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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Umflaggen auf Engl. Flagge
Moinsen an alle Sachkundigen
hier meine Frage: ich möchte gerne ein Berufsschiff, sprich ex. Fischkutter evtl. unter englischer Flagge führen, was derzeit in Deutschland gemeldet ist und mit über 26m keine Betriebserlaubnis (EU Recht??) erhalten wird. Ein andere Weg wäre dies als Sportboot anzumelden, was aber mir als fast unmöglich dargestellt wurde. Wer hat da Informationen für mich einen maritimen Gruss |
#2
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Du solltest deine Erkundigungen in Richtung engl. Kanalinseln lenken.
Leider habe ich keine Ansprechpartner oder sonstige Adressen. Ein oder zwei Inseln sind sogar steuerliche Sonderzone.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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Kanalinseln
Zitat:
Guter Tipp - und gleich mal gefragt - wer hat conections to canal isles????????? |
#4
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http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...sung/index.jsp
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Ber...sverfahren.jsp Hast Du die BSH Möglichkeiten denn schon durchexerziert? Sportboote über 24 m mit entsprechendem Messbrief? Dürfte sicher nicht billig sein aber machbar ist eine Sportbootanmeldung -im Seeschifffahrtsregister- auch über 24m. Oberer Link, weiter unten im Linktext.
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Gruß Kai
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#5
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Zitat:
Meßberief sollte bei dem von mir ins Auge gefassten Kutter vorhanden sein. Aber ich lese erstmal nach - Danke |
#6
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Vermutlich wirst Du um den offiziellen Eintrag -sofern der Eimer in D gemeldet werden soll- eh nicht herum kommen, da das ab 15 m Rumpflänge verpflichtend ist.
Unter 15 m kommt man mit Flaggenzerztifikat -freiwillig- aus. Du kommst halt leider schon in die "Übergröße" mit spezieller Vermessung ab 24 m. Ist nat. auch ein Frage des Fahrtgebietes, See oder Binnenregister, wobei Binnen widerum zusätzliche Patente zum führen vonöten wären. Auf See ist das ja noch überschaubar. Allerdings ist der Messbrief international, wer weiß ob die Englishmen nicht auch dergleichen sehen wollen.
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Gruß Kai |
#7
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Zitat:
Stimmt - ich hatte ja nicht alle Daten erwähnt: also mein angestrebter "Eimer" ist in Deutschland zugelassen, Deutsche Flagge und mit EU Betriebsverbot belegt, da 26,8m lang und ist ein Ex. Fischkutter, also ein richtiges Seeschiffchen. |
#8
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Moin,
bezieht sich das "EU-Betriebsverbot" auf die Fischerei? Jörg |
#9
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Warum das denn?
BTW: GB gehört zur EU.
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Beste Grüße John |
#10
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Ja richtig oder fast richtig, mit dem Kutter wurden Angelfahrten unter anderem unternommen und durch die EU Richtlinie wurde eine Längen-Grenze gezogen bis 26m. Drüber werden keine Betriebsgenehmigungen mehr erteilt. So mein Wissensstand. Und unsere Regierung hatte sofort nicht besseres zutun, dies auch umzusetzen.
Daher meine Suche nach eine entsprechenden Lösung |
#11
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Willst Du weiter Angelfahrten anbieten, oder soll es ein rein privat genutztes Boot werden?
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Beste Grüße John |
#12
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Moin.Mach es doch wie die Holländischen Fischer.Um andere Regeln aufgrund kürzerer Länge des Schiffes zu erhalten ,wurde kurzerhand der Steven um ca 50 cm abgeschnitten.Platte draufgeschweist,ende aus.Gruss
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#13
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Der Weg über die eine oder andere Kanalinsel oder Gibraltar wäre ein Weg... wenn Du es "gewerblich" nutzen willst hat das auch Vorteile bei den Auflagen mit der Crew, ausserdem haben diverse Inseln und Gibraltar steuerliche Vorteile (keine Mwst.)
wenns nur ein etwas zu großes Hobby werden soll, ist das auch kein Problem, geht aber vermutlich über eine "Yachtzulassung" in UK leichter Grüße und lass mal wissen was draus geworden ist Christian |
#14
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Nein - es soll dann als reines pleasure boat von mir gefahren werden
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#15
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Ja die Idee hatte ich in der Richtung mit vielleicht 2kn gegen die Kaimauer um diese blöden 80cm zu verkürzen, sieht aber hinterher auch blöd aus
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#16
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Zitat:
wenn ich da mal so einen Tipp haben könnte????? |
#17
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schau mal hier rein...
http://www.gibraltarport.com/registry.cfm Du kannst Dein Boot in Gibraltar auch ohne Firma zulassen, dann ist aber der Steuervorteil weg oder hier : http://www.dft.gov.uk/mca/mcga07-hom...ukshipregister oder noch besser, hier: http://www.gov.im/ded/shipregistry/R...tion/part1.xml Bis 24m wäre es ein Kinderspiel (Zulassung nach Part III), alles drüber brauchts schon einen Gutachter (Zulassung Part I), aber so genau kenn ich mich da ned aus, steht aber recht gut erklärt bestimmt in einer der webpages drin... Viel Erfolg Grüße Christian
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#18
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Hallo Süsswasserkapitän, mit dem Dich bewegenden Thema habe ich mich aus eigenem Interesse vor ein paar Jahren sehr beschäftigt. Auch ich hatte Anfangs die Idee, ein etwas größeres Schiff, lass es mich charmant formulieren, "optimal gestaltet" zu registrieren. Leider musste ich im Ergebnis feststellen, dass alle Ankürzungen, die ich damals glabte gefunden zu haben, im Ergebnis dann doch nicht soooo optimal waren. Die offiziellen Wege in Deutschland sind leider nicht besonders eben, aber wenn Du sie erfolgreich zu Ende gegangen bist, hast Du Ruhe, die Du sonst nie finden wirst. Mein Tipp daher: Registrieung mit allen Folgen in Deutschland. Viele Grüße Peter
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#19
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Zitat:
Danke Peter, das ließt sich hier sehr ehrlich! da ich mich noch in der Entscheidungphase befinden, würde ich gerne an deine Erfahrungen teil haben Gruss Jochen |
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