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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer ohne TÜV samt Boot überführen Boot
Hallo Zusammen,
ich bin schon länger auf der Suche nach einem günstigen Angelboot. Da es oft vorkommt, das Boote Sammt Straßentrailer der aber keinenn TÜV hat verkauft werden will ich wissen, ob man damit trotsdem auf die Straße darf, wenn man sich beispielsweise an eine gewisse Geschwindigkeitsgrenze hält und der Trailer einen guten Eindruck macht. Vielen Dank im Voraus, Kretzer |
#2
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Hallo Kretzer,
Überführungskennzeichen gehen. Vorraussetzung ist natürlich das der Trailer Verkehrssicher ist Bei Roten Nummern bin ich mir nicht ganz sicher. Gruß Stephan
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#3
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Hallo,
wenn man es genau nimmt, darf man mit roten Nummern zwar den Trailer überführen aber ohne Ladung (Boot). Wird aber meistens geduldet. Wenn allerdings was passiert ist das mit der Versicherung so eine Sache???
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#4
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Nimm am besten immer die Kurzzeitkennzeichen für sowas, Verkehrssicherheit wie oben schon erwähnt ist wichtig und liegt an dir das zu gewährleisten.
Bei den "roten" Händlerkennzeichen kann es soweit ich informiert bin gerne mal schwierigkeiten geben wo, was, wann wie gefahren werden darf (zb. Anhänger nur unbeladen und nicht Sonn- oder Feiertags) das kann sich allerdings auch regional unterscheiden.
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#5
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Ich hab mich gerade wegen so einem Problem auch erkundigt.
Versicherungsbestätigung holen, zur Zulassungsstelle und für 22€ Kurzzeitkennzeichen holen und los gehts. |
#6
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Danke euch allen für die gute Auskunft
Jetzt muss mir nur noch jemand ein günstiges Anglerboot mit führerscheinfreien (max 6PS) Motor in der Nähe Konstanz verkaufen |
#7
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Wozu? Der Trailer ist über das Zugfahrzeug versichert.
Also Kurzzeitkennzeichen holen und Abfahrt!
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Gruß, Rasmus |
#8
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So war die Auskunft von der Zulassungsstelle.
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#9
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Am sichersten geht man, bei so kleinen Trailern, wenn man den "einfach" auf einen PKW-Trailer stellt und dort gut sichert...
Kommt halt drauf an, ob man Zugriff auf so einen hat, oder nicht.
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha |
#10
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Ja gelesen hab ich das schon mehrmals, merkwürdig, dass das nicht einheitlich geregelt ist.
Eigentlich sollte das ohne Versicherungsnachweis funktionieren.
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Gruß, Rasmus |
#11
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In München-Land tut es das auch. Allerdings schienen auch dort nicht alle Sachbearbeiter das zu wissen; der Chef wußte es.
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Beste Grüße John
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#12
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Zitat:
Obendrein ist es, zumindest bei meiner Versicherung, kostenlos |
#13
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Zitat:
der Trailer ist nur mit Grünem Kennzeichen und dementsprechend Zugelassen über das Zugfahrzeug Versichert. Um Kurzzeitkennzeichen zu erhalten benötigst Du eine Versicherungsbestätigung. Am besten holt man sich die bei seiner Versicherungsgesellschaft. Man bekommt die auch bei den Schildermachern die bei den Zulassungstellen sind, Kosten denn allerdings mehr Gruß Stephan |
#14
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Und die kann man fast überall für kleines Geld anmieten
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#15
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Nochmal anders:
Wenn der Trailer ein Grünes Kennzeichen besitzt und soweit in Ordnung ist warum Fährst Du nicht direkt vom Kauf zum Tüv? Die direkte Fahrt zum Tüv ist Erlaubt. Gruß Stephan |
#16
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Es gibt durchaus grüne Kurzzeitkennzeichen.
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Beste Grüße John
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#17
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Um für einen Sportboottrailer ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten brauchst Du keine Versicherungsbestätigung und auch keine Papiere .
Der Trailer ist über das Zugfahrzeug versichert (solange er natürlich angehangen ist) und den Fahrzeugschein bekommst Du "Blanko" und musst ihn selbst ausfüllen mit den Angaben aus Deinen Papieren oder dem Typenschild . Für die Verkehrtauglichkeit und die Vorschriftsmäßigkeit des Trailers bist Du verantwortlich . Also hast Du z.B. einen Trailer mit technischen Mängeln oder wie ich einige Jahre einen US-Trailer der in Deutschland so nicht zugelassen werden würde darfst Du ihn auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht fahren .
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Gruß Andre
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#18
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Zitat:
bei keinem war ein Versicherungsnachweiß erforderlich.
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Gruß, Rasmus
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#19
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Die direkte Fahrt zum TÜ ist auch mit entstempelten UND ZUGEWIESENEN Kennzeichen möglich - da brauchts keine Kurzzeitkennzeichen für, mit denen darf man eh rund herum fahren - egal ob auf dem Weg zum TÜ oder zu sonst welcher "Überführung"
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#20
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Zitat:
Das mit den Grünen Kurzzeitkennzeichen ist mir Neu, habe immer Normale (Gelbe) Kurzzeitkennzeichen geholt. Gruß Stephan |
#21
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Moin,
das Thema ist hier schonmal durchgekaut worden: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=98898 Beste Grüße Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#22
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Haken dabei ist aber das zugewiesene Kennzeichen.
Da reicht nicht ein "ehemals" zugewiesenes @ TE vergiss das mal ganz schnell mit den Geschwindigkeitsgrenzen - das geht nicht mit einem ordinären PKW - Spaß würds auch nicht wirklich machen mit 6KmH rum zu gondeln
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#23
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Zitat:
Ab- und wieder anmelden kostet Geld. Einfach stehen lassen und wenn er wieder gebraucht wird einfach TÜV machen ist gratis |
#24
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sag dass mal nicht, zumal man auch noch bei angemeldeten Hängern HU-Pflichtig ist. Es gibt dafür gerne auch Bußgelder und keine Schonzeiten wie sich mancher schönredet. Selbst nen zerlegtes Moped im Keller muss, wenns angemeldet ist, fristgerecht zur HU auch wenns wohl nie wieder die Straße sieht und nur zur %reduzierung gammelt
Gratis ist der TÜ schon mal garnicht
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#25
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Zitat:
Gib zu der HU-Pflichtigkeit mal bitte eine sichere Quelle an. Mein WoWa steht seit 4 Jahren ohne TÜV aber zugelassen im nichtöffentlichen Verkehrsraum. Nicht daß ich mir da ein Ei lege |
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