
|
||||
Du hast entweder eine falsche Versicherung, oder einen falschen Steuerbescheid - denn bei den meisten Versicherungen (bei gleichen SFJ) kostet ein PKW oft das doppelte als ein LKW
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
|
#3
|
|||
|
|||
Hallo swath,
dann nenn mir bitte eine solche. Ich habe eben auf die Schnelle drei günstige angefragt- überall 2-3 mal so teuer wie PKW. Grüße Volker |
#4
|
|||||
|
|||||
Zitat:
das Thema hatten wir mal; sollte eigentlich noch reichlich geben* , versuchs mal bei R+V (ab 4 KFZ, einschlisslich Anhaenger, haben/hatten einige Versicherer zudem Extra-Tarife ); *habe in den letzten X Jahren zwar keine FZ in der BRD/EU versichert gehabt, aber soweit ich mich erinnern kann - fuer Liefer-FZ bis 1t Nutzlast max 25 eus/Monat (SF3-6) bezahlt
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren Geändert von swath (28.03.2011 um 19:26 Uhr)
|
#5
|
||||
|
||||
PKW / LKW Untersched war früher das der LKW hinten keine Sitze und keine keine Seitenscheiben haben darf.
Ich hatte früher mal einen kleinen Fiat-Bus - bei dem habe ich die Sitze rausgemacht und die Seitenscheiben angemalt, so daß man nicht mehr durch sehen konnte und habe darauf LKW Zulassung bekommen.
__________________
Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
|
#6
|
|||
|
|||
Hallo Chris,
da sind Scheiben drin, und ich möchte PKW- Zulassung, Zweisitzer. Grüße Volker |
#7
|
||||
|
||||
Seit ich das Thema kenne(1999) war schon immer LKW Versicherung deutlich teurer als PKW Versicherung, zumindest was SUVs angeht. Aber bei den alten US V8 Motoren hat das die Steuer mehr als wieder reingeholt.(schon mal nen V8 Diesel mit 6,2l versteuert?)
__________________
Manchmal tut einfach ein Boot Not!
|
#8
|
|||
|
|||
Hallo,
bei dem kleinen Ding halt nicht, außerdem wird das Auto bei unserem Finanzamt ohnehin wie ein PKW besteuert. Grüße Volker |
#9
|
|||||
|
|||||
Zitat:
wir fahren für unsern Betrieb einen Fiat Doblo als Diesel. Geschlossener Kasten ohne Scheiben, als LKW. Wenn wir Versicherung und Steuern zusammen rechnen, ist er als LKW günstiger als PKW. Gruss Hubert
|
#10
|
|||
|
|||
Hallo Hubert,
genau das war meine Intention, klappt aber nicht. Steuer wie PKW; bei meiner SF- Klasse die Versicherung mehr als das doppelte. Grüße Volker |
#11
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruss Hubert |
#12
|
|||
|
|||
Einfach zum Tüv oder zur Dekra, Prüfer schnappen, sagen "bitte umschlüsseln auf PKW", gebührne bezahlen, zur Zula, Zulassung ändern, fertig.
|
#13
|
|||
|
|||
So will ich da ran.
|
#14
|
||||
|
||||
Kann es sein, dass Du die abgeschaffte Klasse Kombinationskraftwagen gemeint hast.
Mein Vito z.B. fuhr als Kombi mit PKW-Versicherung und LKW Steuer, das hat man kostenintensiv abgeschafft. Jetzt nur noch entweder oder.
__________________
Gruß Kai |
#15
|
||||
|
||||
Bin zwar nicht vom TÜV, versuche aber trotzdem mal zu antworten:
Ist das Auto im ECE Dokument als LKW ausgeliefert, besteht die Schwierigkeit nicht darin die Personbeförderungsmöglichkeit nachzuweisen, sondern den Abgasschlüssel (Gewicht zur Emission). Du musst also ein Abgasgutachten liefern, welches aufzeigt, dass LKW zu PKW gleich oder dementsprechend technisch geändert ist. Dein erster Schritt sollte der Hersteller sein, welcher dir die Datenblätter Punto LKW, Punto PKW zu Verfügung stellt. Mit den Datenblättern gehst du zum Prüfer und machst ein Vorgespräch, was er an Umbauten zur Änderungsabnahme sehen will. Ich vermute mal nix, wenn die Abgasreglung die gleiche ist, wie beim PKW. Er macht eine AU, ändert den Abgasschlüssel auf PKW und fertig.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (29.03.2011 um 08:19 Uhr)
|
#16
|
|||
|
|||
So,
nun weiss ich gar nicht mehr... Das Ding ist nun zugelassen, ich habe gerade den Schein vor mir: Unter 5 in Zul.- Besch. I und II: PKW geschlossen. Sollte mal was ohne Zutun geklappt haben??? Grüße Volker |
#17
|
||||
|
||||
I.d.R.
Die Bezeichnung ist egal. Die Zulassungsbehörde stuft das Fz. vorübergehend ein (Feststellen der Besteuerungsgrundlage) Die tatsächliche und dauerhafte Steuerlast ermittelt das FA, anhand der Schlüsselnummern ( Nachweis der Besteuerung). Sollte sich der SA beim Verkehrsamt im Eifer des Gefechts nur vertippt haben -Schlüsselnummer zur Bezeichnung passen nicht, wird es beim FA vermutlich auffallen. Was steht denn unter: 14, 141 und V.7, wurde die Emissionsgruppe auch eingetragen?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#18
|
||||
|
||||
Wie Freibeuter das schon geschrieben hat. Ich habe sowas auch schon einmal gemacht und der Aufwand ist ganz enorm !
Einen PKW zum LKW zuzulassen ist völlig problemlos wenn man die bestimmten Paramater einhält die zu beachten sind. Die Prüfungsmaßstäbe eines PKW bei Werksproduktion sind höher als die eines LKW. Der umgekehrte Fall ist ätzend. Und zwar weil: ein als LKW ausgeliefertes Fahrzeug wesentlich weniger Voraussetzungen erfüllen muss als ein PKW. Lärm z.B. wird bei einem PKW bereits bei der Herstellung genaustens geprüft, weil es einen Unterschied machen kann ob je nach Fahrzeug Personen oder Transportgut damit transportiert werden. Teilweise fehlen Dämmmatten bei optisch identischen Autos, die aber als LKW ab Werk ausgeliefert wurden. Gleichzeitig ist der Personenschutz weitaus strenger als der Ladungsschutz - zB. Seitenverstärkungen etc. . Das ist ganz ätzend und man benötigt eine Erklärung des Herstellers über die Prüfungsanforderungen des Fahrzeugs. Teilweise gibt es Hersteller die beide Fahrzeugvarianten mit gleichen Prüfungsanforderungen erstellen. Bei Renault ist das aber z.B. nicht der Fall. Viel Glück, manchmal findet man auch einen Ahnungslosen der sowas schnell umschlüsselt , ansonsten ein fast aussichtsloses Unterfangen auch wenn gerne etwas anderes verbreitet wird. Geändert von weltbootfahrer (30.03.2011 um 11:21 Uhr)
|
Themen-Optionen | |
|
|