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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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rot weis rot, Verbot der Durchfahrt.
Hallo,
gibt es Ausnahmen für das Befahren von Sperrflächen die durch rot-weis-rote Tonnen abgegrenzt sind??? Konkret liegt folgende Situation vor: Bei Dahme-km 12 gegenüber der Seebrücke wurden auf Antrag zwei dieser Tonnen ausgelegt. Der Grund dafür war weil Sportboote aller Grössen an dieser Landspitze, vor allem Abends, mit erhöhter Gschwindigkeit und direkt in Ufernähe zum Greifen nahe vorbei fuhren um den Weg zur Schleuse Neue Mühle ab zu kürzen. Dies führte nicht nur zu massivem Wellenschlag sondern gefährdete auch die dort am Steg badenden Personen. In diesem Bereich der Tonnen liegen aber auch die Ruderboote des Grundstückeigners sowie auch mein Boot (mit Motor) wenn ich ein paar Tage dort Urlaub mache. Darf ich als Anlieger diese Sperrzone befahren um zum Liegeplatz zu kommen??? Bis jetzt hat die Wassrschutzpolizei noch nicht gemeckert.
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Gruss Lorenz |
#2
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Moin Moin
rot-weiß-rot bedeutet durchfahrt für alle Fahrzeuge VERBOTEN!! Mein Tipp ist: Frag doch einfach die Wasserschutz Polizei (Nur Anrufen, Keine genauen Info´s) oder pass einfach auf dass du nicht erwischt wirst ;) (wenn doch ca. 35€ Strafe). Mfg. Leon |
#3
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Hallo gewaltschrauber,
wenn du da Anlieger bist, darfst du da auch rein fahren
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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Zitat:
so sehe ich das auch. Ich habe aber auch schon Zusätze zu den Verboten gesehen 'Ausser Berechtigte'. Werde aber trotzdem mal unverbindlich bei der Wasserschtuzpolizei nachfragen.
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Gruss Lorenz |
#5
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Zitat:
Bist Du sicher? Durchfahrt verboten heisst eigentlich Durchfahrt verboten. Ausnahmen werden normalerweiser angezeigt, z.B. Anlieger.
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Gruss Vestus |
#6
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ja genau,
einfach ein Schild Anlieger frei, drunter schrauben
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Und dass macht man selber?
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Gruss Vestus
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#8
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Rot-Weiß-Rot haben wir auch auf der Elbe und Berufsschiffahrt darf da jedenfalls durch,also Anlieger wohl auch würde ich meinen.
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#9
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Zitat:
Du darfst nicht vergessen das die Berufsschifffahrt gar nichts mit der Sportbootschifffahrt zu tun hat(rein Rechtlich). Daher kann man nicht sagen das es generell erlaubt ist. Mfg. Leon |
#10
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Zitat:
Das Zusatzschild (Anlieger) müsste doch mit dem WSA zu klären sein.
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Gruss Lorenz |
#11
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Zitat:
ist nicht nur für mein Boot sondern auch für die Ruderboote der Ferienanlage bzw. für andere Gäste die ihre Boote mitgebracht haben und an dem Steg festmachen. Bis jetzt hat es noch keine Knollen für Boote der Ferienanlage gegeben. Es ist aber beobachtet worden, dass die Polizei Ruderer ermahnt hat die durch die gesperrte Zone durchgefahren sind. Ich bleibe dran, muss mich erstmal wieder mit dem Verwalter der Ferienanlage kurzschliessen.
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Gruss Lorenz |
#12
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Hallo,
das Zeichen A.1 gilt für Fahrzeuge aller Art mit und ohne Maschinenantrieb und bedeutet "Verbot der Durchfahrt". Also für alles und jeden. Sollte der genannte Bereich Bestandteil der Bundeswasserstraße sein, ist es aber auch möglich, dass das zuständige WSA den Sperrbereich für bestimmte Fahrzeuge oder Gruppen, evtl. unter Auflagen (Geschwindigkeit, Vermeidung von Sog- und Wellenschlag etc.) per Schifffahrtspolizeilicher Verfügung freigibt. Da ja begründetes Interesse besteht, würde ich da einfach mal nachfragen. Missachtung von Sperrzeichen, wird bei uns meine ich nicht mit Verwarngeld abgegolten sondern zur Owi gebracht. Da müsste es um die 150€ kosten. Bis dann Dominic |
#13
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Zitat von gewaltschrauber
Das würde ich machen und dann sieht man weiter..... Geändert von LeonBernhardt (13.07.2011 um 15:42 Uhr) |
#14
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Das will ich sehen wie du das schaffen willst in dem Bereich.
Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#15
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Einfach mal nett mit den zuständigen Leuten reden.......
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Gruß Ewald |
#16
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Hallo,
ich habe eben mal bei der WSP vorgesprochen und das Problem dargelegt. Ich zitiere mal: Das Zeichen A1 gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge. Es kann aber von der Stelle die die Zeichen gesetzt hat, in diesem Fall das WSA, eine Ausnahmegenhmigung erteilt werden z. B. für den Zusatz 'Anlieger frei'.
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Gruss Lorenz |
#17
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Habe mal gehört das heißt: Durchfahrt nur für Österreicher!!
Sorry, will Niemanden zu nahe treten.. **lach**
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Alf grüßt euch Alle! via Bügeleisen Lebe JETZT, denn es kann morgen schon vorbei sein! |
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