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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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Alt 08.04.2011, 10:41
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Standard Marina Palmizana illegal?

Illegal: ACI Marina Palmižana bei Hvar

Die ACI Marina Palmižana wird in der gleichnamigen Bucht an der nordöstlichen Küste der kleinen Insel Sv. Klement betrieben und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Insel Hvar. Sie verfügt über 160 Wasserliegeplätze, die mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet sind. Wegen ihrer Lage ist sie bei Bootsfahrern sehr beliebt, weil sie bei starken Winden einen guten Schutz bietet.

Die Marina ist 1984 von dem jugoslawischen Adriatic Club auf einem Grundstück gebaut worden, welches sich früher in Privatbesitz befand und enteignet worden war. Nach ihrer Fertigstellung wurde im Dezember 1984 festgestellt, dass sie nicht nach den technischen Anforderungen gebaut wurde, die damals schon gesetzlich vorgeschrieben waren. Aus diesem Grund hätte sie ihren Betrieb nach Recht und Gesetz erst gar nicht aufnehmen dürfen.
Nach Gründung des Unternehmens ACI Grupa d.d., deren Aktienbesitz sich überwiegend in Händen des kroatischen Staates befindet, ist auch diese Marina, wie viele andere Marinas an der kroatischen Adriaküste, in dessen Besitz übergegangen und wurde weiter betrieben, obwohl der genannte Tatbestand bekannt war.

Bis heute keine Betriebsgenehmigung
Als vor einigen Jahren die damalige Ministerin für Umweltschutz Marina Matulović-Dropulić damit begann die auf der Insel illegal gebauten Ferienhäuser zu beanstanden, hat sich das Betreiberunternehmen vor drei Jahren entschlossen, eine nachträgliche Legalisierung zu beantragen. Sie konnte bis jetzt nicht erteilt werden, weil die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Aus diesem Grund hat sich die Unternehmensleitung von ACI jetzt entschlossen, eine Kläranlage zu bauen und das vorhandene Abwasserrohr ins Meer von 40 auf 280 Meter verlängern zu lassen. Außerdem sind weitere Veränderungen geplant, damit eine Legalisierung erfolgen kann.

Ob es mit den enteigneten Grundstückeigentümern bzw. deren Erben, die einen Rückgabe- oder Entschädigungsanspruch haben zu Problemen kommt, ist derzeit nicht bekannt.

Quelle: Slobodna Dalmacija
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Schöne Grüße aus dem Westerwald

Bruno
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