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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Techau Trailer ohne Papiere - Zulassung steht an
Hallo zusammen,
mein Name ist André, 28 Jahre, komme aus dem Raum Oldenburg(Oldb) und ich bin seit einigen Wochen hier im Forum "aktiv", habe mich ein wenig eingelesen und informiert. Den Bootsschein Binnen- und See habe ich vor ca. 8 Wochen erstanden . Jetzt habe ich mir ein Boot zugelegt, ein kleines Sportboot Sea Ray 160 BR mit einem Trailer von Techau. Der Preis für das Gespann war für mich völlig in Ordnung und ich denke es war sogar ein Schnäppchen gegenüber div. anderen Angeboten und es ist sehr gepflegt und vor dem Kauf wurde der Motor und die Technik durch eine Fachwerkstatt überholt(sehr guter Zug des Verkäufers) Das Boot ist bereits angemeldet beim WSA aber der Trailer bereitet mir ein Paar Schwierigkeiten. 1. Es war kein KFZ-Schein für den Trailer mehr vorhanden, da abgemeldet, der Trailer hatte zuletzt TÜV bis 2008 und wurde auch Ende 2008 abgemeldet. Folgende Dokumente liegen mir vor: - Trailerpass mit technischen Angaben zum Trailer und Seriennummer etc. - Der Trailer hat auch noch das Typenschild - passt alles zusammen - ABE des Hersteller zu diesem Trailer inkl. Seriennummer - DEKRA-Gutachten von 2007 - ebenfalls mit Angaben zum Trailer und das dieser in Ordnung war - Ausdruck über die ehemalige Zulassungsbescheinigung - aktuelle(Stand 18.07.2011) Bildschirmausdrucke des damilig zuständigen Straßenverkehrsamtes mit technischen Daten und Daten zur An- und Abmeldung des Trailers, Angabe des ehemaligen Halters, usw. - Kaufvertrag natürlich auch Jetzt bin ich leider etwas "verwirrt" was ich noch erfüllen muss um TÜV und Zulassung zu bekommen. Zulassung: 1. Kann ich mir anhand der vorhandenen Dokumente einen neuen Schein ausstellen lassen? (Wäre wohl zu einfach oder?) 2. Muss ich einen Nachweis erbingen, dass der Trailer nicht als gestohlen gemeldet ist? 3. Oder kan ich bzw. der ehemalige Besitzer eine Verlusterklärung der Trailerpapiere aufgeben und auf Basis dieser einen neuen Schein beantragen? Desweiteren stelle ich mir noch die Frage was muss der Trailer, Bj. 1989,für den TÜV erfüllen, allg. Zustan -OK, Reifen - OK aber Beleuchtung - muss eine Nebelschlussleuchte nachgerüstet werden?(Trailer war über 12 Monate nicht zugelassen). Die Vorgehensweise wäre dann folgende? - Beleuchtung anpassen, falls nötig, - zum TÜV - Anahme, - zur Zulassungsstelle und neue Papiere beantragen und zulassen? Ich danke schon im Voraus für die hilfreichen Antworten! PS: Fragen zur Bootsversicherung haben sich ebenfalls dank des BF schnell geklärt und ich habe ein klasse Angebot eines BF-Mitglieds erhalten. Danke und viele Grüße vom Jadebuse André |
#2
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Hallo nochmal,
oder muss ich sogar den Weg einer Vollabnahme gehen und Ausstellung von KFZ-Brief+Schein und und und? Das macht dann +/- 180 €? VG André |
#3
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Hallo Andre und herzlich WIllkommen hier im Forum.
Du brauchst nur zur nächsten DEKRA Station fahren und Dir ein Fahrzeugdatenblatt ausstellen zu lassen. Die Daten sollte die DEKRA aufgrund der letzten HU haben und aus der vorliegenden ABE zudem entnehmen können. Dann eine HU, die nicht älter als drei Monste ist vorlegen, Versicherungsbestätigung und Perso dazu und fertig Gruß Enno |
#4
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Hallo Andre.
Eine Vollabnahme gibt es nicht mehr. Die normale Vorgehensweise sollte sein: Trailer fit machen (Reifen: Alter/Profil/Risse oder porös, Lichter, Bremsen checken) Alles, was man einfach selber machen kann. Dann ab zum Tüv, Dekra etc. Wenn Du Tüv hast, gehst Du mit allen Papieren und Tüv-Bericht zur Zulassungsstelle und meldest ihn an. Wenn die Stress wegen dem fehlenden Schein machen, sage Du hast ihn verloren, sonst musst Du den Vorbesitzer nochmal belästigen |
#5
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Hallo,
klasse danke euch für die schnellen Antworten, da kommt doch etwas Erleichterung auf ;) Dann werde ich mal die netten Leute der Dekra konsultieren Wisst ihr zufällig ob ich eine Nebelschlussleuchte am Trailer haben muss? Ist dies nun vorgeschrieben? Falls nicht wechsel ich nur die Birnen - der Lichtträger funktioniert naemlich soweit. Sollte es gefordert sein, nunja dann kommen 2 neue Leuchteinheiten ran - Stück 14 Euro ohne Leuchtmittel passt dann auch - Hobbys kosten Geld oder wie war das? PS: Verloren habe ich die Papiere im Zweifelsfall garantiert :P Danke & Gruß André |
#6
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Andre,
ich hatte das gleiche Problem: Was Du in jedem Fall brauchst, ist die Hersteller-Betriebserlaubnis, Heute: Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch früher Fahrzeugbrief genannt, alles andere wird ausgestellt bei der Zulassungsstelle, natürlich nur nach HU-abnahme.
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Gruß Heinz, |
#7
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Zitat:
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Gruß Heinz, |
#8
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Ich habe nur die Allgemeine Betriebserlaubnis, leider weder "kfzschein noch brief" für den Trailer.
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#9
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Techau Hänger: die heben die Unterlagen, Daten viele Jahre lang auf……..
Früher: gab’s nur die Betriebserlaubnis. Nebelschlussleuchte: wenn der Hänger ab 1.1.1991 gebaut ist. Kann man natürlich zusätzlich nachrüsten.
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Grüße von Herbert |
#10
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Zweitschrift der Trailerunterlagen 120 € bei Techau...hmmob es da nicht einfacher ist mit HU zur Zulassungsstelle und sagen ICH habe sie verloren?
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#11
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Ich habe zu meinem Trailer auch nur die ABE und den Schein,
soweit ich weis ist die ABE (grün) der "Brief". Das sollte zum Anmelden reichen. Im Zweifelsfall einfach bei Deiner Zulassungsstelle fragen, die kennen sich am Besten aus |
#12
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Leider treffe in in der Behörde heute niemanden mehr an .
Ich habe nur die ABE des Trailers und einige zusätzliche Dokumente aber nicht in der Art eines Briefes oder Schein. Am besten versuche ich einfach mein Glück oder? |
#13
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Dann weist Du ganz genau was Du noch brauchst.
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#14
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Spar dir den Weg, du brauchst die Betriebserlaubniss des Herstellers, glaub`mir. Am besten rufst Du einfach die Behörde an und erklärst kurz, was Du hast, die sagen Dir dann, was fehlt, das bekommst Du in jedem Fall beim Fahrzeughersteller gegen eine Erklärung, dass es Dir verloren gegangen ist. Diese Erklärung verlangt der Fahrzeughersteller als Sicherheit gegen Betrugsversuche etc. (z.B. wenn ein Hänger geklaut wurde und der Dieb ihn offiziell zulassen will)
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Gruß Heinz, |
#15
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Zitat:
er hat ja die ABE des Herstellers, die Zulasungsbescheinigung Teil I und II kann er doch ohne Datenblatt und fehlender Zulassung noch nicht haben! Den ganzen Aufwand kann man sich sparen, glaub mir! Datenblatt, HU Bericht, Versicherung nd Perso das reicht! |
#16
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o.K., die ABE ist quasi der "Brief", aber der Schein ist ja hier nicht übergeben worden (Schlürigkeit vom Vorbesitzer...) dafür sollte eine schriftliche Erklärung des Vorbesitzers vorgelegt werden, dass er ihn verloren hat.
Das müßte reichen
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Gruß Heinz, |
#17
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Zitat:
Will ja nur nicht das Andre hier total konfus gemacht wird Hier noch das Thema Nebelschlußleuchte: 76/756/EWG; StVZO § 53d mehrspurige Kfz und Anh Vorhandensein vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 01.01.91 und bbH > 60 km/h Anzahl ein oder zwei Einschaltkontrolle vorgeschrieben; nach StVZO Kontrollleuchte für gelbes Licht im Zugfahrzeug nach EG-Rili Kontrollleuchte im Zugfz und zusätzlich für Kfz, die auf Basis einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung ab dem 01.10.2000 erstmals in den Verkehr kommen: a) müssen eine Einrichtung besitzen, die bei Ausschalten der Begrenzungsleuchten die Nebelschlussleuchte(n) automatisch und dauerhaft abschaltet. Nebelschlußleuchten müssen danach bewusst wieder eingeschaltet werden (z.B. mittels "Dreh-Zugstufen-Schalter"). oder b) eine akustische Warneinrichtung haben, die auslösen muss, wenn + die Zündung ausgeschaltet oder + der Zündschlüssel abgezogen ist und die Fahrertür geöffnet wird, während sich der Schalter für die Nebelschlussleuchte(n) in Einschaltstellung befindet.
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#18
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Hallo zusammen,
nochmals vielen Dank für eure Hilf und Tipps. Es hat alles doch noch einfacher geklappt als ich dachte . Mein TÜV-Gutachter des Vertrauens hat mir anhand von vorhandenen Papieren bzw. Kopien einen neuen Schein ausgestellt und gleichzeitig den TÜV abgenommen. Jetzt kann ich problemlos alles anmelden und komme um Verlusterklärungen oder weiteren Kosten für neue Dokumente herum. Prima! Danke & Grüße André |
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