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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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450KG Trailer mit Betriebserlaubniss "normal" anmelden! Wie?
Hallo!
Ich habe ein Schlauchboot mit Trailer und Co gekauft. Dieser war nicht angemeldet, sondern ich habe ihn mit einem Kurzzeitkennzeichen abgeholt. Jetzt möchte ich den Trailer ganz normal mit schwarzen Kennzeichen Zulassen, denn bei 22€ Steuern und 13€ Versicherung im Jahr brauch ich kein grünes Kennzeichen. Wie lasse ich das Teil jetzt normal zu? Ich habe bei den Unterlagen eine Kopie eines Fahrzeugscheins gefunden, wo der Trailer mal als Anhänger für Sportgeräte zugelassen war. Ebenso eine ABE für den Trailer. Ich fahr zum Tüv, und dann? Danke! ;) MfG Alex |
#2
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Hallo 740i,
mit frischem TÜV und der ABE zur Zulassungstelle und da versuchen den Trailer anzumelden evtl. brauchst du noch eine Versicherungszusage
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
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Hallo Ralf!
Versicherungsbestätigung habe ich natürlich schon! Also ersetzt die Abe quasi den KfZ Brief? So einfach? Ich mache also nur neuen Tüv, schnappe mir den Tüv bericht, die Abe, die Versicherungsbestätitigung und meld das Ding an. Ok ;) Danke MfG Alex |
#4
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Hallo 740i,
ist OK so ja die ABE ist beim Hänger der Brief
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#5
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Und warum willst den nicht mit grünem Kennzeichen anmelden
Dann sparst dir die 22 € und der Anmeldeaufwand ist doch nix anders.
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach |
#6
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Ruf´ morgen früh einfach beim zuständigen Straßenverkehrsamt an. Die helfen Dir sicher gern (und auf jeden Fall rechtssicher) weiter.
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#7
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Der Grund dürfte wohl sein, dass man einen Trailer mit schwarzem Kennzeichen auch zum Transport beliebiger Teile benutzen darf. Mit grünem Nummernschild ist nur der Bootstransport zulässig, ansonsten ist das Steuerbetrug.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. |
#8
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Zitat:
Auch bleibt dann trotzdem immer noch übrig, das man auf einem Trailer aufgrund der Bauart eben nicht alles transportieren kann, was & wie man will. Da greift dann das Thema sinnvolle Ladungssicherung
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach |
#9
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Klar muß das Transportgut auf den Trailer draufpassen, sonst macht es eh keinen Sinn.
Aber ich hatte auch schon zweimal mit dem Gedanken gespielt etwas mit dem Bootstrailer zu transportieren. Warum auch nicht, das Teil steht die ganze Zeit hinterm Haus und hat keinen weiteren Nutzen (solange das Boot am Liegeplatz ist). Und mit genügend vielen Ratschengurten kriegt man die Ladung auch fest und sicher. Habe mein Vorhaben aber immer wieder verworfen, weil mir die Tatsache mit der Steuer bekannt war.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. |
#10
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Zitat:
Ist das bei einem grünen Kennzeichen etwa anders als beim Normalen schwarzen?? MfG Alex |
#11
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Zitat:
Nö, hab ich doch geschrieben
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach |
#12
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Achso, ok!
Konnte den Trailer noch nicht anmelden da mir der originale Fahrzeugschein zum Trailer fehlt. Habe bisher nur eine Kopie mit der es nicht zugelassen werden kann. Jetzt muss der Mensch auf den es zuletzt zugelassen war eine Eidesstattliche Versicherung bei sich auf der Zulassung abgeben damit ich einen neuen Fahrzeugschein bekommen kann! Deutscher behördennonsense.... MfG Alex |
#13
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was heist da Nonsens, wenn jeder mit Kopien kommen würde wäre dem breit gefächertem Betrug Tür und Tor geöffnet
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#14
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Naja, wenn ich eine Kopie des originalen Fahrzeugscheins habe, einen Kaufvertrag von dem, auf den er als letztes Zugelassen war und sie sogar sehen das er abgemeldet worden ist finde ich das schon!
Hätte ich nun den alten entwerteten Fahrzeugschein, so würde dieser nur angesehen und wieder weggepackt werden. Jetzt dauert alles sehr lange und kostet bestimmt wieder ein haufen Geld. MfG Alex |
#15
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Eine Kopie ist und bleibt eine Kopie, egal ob sie von einem Original oder einer anderen Kopie gemacht wurde und Kaufverträge sagen eigentlich auch nichts aus, den kann man sich mal schnell selbst malen.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
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