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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer Tüv 100 km/h
Hallo zusammen,
ich muss mit meinem Trailer zum Tüv. Der Trailer hat 100 km/h Zulassung, die Reifen sind jetzt 7 Jahre alt. Müssen die Reifen erneuert werden? Oder liegt das im Ermessen jedes EInzelnen ob er die 100 km/h nutzt ( wenn alle Vorraussetzungen passen), und somit auch alte Reifen kein Problem sind. Oder, würde es ausreichen wenn ich die 100 km/h Plakette für den Tüv Termin abschraube Ich fahre eh nur 80 km/h. |
#2
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100km/h: = Reifen: max. 6 Jahre……….
-------- Habe das gleiche Problem.. Reifen mit viel höherer Tragfähigkeit, Händler sagt: 10 Jahre auch kein Problem. Die 100km/h: gelten eh nur auf Autobahn (bzw. xxx ähnliche Straßen) Ich kann das daher auch praktisch nicht nutzen. (also zu 99% eh nur 80; im Ausland gilts eh nicht..) Wollte deshalb vorm nä. TÜV: mal dort anfragen.., ruf mal bei denen an..
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Grüße von Herbert
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#3
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Zitat:
aber im Ernst, würde davon ausgehen, das der Tüv den Stempel vom 100-Schild abkratzen und das war´s.....
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Gruß - Georg |
#4
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Hallo Glumpo,
die ganzen Zusammenhänge für "Anhänger und 100 Km/h" findest du hier, sind dir aber wahrscheinlich geläufig. http://www.gesetze-im-internet.de/st...317100998.html Wenn auch nur ein Reifen am Trailer älter als 6 Jahre ist (siehe §3), darft du die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen (siehe §6). Sonst passiert erstmal gar nichts. Es gibt zwar KEIN gesetzlich festgelegtes Höchstalter für Reifen, aber... ...standen immer 2 Räder in der prallen Sonne ohne Schutz? Dann fahr' ich damit keinen Meter mehr. ...stand der Trailer in einer dunkler Halle und wurde jedes Jahr ein paar hundert Kilometer bewegt (Reifen durchgewalkt)? Alles bestens. Irgendwo dazwischen wird die Wahrheit auch in deinem speziellen Fall liegen. Beurteilen kannst du das am allerbesten selbst. Mache Hersteller sprechen übrigens davon, dass nach 6...7 Jahren die Haftfähigkeit der Reifen deutlich nachläßt. Die Rennleitung wird bei alten bzw. sehr alten Reifen natürlich besonders auf Beschädigungen, Risse, poröse Stellen achten um dann daraus eine Verkehrsgefährdung abzuleiten, nicht jedoch aus den reinen Alter der Reifen. Gruß Jochen
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#5
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Mir wiederstrebt sich etwas auszutauschen dass noch neuzustand hat, und innerhalb 6 Jahren 1 Monat Sonne sah.
Ich dachte das ganze sei so gehandhabt: Ich entscheide ob ich 100 fahren will, wenn ja muss ich dafür Sorge tragen alle Auflagen zu erfüllen. Da ich ab dem 6. Lebensjahr der Reifen nur 80 fahre sollte es ja den Tüv auch net interessieren wie alt die neuwertigen Reifen sind Egal, ich ruf mal an und frag mnach
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#6
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Es gibt ja weitere Bedingungen für die 100km/h, bspw. ABS im Zugfahrzeug. Wenn Du mit einem Zugfahrzeug ohne ABS zum TÜV fährst, knibbeln die ja die 100km/h-Plakette auch nicht ab.
M.E. (Achtung: subjektive Einzelmeinung!) wird die 100km/h-Plakette erteilt, wenn die technischen Voraussetzungen (Stoßdämpfer etc.) erfüllt sind. Nutzen darfst Du die 100km/h-Freigabe jedoch nur, wenn zusätzlich die weiteren Faktoren - Gewichtsverhältnis zur Zugmaschine, ABS, ggfs. Schlingerdämpfer / Anhänger-ESP und eben Reifen erfüllt sind. Wobei mir die DEKRA ohne aktuelle Reifen die 100km/h-Zulassung nicht erteilen wollte (meine Argumentation dazu war, dass sie sie mir ja auch nicht automatisch nach 6 Jahren entziehen, die Erfüllung der Reifen-Bedingung also sowieso in der Verantwortung des Fahrers liegt). Nachfragen ist wahrscheinlich das einzig verlässliche.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#7
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Die Antwort würde mich interessieren.
Ich sehe es aber wie Du, daß die Erfüllung der Auflagen in der Verantwortung des Fahrers liegen. Ein schlagendes Beispiel ist die Leermasse des gerade verwendeten Zugwagens. Sicherlich wird alles ohne Probleme laufen, wenn Du die 100er Tafel abschraubst. Wenn Du eh' nur 80 fahren willst, brauchst Du sie ja ohnehin nicht.
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Beste Grüße John
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#8
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Habe eben mit den Herren vom Tüv telefoniert,
es liegt in der Verantwortung des FAhrers, wenn die Reifen das Alter überschritten haben darf er keine 100 km/h mehr fahren. Auswirkungen für die Hu hat es nicht wenn man mit alten Reifen vorfährt, sie dürfen die üblichen Spuren von Rissigkeit, Verschleiss usw. nicht vorweisen. Das max. was passieren kann ist ein Eintrag in die Mängelliste, der sich allerdings nicht auf das " zuteilen der Plakette " auswirkt. Aber auch der EIntrag sei nicht vorgeschrieben, das läge am Ermessen des Prüfers. Also, man kann mit älteren Reifen vorfahren, bekommt auch HU, muss sich dann auch im klaren sein das man nur noch 80 fahren darf trotz 100 er Zulassung.
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#9
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Zitat:
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Gruß Mirsad
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#10
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Zitat:
Ich fahre einfach keine 100 km/h mehr |
#11
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genau etweder 80km/h oder dann direkt 120
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#12
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Zitat:
Da kann nicht der TÜV hingehen und einfach mal irgendeinen Stempel abkratzen und gut. Im Beiblatt zu Zulassung steht ganz klar, Fahrer ist verantwortlich, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass unterschiedliche Prüfer unterschiedlich entscheiden.
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gregor |
#13
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.... zumal es Landkreise gibt, bei denen keine Plakette verwendet wird. In München ist sie im Aufkleber aufgedruckt.
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Beste Grüße John |
#14
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Zitat:
Dasselbe wäre passiert wenn keine Stossdämpfer vorhanden wären. Diese sind auch nicht zwingend für eine "normalen Betrieb" vorgeschrieben. Selbst bei einer 100 Zulassung kann der Tüv die Plakette nicht verwehren wenn keine Stossdämpfer eingebaut sind. Ausnahme wäre vieleicht wenn die Prüfung bei Temp 100 vorgenommen würde, dann wäre der Anhänger nicht Verkehrssicher.
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... |
#15
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Noch 'mal drüber nachdenken
empfiehlt Matthias. |
#16
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Nöö, ich habe das beim WoWa hinter mir. Daher schrieb ich:
Zitat:
Witzig war die Antwort auf die Frage: "Gibt es einen Platz, wo der Aufkleber hin soll / muss?" - "Am besten links auf den Kotflügel vom Anhänger." (Genial, er hatte gerade alles aus dem Brief abgetippt und wusste, dass es sich um einen WoWa handelt. ) Außerdem gibt es sogar Leute, die sogar Ihren Anhänger richtig zulassen, mit Versicherung, schwarzer Nummer etc., dann kann man mit dem Ding nämlich sogar andere Sachen als Sportgeräte transportieren ohne schlechtes Gewissen bzgl. Steuerhinterziehung. Und auch da bekommt man dann Zu.besch. I+II. http://www.strassenverkehrsamt.de/up...anhaengers.pdf Ich brauche im Kfz-Bereich deine Empfehlungen nicht. Daher meine Empfehlung: Vielleicht noch ´mal richtig lesen?
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gregor |
#17
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100 km
Moin
Musste letztes Jahr auch meine Reifen wechseln,tüv hat meinen Wohnwagen nicht durchgelassen,wird beim Trailer dasselbe sein Gruss Peter |
#18
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Zitat:
Grüße Matthias. |
#19
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Zitat:
Ich gebs auf |
#20
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Zitat:
Man liest nur, was man lesen will....
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gregor |
#21
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Also ich habe das Pozedere jetzt mit einem ungebremsten HEKU Trailer BJ.1985 gerade hinter mir.
Falls es jemanden interessiert: TÜV Mann hat bei mir einen Hausbesuch gemacht. (einfach anrufen und Fragen) Mein Trailer, HEKU 550 kg Gesamtmasse. Trailer ohne Bremse mit Grünem Kennzeichen! Zugfahrzeug Audi A4 Avant Multitronic 2.0 Diesel. Gesamtmasse laut Papieren 1630kg Leergewicht. TÜV Mann stellte mir nun neue Papiere mit 490 kg Gesamtgewicht aus, welches ich nicht überschreiten darf. Dazu habe ich ein Schreiben das ich nun 100Km/h auf BAB fahren darf wenn das Zugfahrzeug mindestens 1630 kg wiegt. (100 Schild am Trailer nicht vergessen!) Hat inkl. neuem TÜV 98,50 gekostet. Jetzt darf ich offiziell 100 mit meinem Audi und Boot fahren. Perfekt! |
#22
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Zitat:
Nur wenn deine Reifen älter als 6 Jahre sind darfst du nur 80 fahren!!! Und das muss der Fahrer vor der Fahrt kontrollieren. Und es kommt auch keiner und kratzt die Plakette Runter!! |
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