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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.12.2004, 11:51
Heiko112 Heiko112 ist offline
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Standard Gewichtsangaben von Booten

Hi
Hatte damals mal die Frage im Forum gestellt ob man die Gewichtsangaben der Hersteller glauben kann.

Aufgrund der Antworten habe ich mir ein Trailer bestellt der 250 kg mehr Tragen kann.

Und das auch noch zu recht.

Mein Boot SHETLAND 535 sollte laut Hersteller 360 kg wiegen.
Die Waage sagte da etwas anderes 620kg.
Kontrollieren die Hersteller sowas nicht, oder wieso kommen solche Gewichtsangaben zustande?

Mit eine gewisse Toleranz habe ich ja gerechnet aber so ....

Mit allen Anbauten, Trailer und Motor liege ich jetzt bei 890 kg bei einem Trailer mit 900 kg zgg..

Danke also nochmal an alle die geantwortet haben

FEHLKAUF vermieden
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  #2  
Alt 23.12.2004, 12:47
Wolf
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Standard Re: Gewichtsangaben von Booten

Zitat:
Zitat von Heiko112
Hi
Hatte damals mal die Frage im Forum gestellt ob man die Gewichtsangaben der Hersteller glauben kann.

Aufgrund der Antworten habe ich mir ein Trailer bestellt der 250 kg mehr Tragen kann.

Und das auch noch zu recht.

Mein Boot SHETLAND 535 sollte laut Hersteller 360 kg wiegen.
Die Waage sagte da etwas anderes 620kg.

FEHLKAUF vermieden
Ohne mir den alten thread durchgelesen zu haben, sage ich mal, dass eine solche Überschreitung des angegebenen Gewichtes für den Lieferanten dann zu Problemen führen würde, wenn du eben dadurch nachvollziehbare Einschränkungen oder finanzielle Einbußen hättest.

Haste aber nicht,
also :
"Mein Glückwunsch zum neuen Boot!"

BTW
Außer, dass der Trailer teurer geworden ist!
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  #3  
Alt 23.12.2004, 12:54
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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so wie Wolf sehe ich das auch.

Übrigens gleiches würde auch für Treibstoffverbrauch gelten, der erheblich von Prospektangaben abweicht.

Ebenfalls Glückwünsche.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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  #4  
Alt 23.12.2004, 13:05
AndreasR AndreasR ist offline
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sind nicht seit kurzem Händlerangaben in Prospekten bindend und anfechtbar? (wie zum Beispiel Verbrauchsangaben im Autohandel wenn diese angegeben sind)
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  #5  
Alt 23.12.2004, 13:20
floor floor ist offline
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Heiko, kommt die Gewichtsdifferenz vielleicht von den vollen Bierflaschen?
__________________
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. (Erich Kästner)
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  #6  
Alt 23.12.2004, 13:28
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR
sind nicht seit kurzem Händlerangaben in Prospekten bindend und anfechtbar? (wie zum Beispiel Verbrauchsangaben im Autohandel wenn diese angegeben sind)
Richtig, und zwar gilt das schon lange. Wesentliche Abweichungen von in Verkaufsprospekten "zugesicherten Eigenschaften" berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Kauf und sie begründen in besonderen Fällen auch Schadenersatzansprüche.
Paul
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  #7  
Alt 23.12.2004, 13:31
Wolf
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
so wie Wolf sehe ich das auch.

Übrigens gleiches würde auch für Treibstoffverbrauch gelten, der erheblich von Prospektangaben abweicht.

Ebenfalls Glückwünsche.
So isses, Gerd.

Wobei der Begriff "erheblich" schon definiert wurde.
Ich finde es nur just nicht.
Hast du grade Zahlen zur Hand?

Frohes Fest und guten Rutsch!
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  #8  
Alt 23.12.2004, 14:03
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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> 10%
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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  #9  
Alt 23.12.2004, 14:16
Wolf
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
> 10%
Danke für die Auskunft.
Aber da ich dir ein "Frohes Fest und "Guten Rutsch " gewünscht habe,
wäre ein "dito" zumindest nicht übel gewesen, du Schofel.
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  #10  
Alt 23.12.2004, 14:20
AndreasR AndreasR ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Aber da ich dir ein "Frohes Fest und "Guten Rutsch " gewünscht habe,
wäre ein "dito" zumindest nicht übel gewesen, du Schofel.
soviel zur erzwungenen Fröhlichkeit zur weihnachtszeit
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  #11  
Alt 23.12.2004, 14:28
Wolf
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Zitat:
Zitat von AndreasR
Zitat:
Zitat von Wolf
Aber da ich dir ein "Frohes Fest und "Guten Rutsch " gewünscht habe,
wäre ein "dito" zumindest nicht übel gewesen, du Schofel.
soviel zur erzwungenen Fröhlichkeit zur weihnachtszeit
Soviel zu Schofel.
Schofelig oder schofflig - geizig.

Geizig, in dem Sinne im thread mit Worten.


Und ich denke, dass Gerd das richtig verstanden hat!
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  #12  
Alt 23.12.2004, 14:32
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Zitat:
Zitat von Gerd1000
> 10%
Danke für die Auskunft.
Aber da ich dir ein "Frohes Fest und "Guten Rutsch " gewünscht habe,
wäre ein "dito" zumindest nicht übel gewesen, du Schofel.
sorry, da hast du natürlich recht. Bin gerade etwas im Börsenstreß.

Die letzen Deals. Du weißt ja wie das ist.

Also dann frohe Weihnachten mein lieber Wolf.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
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  #13  
Alt 23.12.2004, 14:56
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Kalle Kalle ist offline
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Hallo Heiko,

bei derartiger Überschreitung würde ich mir schon überlegen, eine Kaufpreisminderung durchzusetzen. Ich hatte das Problem vor vielen Jahren bei einem Wohnwagen, lange vor einer eindeutigen gesetzl. Regelung. Da hatte man billigeres (und damit schweres) Sperrholz bei den Möbeln verarbeitet. Das Teil ging zurück ins Werk, es wurde ausgetauscht was zu tauschen war und für die "nicht mehr heilbaren Mängel" (weil nicht austauschbar) bekam ich eine Gutschrift.

Um jedem Gemeckere zu entgehen: Kommt gut über die Feiertage und vor allem an Heiko: Brems dich beim (Fr)essen - du hast ja eh schon Gewichtsprobleme (beim Boot)!!!
__________________
Gruß an alle
Kalle
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  #14  
Alt 23.12.2004, 15:19
Wolf
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Zitat:
Zitat von Kalle
Hallo Heiko,

bei derartiger Überschreitung würde ich mir schon überlegen, eine Kaufpreisminderung durchzusetzen.
(...)
Kann man versuchen Kalle,
aber ich denke, dass eine Minderung nicht zum Zuge kommt, weil ja das besagte Objekt keine Mängel i.d. Sinne aufweist, dass es denn seinen Zweck nicht erfüllt.

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung käme möglicherweise eine Wandlung in Betracht.
Das wird aber kaum im Sinne des Käufers sein, er ist ja wohl mit dem Objekt seiner Begierde nicht unzufrieden.

Man könnte möglicherweise auf einen Trailer-Fehlkauf verweisen,
muss aber nachvollziehbar sein.
Und dann eben Folgeansprüche geltend machen.

Aber im Prinzip wird´s wohl hier erstmal auf einen Vergleich kommen und dann hat Heiko nix gewonnen.
Ich würde es so lassen, wie es ist.

Heiko hat sich ja auch beim Trailer nicht hoffnungslos übergekauft.


Frohes Fest!
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  #15  
Alt 23.12.2004, 15:27
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Kalle Kalle ist offline
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Wandlung wird sich der Händler schon gut überlegen, denn das Boot ist ja kein Neuboot mehr mit dieser "Tageszulassung", und - bestehen wirklich keine Nachteile, z.B. bei der Zuladung und beim Spritverbrauch und den Fahreigenschaften??? Kann ich mir nicht vorstellen bein einer derartigen Überschreitung des Gewichtes, da hängt doch eine Menge von ab, oder???
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Kalle
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  #16  
Alt 23.12.2004, 16:05
Heiko112 Heiko112 ist offline
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Standard Hi

@all Ich habe das Boot nicht neu, konnte es aber noch nie wirklich fahren aber der Trailer ist neu.
Und ohne Trailer kein Mobo fahren.


Da ich jetzt alles passend zusammen habe Boot, Motor, Trailer hatte ich letzes Wochenende das erste mal richtig Spaß auf dem Wasser.

Kann kaum noch den Sommer abwarten.


@ floor Die Bierflaschen sind doch im Kofferraum vom Auto und kommen erst direkt vorm slipen ins Boot

@ Kalle Da hätte ich wohl etwas früher dran denken können.


@ all Frohes Fest und guten Rutsch!
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  #17  
Alt 23.12.2004, 16:33
Wolf
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Zitat:
Zitat von Kalle
Wandlung wird sich der Händler schon gut überlegen, denn das Boot ist ja kein Neuboot mehr mit dieser "Tageszulassung"(...)
Die Meinung des Händlers zur Wandlung mag durchaus konträr zur geltenden Rechtssprechung stehen, das sollte aber keinen Einfluss auf die Ansprüche des Käufers bedeuten.;)

Mein Rat an Heiko, lass es, wie es ist und versuche nix mehr rauszuschlagen.
Es wird auf einen Vergleich herauskommen und wenn dann die Kosten gegengerechnet werden, kann Heiko froh sein, wenn er nicht noch zulegen muss.

Aber jeder nach seiner Fasson!
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  #18  
Alt 23.12.2004, 16:36
Wolf
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Standard Re: Hi

Zitat:
Zitat von Heiko112
@all Ich habe das Boot nicht neu,




@ all Frohes Fest und guten Rutsch!
Nicht neu, wusst´ ich nicht, macht nix,
viel Spaß

und tschüss für mich aus dem thread,
ist eh´beendet, denk´ich.

BTW
Hätte ich mir ja meinen ganzen Senf sparen können!;)


frohes Fest
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