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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Handfunk
Hallo,
ich möchte mir ein Handfunkgerät nur für den "Notfall"zulegen, welche Kaufempfehlung gibt es. Bei "Compass" (Silva Star M-298 für 149 Euro)und "Gründl"(Radio Ocean Pocket 4000 für 179 Euro)hab ich ein paar gesehen , taugen die was? Danke Jürgen U |
#2
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Hallo Jürgen,
ein Handfunkgerät ist auf einem Sportboot grundsätzlich nicht erlaubt. Auch nicht für den Notfall. Ich denke du macht dich sogar strafbar, wenn du das Gerät dabei hast. Hast du den UBI? |
#3
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Hallo,
ich weis das es nicht erlaubt ist Handfunkgeräte auf einem Sportboot zu betreiben, aber meine Frage war ja nur ob jemand erfahrungen mit diesen Geräten hat . Danke Jürgen U |
#4
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Zitat:
so ganz stimmt das nicht! Bis 2001 waren Handfunkgeräte zur Anmeldung einer Seefunkstelle nur als 2.Gerät und nicht für alle Verkehrskreise zugelassen. Seit 2001 sind im Seefunk bordspannungsversorgte Handfunkgeräte (mit entsprechender Zulassung) auch als alleiniges UKW-Funkgerät an Bord für alle Funkkreise (Verkehrskreise) erlaubt und zugelassen. |
#5
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Also ich verstehe Eure Aufregung nicht ganz oder kennt Ihr Euch persönlich
Also ich habe als "Notfunke" ein sehr kleines und kompaktes President PM 2000 ... kaum größer als ne Zigarettenschachtel - passables Senden und Empfangen. Einziges Manko ist "nur" ein Liciumakku und kein Fach für normale Batterien. Akku hat aber im Testbetrieb auch mehrere Tage ohne Nachladen gehalten. Dieses kleine Gerät kann man sich sogar als "Station" zulassen. Bei mir allerdings nicht nötig da Einbaugerät mein Hauptgerät und damit Frequenzzuteilung & Rufzeichen etc. bereits erfolgt Gruß Jochen |
#6
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Wie es im Seefunk ist weis ich nicht. Aber im Binnenfunk darf man auf Kleinfahrzeugen (unter 20m) ein tragbares Funkgerät auf keinen Fall mitnehmen, auch dann nicht wenn man es nicht verwendet. Erst Boote über 20m dürfen Handfunkgeräte haben, aber nur in Verbindung mit einer Feststation.
Auf Sportbooten darf man ein Handgerät auch nicht als Zweitgerät mitführen. |
#7
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Ich hab ein Midland Handfunkgerät. Hat sowohl die Binnen, als auch die Seefunkkanäle. Ist absolut wasserdicht. Ich bin sehr zufrieden damit. Hab das Ding nur zum abhören des Wetterberichtes und für den Notfall. Funklizens habe ich keine.
Robert |
#8
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Zitat:
moin geht das schon wieder los was man darf und was nicht. Sind hier soviele bei der Polizei oder was soll der erhobene Zeigefinger?
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus |
#9
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Zitat:
( Ich meine am Kap der Guten Hoffnung ) Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#10
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Bin nich von der Polizei. Die gute Hoffnung habe ich auch schon aufgegeben. Nur hab heute den Tag beim Untericht zum UBI verbraucht.
Kostet auch noch 324 Mäuse, für das gute Gewissen Und da muss ich doch hier feststellen, wie schlecht !!! die Welt doch ist. Ich bin total entsetzt. |
#11
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Sicher, da ich den Funkschein habe (BZ 1 Alt, also noch Binnen+See) und etwas nach dem ROC schiele, würde ich sagen, daß derjenige ohne Lizenz der die Geräte nur zwecks Wetter und Notfall an Bord hat, keine Probleme macht (legal, illegal, sch***egal) bzw. darstellt.
Nicht immer so obrigkeitshörig sein, man ist doch schließlich kein Kind mehr. Was anderes sind die Typen, die planlos reinquatschen und sämtlichen Verkehr stören. Allein manche Geräte selbst dürften keine deutsche Zulassung haben. Nicht weiter schlimm, wenn sichergestellt ist, daß die technischen Voraussetzungen (Sendeleistung, EMV, ...) passen. Da kann der Nachbar mit Meßgeräten (A-Funk??) mal schnell einen Check durchführen. Aber im Seenotfall zählt nun mal das Überleben.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#12
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Zitat:
mal halten wollen und an welche nicht, wir leben ja schließlich nicht mehr unter Kaiser Wilhelm :-( Tut mir leid, aber mir geht immer der Hut hoch, wenn ich sowas in aller Öffentlichkeit lese. Zitat:
sorgen. Und das dies nicht unbedingt der Bereich ist, Geiz-ist-geil auszu- leben, haben wir hier auch schon häufiger diskutiert. Belem |
#13
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Hallo zusammen,
wollte eigentlich nur eine Kaufempfehlung. Wollte keine Diskusion starten. Danke für Eure Antworten. Jürgen U |
#14
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Zitat:
Unabhängigkeit von ihrem Schöpfer. Eine ordentliche Bezugsquelle aus meiner eigenen Erfahrung ist noch Thiecom in Bremen. Dort bekommst Du z.B. das zugelassenen Handfunk- gerät ALAN OCEAN für 89,00 Euro. (http://www.thiecom.de/ocean.htm, bei Zugriff über die Startseite und die Menüs hatte ich ein paar Brow- ser-Probleme.) Den Inhaber, Herbert Thieking, kannst Du auch direkt anmailen oder anrufen, der gibt gerne weitere Auskünfte. Belem |
#15
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Ich habe mir letztes Jahr aus den USA ein ICOM M1V mitbringen lassen. Als ich bei einem Händler dort meinen Autopiloten bestellte, sah ich das Sonderangebot für $179 und konnte nicht daran vorbeigehen. Zumal hier die europäische Version etwa das 2-3fache kostet.
Ich benutze es nur als Ergänzung zum stationären Gerät, z.B. im Cockpit oder im Auto zum Wetterhören etc. Ich bin sehr zufrieden insbesondere mit der Standzeit des Li-Ionen-Akku. Auch der Empfang ist erstaunlich gut, nur die Lautstärke könnte etwas größer sein. Mir ist bekannt, dass der Betrieb Europa verboten ist, aber im Notfall, z.B. wenn das Rigg mit Antenne runterkommt, fragt niemand, ob das Gerät zugelassen ist, mit dem ich um Hilfe rufe. Der Besitz ist hier nicht verboten. Beste Grüße Kos |
#16
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@Belem
die Gesetze sind sicher wichtig, da auch ich nicht ein Fan von Anarchie bin. Allerdings hat die Einstellung der Italiener (hier jetzt etwas vereinfacht betrachtet) etwas für sich ( die Gesetze sind zwar da, es hat aber jemand den Schlüssel zum Raum "weggeworfen", will heißen, daß man manche Dinge lockerer sieht (es werden aber auch hier normalerweise gewisse Grenzen beachtet, ansonsten ebenfalls Maßnahmen). Auf uns bezogen heißt das, wieso ist das Vorhandensein der Geräte ein Grund für Sanktionen, wenn diese doch nur im Notfall im Sendebetrieb arbeiten müssen, ansonsten aber nur als Empfangsgeräte dienen???? Manches ist hierzulande unlogisch/unsinnig und dient nur der Geldbeschaffung des Staates (dies nimmt noch zu). Aber wie schon gesagt, sind Regeln dazu da, sich das Zusammenleben zu erleichtern. @ Kos hier mußt du aufpassen, da manche Frequenzen für die DSC-Datenübertragung dienen, andere hingegen benützen abgeänderte Sendemodi (Duplex, Semi-Duplex, simplex) oder sind hierzulande nicht in diesem Band verfügbar (die Wetterkanäle) und von anderen Diensten belegt oder als Schutzbereiche deklariert.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#17
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Das Funk-Handy ist natürlich auf die internationale Kanalbelegung umzustellen - was soll man auch hier mit den US-Wetterkanälen.
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#18
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Macht doch nicht so ein Drama aus einer nicht zugelassenen Handfunke ohne Lizenz. Wenn einer nur die Kanäle abhören will und auf den Laberkanälen mitquatschen und was zum Absetzen eines Notrufs sucht/braucht ist doch in Ornung.
Gebt lieber mal Hilfestellung welches Gerät. Die Gesetzeslage ist doch jeden zur genüge bekannt. Ich werde jedenfalls keinen Funkschein machen und meine Handfunke totzdem behalten. Wenn mann keinen Unfug damit macht ist die Chance erwischt zu werden 0%. Robert |
#19
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wenn du nur eines für den Notfall willst, dann kauf einfach irgendein preiswertes. Von einigen unwichtigen Features abgesehen können die dann alles was du dafür brauchst, nämlich senden und hören auf den Seefunkkanälen. Die Leistung ist auch gleich.
Und mehr brauchst du für den Notfall nicht. Und je nach Fahrtgebiet interessiert sich kein Mensch für die gesetzliche Grundlage. Auch im normalen Funkverkehr mit Marinas, etc.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#20
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Zitat:
jo, aber sagen wir es mal so, es gibt Gesetze in Deutschland, die sollten wir, besonders als ler einhalten und nichts gegenteiliges Publik machen. Fährt jemand zum Kap der guten Hoffnung, kann er sich jedes unpostalische Geräte mitnehmen, egal ob mit oder ohne Funkprüfung Hier im öffentlichen Forum würde ich mit sowas vorsichtig sein, sollen ja auch böse Finger geben Aber ich gehe davon aus, dein Gerät ist in Deutschland NICHT BETRIEBSBEREIT Soll nur ein Hinweis sein Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#21
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ähem - die Leistung ist nicht gleich. Das ALAN Ocean kommt mit 2 Watt, dafür aber Mignon-Zellen-Betrieb und Stoppuhr und solchen Features ( solls demnächst auch mit integriertem GPS geben.... ). Ob diese Features im Notbetrieb sinnvoll sind ?
Die Geräte mit 5 Watt sind auch nicht gleich, achtet auf jeden Fall beim Vergleich und ggfls. Kauf auf die Konformitätserklärung und Zulassungsmöglichkeit bei der RegTP als Mindestanforderung, sofern die Geräte in der EU benutzt werden sollen. P.S.: @sonnensegler: zum PM gibt es auch Zweit-Akkus.... Aber - letztendlich ist es korrekt, Binnen dürfen die Dinger nicht mal mitgeführt werden.
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beste Grüße Stefan |
#22
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ob 2 oder 5W macht bei der Handfunke keinen großen Unterschied, denn wie wir wissen ist die Antennenhöhe viel wichtiger.
Und CE und Konformitätserklärung, ja sicher, aber je nach Fahrtgebiet (auch in der EU) kräht da kein Hahn nach, ist eh eine Farce. Und wenn er ohnehin keine Liz hat, dann ist das auch egal. Ganz pragmatisch gesehen, soll aber kein Tipp sein.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#23
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Vielleicht kann mir das einer der lizensierten Funker mal erklären. Warum ist Binnen schon das Mitführen strafbar, warum nur bei Booten über 20 m??
Daß ein Handgerät nicht das Hauptgerät sein soll leuchtet ja noch irgendwie ein bißchen ein, aber daß es selbst als Zweitgerät verboten ist.. |
#24
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So wie es aussieht ist der Verfasser und Urheber des Treads bereits eh ausgestiegen. Also diskutieren wir umsonst.
Robert |
#25
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Zitat:
Vom Vorschiff zum Ruder, z.B.. Deshalb dürfen die Schlimmen. ;) Bei Sportbooten schon das Mitführen verboten deshalb, weil die Versuchung zu groß ist, draufzudrücken und dann babylonische Verhältnisse auf den kurzen Distanzen herrschen würden. |
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