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  #1  
Alt 24.01.2005, 15:14
Mumpitz Mumpitz ist offline
Cadet
 
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Standard Holland - Führerscheinpflicht bei Sportbooten < 20 Km/h

Tag zusammen!

Ich stehe vor folgendem Problem:
Ich möchte mir ein neues Boot für Fahrten auf der Maas und der umliegenden Seen kaufen (für Interessierte Marine 16Y).
Mein altes/jetziges Boot fällt nicht unter die Kategorie schnelles Boot > 20 Km/h, das neue aber. Nun versuche ich mich schon seit ca. einem Monat bei den zuständigen Behörden schlau zu machen in einem für mich nicht eindeutigen Punkt der dortigen Führerscheinregelung - bisher leider ohne Antwort.

Wenn ich das neue Boot mit 4PS betreiben würde, ist dann ein Führerschein erforderlich, da das Boot bauartbedingt schneller als 20 Km/h fahren kann? Oder fällt es dann immer noch unter die Kategorie führerscheinfrei, da es mit dem kleinen Motor nicht in der Lage ist, diese Geschwindigkeit zu erreichen/überschreiten?
Da auch mein Cousin mit dem Boot fahren soll, der den SBF Binnen noch nicht hat, möchte ich natürlich wissen, ob es legitim ist, das Boot in der Übergangszeit bis zu seiner Prüfung und der Aushändigung der Dokumente noch mit dem alten kleinen Motor zu betreiben, oder darf er nicht fahren?

Danke und Gruß,
Oliver
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  #2  
Alt 24.01.2005, 15:33
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Ohne es mit Links belegen zu können:

Ich bin mir sehr sicher, dass es sich um die mögliche Höchstgeschwindigkeit der aktuellen Konfiguration dreht, bei 4 PS also sicherlich <20km/h = führerscheinfrei.
Die Grundlage kann m.E. nicht die theoretische Geschwindigkeit des Rumpfes sein, denn:
- schwer zu überprüfen
- welches Boot läuft mit einer 2.500-PS-Turbine nicht >20km/h (überspitzt)?
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #3  
Alt 24.01.2005, 15:52
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Pit Pit ist offline
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Hallo Oliver

wenn das Boot mit den 4PS keine 20 erreicht ist es führerscheinfrei

Nur wenn Motor und Boot zusammen die 20 erreichen können, dann erst ist der SBF erforderlich.

mein alter Schlauch hatte 6PS dran und kam in Gleitfahrt knapp auf etwas über 20, aber ein kontrolleur auf der Maas/Leuker Meer sagte mir, dass ein Boot mit dieser maschine eigentlich langsamer sei. Also war alles ok.

Pit
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Pit

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  #4  
Alt 25.01.2005, 09:48
Mumpitz Mumpitz ist offline
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Danke für die Antworten!

Ich habe auf solch eine Antwort wie die Deine spekuliert, Pit. Und ich finde es traurig, daß weder die Waterpolitie noch die holländische Botschaft sich bei solchen Anfragen rühren. Ich weiß, die haben auch was zu tun und möchte sie deshalb nicht madig machen, nur erschwert es einem doch ungemein sich an geltende Gesetze zu halten, wenn man sie nur interpretieren kann und keine klare Aussage zu ihrer Auslegung erhält.
Ich werde es so halten, wie ich es mir schon gedacht habe und, wenn ich kontrolliert werde, werde ich mit erhobenem Zeigefinger auf Dich verweisen, Pit

Also besten Dank noch mal - Cheers,
Oliver
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  #5  
Alt 25.01.2005, 09:58
Ossibaer Ossibaer ist offline
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Und hier gibt es auch den Offiziellen Wassersportführer Niederlande:

http://home.t-online.de/home/wsp.nrw...m#Führerschein

"Führerschein

Seit dem 1. April 1992 ist auf holländischen Gewässern der holländische Sportbootführerschein, 'klein vaarbewijs' genannt, Pflicht. Dieser Schein ist vorgeschrieben für:

Boote mit einer Länge von 15 Metern und mehr.
Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern die schneller fahren können als 20 km pro Stunde.
Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot auf den Binnenschifffahrtsstraßen anerkannt.
Ausnahme: Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, wird für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich - Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard -, anerkannt.
Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent werden anerkannt für die Fahrt auf dem Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek.
Ohne einen dieser Scheine oder den 'klein vaarbewijs' dürfen die oben genannten Wassersportfahrzeuge nicht geführt werden.

Nur die oben genannten Führerscheine sind anerkannt.

Andere Führerscheine müssen in einen der oben genannten umgeschrieben werden."
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  #6  
Alt 25.01.2005, 17:00
Mumpitz Mumpitz ist offline
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Hallo Ossibaer!

Dieser Passus ist mir bestens bekannt. Liest Du ihn Dir aber genau durch, wirst Du feststellen, daß genau die Frage, die mich zu diesem Posting hier trieb, offenbleibt.

"Motorboote mit einer Länge von weniger als 15 Metern die schneller fahren können als 20 km pro Stunde. "

Wie von Seestern ziemlich provokativ bemerkt , kann man jeden Tisch mit entsprechender Motorisierung über die 20 Km/h-Schwelle prügeln. Geht es den niederländischen Behörden nun darum, daß der Tisch mit entsprechender Motorisierung beim aktuellen Setup nicht schneller werden kann als 20 Km/h oder, daß er generell mit dem Motor schneller werden könnte.
Beispiel mit 2 Fällen (ich geh mal davon aus, daß Pit Recht hat):
Ich fahre mit einem sehr leichten Gleitboot und 3,68 KW, komme mit 2 Mann und allem Gerödel nicht an die 20 Km/h heran.
Nehme ich aber nun alles aus dem Boot raus und fahre alleine, ist es locker möglich, daß die 20 Km/h überschritten werden.

Genau dieser Punkt ist unklar und ich möchte mich nicht auf meine Auslegung verlassen. Das bleibt leider auch bei Pits Erklärung offen, aber dann muß ich notfalls mit 2 Säcken Zement dafür sorgen, daß das Boot auch mit einem nicht durch die Schallmauer flutscht

Cheers,
Oliver
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  #7  
Alt 25.01.2005, 17:28
Benutzerbild von Sonnensegler
Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Standard Re: Holland - Führerscheinpflicht bei Sportbooten < 20 Km

Zitat:
Zitat von Mumpitz
[...]
Da auch mein Cousin mit dem Boot fahren soll, der den SBF Binnen noch nicht hat, möchte ich natürlich wissen, ob es legitim ist, das Boot in der Übergangszeit bis zu seiner Prüfung und der Aushändigung der Dokumente noch mit dem alten kleinen Motor zu betreiben, oder darf er nicht fahren?

Danke und Gruß,
Oliver
Achtung, aufpassen wegen dem Versicherungsschutz, falls was passiert - meine Laienmeinung !

Bsp. Auch wenn ich in Griechenland als Einheimischer für eine 80er, 200er (Enduros) keinen Führerschein bräuchte, brauche ich als Deutscher einen Führeerschein um versichert zu sein!

In Deinem Fall , da das Boot in beiden Ländern führerscheinfrei (< 5 PS und <20km/h) ist - kein Problem. Aber bei mehr als 5PS und weniger als 20 km/h sehe ich -laienhaft - ein Problem.

Also Achtung
Gruß
Jochen
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  #8  
Alt 26.01.2005, 08:18
Mumpitz Mumpitz ist offline
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Hallo Jochen!

Danke noch mal für die Warnung mit der Versicherung. Das ist das Gute hier an Bord, daß sich viele wirklich Gedanken machen und einem diese nützlichen Infos auch zukommen lassen. Ich würde aber weder ohne Kasko noch ohne Haftpflicht mit dem Boot aufs Wasser gehen.
Und wir werden bis zu seinem bestandenen Führerschein definitiv mit einem (in Deutschland) führerscheinfreien Motor fahren. Er soll ja auch an die Pinne dürfen, wie es beim alten Boot war. Erst danach wird der größere Motor bei gemeinsamen Fahrten eingesetzt. Ich habe nicht vor, mich oder meine Familie wegen eines eventuellen blöden Zufalls zu ruinieren. Ich werde aber noch versuchen, eine offizielle Info dazu zu bekommen, nur rühren sich die verantwortlichen niederländischen Stellen
(noch) nicht. Deshalb wollte ich wissen, wie es andere hier, die in den Niederlanden fahren, damit halten.

Cheers,
Oliver
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  #9  
Alt 26.01.2005, 10:06
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WoSo WoSo ist offline
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Hallo zusammen,
es gibt einen "Vetrag von Haifa" in dem m.W. geregelt ist das das Recht des Heimatlandes gilt. Also muß auch ein Deutscher in Holland für ein in Deutschland registrierte Boot ab 3.68KW einen Führerschein haben. Jeder Deutsche mit Wohnhaft in Deutschland muß sein Boot in Deutschland registrieren. Alles andere sind auslegungen des jeweiligen Ordnungshüters, oder unwissenheit. Auch in Italien darf ein Deutscher nur dann ein Boot mit Deutscher registrierung ab 3,68KW fahren wenn er den Führerschein besitzt.

Gruß
Wolfgang
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__________________
Gruß
Wolfgang
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Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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  #10  
Alt 26.01.2005, 10:23
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Wolfgang,

es gibt definitiv keinen "Vertrag von Haifa". Suche dazu auch mal im Forum des Boote-Magazins.

Es gibt Vereinbarungen mit verschiedenen Ländern über die gegenseitige Anerkennung von Ausweisen, Führerscheinen usw. Die werden individuell mit jedem Land getroffen.
__________________
Charly
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  #11  
Alt 26.01.2005, 12:42
Mumpitz Mumpitz ist offline
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Ist denn hier im Bord keiner vom Fach (Wasserpolizei, Versicherung), der für Klärung in diesem Fall sorgen könnte?
Zumal das Problem sich noch erweitern läßt. Soweit ich informiert bin, gibt es niederländische Versicherungen, die auch mit deutschen Bootsführern Verträge abschließen. Zwar gilt für mich als deutscher Versicherungsnehmer deutsches Recht, was die Versicherungsklauseln deutscher Versicherungen angeht (soweit sie sich nicht durch geltendes niederländisches Recht noch eingeschränkt werden), wie aber halten es die niederländischen Versicherungen in diesem Punkt?
Für uns wird das Thema vom Tisch sein, sobald mein Mitfahrer seinen SBF hat, für andere dürfte dieser Streitpunkt aber noch länger von Belang sein. Nicht wenige fahren ohne Sportbootführerschein mit Motoren zwischen 5 und 10 PS, auf Booten, die nicht schneller als 20 Km/h werden (meist bauartbedingt, manche aber auch gewichtsbedingt).
Wieviele wiegen sich wohl in Sicherheit, da sie holländisches Recht achten, bis es zum Schadensfall kommt?
Mir wäre wohler, wäre diese Regelung etwas transparenter. Sollte ich wider Erwarten doch noch Antwort von den zuständigen Behörden bekommen, werde ich es sicherlich hier posten. Trotzdem hoffe ich, daß vielleicht jemand mit einem etwas besseren Draht zu diesen Stellen Aufklärung leisten könnte.


Gruß,
Oliver

Fällt mir gerade noch ein:
@WoSo:
Wir reden ja hier gerade vom Grenzfall, was Registrierungspflicht angeht.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, brauchen Boote unter 15 Metern und solche, die nicht schneller als 20 Km/h werden können, in den Niederlanden gar nicht gekennzeichnet sein. Lediglich ein deutlich sichtbarer Name (Buchstaben <= 10 cm in Kontrastfarbe) auf den Bootsseiten und am Heck sind für diese Fahrzeuge notwendig.
Das Problem ist also, daß die niederländischen Gesetze uns dort mehr Freiraum als unsere eigenen einräumen und die eigenen kommen wohl erst im Schadensfall zum Zuge, da die Versicherung sich auf diese berufen wird.
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  #12  
Alt 26.01.2005, 12:59
Mumpitz Mumpitz ist offline
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Habe das gerade noch auf einer österreichischen Seite gefunden:

__________________________________________________ ______
Niederlande
Führerschein: nicht vorgeschrieben bis 15 m und max 20 km/h
Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für
Boote, die bauartgemäß schneller als 20 km/h fahren
können (sog. "schnelle Boote").

Bootshaftpflicht: vorgeschrieben für "schnelle Boote".
Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden.
__________________________________________________ ______

Bleibt noch zu klären, was mit bauartgemäß gemeint ist. Bezieht es sich (wie ich das Wort verstehe) auf die mögliche, rechnerische Rumpfgeschwindigkeit, fahren dort viele - besonders Schlauchbootfahrer -
ohne Versicherungsschutz umher.

Gruß,
Oliver
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  #13  
Alt 26.01.2005, 13:13
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
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hatte den Schlauch und jetzt das GFK Haftpflichversichert.
Die Versicherer liegen bei 1,5Mio Deckungssumme Zwischen 30,- und 40,-- EUR Jahresprämie.

Je nach Fahrgebiet sind da nämlich schnell ein paar Surfer, Schwimmer Wasserskifahrer zu schaden gekommen. Besondes bei schönem Wetter an Wochenenden. Da ist bei uns die Maas und die davon abgehenden Baggersehen (z. B. LeukerMeer etc.) sehr voll. Auch das Ijsselmeer, Veluve Meer etc. sind dann überfüllt. Da sind etliche,die sich auch auf den Seen ein Rennen liefern (auch wenn wie am Leuker Meer nur 9km/h erlaubt sind - auf der Maas ist es wieder frei, aber zwischen den Surfern, Seglern und Schwimmern scheint mehr Spass und Nervenkitzel aufzukommen )

Pit
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Pit

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  #14  
Alt 26.01.2005, 13:23
Mumpitz Mumpitz ist offline
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Ich hab noch was gefunden, und das geht nun genau in die andere Richtung. Ich poste das hier noch und dann hoffe und warte ich

"...[Zur Führung dieser 25 PS Version, ausgestattet mit einem Yamaha 4-Takt Außenborder, ist in den Niederlanden z. Zt. noch kein Führerschein erforderlich. Diese zuverlässige Motorisierung bietet bei reiner Verdrängerfahrt trotzdem genug Kraft, auch einmal etwas schneller den gewünschten Badeort oder Angelplatz zu erreichen. Die Kraft der Maschine ist so auf das Boot abgestimmt, daß die Maximalgeschwindigkeit für führerscheinfreie Boote (Niederlande = 20 km/h) nicht überschritten werden kann.]..."

http://www.boot-und-bungalow.de/boot25PS.htm

Das wiederum würde bedeuten, daß bauartbedingt den Verbund von Boot UND Motor meint. Schließe ich in dem Fall meine Versicherung bei einer niederländischen Gesellschaft ab, geht das wohl in Ordnung.

Ach, ich liebe Gesetze
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  #15  
Alt 26.01.2005, 17:32
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h-d h-d ist offline
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Mit bauartbedingt ist ganz klar das komplette Schiff, bestehend aus Rumpf und Motor, gemeint. Auch bei der niederländischen Registrierung für schnelle Motorboote wird, wie bei allen deutschen Kennzeichen auch, immer beides zusammen erfasst. Und auch nur diese Kombination darf gefahren werden. Eben mal den Motor wechseln ist bei kennzeichenpflichtigen Booten nicht erlaubt.

Nicht ganz so klar ist, wie das mit Zuladung und Gewicht des Schiffsführers aussieht. Wenn ich in mein Beiboot (2,6m, 4PS) steige, bekomme ich das nicht ins Gleiten (oder nur mit äußerster Mühe, wenn ich mich im Bug ganz weit vorbeuge). Steigt da aber ein 70kg-Mensch ein, kommt es ohne Mühe auf 25km/h. Dürfte ich das Boot ohne Führerschein fahren, ein 70kg-Mensch jedoch nicht?
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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