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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.11.2004, 16:47
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Sierra Sierra ist offline
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Standard Verkehrskontrolle / Trailergewicht

Hallo!

Habe die "Gewichtsfrage", die vor kurzem hier im Forum dikutiert wurde, zum Anlass genommen und Boot/Trailer gewogen

Kann jemand -verbindlich- sagen, wie der Trailer bei Kontrollen gewogen wird (bleibt der Trailer am Fahrzeug, oder muss er abgekoppelt werden)??? Stimmt es, das sich das zul. Ges.Gew. bei abgekoppeltem Trailer um die Stützlast erhöht???

Gruß,
Detlef
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  #2  
Alt 25.11.2004, 16:51
AndreasR AndreasR ist offline
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kommt ganz auf die gewissenhaftigkeit vom einzelnen kontrolleur an, ich habe schon auf unserer Deponie gesehen wie zur Urlaubszeit Holländer zum Wiegen den WoWa abhängen durften.

ansonsten ists doch klar das die Stützlast noch dazu kommt, dein auto geht doch nach unten wenn du den trailer dranhängst oder? und dann wirken kräfte von der zugfahrzeugfederung gegen.
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  #3  
Alt 25.11.2004, 16:57
floor floor ist offline
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Sierra. Das würde ich an Deiner Stelle bei der Polizei erfragen. Lass Dir auch den Namen des Beamten geben. Dann kannst Du Dich im Zweifel auf ihn berufen.


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  #4  
Alt 25.11.2004, 17:00
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Sierra Sierra ist offline
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Zitat:
ansonsten ists doch klar
Ich hab mich wohl nicht klar genug ausgedrückt

Wie sich das rein rechnerisch verhält ist mir natürlich klar, aber ist es auch dem Wachtmeister klar ???

Die Frage bezog sich darauf,
ob ein Anhänger mit zul. Ges.Gew. von 2000 kg und einer Stützlast von 100 kg im abgekoppelten Zustand 2100 kg auf die Waage bringen darf, ohne überladen zu sein.
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  #5  
Alt 25.11.2004, 17:05
AndreasR AndreasR ist offline
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nein das angegebene zulässige gesamtgewicht bezieht sich auf einen abgehängten anhänger der solo und völlig alleine (natürlich beladen) vor sich hin steht.

hängt auch damit zusammen das ein beladener anhänger im abgehängten zustand auch nicht überladen sein darf, wenn der sich selbstständig macht und die versicherung anchweist das 100kg mehr drauf waren ist das mindestens fahrlässig, wenn nicht gar schon grobe

Ansonsten sind Beamte auch nur menschen und der eine ist ein penibler der dich abhängen lässt der andere siehts nicht ganz so eng
beim Tüv ists doch auch das gleiche, es gibt sonst was für bestimmungen und nicht jeden prüfer interessierts
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  #6  
Alt 25.11.2004, 17:05
floor floor ist offline
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Zitat:
Zitat von Sierra
Zitat:
ansonsten ists doch klar
Ich hab mich wohl nicht klar genug ausgedrückt

Wie sich das rein rechnerisch verhält ist mir natürlich klar, aber ist es auch dem Wachtmeister klar ???
As I said, frag besser den grünen Mann.


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  #7  
Alt 25.11.2004, 17:12
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Sierra Sierra ist offline
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Zitat:
Zitat von floor
As I said, frag besser den grünen Mann.


Leider nutzt im Ernstfall kein beliebiger Polizist, der irgendetwas behauptet hat, wenn die Gesetzeslage der Polizisten-Auskunft widerspricht. Auch nicht wenn ich mir seinen Namen aufgeschrieben habe.

Ich denke, allein die konkrete Vorschrift hilft mir im Versicherungsfall weiter, bzw. nimmt der Versicherung die Gelegenheit sich aus der Affäre zu ziehen.
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  #8  
Alt 25.11.2004, 17:13
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Zitat:
Zitat von AndreasR
nein das angegebene zulässige gesamtgewicht bezieht sich auf einen abgehängten anhänger der solo und völlig alleine (natürlich beladen) vor sich hin steht.
Na, da gibt es aber andere Infos
Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.
Hier zu lesen
http://www.anhaengerhandel.de/infolast.htm

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #9  
Alt 25.11.2004, 17:13
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Zitat:
Zitat von Sierra
Zitat:
ansonsten ists doch klar
Ich hab mich wohl nicht klar genug ausgedrückt

Wie sich das rein rechnerisch verhält ist mir natürlich klar, aber ist es auch dem Wachtmeister klar ???

Die Frage bezog sich darauf,
ob ein Anhänger mit zul. Ges.Gew. von 2000 kg und einer Stützlast von 100 kg im abgekoppelten Zustand 2100 kg auf die Waage bringen darf, ohne überladen zu sein.
Nein, darf er nicht.

Kannst Du hier nachlesen, bei Beispiel 1:

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.


http://www.anhaengerhandel.de/infolast.htm

Gruß
Norman
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  #10  
Alt 25.11.2004, 17:14
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Poah, seid Ihr schnell!!
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  #11  
Alt 25.11.2004, 17:15
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Norman,
zwei dööfe eine Quelle
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  #12  
Alt 25.11.2004, 17:20
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Na, da gibt es aber andere Infos
Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert.
ja das schon aber es geht hier zum einem um anhängelast, zum anderen um zulässiges gesamtgewicht.

letzteres darf nicht mehr sein als angegeben im Standalone-Dasein.

und das zulässige Gesamtgewicht hängt ja auch von der zulässigen Achslast ab und das eben auch und vor allem ohne zugfahrzeug

stellt sich halt nun die frage ob es probleme mit dem zugfahrzeug oder dem trailer selbst vom gewicht her gibt
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  #13  
Alt 25.11.2004, 17:31
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Vielen Dank!

Genau "sowas" meinte ich
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  #14  
Alt 25.11.2004, 18:21
floor floor ist offline
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Hab eben bei der Polizei angerufen.

Der Herr Wachtmeister hat mir angeboten, nachzusehen und mir die genaue Vorschrift und wie gewogen wird, zu faxen.


As I said...
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  #15  
Alt 25.11.2004, 18:25
AndreasR AndreasR ist offline
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wie gesagt währe interessant zu wissen wo das problem liegt in der Anhängelast oder beim zulGesgew. entsprechend wird auch unterschiedlich gewogen werden. hast du so definiert nachgefragt oder nur ganz pauschal?
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  #16  
Alt 25.11.2004, 18:30
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von floor
Hab eben bei der Polizei angerufen.

Der Herr Wachtmeister hat mir angeboten, nachzusehen und mir die genaue Vorschrift und wie gewogen wird, zu faxen.


As I said...

Brauchst Du nicht. Was Uwe und Blaue Else geschrieben haben ist richtig.

Der arme Beamte.
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Mit sportlichen Grüßen

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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
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Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #17  
Alt 25.11.2004, 18:31
Segelwilly
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Hi,
letzten Sommer haben sie auf der A1 die Gespanne rausgewunken und eine Waage hatten sie auch dabei. Was zu schwer war, musste umladen oder stehenlassen....

Gruß Willy
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  #18  
Alt 25.11.2004, 18:46
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Sierra Sierra ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR
hast du so definiert nachgefragt oder nur ganz pauschal?
Die Frage hat leider einen konkreten Hintergrund:
wie gesagt, Boot und Trailer gewogen (abgekoppelt, Boot vorher leergeräumt, kein Sprit im Tank):

1760 kg

Zulässiges Gesamtgewicht des Trailers: 1600 kg

Zulässige Angängelast Zugfahrzeug: 3500 kg

Laut Herstellerauskunft kann man den Trailer auf 1700 kg auflasten.
(Hätte ich noch die Stützlast addieren dürfen, wäre zumindest mein Gewissen etwas beruhigt; allerdings hätte ich auch keine Lust dauernd das Boot auszuräumen, oder gar den Sprit abzuzapfen).

Ich fürchte ich muss die Tandemachse gegen ein 2 to - Exemplar auswechseln (Zugeinrichtung geht bis 2 to), oder einen anderen Trailer kaufen!

Wer verkauft mir seine 2.to-Tandemachse ???
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  #19  
Alt 25.11.2004, 19:02
tboat tboat ist offline
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Die einzige richtige Entscheidung !

immer diese Spielchen mit +/- ein paar Kilogramm und leergeräumt und Stützlast und und ...

Sicheres Trailern geht nun mal nur mit einem zusammenpassenden Gespann. Wer so hart an den Grenzen rumjongliert, der kann keine Schwimmweste im Boot lassen und einen Reservereifen für den Trailer hat er auch nicht dabei (ist ja Gewicht) usw.

Besser den Trailer eine Nummer größer und dann in Ruhe fahren!

tboat

PS: tboat steht übrigens für TrailerBoot (22 Jahre Trailerboot - immer rüber über die Alpen)
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  #20  
Alt 25.11.2004, 19:31
Lars der Eisbär Lars der Eisbär ist offline
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Hallo Sierra,

ich bin zwar kein Beamter, aber bei Deinen Angaben zum zul. GG stellt sich die Frage nicht nach der Art des Wiegens ( Angst vor dem Bußgeld ), sondern in erster Linie um die Sicherheit ( die eigene und die der anderen )! Für mich wäre klar, dass ich mir einen anderen Trailer zulegen würde. Wenn ich Sommer gemütlich mit 100 Km/ h auf der A7 in Richtung DK kutschiere, dann doch nur mit einem vernünftigen Trailer - sonst hätte ich nicht eine ruhige Minute. Habe vor ein paar Wochen erst ein Segelboot auf der A7 liegen sehen, schön auf der Mittelleitplanke: glaub mir, dat gehört da nicht hin!
__________________
Gruß

von Lars dem Eisbären
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  #21  
Alt 25.11.2004, 20:03
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Sierra Sierra ist offline
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@ Lasrs der Eisbär:

Versteh das jetzt bitte nicht falsch, aber solche Ratschläge brauche ich nicht!
(Hatte ich aber auch schon geschrieben

Zitat:
Ich fürchte ich muss die Tandemachse gegen ein 2 to - Exemplar auswechseln (Zugeinrichtung geht bis 2 to), oder einen anderen Trailer kaufen!
Der Witz ist, das der Trailer super-stabil ist (Modell 1972, Erstzulassung 2000!), hervorragende Fahreigenschaften (selbst mit vollbeladenem Boot) hat, mit dem Boot zusammen gekauft wurde, laut Papieren Boot und Trailer hervorragend zusammen passen (mit Reserve!) und ich normalerweise niemals auf die Idee gekommen wäre, das Boot / den Trailer zu wiegen, wenn nicht hier im ein Hinweis auf häufig falsche Gewichtsangaben gepostet worden wäre.

Im Übrigen habe ich keine Angst vor Bußgeld, sondern vor dem Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb kommt es für mich nicht in Frage, einen (den Papieren nach) überladenen Trailer zu ziehen. Je mehr Reserve desto lieber!
Nach meinen bisherigen Trailer- und Anhänger-Erfahrungen kann ich andererseits aber auch sagen, das ein ausgelasteter Anhänger (bei entsprechendem Zugfahrzeug) keine negativen Fahreigenschaften entwickelt.

Gruß,
Detlef[/b]
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  #22  
Alt 25.11.2004, 20:13
Lars der Eisbär Lars der Eisbär ist offline
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Ich wollte Dich ja nicht angreifen ! Ich habe ja auch nur noch einmal auf den Aspekt der Sicherheit hingewiesen. Das der Trailer gut auf der Strasse liegt beim Erreichen des zul. GG ist klar ( deshalb ist er ja bis zu einem bestimmten Gewicht zugelassen ), aber sobald Du knapp darüber liegst ist Schluß mit lustig. Auch wenn das gemütliche Geradeausfahren auf der Bahn noch i.O. ist, so glaube mir - bei einer Gefahrensituation ist Essig! Vollbremsung inkl. Ausweichen = Abflug! Ich kann jedem Gespannfahrer ein Sicherheitstraining empfehlen, man sieht so manche " Jugendsünde" beim trailern mit anderen Augen

In diesem Sinne
__________________
Gruß

von Lars dem Eisbären
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  #23  
Alt 25.11.2004, 21:21
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alaska alaska ist offline
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Die Stützlast wird NICHT dem Gewicht des Anhängers/Trailer zugerechnet.

Die Stützlast erhöht die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges um den
Wert der Stützlast.
d.h. ZugFz mit 2oookg Anhängelast und einer Stützlast von 100kg darf max. 2100kg an den Haken nehmen, das zul. Gesamtgewicht des ZugFz verringert sich dann um 100kg, die zul. Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #24  
Alt 25.11.2004, 21:41
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Zitat:
Zitat von Lars der Eisbär
Aspekt der Sicherheit
Da kann ich Dir voll zustimmen!

Also, konkret

Suche
Tandemachse, mindestens 2 x 1000 kg (d.h. >= 2000 kg)
(Was muß man für eine solche Tandemachse (neu) anlegen? Wo?)

Biete (danach)
Tandemachse, 2 x 850 kg (Gesamt 1700 kg)
nagelneue Radlager, nagelneue Bremsbeläge
Hersteller: Peitz

oder

Trailer gesucht (>= 2000 kg)
Trailer-Angebot (1600/1700 kg)

Gruß,
Detlef
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  #25  
Alt 26.11.2004, 08:18
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Judschi Judschi ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Frühlein, kommst Du bei die Telefon
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Alaska hat völlig recht. Die Stützlast wird von der Anhängerlast abgezogen. Deshalb wird auch im angekoppelten Zustand gewogen.

Dies ist ein Thema, mit dem sich das Boote-Magazin häufiger beschäftigt und zu dem gleichen Beschluss kommt.

Dennoch sollte man nicht bis ans Limit gehen. Somit ist die Entscheidung für einen größeren Trailer vollkommen richtig!

PS. Mein Gespanngewicht liegt bei ca. 1500 kg und ich habe einen Ohlmeier 1.7 to Einzelachser.
__________________
Viele Grüße
Uwe

---------------------------------------------------------
Du hast nur dies eine Leben.
Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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