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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.06.2011, 15:21
Bergsteiger82 Bergsteiger82 ist offline
Ensign
 
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Standard Flaggenführung im Ausland

Tag zusammen,

wie handhabt ihr eure Flaggenführung im Ausland?
Vorausgesetzt ihr führt eure Heimatflagge + die wo ihr euch gerade befindet.
2 Flaggenmaste? Oder nur einen? --> Heimatflagge oben oder foch die andere als Zeichen des Respekts?

Gibt es Vorschriften oder ähnliches an dem man sich orientieren kann?
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  #2  
Alt 24.06.2011, 15:30
'schabzutun 'schabzutun ist offline
Ensign
 
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Nicht schon wieder!
__________________
Gruß, Georg
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  #3  
Alt 24.06.2011, 15:41
medo medo ist offline
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Gastlandflagge ÜBER Heimatflagge, andersrum wurden früher besiegte Schiffe beflaggt.
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  #4  
Alt 24.06.2011, 16:27
Bergsteiger82 Bergsteiger82 ist offline
Ensign
 
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@ 'schabzutun
es geht auch freunlicher, danke
Antwort ist geklärt!
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  #5  
Alt 24.06.2011, 17:40
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Moin,

Nationale am Heck, Gastlandflagge kleiner als die Nationale an Steuerbord in der Saling oder am Lichtmast.
__________________
Gruss Vestus
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  #6  
Alt 24.06.2011, 17:43
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von 'schabzutun Beitrag anzeigen
Nicht schon wieder!

Hast hier schon viel erlebt in der kurzen Zeit die du dabei bist?
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  #7  
Alt 24.06.2011, 18:37
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hast hier schon viel erlebt in der kurzen Zeit die du dabei bist?

Moin Willi,

er kann auch anders:

Zitat:
Zitat von 'schabzutun Beitrag anzeigen
Bitte nicht schon wieder!
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  #8  
Alt 24.06.2011, 18:42
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
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Aber die Suchfunktion soll wirklich helfen , hab ich mir sagen lassen....
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  #9  
Alt 24.06.2011, 19:58
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Ehe ich mit dem Boot in Urlaub fahre, so Gott will, noch in diesem Jahr, frage ich vorsichtshalber auch noch mal nach, Flaggenführung, Beleuchtung, Verkehrsreglung in NL und so weiter.....natürlich erwähne ich, das der Stundenverbrauch und nicht der Kilometerverbrauch interessiert und einige andere Dinge mehr.........und ich grab den Strang mit Turbo-Rolf wieder aus!

Willy
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  #10  
Alt 24.06.2011, 20:10
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ehe ich mit dem Boot in Urlaub fahre, so Gott will, noch in diesem Jahr, frage ich vorsichtshalber auch noch mal nach, Flaggenführung, Beleuchtung, Verkehrsreglung in NL und so weiter.....natürlich erwähne ich, das der Stundenverbrauch und nicht der Kilometerverbrauch interessiert und einige andere Dinge mehr.........und ich grab den Strang mit Turbo-Rolf wieder aus!

Willy
In Holland darf man gar kein Boot fahren...ist dort streng verboten..
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  #11  
Alt 25.06.2011, 08:27
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Hagrid Hagrid ist offline
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hier die Hinweise des DMYV zur Flaggenführung:

Zitat:
Flaggenführung


Vorwort
Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt.
Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich.
Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, dass er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt.
Flaggen unterscheiden sich von den dreieckigen Standern und Wimpeln. Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht. Gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das sog. Flaggenrechtsgesetz (FLRG).
In Drittstaaten können andere, nicht personenbezogene Regelungen zutreffen.

Die Nationalflagge
Sie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.
Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten.
Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert.
Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen.

Nationalflaggen anderer Länder
Sehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln.
Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen. Diese sollte grundsätzlich höher an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz an der Saling (Querstange am Mast) auf der Steuerbordseite.
Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten als Ausweichmöglichkeiten:
a) steuerbordseitig am Geräteträger
(es sei denn, dort weht schon die Nationale).
b) als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird.
c) über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine).
Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt werden.
Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbordsaling gesetzt ist, weht sie dort allein. Nur zwei Ausnahmen sind möglich:
1. an dem Tag, wenn man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft und
2. am Tag des feierlichen Abfahrens. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Route der Reise. Eine Ausnahme stellt die Regelung dar, dass gleichzeitig zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein dürfen, wenn man einen Grenzfluss zwischen zwei Staaten befährt.

Die Flagge des Deutschen Motoryachtverbandes
Sie darf nur von Wasserfahrzeugen, deren Eigner Mitglied in einem Verbandsverein des Deutschen Motoryachtverbandes sind, gefahren werden.
Die Flagge wird bei Yachten mit Mast im Inland unter der Steuerbordsaling gefahren. Im Ausland weicht sie der Gastlandflagge und geht auf die Backbordseite.
Bei mastlosen Booten wird sie in der Bootsmitte angebracht.
Schleusenwärter erkennen hieran die Mitgliedschaft im Deutschen Motoryachtverband, der pauschal für die Sportbootfahrer die Schleusengebühren im deutschen Binnenland bezahlt.

Vereins- / Clubstander
Dieser liefert ein wichtiges Indiz für Herkunft von Boot und Eigner. Er weht am höchsten Punkt des Bootes, also im Idealfall am Masttopp. Wer Mitglied in mehreren Vereinen ist, setzt im Heimathafen den heimischen Stander und in fremden Häfen den des ältesten ortsansässigen Clubs, in dem er Mitglied ist.
Auch als Gösch oder am Bugstock kann der Clubstander gefahren werden. Hierbei hat allerdings im Ausland die Gastlandflagge Vorrang. Der Club- /Vereinsstander weht Tag und Nacht, auch wenn die Besatzung nicht an Bord ist.

Persönliche Stander
Stander von Persönlichkeiten (Staatsoberhäupter, hohe Offiziere etc.) werden auf bemasteten Yachten gesetzt, solange diese Personen an Bord sind.

Signalflaggen
Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabets dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn die Verständigung beendet ist.
Einzige Ausnahme ist die Flaggengala.
Empfohlen wird das Mitführen einer Notsignalflagge (rot).

Sonstige Flaggen
Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen besonderer Flaggen und Stander zu beachten.

Flaggengruß
Der Flaggengruß von Yachten untereinander durch "Dippen" (Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge 1/3 nieder und heißt sie wieder, wenn die andere Yacht den Gruß erwidert hat) der Flagge ist nicht üblich, wird jedoch bei der Begegnung mit Marineeinheiten noch praktiziert.
Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt. Bei der Begegnung einer Flotille wird nur das durch Führungsstander gekennzeichnete Schiff gegrüßt.
Yachten grüßen sich heute untereinander durch einfaches Handzeichen.

Flaggenparade
Nach wie vor ist die Flaggenparade internationaler Brauch. Dabei werden alle Flaggen bis auf den Vereinsstander vom 1.5.d.J bis 30.9.d.J. von 8 Uhr morgens, in den übrigen Monaten von 9 Uhr morgens bis Sonnenuntergang, gesetzt.
Die Zeiten des Niederholens geben die im Hafen oder auf Reede liegenden Marineeinheiten an. Bei fehlenden Marineeinheiten richtet man sich nach dem Flaggenmast im Hafen.
Eine Crew, die sich zur Zeit der Flaggenparade nicht an Bord befindet, holt die Flaggen vor Verlassen des Schiffes ein.
Die Zeit, in der alle Flaggen wehen, nennt man Flaggenzeit.

Flaggengala
Bei festlichen Anlässen flaggen alle Yachten im Hafen, vor Anker oder in Fahrt über die Toppen. Dafür dürfen nur Signalflaggen (nicht jedoch der rot/weiß/rot/weiß/rote Signal- und Antwortwimpel) verwendet werden, und zwar abwechselnd 2 rechteckige Buchstabenflaggen und ein dreieckiger Zahlenwimpel. Geflaggt wird vom Bug über den Mast zum Heck.
Bei der Flaggengala wird die Nationalflagge an der höchsten Stelle des Schiffes vorgeheißt.
Soll ein fremder Staat geehrt werden, weht dessen Nationalflagge im Top, und die eigene Nationalflagge bleibt am Heck.
http://www.dmyv.de/?id=389

greez Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe

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  #12  
Alt 25.06.2011, 09:47
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Giligan Giligan ist offline
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Boooh....abschreiben oder kopieren für die Doktorarbeit im BF,....das hamwa gern.
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  #13  
Alt 25.06.2011, 10:30
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Hagrid Hagrid ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Boooh....abschreiben oder kopieren für die Doktorarbeit im BF,....das hamwa gern.

na.... ordentlich als Zitat gekennzeichnet, mit Quellenangabe... damit werde ich mindestens Innen- wenn nicht sogar Außen- oder Mittenminister




greeetz Frank
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  #14  
Alt 25.06.2011, 12:15
almdudi almdudi ist offline
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Und jetzt noch die Diskussionserweiterung: Nationalflagge über Nacht runternehmen (möglichst mit Trompetensolo im dunkelblauen Zweireiher) oder nicht?
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  #15  
Alt 25.06.2011, 12:41
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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Müsste man dann die ausländische oder deutsche Hymne spielen?
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  #16  
Alt 25.06.2011, 13:54
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Diddi Diddi ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Und jetzt noch die Diskussionserweiterung: Nationalflagge über Nacht runternehmen (möglichst mit Trompetensolo im dunkelblauen Zweireiher) oder nicht?
Pünktlich zum Sonnenauf- und untergang wird bei uns der Bootsmann rausgescheucht um die National einzholen bzw. zu hissen. Da muss er durch
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Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr)

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
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  #17  
Alt 25.06.2011, 15:01
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Rauti Rauti ist offline
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Zitat: "Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht"

ich bezweifle das!
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Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #18  
Alt 25.06.2011, 22:19
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Giligan Giligan ist offline
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Bei mir im Garten gibts auf jeden Fall ne Fahne....und Gastlandflaggen, die mit den Forenwimpeln auf einer Höhe hängen....

Geändert von Giligan (20.02.2012 um 21:14 Uhr)
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  #19  
Alt 27.06.2011, 18:37
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Michael.S Michael.S ist offline
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Wie ist das dann mit dem BF Wimpel ?

Hinten Steuerbord kommt die Nationale, vorne am Bug kommt mit kleinem Flaggenstock an der Rehling die Gastland-Flagge und wohin der Wimpel?

Die beiden Flaggenstöcke sind ja schon "voll".

?!?


Grüße,
Michael
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  #20  
Alt 27.06.2011, 18:52
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vestus vestus ist offline
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Mit der Gastlandflagge am Bug schaffst Du Dir gleich Freunde.

Gastlandflagge entweder auf Steuerbord in die Saling oder Lichtermast, alternativ auch über der Nationalen, aber kleiner, am Heckflaggenstock.

Der BF-Wimpel gehört in die Backbordsaling bzw. Lichtermast oder eben am Bug.
__________________
Gruss Vestus
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  #21  
Alt 27.06.2011, 20:21
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Michael.S Michael.S ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Mit der Gastlandflagge am Bug schaffst Du Dir gleich Freunde.

Zitat:
Zitat von DMYV
a) steuerbordseitig am Geräteträger
(es sei denn, dort weht schon die Nationale).
b) als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird.
selbiges wie b) des Textes weiter oben habe ich auch vor 2 Jahren in der Fahrschule gehört.

Wie man sieht divergieren die Meinungen was "richtig" ist in der praxis doch sehr auseinander!

Geräteträger habe ich (leider?) keinen.

Grüße,
Michael
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  #22  
Alt 28.06.2011, 11:27
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo,
also wir handhaben das so:
Deutsche Zulassung, italienische Flagge darüber der Venedig-Wimpel. Schwarz-Rot-Gold wurde gestrichen, der Flaggenmast ist zu kurz Man will ja nicht gleich auf dem ersten Blick als Turi zu erkennen sein.

Gruß
Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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  #23  
Alt 28.06.2011, 12:09
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jekal jekal ist offline
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90 Danke in 45 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Zitat: "Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht"
kennt man schon, nur ist die nicht aus Stoff
__________________
Gruss
Jens

Ist ein Boot mit weiblicher Besatzung eigentlich unbemannt?
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  #24  
Alt 28.06.2011, 12:15
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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215 Danke in 121 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von jekal Beitrag anzeigen
kennt man schon, nur ist die nicht aus Stoff
Hat aber mit Stoff zu tun!
__________________


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  #25  
Alt 28.06.2011, 12:37
rcastor rcastor ist offline
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Boot: Forbina 40
723 Danke in 206 Beiträgen
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Die in Kroatien bei Sportbooten gehandhabte Variante Gastlandflagge über der Nationalen am Heck halte ich persönlich für völlig schwachsinnig. Ans Heck gehört meiner Meinung nach nur die Nationale. Ich fahre dort die Gastflagge an Steuerbord an Gestänge des Biminis oder an kleinem Flaggenstock am Bug. Aber das ist meine nur Meinung.

In Kroatien kann es übrigens wegen fehlender oder ausgewehter Gastflagge heftige Geldstrafen geben (Missachtung des kroatischen Staates). Das ist zwar nicht rechtens aber im Zweifel gibts Ärger. Also auf jeden Fall irgendwo das Din anbinden. Notfalls auch am Heck.

Gruß
Rolf
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