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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Leider nochmals: Kurtaxe für Boot
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Leider ist die Diskussion um die Kurtaxe für Boote wieder neu entbrannt (zumindest auf Rab).Artikel 9 der kroatischen Verordnung lautet: Wer ist verpflichtet, den Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr zu bezahlen und wie wird sie entrichtet? Die Zahlungspflichtigen des Pauschalbetrags der Aufenthaltsgebühr sind Eigentümer oder Benutzer von Wasserfahrzeugen (Nautiker) für sich und alle Personen, die sich in dem Wasserfahrzeug, das für Urlaub, Erholung oder Kreuzfahrten benutzt wird, übernachten. Nautiker sind verpflichtet, einen Pauschalbetrag für die Aufenthaltsgebühr vor dem Auslaufen in den Hafenämtern beziehungsweise deren Nebenstellen zu bezahlen, und zwar wenn sie sich im Wasserfahrzeug in den Häfen des Nautiktourismus beziehungsweise am Liegeplatz im nautischen Teil des Hafens aufhalten und übernachten, der für den öffentlichen Verkehr gemäß der Vorschrift, mit welcher Seegut und Seehäfen reguliert werden, geöffnet ist. Dies gilt im Falle, wenn sich das Wasserfahrzeug in diesen Häfen im ständigen oder vorübergehenden Liegeplatz befindet. Im Prinzip ist mir alles klar. Was ich nicht verifizieren kann ist, was man unter dem "nautischen Teil des Hafens, der für den öffentlichen Verkehr gemäß der Vorschrift, mit welcher Seegut und Seehäfen reguliert werden" versteht. In Rab wird das so ausgelegt, dass auch die Buchten wie z.B. die Kristofor dazu zählen. Obwohl ich für mein Appartment in Barbat Kurtaxe bezahle, sollte ich laut Hafenkapitän auch bei einer Übernachtung in der Bucht Kurtaxe bezahlen. Ist daher unter dem "nautischen Teil des Hafens" der gesamte Bereich zu verstehen, für den der Hafenkapitän zuständig ist: Ich danke im voraus für Eure hilfreichen Auskünfte. |
#2
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Ist zwar keine hilfreiche Auakunft, aber vielleicht mal ein anderer Ansatz dazu:
Stell Dir einfach mal vor, was man mit deiner Kurtaxe anstellen könnte. Da wäre bespw. das Aufsammeln von angeschwemmten Mülls in Badebuchten, das Erhalten oder Erneuern von Einrichtungen in Stadthäfen oder das verlegen eines fiktiven Abwasserrohrs in das Kanalnetz an Land. Auch wenn das alles nur ausgedacht ist, vielleicht bezahlst du mit diesen Hintergedanken die 7 albernen Kuna mit einem Augenzwinkern gerne ,,zweimal"
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Viele Grüße, Tobi "Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen!" (Harald Juhnke) |
#3
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Zitat:
Wenn er einmal am Boot schläft, zahlt er die Mindestaufenthaltsgebühr von 150 Kuna .
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___________________ Gruß Werner
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#4
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Habe die Jahrespauschale für das Boot bezahlt, beim Hafenmeister, was Anfang des Jahres nicht ganz einfach war, durch die neue Regelung.
Beim Anmieten eines Apartements legte ich diese Bescheinigung im Tourismusbüro vor und war von einer weiteren Kurtaxzahlung befreit. Gruß Dietrich |
#5
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Zitat:
Genauso funktioniert es auch bei mir.
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___________________ Gruß Werner |
#6
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Danke für EureAntworten. Ich denke aber, dass die Situation noch immer nicht verstanden wird. Vielleicht gelingt es an Hand eines Beispiels:
Ich halte mich für 4 Wochen in meinem Appartment auf und fahre jeden Tag in eine Bucht zum Baden. Am Abend kehre ich wieder in mein Appartment zurück, für das ich auch das ganze Jahr Kurtaxe bezahle (Befreiung geht nicht, weil der Vermieter pauschaliert ist). Nun ist mal ein schöner Abend, und ich beschließe die Nacht in der Bucht zu verbringen. Dafür soll ich zumindest 400,-- Kuna löhnen? Ich weiß ja nicht, wann ich in den 4 Wochen mal einen Abend draussen bleibe! Ich müsste dann raus aus der Bucht, zum Kapitano, 150,-- Kuna zahlen, zurück in die Bucht - da ist mir bestimmt die Lust vergangen. Ich denke, das kann auch nicht vom Gesetzgeber gewollt sein. Darum auch meine Frage, wie dieses Gesetz auszulegen und was unter dem Begriff "nautischer Teil des Hafens" zu verstehen ist. LG Rudi |
#7
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Ich wurde im Mai beim Hafenkapitän in Rab gefragt ob ich auf dem Boot schlafe,meine antwort war nein.damit war alles erledigt,keine Kurtaxe für das Boot.
Gruss Nobi |
#8
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Zitat:
Ich denke, dass du in deinem Fall nur vom Ministerium direkt eine bindende Aussage bekommen kannst. Wende dich an das Innenministerium mittels E-Mail. Ministarstvo unutarnjih poslova 10 000 Zagreb Ulica grada Vukovara 33 Tel.: 00 385 1 6122 111 e-mail: pitanja@mup.hr, javnost@mup.hr , policija@mup.hr www.mup.hr www.policija.hr Aus eigener Erfahrung antworten die mit Sicherheit, wenn es auch etwas dauern kann.
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___________________ Gruß Werner
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#9
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Zitat:
Der Hafenkapitän kommt wohl nicht zur Kontrolle in die Bucht, sollte er doch kommen (was ungewöhnlich wäre), hast du einen gültigen Nachweis, über die bezahlte Kurtaxe, und alles ist in Orndung - dies gilt auch für eine Polizeikontrolle. Die pauschale Bezahlung der Kurtaxe für Nächtigung auf dem Boot gilt seit 2010 für alle, die keine Unterkunft belegen und damit auch vom Vermieter oder Hotel keine kurztaxe abgeführt wird... btw: Kurtaxe musste/sollte ja bisher schon für den gesamten Küstenteil des Landes abgeführt und bezahtl werden, viele haben sich einfach davor "gedrückt".... dies ist damit vorbei...aber dies haben wir ja schon x-mal diskutiert.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#10
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Lieber Dieter!
Das habe ich auch gedacht. Ist aber leider nicht so. Dass ich beim Vermieter Kurtaxe bezahle, interessiert die Kontrollorgane nicht. Nach deren Auffassung muss ich 2X bezahlen. Gruß Rudi
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#11
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Ich hatte letztes Jahr das selbe Problem, danach bei ADAC und allen möglichen kroatischen Stellen angefragt mit dem Ergebnis nach etlichen Wochen, grundsätzlich bei Übernachtungs Möglichkeit auf dem Boot (Koje) wird 2x Kurtaxe bezahlt.
Hier der original Auszug mit kroatischer "Erklärung" vielen Dank für Ihr Schreiben. Anbei erhalten Sie das Schreiben mit Antwort (siehe Anhang), das von uns an das kroatische Ministerium gesendet wurde. Laut dieser Auskunft müssen Sie die Kurtaxe einmal am Campingplatz, Pension bezahlen und noch einmal für Ihr Boot. Unabhängig davon, ob Sie auf Ihrem Boot übernachten oder nicht. Die kroatischen Hafenbehörden fordern von jedem Bootseigner, dessen Boot über 5 m Länge ist, die Kurtaxe-Vignette. Leider können wir Ihnen keine andere Nachricht geben. Mit freundlichen Grüßen Angelika Kahlert Wassertouristik & Sportschifffahrt (TSW) ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München [IMG]file:///C:/Users/hg/AppData/Local/Temp/msoclip1/01/clip_image002.jpg[/IMG] Class: 410-01/10-01/53 File number: 529-07-10-4 Zagreb, November 26th, 2010 Ms Angleika Kahlert Wassertouristik & Sportschifffahrt (TSW) ADCA e. V., Am Westpark 8 81373 Munchen Subject: Sojourn tax for boaters Dear Ms Kahlert, Ministry of Tourism of the Republic of Croatia received your inquiry dated November, 3rd 2010 where you requested clarification of the payment of the sojourn tax for boaters that own vessels without the built-in bed. First and foremost we would like to emphasise that this is an altogether different question from the one specified in your former inquiry where you requested information about a 6-meter-long vessel with two sleeping cabins. Therefore, the Ministry hereof reiterates that Article 2 of The Ordinance on the Form, Content and Period of Validity of Vignettes, Place of Attachment and Manner of Keeping Records and Issuing Vignettes (“Official Gazette”, n. 26/10) stipulates that those obliged to pay the sojourn tax are boat owners or users (yachtsmen) for every vessel over 5 metres in length with built-in beds used for leisure, recreation and cruising. Sincerely yours, DIRECTOR Andrea Petrov
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Grüße von Leo |
#12
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Zitat:
ich war gedanklich auf einen alten Stand, man wird vergesslich ...(da ich keine feste Unterkunft nutze - betrifft es mich auch nicht direkt) - http://www.mint.hr/default.aspx?id=6098
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#13
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Der Originaltext:
und die ADAC-Übersetzung: Wieder mal so eine kompetente Aussage des ADAC Nicht jedes Boot über 5m zahlt die zusätzliche Abgabe, entscheidend ist das was im Originaltext markiert ist! Es ist unerheblich, ob man dann darauf schläft oder nicht - entscheidend ist, ob eine Schlafmöglichkeit (bei Booten über 5m) besteht! PS: Ich persönliche denke auch, daß diese Regelung 'verbesserungsbedürftig' (meine gedankliche Ausdrucksweise ist deftiger) ist, im Moment ist es aber nun mal so. |
#14
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Ich Lese immer für die bezahlte Aufenthaltsgebühr bekommt man eine Vignette jetzt hab ich schon 2 mal bezahlt und immer nur eine Rechnung bekommen - hat schon mal jemand eine solche Plakette bekommen
Wolfgang |
#15
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Es geht hier um 1,5 €/Nacht. Ist das richtig ???
Lohnt sich die Diskussion überhaupt ???? Ich weiß nicht. Wenn man weiß wofür die Communen diese Gebühr einheben, so erscheint mir das mehr als gerechtfertigt. Hafen oder Bucht ist dabei belanglos.
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Gruß Heinz R. |
#16
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Nein, die KT wird nicht tagesexakt erhoben.
Länge des Wasserfahrzeugs 5 – 9 Meter bis zu 8 Tage 150,00 bis zu 15 Tage 300,00 bis zu 30 Tage 400,00 bis zu 90 Tage 600,00 bis zu 1 Jahr 1.000,00 9 – 12 Meter bis zu 8 Tage 200,00 bis zu 15 Tage 350,00 bis zu 30 Tage 500,00 bis zu 90 Tage 650,00 bis zu 1 Jahr 1.100,00
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Beste Grüße John |
#17
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Es sollte eine Vignette geben, aber wahrscheinlich wären der Aufwand und die Kosten dafür zu hoch, deshalb reicht die Rechnung als Nachweis.
Als die neue Regelung in diesem Jahr eingeführt wurde, konnte man die ersten Monate gar nicht zahlen, da die Marinas dies nicht mehr durften und die Hafenkapitäne noch keine Unterlagen hatten für die Erhebung. Habe in Absprache mit dem HK dann mitte April gezahlt. |
#18
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....ich wundere mich nur weil überall steht immer in den Gesetzestexten:
»Artikel 3a. (Nautiker) bezahlen, wird für das Jahr 2010 in folgenden Beträgen festgesetzt:Der Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr, welchen Eigentümer oder Benutzer des Wasserfahrzeugs für sich und alle Personen, die in diesem Wasserfahrzeug übernachten Wenn ich also nicht dort übernachten möchte an Bord und ich einen Nachweis über Kurtaxe vom Vermieter habe, sollte doch alles im Lot sein. ...... Bis jetzt war das für mich auch so (Capitano Tisno) Gruß Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
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#19
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Als ich dieses Jahr mein Boot beim Hafenkapitän in Zadar angemeldet habe, hat mich dieser gefragt ob auf meinem Boot Schlafplätze sind. Ich habe nein gesagt und die Sache war gegessen.
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Gruß Jochen
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